Greeen
Solutions GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
496.716,95 |
715.291,83 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
80.404,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
416.312,95 |
715.291,83 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.125.055,82 |
5.975.182,46 |
| I.
Vorräte |
3.524.419,77 |
3.771.302,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.567.995,78 |
2.142.593,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.640,27 |
61.286,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
33.906,70 |
18.845,77 |
| Aktiva |
6.655.679,47 |
6.709.320,06 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.465.721,50 |
814.633,16 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
789.633,16 |
595.065,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
651.088,34 |
194.567,75 |
| B.
Rückstellungen |
1.767.150,47 |
871.094,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.422.807,50 |
5.023.592,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.422.807,50 |
2.358.202,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
2.665.389,63 |
| Passiva |
6.655.679,47 |
6.709.320,06 |
Anhang zum 31. Dezember 2022
der
Greeen Solutions GmbH
28197 Bremen
A.
Allgemeine Angaben
Die Greeen Solutions GmbH, Vechta, (AG Oldenburg HRB
35121 HB) ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von
§ 267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242ff., 264ff. HGB sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung
aufgestellt worden.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Aktiva
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Einzelanschaffungswert von bis zu Euro 800,00 wurden
entsprechend der steuerlichen Vorschriften im Zugangsjahr
in voller Höhe abgeschrieben.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern der Zeitwert
am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem
Nennwert und dem auf die Folgejahre entfallenden Anteil
angesetzt.
2.
Passiva
Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen, sie sind ausreichend bemessen
und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in
der Höhe notwendig.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3.
Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren i. S.
von § 275 HGB aufgestellt.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
enthalten, Forderungen
aus Steuern
|
Euro
|
846.680,06
|
Vorjahr:
|
Euro
|
340.629,46
|
2.
Rechnungsabgrenzungsposten
In den sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten sind
Leasingsonderzahlung (TEuro 9) und sonstige Kosten
(Teuro 25) enthalten.
3.
Eigenkapital
Das in das Handelsregister eingetragene Stammkapital
beträgt Euro 25.000,00.
4.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Abschlusskosten (TEuro 12), Berufsgenossenschaft
(TEuro 7), Personalkosten (TEuro 85) und ausstehende
Rechnungen (TEuro 1.628).
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten,
Verbindlichkeiten
aus Steuern
|
Euro
|
11.178,51
|
Vorjahr:
|
Euro
|
24.526,50
|
im Rahmen der sozialen
Sicherheit
|
Euro
|
1.192,79
|
Vorjahr:
|
Euro
|
1.969,21
|
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gem. § 288 HGB braucht der Anhang die Gewinn-
und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu
enthalten.
E.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge
Zum Geschäftsführer ist Herr Benedikt
Rolfes, Steinfeld, bestellt.
2.
Größenabhängige Erleichterungen
In Bezug auf die Pflichtangaben gem. § 285 HGB
werden die größenabhängigen Erleichterungen
gem. § 288 HGB in Anspruch genommen. Die Angaben gem.
§ 286 HGB wurden unterlassen.
Bremen, den 23. August 2023
Greeen Solutions GmbH
28197 Bremen
Benedikt Rolfes
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2023 festgestellt.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Greeen Solutions GmbH, Bremen
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Greeen Solutions
GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember
2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember
2022.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
'Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses' unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während
der Prüfung üben wir pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren.
Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung,
den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Vechta, den 22. Mai 2023
Freese Feldhaus GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jan-Bernd Klöker
Wirtschaftsprüfer
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Ludwig
Voss Wirtschaftsprüfer
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