1Fassobst GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Getränken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jonas Landerer seit 2.8.2022 | Vorstandsmitglied |
Fabian Flubacher seit 2.8.2022 | Vorsitzender des Vorstands |
Jonathan Jan Schäfer seit 1.10.2021 | Vorstandsmitglied |
Claus Georg Wangler seit 29.1.2020 | Vorsitzender des Vorstands |
Armin Hubert Galli seit 1.2.2010 | Vorstandsmitglied |
Martin Galli seit 29.3.2006 | Vorsitzender des Vorstands |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 8.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Oberrotweiler Winzerverein eGVogtsburg im KaiserstuhlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben Die Oberrotweiler Winzerverein eG mit Sitz in Vogtsburg-Oberrotweil ist registriert beim Amtsgericht in Freiburg im Breisgau und eingetragen unter der Registernummer GnR 290025. ln der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen zum Vorjahr. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB und des GenG sowie den ergänzenden Regelungen der Satzung aufgestellt. Die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bestehenden Wertberichtigungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB (in der bis zum 28. Mai 2009 gültigen Fassung) betragen 1 .913,7 TEUR (Vorjahr 1.91 3,7 TEUR). lm Jahresabschluss wurden bei der Ermittlung von gerundeten Beträgen (volle EUR) die kaufmännischen Rechenregeln beachtet. Korrespondierende Summen wurden ungerundet berechnet und danach das jeweilige Ergebnis gerundet. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde. Es handelt sich um lT-Software, welche über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben wird. Bauten und bewegliche Anlagegegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde. Auf Bauten wurden planmäßige lineare Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von 20 bis 50 Jahren vorgenommen. Bewegliche Anlagengegenstände wurden linear über Nutzungsdauern von 2 und 20 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungspreis (vermindert um Vorsteuern) von 800,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im jeweiligen Geschäftsjahr als Abgang behandelt. Bestehende Wertberichligungen auf Gebäude von 753,4 TEUR gemäß § 253 Abs. 4 HGB (in der bis zum 28. Mai 2009 gültigen Fassung) wurden gemäß dem Fortführungswahlrecht des Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unverändert beibehalten. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei dauerhafter Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Wert. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Das Vorratsvermögen wurde retrograd auf Werthaltigkeit auf Basis der voraussichtlich zu erzielenden Erlöse abzüglich noch anfallender Aufwendungen überprüft. Bestehende Wertberichtigungen auf Vorräte von 1.145,3 TEUR gemäß § 253 Abs. 4 HGB (in der bis zum 28. Mai 2009 gültigen Fassung) wurden gemäß dem Fortführungswahlrecht des Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unverändert beibehalten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko und das zinsfreie Zahlungsziel bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen abgesetzt. Bestehende Wertberichtigungen auf Forderungen von 25,0 TEUR gemäß § 253 Abs. 4 HGB (in der bis zum 28. Mai 2009 gültigen Fassung) wurden gemäß dem Fortführungswahlrecht des Artikel 67 Abs, 4 Satz 1 EGHGB unverändert beibehalten. Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Rechnungsabgrenzungsposten sind nur für wesentliche Posten gebildet worden. Sonstige Rückstellungen entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mil dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Das Wahlrecht, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde nicht ausgeübt. Es wurden die nach § 249 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 HGB (in der bis zum 28. Mai 2009 gültigen Fassung) gebildeten Aufwandsrückstellungen in Höhe von 271 ,6 TEUR nach Artikel 67 Abs, 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Oberrotweil, den 09. Dezember 2024 gez. Schäfer Wangler Flubacher Landerer Hertweck Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. Oktober 2024 |
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