Deppe & Partner GmbHLiquidiert
Baltenweg 21, 61118 Bad Vilbel, DEUStammdaten
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Deppe & Partner GmbHBad VilbelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
Anhang zur Handelsbilanz zum 31.12.2014 der Deppe und Partner GmbH
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs.1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 1 HGB beibehalten. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die außerordentlichen Aufwendungen beinhalten € 630,40. Dies sind 1/15 des Unterschiedsbetrages aus der Neubewertung der Pensionsrückstellung.
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ist auf einen Erinnerungswert von € 0,50 abgeschrieben. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger linearer Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 € bis 1.000 € wurden über 5 Jahre jeweils mit 20% abgeschrieben. Der Erwerb dieser Wirtschaftsgüter stammt aus dem Jahren 2008 und 2013. Zusätzlich wurden Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 (GWG) im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Zahlungen, die aufwandsmäßig den folgenden Geschäftsjahren zuzuordnen sind. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ( projected unit credit method) unter der Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck versicherungsmathematisch errechnet. Dabei wird ein Rechnungszins von 5,14% gemäß § 253 Abs. 2 HGB verwendet. In die Berechnung wird weiterhin ein durchschnittlicher Lohn- und Gehaltstrend unter Berücksichtigung der erwarteten Fluktuation von 0% p. a. sowie ein Rententrend von 0% einbezogen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Angaben zur Bilanz Das gezeichnete Kapital beträgt 25.564,60 €. Hiervon sind € 12.782,30 noch ausstehend und noch nicht angefordert. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Unterschiedsbetrag in Höhe von 9.456 €. Von der Übergangsregelung nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also 630,40 € den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außergewöhnlicher Aufwand ausgewiesen. Für die folgenden Jahre sind noch 10 x € 630,40 = € 6.304,00 zuzuführen. Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten: 31.12.2014 31.12.2013 Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 6.030,69 € 9.827,80 € Restlaufzeit zwischen 2 und 5 Jahren 104.456,05 € 96.866,05 € 110.486,74 € 106.693,85 € In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 110.226,74 € (im Vj. 99.458,62 €) enthalten.
Im Geschäftsjahr waren die folgenden Personen als Geschäftsführer bestellt: Frau Petra Kantenwein - Deppe 01.01. - 31.12.
Zur Vermeidung einer Überschuldung und zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens tritt Frau Kantenwein- Deppe mit dem Pensionsanspruch gegen die Gesellschaft im Rang hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück.
Zur Vermeidung einer Überschuldung und zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens tritt Frau Kantenwein-Deppe mit diesem Darlehensanspruch gegen die Gesellschaft im Rang hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück. Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 07.04.2016 festgestellt. Bad Vilbel, 07.04.2016
Bad Vilbel, den 07. April 2016 gez. Petra Kantenwein-Deppe Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.04.2016 |
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