Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 91368
Eingetragen
7.3.2005
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauSonstiger Tiefbau a. n. g. (ohne Bau von Industrieanlagen)
Gegenstand
Die Durchführung von Tiefbau-Erdarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Sonja Knöll
seit 7.3.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

B.K. Excava GmbH

Steinau-Marjoß

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 123.004,00 178.456,00
I. Sachanlagen 123.004,00 178.456,00
B. Umlaufvermögen 155.142,79 179.246,90
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 141.152,81 152.293,35
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.989,98 26.953,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.700,60 17.028,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 285.847,39 374.731,77

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 53.608,27 71.033,57
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 46.033,57 40.997,07
III. Jahresfehlbetrag 17.425,30 -5.036,50
B. Rückstellungen 7.391,75 7.391,75
C. Verbindlichkeiten 224.847,37 296.306,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 285.847,39 374.731,77

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Auf die Anwendung der Erleichterungsregelung des § 274a HGB wird verzichtet.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter - Anschaffung ab 1. 1. 2010 - mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen - Zugang bis 31. 12. 2009 - mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind nicht vorhanden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 78.906,14 0 110.177,86 0
Sonstige Vermögensgegenstände 62.246,67 3.572,76 121.767,86 3.572,76

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und stimmt mit der Eintragung im Handelsregister überein. Der Verlust 2010 wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten 39.855,48 0 117.573,79 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21.752,78 21.752,78 33.397,48 33.397,48
Sonstige Verbindlichkeiten 163.239,11 133.230,96 143.335,18 113.142,08

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 39.855,48 durch Sicherungsübereignung gesichert.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen in Höhe von € 52.633,58 enthalten.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse in einem Gesamtbetrag von 0 €.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Sonja Knöll.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ausschüttungssperre

Ein zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB besteht nicht.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Steinau-Marjoß, den 15. 12. 2011

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.12.2011.

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