Straubinger
Kartoffelhandelsgesellschaft mbH
Plattling
(vormals: Straubing)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2018
EUR |
30.6.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.209.702,58 |
2.571.481,58 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
26.658,50 |
36.445,50 |
| II.
Sachanlagen |
2.183.044,08 |
2.535.036,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.982.885,05 |
2.755.721,58 |
| I.
Vorräte |
82.653,15 |
73.362,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.256.908,21 |
1.944.499,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
643.323,69 |
737.859,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.154,30 |
4.797,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.200.741,93 |
5.332.000,37 |
Passiva
|
|
30.6.2018
EUR |
30.6.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
592.145,41 |
583.839,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
400.000,00 |
400.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
950.000,00 |
950.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
766.160,27 |
1.070.129,95 |
| IV.
Jahresüberschuss |
8.305,68 |
303.969,68 |
| B.
Rückstellungen |
83.190,10 |
137.410,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.525.406,42 |
4.610.749,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.200.406,42 |
4.415.749,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
325.000,00 |
195.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.200.741,93 |
5.332.000,37 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die
Straubinger Kartoffelhandelsgesellschaft mbH ist
beim Amtsgericht Deggendorf unter der Nummer HRB 4751 im
Handelsregister eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist
Plattling.
Der Jahresabschluss der Straubinger
Kartoffelhandelsgesellschaft mbH für das am 30.06.2018
endende Geschäftsjahr ist nach den Vorschriften der
§§ 264 ff. i.V.m. § 267 Abs. 1 und 4 HGB
für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.
Die Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) wurden beachtet.
Die Gesellschaft macht von der
Befreiungsvorschrift gemäß § 264
Absatz 1 HGB zur Nichterstellung des Lageberichts sowie von
den größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 1 und 2
HGB aktiviert. Die beweglichen Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden unter Zugrundelegung der
entsprechenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibung wurde von folgenden Nutzungsdauern
ausgegangen:
Software Lizenzen
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3 - 5 Jahre
|
Geschäftsbauten
|
5 - 40 Jahre
|
Hofbefestigungen
|
9 - 10 Jahre
|
Wohnbauten
|
50 Jahre
|
Technische Anlagen und
Maschinen
|
2 - 20 Jahre
|
Fuhrpark
|
3 - 6 Jahre
|
Geschäftsausstattung
|
2 - 15 Jahre
|
Büroeinrichtung
|
3 - 13 Jahre
|
Werkzeuge
|
2 Jahre
|
Bei Anschaffung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern von bis zu
jeweils EUR 150,00 wurde die Sofort-Abschreibung gem.
§ 6 Abs. 2 EstG in Anspruch genommen. Bei den
geringwertigen Wirtschaftsgütern von jeweils zwischen
EUR 150,01 und EUR 1.000,00 wurde in den Vorjahren gem.
§ 6 Abs. 2 a EstG ein
Sammelposten gebildet. Die Abschreibung dieses
Sammelpostens erfolgt unabhängig von der
tatsächlichen Nutzungsdauer dieser
Wirtschaftsgüter mit 20 vom Hundert.
Die
Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten gem.
§ 255 Abs. 1 HGB zuzüglich direkt zuordenbarer
Anschaffungsnebenkosten bewertet. Der Anwendung des
strengen Niederstwertprinzips wurde Rechnung getragen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind unter
Beachtung des Niederstwertprinzips und erkennbarer Risiken
mit ihren Nominalwerten aktiviert worden.
Einzelwertberichtigungen wurden im erforderlichen
Umfang gebildet. Für nicht einzeln erkennbare Risiken
wurde eine pauschale Wertberichtigung bei Forderungen
gegenüber ausländischen Debitoren in Höhe
von 5,0 % der bei Bilanzerstellung noch offenen
Nettoforderungsbeträge gebildet.
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
bewertet.
Der
Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben,
die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach
dem Bilanzstichtag darstellen.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der
beigefügten Anlage ersichtlich.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
keine Ansprüche mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
3. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen offene Verpflichtungen aus Personalkosten
(TEUR 26), ungewissen und drohenden Risiken (TEUR 19) sowie
aus ausstehenden Rechnungen (TEUR 14).
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Grundpfandrechte
besichert.
IV. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB bestanden zum Stichtag
nicht.
2. Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2017/2018 waren
durchschnittlich 15 (Vj. 14) Mitarbeiter beschäftigt
3. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Gesellschaft lag
im Geschäftsjahr 2017/2018 bei:
Herrn Henning Bannick, Geschäftsführer,
Straubing
Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift
gem. § 286 Abs. 4 HGB zur Angabe des
Geschäftsführergehalts Gebrauch.
4. Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
von EUR 8.305,68 mit dem bestehenden Verlustvortrag von
EUR 766.160,27 zu verrechnen und auf neue Rechnung
vorzutragen.
Plattling, 14.09.2018
gez.
Henning Bannick
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2018 festgestellt.
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