Carlyle Group Management GmbHLiquidiert

Landshuter Allee 61c, 80637 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 149350
Vorher
Blitz 03-1103 GmbH
Eingetragen
25.9.2003
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Halten von Beteiligungen aller Art am Kapital von Gesellschaften. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes durchzuführen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Carlyle Group Management GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 145.194,03 122.330,12
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 117.401,41 119.787,80
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.792,62 2.542,32
C. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 76.807,64
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 152.430,57 13.733,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 297.625,60 212.872,63

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 11.997.647,79 11.687.647,79
III. Verlustvortrag 11.726.381,66 11.757.632,25
IV. Jahresfehlbetrag 448.696,70 -31.250,59
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 152.430,57 13.733,87
B. Rückstellungen 181.752,36 13.250,10
C. Verbindlichkeiten 115.873,24 199.622,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 297.625,60 212.872,63

Anhang


 
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010


Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Der Jahresabschluss zum  31. Dezember 2010 wird erstmals nach den Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden (mit Ausnahmen bei Änderungen in der Darstellung) nicht angepasst und die Effekte der Änderungen auf die Bilanzstruktur und das Jahresergebnis nicht erläutert, da insoweit das Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB ausgeübt wurde. Die Vorjahreszahlen sind aber mit dem Vorjahr vergleichbar, insbesondere da bereits im Vorjahr die Pensionsrückstellung in Anlehnung an die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bewertet worden ist.

Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet:
 - Sondervermögen betriebliche Altersvorsorge zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren
   beizulegenden Wert

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rentensteigerungen.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

 
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:

Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bei den Finanzanlagen wird soweit zum Bilanzstichtag eine Wertminderung eingetreten ist, nur bei dauerhafter Wertminderung der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Bezüglich der Ausübung der bestehenden Wahlrechte bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen verweisen wir auf die Ausführungen unter "Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten".

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden mit Ausnahme der erstmaligen Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten Vorschriften im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.


Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses

Es ergeben sich die folgenden Abweichungen in der Darstellung zum Vorjahr:

Abweichungen aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Deckung von Altersvorsorgungsverpflichtungen dienen, in Höhe von Euro 4.367.594,74 (VJ Euro 4.415.338,6) werden mit der zugehörigen Pensionsrückstellung saldiert. Der Vorjahresausweis wurde angepasst.



Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.


Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Gesellschaft ist zum Stichtag bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Nach Einschätzung der Geschäftsleitung führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der Gesellschaft und die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Daher wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1Nr. 2 HGB aufgestellt. Diese Einschätzung begründet sich wie folgt:
  

Für die Gesellschaft besteht ein positive Fortführungsprognose.


Der Gesamtbetrag der Beträge im Sinne von § 268 Abs. 8 HGB ("Ausschüttungssperre") beträgt Euro 97.680,77. In dem Gesamtbetrag enthalten sind Beträge aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert von Euro 97.680,77.


Die Pensionsrückstellung wurde bereits im Vorjahr in Anlehnung an die Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bewertet. Daher ergab sich bei der Neubewertung gemäß dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2010 bezüglich der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen kein Anpassungsbetrag.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet.
Der Berechnung wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:
Zinssatz       5,15 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen   0,00 %
Rentensteigerung      0,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel: Heubeck  2005
 
Der verwendete Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre für eine pauschal zugrunde gelegte Laufzeit von 15 Jahren .

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigem Vermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden folgende Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Schulden  Euro  4.534.150,00

Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte Euro  4.269.913,97
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte Euro  4.367.594,74

Zur Bestimmung des Zeitwerts der verrechneten Vermögenswerte mit allgemein anerkannten Bewertungsmethoden wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:

Der Zeitwert entspricht dem Börsenwert der Fondsanteile


Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.


Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die Geschäftsführer

 Michael C. Schuster, Kaufmann, München
 Dr. Dennis Schulze, Kaufmann, München

geführt.



München, den 20. Dezember 2011


 Geschäftsführung:



gez. Michael C. Schuster gez. Dr. Dennis Schulze
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.

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