Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 11718
Eingetragen
21.6.1995
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauSonstiger Tiefbau a. n. g. (ohne Bau von Industrieanlagen)Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Erledigung von Tiefbauarbeiten und Erdbewegungen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Opitz
seit 6.1.2005
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Opitz Tiefbau GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 157.465,00 195.923,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.328,00 3.284,00
II. Sachanlagen 155.137,00 192.639,00
B. Umlaufvermögen 448.714,76 591.338,14
I. Vorräte 180.820,00 314.252,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.141,91 79.619,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 207.752,85 197.466,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 653,94 100,82
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 59.301,56 5.432,06
Summe Aktiva 666.135,26 792.794,02

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -5.952,30 -5.952,30
III. eingefordertes Kapital 19.612,29 19.612,29
IV. Verlustvortrag 25.044,35 41.612,25
V. Jahresfehlbetrag 53.869,50 -16.567,90
VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 59.301,56 5.432,06
B. Rückstellungen 19.930,00 31.000,00
C. Verbindlichkeiten 646.205,26 761.794,02
Summe Passiva 666.135,26 792.794,02

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Opitz Tiefbau GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleich-terungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist die Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG eingeschränkt vergleichbar.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die bisher angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten.

Sie orientieren sich, soweit zulässig, an den steuerlichen Bestimmungen.

Der Ausweis des Anlagevermögens erfolgt vollständig nach der direkten Bruttomethode gem. § 268 Abs. 2 HGB. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Anlagespiegel.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten vermindert um die lineare Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, bei Wirtschaftsgütern mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt.

Die beweglichen Wirtschaftsgüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen

Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 wurde in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG von der Bewertungsfreiheit Gebrauch gemacht. In der Entwicklung des Sachanlagevermögens sind sie im Zugangsjahr jeweils als Zugang und Abgang ausgewiesen.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die Herstellkosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Nennwerten bilanziert.

Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Der Ansatz der sonstigen Vermögensgegenstände, der Ansatz der flüssigen Mittel

erfolgte zu Nennwerten.

Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen wurden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung tragen.

Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus ungewissen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen aus laufenden und zu erwartenden Inanspruchnahmen zusammen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen € 200.000,00.

D. Sonstige Angaben

Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr Frank Opitz.

Es wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Angaben über Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Kalenderjahr durchschnittlich 12 Arbeitnehmer.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Mit Ausnahme von üblichen Miet- und Leasingverträgen lagen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen vor.

Ergebnisverwendung

Der Gesellschafterversammlung wird der Vorschlag unterbreitet, das Ergebnis auf neue Rechnung vortragen.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses

 

Dresden, den 24. Januar 2025

gez. Frank Opitz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.1.2025.

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