Oberrotweiler Winzerverein eG

Vogtsburg im Kaiserstuhl

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg GnR 290025
Vorher
Kaiserstühler Winzerverein Oberrotweil eG
Eingetragen
5.6.1935
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenAnbau von Wein- und TafeltraubenHerstellung von Traubenwein
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Erfassung von Trauben, Traubenmaische und Traubenmost, der Absatz von Erzeugnissen daraus nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitätsund Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jonas Landerer
seit 2.8.2022
Vorstandsmitglied
Fabian Flubacher
seit 2.8.2022
Vorsitzender des Vorstands
Jonathan Jan Schäfer
seit 1.10.2021
Vorstandsmitglied
Claus Georg Wangler
seit 29.1.2020
Vorsitzender des Vorstands
Armin Hubert Galli
seit 1.2.2010
Vorstandsmitglied
Martin Galli
seit 29.3.2006
Vorsitzender des Vorstands

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Oberrotweiler Winzerverein eG

Vogtsburg im Kaiserstuhl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen 4.435.177,66 4.912.770,12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.107 5.425
II. Sachanlagen 3.744.302 4.218.817
III. Finanzanlagen 688.768,66 688.528,12
B. Umlaufvermögen 8.431.941,81 8.663.368,8
I. Vorräte 2.651.702,52 3.318.399
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.108.617,3 2.732.393,73
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.671.621,99 2.612.576,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 29.555,71 28.650,57
Summe Aktiva 12.896.675,18 13.604.789,49

PASSIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital 5.983.527,41 5.973.763,69
I. Gezeichnetes Kapital 1.931.349,45 1.925.119,85
II. Kapitalrücklage 48.310,81 48.310,81
III. Gewinnrücklagen 3.999.469,08 3.996.469,08
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 863,95 690,34
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 3.534,12 3.173,61
B. Rückstellungen 1.254.837,67 1.156.760,96
C. Verbindlichkeiten 5.658.310,10 6.474.264,84
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Passiva 12.896.675,18 13.604.789,49

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Die Oberrotweiler Winzerverein eG mit Sitz in Vogtsburg-Oberrotweil ist registriert beim Amtsgericht in Freiburg im Breisgau und eingetragen unter der Registernummer GnR 290025.

ln der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen zum Vorjahr.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB und des GenG sowie den ergänzenden Regelungen der Satzung aufgestellt.

Die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bestehenden Wertberichtigungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB (in der bis zum 28. Mai 2009 gültigen Fassung) betragen 1 .913,7 TEUR (Vorjahr 1.91 3,7 TEUR).

lm Jahresabschluss wurden bei der Ermittlung von gerundeten Beträgen (volle EUR) die kaufmännischen Rechenregeln beachtet. Korrespondierende Summen wurden ungerundet berechnet und danach das jeweilige Ergebnis gerundet.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde. Es handelt sich um lT-Software, welche über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben wird.

Bauten und bewegliche Anlagegegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde.

Auf Bauten wurden planmäßige lineare Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von 20 bis 50 Jahren vorgenommen. Bewegliche Anlagengegenstände wurden linear über Nutzungsdauern von 2 und 20 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungspreis (vermindert um Vorsteuern) von 800,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im jeweiligen Geschäftsjahr als Abgang behandelt.

Bestehende Wertberichligungen auf Gebäude von 753,4 TEUR gemäß § 253 Abs. 4 HGB (in der bis zum 28. Mai 2009 gültigen Fassung) wurden gemäß dem Fortführungswahlrecht des Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unverändert beibehalten.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei dauerhafter Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Wert.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden.

Das Vorratsvermögen wurde retrograd auf Werthaltigkeit auf Basis der voraussichtlich zu erzielenden Erlöse abzüglich noch anfallender Aufwendungen überprüft.

Bestehende Wertberichtigungen auf Vorräte von 1.145,3 TEUR gemäß § 253 Abs. 4 HGB (in der bis zum 28. Mai 2009 gültigen Fassung) wurden gemäß dem Fortführungswahlrecht des Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unverändert beibehalten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko und das zinsfreie Zahlungsziel bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen abgesetzt.

Bestehende Wertberichtigungen auf Forderungen von 25,0 TEUR gemäß § 253 Abs. 4 HGB (in der bis zum 28. Mai 2009 gültigen Fassung) wurden gemäß dem Fortführungswahlrecht des Artikel 67 Abs, 4 Satz 1 EGHGB unverändert beibehalten.

Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Rechnungsabgrenzungsposten sind nur für wesentliche Posten gebildet worden.

Sonstige Rückstellungen entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mil dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Das Wahlrecht, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde nicht ausgeübt.

Es wurden die nach § 249 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 HGB (in der bis zum 28. Mai 2009 gültigen Fassung) gebildeten Aufwandsrückstellungen in Höhe von 271 ,6 TEUR nach Artikel 67 Abs, 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

 

Oberrotweil, den 09. Dezember 2024

gez.

Schäfer

Wangler

Flubacher

Landerer

Hertweck

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. Oktober 2024

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