Novopenta GmbHLiquidiert
Helleter Feldchen 40B, 52146 Würselen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Dieter Dr. Metzlaff seit 23.5.2017 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Novopenta GmbHAachenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Bei der Novopenta GmbH handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 Ziffer 1 HGB, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet ist, einen Anhang zu erstellen. Der Jahresabschluss der Novopenta GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BiMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk ind der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmertätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 39.464,67 (Vorjahr: Euro 59.559,89). Der ausgewiesene Bilanzgewinn von Euro 5.429,07 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. III. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010 - Herr Dr. Klaus Metzlaff Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB sowie der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.11.2011 |
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