WeVo GmbHLiquidiert
Neustadtstraße 27, 58791 Werdohl, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Horst Graf seit 15.3.2012 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WeVo GmbH Werkzeug- und VorrichtungsbauWerdohlJAHRESABSCHLUSS zum 31.12.2011Bilanz 31.12.2011AKTIVA
Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011I. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 238 - 288 HGB in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes -BilMoG) aufgestellt. Steuerrechtliche Abweichungen erfolgen - sofern zwingend erforderlich bzw. in Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts - in einer Überleitung zum steuerrechtlichen Jahresergebnis. Abweichungen ergaben sich im Berichtsjahr nicht. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Für die Erstellung der Bilanz waren die nachfolgenden, wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend (§ 284 Abs. 2 Nr.1 HBG): Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bzw. im Fall abnutzbarer Vermögensgegenstände zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Beachtung der Niederstwertvorschrift angesetzt. Die fortgeführten Anschaffungskosten sind die um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen wurden ausschließlich nach der linearen Methode ermittelt, im Jahr des Zugangs zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. - im Fall abnutzbarer Vermögensgegenstände - zu fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung der Niederstwertvorschrift angesetzt. Die fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten sind die um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs-/Herstellungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen wurden sowohl nach der linearen als auch nach der degressiven Methode berechnet, im Jahr des Zugangs anteilig ab dem Monat der Anschaffung. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung der Niederstwertvorschrift. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert (Anschaffungskosten) unter Beachtung der Niederstwertvorschrift angesetzt. Der Niederstwertvorschrift wurde bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch einen pauschalen Abschlag für das allgemeine Kreditrisiko Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden - wenn vorhanden - mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu Ihrem Erfüllungsbetrag. Steuerabgrenzungen (§ 274 HBG) wurden gemäß § 274a Nr.5 HGB nicht vorgenommen. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte - wenn vorhanden - bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. mit dem höheren Kurs am Bilanzstichtag (§ 284 Abs.2 Nr.2 HGB). 2. Verbindlichkeitenspiegel
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