Carlyle
Group Management GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
145.194,03 |
122.330,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
117.401,41 |
119.787,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.792,62 |
2.542,32 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
0,00 |
76.807,64 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
152.430,57 |
13.733,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
297.625,60 |
212.872,63 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
11.997.647,79 |
11.687.647,79 |
| III.
Verlustvortrag |
11.726.381,66 |
11.757.632,25 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
448.696,70 |
-31.250,59 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
152.430,57 |
13.733,87 |
| B.
Rückstellungen |
181.752,36 |
13.250,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
115.873,24 |
199.622,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
297.625,60 |
212.872,63 |
Anhang
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird
erstmals nach den Neuregelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt. Die
Vorjahreszahlen wurden (mit Ausnahmen bei Änderungen
in der Darstellung) nicht angepasst und die Effekte der
Änderungen auf die Bilanzstruktur und das
Jahresergebnis nicht erläutert, da insoweit das
Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB ausgeübt
wurde. Die Vorjahreszahlen sind aber mit dem Vorjahr
vergleichbar, insbesondere da bereits im Vorjahr die
Pensionsrückstellung in Anlehnung an die Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bewertet worden
ist.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Sondervermögen betriebliche
Altersvorsorge zu Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren
beizulegenden Wert
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Die Bewertung der
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter
Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und
Rentensteigerungen.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei
werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über
einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bei den
Finanzanlagen wird soweit zum Bilanzstichtag eine
Wertminderung eingetreten ist, nur bei dauerhafter
Wertminderung der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere
Wert angesetzt.
Bezüglich der Ausübung der bestehenden
Wahlrechte bei der Bewertung der
Pensionsrückstellungen verweisen wir auf die
Ausführungen unter "Angaben und Erläuterungen zu
einzelnen Posten".
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden mit
Ausnahme der erstmaligen Anwendung der durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten
Vorschriften im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Es ergeben sich die folgenden Abweichungen in der
Darstellung zum Vorjahr:
| • |
Abweichungen aufgrund der
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
|
| • |
Vermögensgegenstände,
die ausschließlich der Deckung von
Altersvorsorgungsverpflichtungen dienen, in Höhe
von Euro 4.367.594,74 (VJ Euro 4.415.338,6) werden
mit der zugehörigen Pensionsrückstellung
saldiert. Der Vorjahresausweis wurde angepasst.
|
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle
Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Gesellschaft ist zum Stichtag
bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle
Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die
Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne
überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche
Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert
bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Nach Einschätzung der Geschäftsleitung
führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu
einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der Gesellschaft
und die Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich. Daher wurde
der Jahresabschluss unter der Annahme der
Unternehmensfortführung gemäß § 252
Abs. 1Nr. 2 HGB aufgestellt. Diese Einschätzung
begründet sich wie folgt:
| • |
Für die Gesellschaft
besteht ein positive Fortführungsprognose.
|
Der Gesamtbetrag der Beträge im Sinne von §
268 Abs. 8 HGB ("Ausschüttungssperre") beträgt
Euro 97.680,77. In dem Gesamtbetrag enthalten sind
Beträge aus der Aktivierung von
Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert
von Euro 97.680,77.
Die Pensionsrückstellung wurde bereits im
Vorjahr in Anlehnung an die Vorgaben des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bewertet. Daher ergab
sich bei der Neubewertung gemäß dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2010
bezüglich der
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen kein Anpassungsbetrag.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet.
Der Berechnung wurden folgende Annahmen zugrunde
gelegt:
Zinssatz 5,15 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen
0,00 %
Rentensteigerung 0,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel: Heubeck 2005
Der verwendete Zinssatz entspricht dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre
für eine pauschal zugrunde gelegte Laufzeit von 15
Jahren
.
Für die Saldierung von
Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit
verrechnungsfähigem Vermögen nach § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden Euro
4.534.150,00
Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögenswerte Euro 4.269.913,97
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
Euro 4.367.594,74
Zur Bestimmung des Zeitwerts der verrechneten
Vermögenswerte mit allgemein anerkannten
Bewertungsmethoden wurden folgende Annahmen zugrunde
gelegt:
| • |
Der Zeitwert entspricht dem
Börsenwert der Fondsanteile
|
Alle
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die
Geschäftsführer
Michael C. Schuster, Kaufmann, München
Dr. Dennis Schulze, Kaufmann, München
geführt.
München, den 20. Dezember 2011
Geschäftsführung:
gez. Michael C. Schuster gez. Dr. Dennis Schulze
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.
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