Deppe & Partner GmbHLiquidiert

Baltenweg 21, 61118 Bad Vilbel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 71793
Eingetragen
12.3.1991
Branche
Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklernTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternLebensversicherung
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen aller Art.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Deppe & Partner GmbH

Bad Vilbel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,50

0,50

II. Sachanlagen

3.366,51

6.756,51

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.890,82

1.460,10

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3.089,41

5.055,77

C. Rechnungsabgrenzungsposten

492,53

1.198,65

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

217.380,89

243.543,12

Summe Aktiva

226.220,66

258.014,65



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,60

25.564,60

ausstehende Einlage

12.782,30-

12.782,30-

eingefordertes Kapital

12.782,30

12.782,30

II. Verlustvortrag

256.325,42-

237.393,25-

III. Jahresüberschuss

26.162,23

18.932,17-

nicht gedeckter Fehlbetrag

217.380,89

243.543,12

buchmäßiges Eigenkapital

0,00

0,00

B. Rückstellungen

112.530,12

144.322,72

C. Verbindlichkeiten

113.690,54

113.691,93

Summe Passiva

226.220,66

258.014,65

Anhang zur Handelsbilanz zum 31.12.2014 der Deppe und Partner GmbH

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs.1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Für die Gewinn und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 1 HGB beibehalten.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Die außerordentlichen Aufwendungen beinhalten € 630,40. Dies sind 1/15 des Unterschiedsbetrages aus der Neubewertung der Pensionsrückstellung.

1.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ist auf einen Erinnerungswert von € 0,50 abgeschrieben.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger linearer Abschreibungen.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 € bis 1.000 € wurden über 5 Jahre jeweils mit 20% abgeschrieben. Der Erwerb dieser Wirtschaftsgüter stammt aus dem Jahren 2008 und 2013. Zusätzlich wurden Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 (GWG) im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Zahlungen, die aufwandsmäßig den folgenden Geschäftsjahren zuzuordnen sind.

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ( projected unit credit method) unter der Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck versicherungsmathematisch errechnet.

Dabei wird ein Rechnungszins von 5,14% gemäß § 253 Abs. 2 HGB verwendet.

In die Berechnung wird weiterhin ein durchschnittlicher Lohn- und Gehaltstrend unter Berücksichtigung der erwarteten Fluktuation von 0% p. a. sowie ein Rententrend von 0% einbezogen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

III. Angaben zur Bilanz

Das gezeichnete Kapital beträgt 25.564,60 €. Hiervon sind € 12.782,30 noch ausstehend und noch nicht angefordert.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Unterschiedsbetrag in Höhe von 9.456 €.

Von der Übergangsregelung nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.

Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also 630,40 € den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außergewöhnlicher Aufwand ausgewiesen.

Für die folgenden Jahre sind noch 10 x € 630,40 = € 6.304,00 zuzuführen.

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

31.12.2014 31.12.2013

Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 6.030,69 € 9.827,80 €

Restlaufzeit zwischen 2 und 5 Jahren 104.456,05 € 96.866,05 €

110.486,74 € 106.693,85 €

In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 110.226,74 € (im Vj. 99.458,62 €) enthalten.

1.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren die folgenden Personen als Geschäftsführer bestellt:

Frau Petra Kantenwein - Deppe 01.01. - 31.12.

1.

Rangrücktritterklärung

1.

a) In der Bilanz zum 31.12.2014 ist eine Pensionsrückstellung in Höhe von € 107.090,00 ausgewiesen. Pensionsberechtigte ist zum Bilanzstichtag Frau Petra Kantenwein-Deppe. Frau Kantenwein-Deppe hat hinsichtlich des Pensionsanspruches den Rangrücktritt erklärt. Herr Rolf Deppe ist am 23.12.2014 verstorben.

Zur Vermeidung einer Überschuldung und zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens tritt Frau Kantenwein- Deppe mit dem Pensionsanspruch gegen die Gesellschaft im Rang hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück.

1.

b) Gegenüber der Gesellschafterin Frau Petra Kantenwein-Deppe besteht eine Darlehensverbindlichkeit in Höhe von € 110.226,74. Frau Kantenwein-Deppe hat für diese zwei Darlehen den Rangrücktritt erklärt.

Zur Vermeidung einer Überschuldung und zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens tritt Frau Kantenwein-Deppe mit diesem Darlehensanspruch gegen die Gesellschaft im Rang hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück.

Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 07.04.2016 festgestellt.

Bad Vilbel, 07.04.2016

 

Bad Vilbel, den 07. April 2016

gez. Petra Kantenwein-Deppe

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.04.2016

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