Stadtwerke Sindelfingen Mobility GmbH
Selbe AdresseVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Malach seit 12.8.2014 | Prokura |
Gebhard Gentner seit 12.6.2013 | Geschäftsführer |
Jochen Behmenburg seit 3.8.2009 | Prokura |
Helmut Dienhart seit 20.8.2008 | Prokura |
Karl Peter Dr. Hoffmann seit 4.2.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Sindelfingen | 50.00% |
SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH | 27.05% |
| 11.69% | |
| 8.31% | |
Stadt Schwäbisch Hall | 2.90% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Sindelfingen GmbHSindelfingenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lageberichtder Stadtwerke Sindelfingen GmbH1. Gesellschaftsstruktur und Geschäftstätigkeit Die Stadtwerke Sindelfingen GmbH hat ihren Sitz in der Stadt Sindelfingen im Landkreis Böblingen. Gesellschafter sind die Stadt Sindelfingen (50,1 %), die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH (29,9 %) und die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH (20,0 %). Die Gesellschaft konzentriert sich mit ihren Aktivitäten auf die Geschäftsfelder Strom, Gas, Wasser und Fernwärme sowie energie- und kommunalnahe Dienstleistungen auf den Wertschöpfungsstufen Erzeugung, Handel, Verteilung und Vertrieb. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Wirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft war im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise, die den privaten Konsum geschwächt haben. Hinzu kommen die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Der Rückgang der Wirtschaftsleistung betrug 0,1 %. Nach aktuellen Auswertungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik wurde im Jahr 2023 mit 272 TWh so viel erneuerbarer Strom wie noch nie erzeugt. Maßgeblich für die Entwicklung war die Stromproduktion aus Windenergie und Fotovoltaik (PV), die drei Viertel des erneuerbaren Stroms bereitstellten. Bei der Windenergie trugen gute Witterungsverhältnisse und ein Zubau von 3.028 Megawatt (MW) zu einem Anstieg der Stromerzeugung von 14 Prozent auf insgesamt 142 TWh bei. Damit baute die Windenergie ihre Position als wichtigster Energieträger im deutschen Strommix weiter aus. Erstmals erzeugten Windenergieanlagen im Jahr 2023 mehr Strom als Braun- und Steinkohlekraftwerke zusammen. Bei der Fotovoltaik wurde eine im Vergleich zum extrem sonnigen Vorjahr durchschnittliche Witterung durch einen starken Zubau an neuen Anlagen ausgeglichen. Insgesamt stieg die Leistung des PV-Anlagenparks um 22 %. Im Ergebnis nahm die Solarstromerzeugung damit leicht auf insgesamt 61 TWh zu. Des Weiteren führte ein überdurchschnittlich niederschlagsreiches Jahr bei der Stromerzeugung aus Wasserkraft zu einer Steigerung von 11 % auf 20 TWh. Die Stromerzeugung aus Biomasse sank hingegen gegenüber dem Vorjahr um rd. 5 % auf 49 TWh. Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Vor allem die energieintensiven Industriezweige verzeichneten Produktionsrückgänge, das spürbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch hatte. Ein weiterer Faktor waren die immer noch auf einem hohen Niveau liegenden Energiepreise. Die Witterung, ähnlich mild wie im Vorjahr, hatte kaum Einfluss auf den Energieverbrauch. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt ging 2023 von der demografischen Entwicklung aus. Durch den migrationsbedingten Zuzug von mehr als einer Mio. Menschen wuchs die Gesamtbevölkerung deutlich. Gemäß der Agora Energiewende - "Die Energiewende in Deutschland: Stand der Dinge 2023" liegen mit dem Netzentwicklungsplan Strom und dem Wasserstoffkernnetz erstmals konkrete Planungen für die Infrastruktur eines klimaneutralen Energiesystems vor. Bis zum Jahr 2045 müssen etwa 310 Milliarden Euro investiert werden, um das Stromübertragungsnetz von 37.000 auf 71.000 Leitungskilometer auf Land und an See auszubauen. Für das Wasserstoffkernnetz wurden 9.700 Kilometer Wasserstofffernleitungen mit einem Investitionsvolumen von knapp 20 Milliarden Euro identifiziert, die bis 2032 errichtet werden sollen, um Kraftwerke und Industrien zu versorgen. Im Jahr 2023 erfolgten einige zentrale klimapolitische Fortschritte, insbesondere in den Sektoren Gebäude und Strom. Damit verbunden sind aber auch zusätzliche Herausforderungen. Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetzt führte zu einer Verunsicherung der Bevölkerung und einer Renaissance der Ölheizungen. Das Vertrauen in die praktische Umsetzung und die soziale Ausgewogenheit klimapolitischer Maßnahmen schwindet. Spätestens mit dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts wird die Frage nach der Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen zum zentralen Thema der kommenden Jahre. Aktuell klafft eine erhebliche Lücke zwischen den aktuellen Maßnahmen und dem Klimaziel für 2030. 2.2. Geschäftsverlauf Die Stadtwerke Sindelfingen haben im Geschäftsjahr 2023 erneut in einem herausfordernden energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld agiert. Die Volatilität an den Energiemärkten war weiterhin hoch. Trotz dieser anspruchsvollen Rahmenbedingungen blicken wir auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Mit Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen wurde das geplante Ergebnis nach Steuern von 3.583 T€ für das Geschäftsjahr 2023 deutlich übertroffen. Wir investieren konsequent in die Zukunftsfähigkeit und damit in das nachhaltige und profitable Wachstum. Im Geschäftsjahr 2023 beliefen sich die Investitionen auf 19.347 T€. Mit einer Eigenkapitalquote von 32,5 % und einer soliden Finanzierungsstruktur ist es uns möglich, auch in Zukunft substanzerhaltend zu investieren. Mit der Entwicklung unserer Beteiligungen sind wir grundsätzlich zufrieden. Im Berichtsjahr konnten wir 1.504 T€ an Beteiligungserträgen ausweisen. Dies ist insbesondere auf unsere Windparkbeteiligungen zurückzuführen. Auch die Fernwärme Transportgesellschaft mbH, eine Tochter der Stadtwerke Sindelfingen und der Stadtwerke Böblingen entwickelt sich erfreulich weiter. Die Gesellschaft konnte im Jahr 2023 erneut ein positives Ergebnis erwirtschaften. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnen die Stadtwerke Sindelfingen mit einem Ergebnis nach Steuern von rd. 5.477 T€. 2.2.1 Ertragslage Die Stadtwerke Sindelfingen GmbH konnte das abgelaufene Geschäftsjahr mit einem Ergebnis vor Ertragssteuern von 14,2 Mio. € abschließen. Damit liegt das Ergebnis vor Steuern um 9,0 Mio. € deutlich über Plan. Die Umsatzerlöse erhöhten sich insgesamt um 30.752 T€ im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist im Wesentlichen auf das höhere Preisniveau, bedingt durch die hohen Großhandelspreise für Strom und Gas, zurückzuführen. Im Bereich der Stromversorgung im Versorgungsgebiet nahm der Umsatz an End- und Durchleitungskunden inkl. Eigenverbrauch um 59,7 % zu. Die Abgabemenge hingegen reduzierte sich um 3,7 %. Die Durchleitungsmenge von fremden Lieferanten in unserem Netzgebiet betrug im Berichtsjahr 95.665 MWh und liegt damit in etwa auf Vorjahresniveau (95.539 MWh). Bei der Stromlieferung in fremde Netzgebiete hat sich die Abgabemenge um 14,5 % auf 7.358 MWh reduziert. Im Bereich der Gasversorgung im Versorgungsgebiet nahm der Umsatz an End- und Durchleitungskunden inkl. Eigenverbrauch um 83,4 % zu. Dabei nahm die Abgabemenge jedoch um 1,5 % ab. Die Durchleitungsmenge von fremden Händlern in unserem Netzgebiet betrug 98.049 MWh und liegt damit um 10,6 % unter dem Niveau des Vorjahres. Die Gaslieferung in fremde Netzgebiete sank um 1.334 MWh auf 8.756 MWh. Die verkaufte Wasserabgabemenge an Endkunden inkl. Eigenverbrauch reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,4 % auf 3.636.037 m 3. Die Umsatzerlöse im Bereich Wasser nahmen dabei um 12,8 % zu. Die Umsatzerlöse Fernwärme (inkl. Dampf) an Endkunden inkl. Eigenverbrauch stiegen insgesamt um 31,2 % gegenüber dem Vorjahr an. Die verkaufte Abgabemenge nahm dabei jedoch um 5,3 % ab. Im Bereich des Wärmecontracting sank die Abgabemenge um 913 MWh auf 8.109 MWh. Die Erlöse hierfür konnten jedoch um 30,2 % gesteigert werden. Im Bereich der Kraftwerke reduzierten sich die Umsatzerlöse um 0,9 %. Die Umsatzerlöse aus der Parkierung haben sich um 12,4 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Materialaufwand verzeichnet einen Anstieg von 25.120 T€ und ist ebenfalls auf höhere Großhandelspreise bei Strom und Gas zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 176 T€ auf 1.238 T€. Durch Neueinstellungen, die tarifliche Lohnerhöhung sowie die tarifliche Stufensteigerung sind die Personalkosten um 3,6 % gestiegen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erhöhten sich um 170 T€ auf 9.296 T€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 3.887 T€ auf 11.884 T€. Ausschlaggebend für die Zunahme ist die Anpassung der Drohverlustrückstellung aus dem Stromliefervertrag mit dem Kohlekraftwerk Lünen. Die Erträge aus Beteiligungen betragen 1.504 T€ und resultieren aus den Beteiligungen an der Wärmeauskopplungsgesellschaft Restmüllheizkraftwerk Böblingen GmbH, Südwestdeutsche Stromhandels GmbH, Solar Invest AG, Onshore Bündelgesellschaft 1 GmbH, Baltic Windpark GmbH & Co. KG, Trianel GmbH sowie Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG. Aufgrund der Neuaufnahme von Bankdarlehen sind die Zinsaufwendungen um 203 T€ auf 1.473 T€ angestiegen. Mit dem erwirtschafteten Jahresergebnis von 9.375 T€ (Vj.: 8.716 T€, + 659 T€) reduzierte sich die Eigenkapitalrentabilität, bedingt durch die gestiegene Bilanzsumme, von 16,7 % auf 15,3 %. Die Umsatzrentabilität reduzierte sich ebenfalls auf 6,9 % (Vj.: 8,3 %). Dies ist insbesondere auf den preisbedingten Anstieg der Umsatzerlöse zurückzuführen. 2.2.2 Finanz- und Vermögenslage Das Finanzmanagement der Stadtwerke Sindelfingen GmbH hat die langfristig stabile Unternehmensfinanzierung sowie die Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität der operativen Geschäftsbereiche bei möglichst geringen Kapitalkosten zum Ziel. Dabei werden ausgewogene Finanzierungstrukturen sowie eine fristenkongruente Finanzierung des Vermögens angestrebt. Bei Wahrung einer hohen Verlässlichkeit und Sicherheit soll bei der Unternehmensfinanzierung gleichzeitig eine größtmögliche Flexibilität erreicht werden, um den Herausforderungen der angestrebten Energiewende gerecht zu werden. Die Geschäftsleitung schlägt vor, die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens weiterhin angemessen zu stärken, um den weiteren Ausbau der Geschäftsaktivitäten erfolgreich umzusetzen. Vermögenslage
Die Bilanzsumme stieg zum 31. Dezember 2023 um 18.607 T€ auf 189.269 T€. Dabei nahm das Anlagevermögen um 7.719 T€ und das Umlaufvermögen um 10.880 T€ zu. Der Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich um 8 T€. Die Zunahme im Anlagevermögen ist auf die höheren Investitionen in die Sachanlagen zurückzuführen. Das Eigenkapital erhöhte sich um 9.375 T€ auf 61.482 T€. Die Veränderung entspricht dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gegenüber dem Vorjahr durch neue Kreditaufnahmen um 2.923 T€ auf 79.300 T€ angestiegen. Die Darlehen haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Der durchschnittliche Zinssatz für die Neuaufnahme beträgt rd. 3,7 %. Hinsichtlich der Entwicklung der liquiden Mittel verweisen wir auf den Prüfungsbericht unter III. Finanzlage dargestellte Kapitalflussrechnung. Das Ermittlungsschema folgt dem Deutschen Rechnungslegungsstandard DRS 21. 2.3 Investition Die Erhöhung des Anlagevermögens um 7.719 T€ ist auf Investitionen von insgesamt 19.347 T€ zurückzuführen, welche durch Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr in Höhe von 9.296 T€, Abgängen in Höhe von 473 T€ und Zuschüssen in Höhe von 1.860 T€ teilweise kompensiert wurden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden in die Sparte Strom 4.282 T€, in die Erneuerung des Wasserrohrnetzes inklusive Hausanschlüsse und sonstiger Verteilungs- bzw. Gewinnungs- und Bezugsanlagen 2.774 T€ und weitere 1.372 T€ in die Erneuerung und den Ausbau der Netze, Hausanschlüsse und übrigen Versorgungseinrichtungen im Gasbereich investiert. Außerdem wurden in den Ausbau der Fernwärmeleitungen bzw. Hausanschlüsse rd. 5.021 T€ und in die Sparte Kraftwerke 1.660 T€ in Blockheizkraftwerke und Fotovoltaik-Anlagen aufgewandt. In die Sparte Telekommunikationsnetz wurden 2.239 T€ investiert. Die erneuerbaren Energien spielen im Erzeugungsmix der Stadtwerke Sindelfingen eine zunehmend wichtige Rolle. Daher investieren wir vermehrt in die Fotovoltaik- und Windkraft-Anlagen. Bei den Fotovoltaik-Anlagen erfolgt dies z. B. in Form von Pacht- und Mieterstrommodellen. Die Investitionen in die Windkraft erfolgen im Wesentlichen über Beteiligungsgesellschaften. 2.4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Leistungsfähigkeit der Stadtwerke Sindelfingen wird neben den wirtschaftlichen Kennzahlen auch durch verschiedene nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bestimmt. Von besonderer Bedeutung ist die Beziehung des Unternehmens zu Kunden und Mitarbeitern sowie eine nachhaltige und umweltfreundliche Unternehmenspolitik. 2.5. Angaben zu den Tätigkeitsabschlüssen nach § 6b EnWG Gemäß der am 3. August 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist im Lagebericht auf die Tätigkeiten im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG einzugehen. Zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubvention sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Führung von getrennten Konten je Tätigkeitsbereich sowie zur Aufstellung von gesonderten Tätigkeitsabschlüssen verpflichtet. Die Stadtwerke Sindelfingen GmbH haben gemäß § 6b Abs. 3 EnWG jeweils getrennte Konten für jeden ihrer folgenden Tätigkeitsbereiche
eingerichtet und so geführt, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt worden wären. Die Gesellschaft hat ferner für die Tätigkeitsbereiche
eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, einen Anlagespiegel sowie Erläuterungen im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG erstellt. 3. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft mit Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Risikobericht Allgemeines Risikomanagement Auch im Jahr 2023 hat eine Risikoerhebung durch die verantwortlichen Führungskräfte der Stadtwerke stattgefunden. Der im Risiko-Handbuch definierte Risikomanagement-Prozess wird regelmäßig überprüft und an geänderte Rahmenbedingungen angepasst. Durch die jährliche Risikoerhebung wird sichergestellt, dass Veränderungen im Energiemarkt, bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen und durch neue Geschäftsfelder Eingang in das Risikomanagement finden. Die für die einzelnen Bereiche ermittelten Risiken werden hinsichtlich der potentiellen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit für den dreijährigen Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 bewertet. Risikomanagement in Bezug auf Finanzinstrumente Die Finanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite im Wesentlichen Finanzanlagen des Anlagevermögens, Forderungen sowie flüssige Mittel. Auf der Passivseite betreffen die Finanzinstrumente im Wesentlichen Verbindlichkeiten. Ziel des Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Sofern ein Ausfallrisiko bei den finanziellen Vermögensgegenständen erkennbar ist, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Die Gesellschaft hat sich im langfristigen Bereich über Bankkredite finanziert. Die Darlehen sind grundsätzlich mit Festzinssätzen ausgestattet und damit gegen das allgemeine Zinserhöhungsrisiko abgesichert. Die Geschäftsleitung verfolgt generell eine konservative Risikopolitik im Bereich der Finanzinstrumente. Gesetzliche Risiken Ein Thema ist auch die weitere Nutzung des Erdgasnetzes, auch wenn die finanziellen Auswirkungen im Betrachtungszeitraum dieses Risikoberichts noch nicht sehr hoch sind. In Deutschland liegen etwa 600.000 km Erdgasleitungen mit einem Wert von rund 270 Mrd. € in der Erde. Aktuell heizt fast jeder zweite Haushalt mit Erdgas. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 hat weitrechende Folgen für das Gasnetz. Die Position der Europäischen Kommission zur Trennung des Betriebs des Wasserstoffmarkts von der Infrastruktur anderer Wertschöpfungsstufen, sowie von dem Betrieb von Gasnetzen ist derart restriktiv, dass die notwendige Aufnahme des Betriebs eines Wasserstoffnetzes durch bestehende Stadtwerke mit einem Gasnetz im Prinzip ausgeschlossen erscheint. Neue Investitionen können nicht mehr über die gesamte technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer genutzt werden. Über die Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastruktur (KANU) haben wir die Möglichkeit für zukünftige Investitionen die kalkulatorische Nutzungsdauer so zu wählen, dass diese nicht über das Jahr 2045 hinausgeht. Eine Verkürzung der Nutzungsdauer würde im Gegenzug zu höheren Abschreibungen und zum weiteren Anstieg der Netzentgelte führen. Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet die Netzbetreiber, allen Kunden ihre Netze diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Vor dem Hintergrund der zurückgehenden Nachfrage nach Erdgas und des daraus resultierenden wirtschaftlich notwendigen Schrumpfens der Erdgasnetze, ist die Logik des Anspruchs von Endkunden auf einen Anschluss an das Erdgasbestandsnetz zu überdenken und neu zu regeln. Sonstige Risiken Entsprechend unserer Beschaffungsrichtlinie wird der Energiebedarf, strukturiert in Teilmengen, auch für die beiden Frontjahre beschafft. Bei sinkenden Energiepreisen für die Strom- und Gasbeschaffung haben wir das Risiko, dass der Kaufpreis unseres Bezugsportfolios über dem aktuellen Börsenwert liegt. Falls die Energiepreise steigen, besteht ein Risiko durch die noch offenen Positionen für die Frontjahre. Die Stadtwerke Sindelfingen überarbeiten aktuell die Beschaffungsrichtlinie. Als Berater haben wir BET, Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH, Aachen eingeschaltet. Aktuell schätzen wir das Risiko bei sinkenden Preisen höher ein als das Risiko bei steigenden Preisen. Wenn es zu einer Entspannung in der Ukraine kommen sollte, könnten die Preise für Strom und Erdgas sehr schnell fallen. Das würde es neuen Lieferanten ermöglichen, zu deutlich günstigeren Konditionen Energie zu beschaffen und am Markt zu platzieren. Im Bereich der Sondervertragskunden (Strom und Gas) bestehen diese Beschaffungsrisiken nicht, da hier die Energie direkt zugeordnet für die einzelnen Kunden beschafft wird (Back-to-back-Beschaffung). Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Forderungsmanagement. Durch Bonitätsprüfungen, ein zeitnahes Mahn- und Sperrwesen und durch die Erhebung von Vorauszahlungen wird das Risiko soweit wie möglich reduziert. Am 750 MW Kohlekraftwerk in Lünen sind wir mit einer Leistung von 3,96 MW bzw. 0,53 % beteiligt. Über einen 20-jährigen Stromlieferungsvertrag, Laufzeit bis zum 30.06.2033, sind wir verpflichtet entsprechend unserer Beteiligungsquote die durch den Kraftwerksbetrieb entstehenden Kosten über den Strompreis zu bezahlen. Dieser Strompreis orientiert sich grundsätzlich an allen Kostenelementen aus diesem Kraftwerk, hauptsächlich an den Kapitalkosten und dem Kohlepreis. Im Jahresabschluss 2023 haben wir die Drohverlustrückstellung bis zum Ende des Stromlieferungsvertrages in Höhe von insgesamt 6.448 T€ abgebildet. Im Katastrophenfall oder bei technischen Problemen können die Daten im Rechenzentrum in Sindelfingen oder bei unserem Dienstleister in Schwäbisch Hall verloren gehen. Gegen diesen Fall versuchen wir uns mit Datensicherungen, die an unterschiedlichen Orten mit verschiedenen Sicherungstechniken gelagert werden, zu schützen. Dazu gehört auch der Schutz der EDV und der Netzleittechnik vor Hackerangriffen. Die Stadtwerke Sindelfingen sind bezüglich der Informationssicherheit zertifiziert. Durch wiederkehrende Audits werden die Prozesse weiter optimiert, um die hohen Standards zu gewährleisten. Über den Abschluss einer Versicherung haben wir die finanziellen Auswirkungen begrenzt und der Versicherungsschutz wird regelmäßig überprüft und angepasst. Die Daten, einschließlich der Kundendaten aus unserer Verbrauchsabrechnung, werden auf den Servern der Stadtwerke Schwäbisch Hall gesichert. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall haben für ihr Rechenzentrum die TÜV-Zertifizierung als sicheres Rechenzentrum der Hochverfügbarkeitsstufe 3 mit 24/7-Betrieb erhalten. Dazu gehört unter anderem eine Hochsicherheits-Zutrittskontrolle und eine 24h-Überwachung des Rechenzentrums. Die Systeme in Schwäbisch Hall sind ebenfalls vollständig redundant aufgebaut. Russland-Ukraine-Krise Die aktuellen Entwicklungen des Russland-Ukraine-Krieges werden im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Stadtwerke Sindelfingen kontinuierlich analysiert und bewertet. Insbesondere die Rohstoff- und Materialbeschaffung, der erhöhte Liquiditätsbedarf infolge steigender Energiepreise haben einen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtrisikolage. Jedoch sehen wir die Unternehmensfortführung aufgrund unserer Unternehmenskonstruktion als nicht gefährdet an. 3.2 Chancen Gut durchdachte strategische Entscheidungen sind die Grundlage für den Erfolg eines Unternehmens. Die energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind seit Jahren einem stetigen Wandel unterzogen. Die Energiewende stellt neben den Herausforderungen auch neue Chancen für die Stadtwerke. Hier gilt es, mit einer regionalen Verankerung und Kundennähe sowie einer starken Partnerschaft mit Kommunen und Unternehmen die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen. So sind wir beispielsweise mit benachbarten Gemeinden mit dem Fernwärmeausbau weiter aktiv und bewerben uns um Konzessionen und Kooperationen in den benachbarten Gemeinden. Im Energievertrieb bleibt es nach wie vor das Ziel, als lokal und regional ausgerichtetes Unternehmen in allen Sparten die eigene Marktstellung auch in den kommenden Geschäftsjahren nachhaltig zu festigen und auszubauen. 3.3 Ausblick Die Stadtwerke Sindelfingen GmbH rechnen auf Basis der Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2024 mit sinkenden Erlösen und einem Ergebnis vor Steuern von 7.571 T€. Zudem ist für die nächsten Jahre ein jährlicher Investitionsbedarf zwischen 25,0 Mio. € und 30,9 Mio. € vorgesehen. Aufgrund der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, des fortschreitenden Wettbewerbs und regulatorischen Eingriffen wird mit stagnierenden Ergebnissen für die Zukunft gerechnet. Insgesamt werden aus heutiger Sicht keine Risiken erkennbar, welche die Fortführung des Unternehmens gefährden.
Sindelfingen, 07. Juni 2024 Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Gebhard Gentner, Geschäftsführer BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Stadtwerke Sindelfingen GmbH1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Stadtwerke Sindelfingen GmbH hat ihren Sitz in Sindelfingen. Sie ist im Register des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 244663 eingetragen. 2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Bilanz wurde entsprechend § 266 Abs. 2 u. 3 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) wurden beachtet. Um die Branchenbesonderheiten von Versorgungsunternehmen zu berücksichtigen, wurde die Gliederung der Bilanz gemäß § 265 Abs. 5 HGB erweitert. Die anfallende Strom- und Energiesteuer wird als branchentypische Verbrauchssteuer offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2022 wurden unverändert übernommen. Aktivseite Anlagevermögen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet worden, wobei auf die eigenen Leistungen auch Lohn- und Materialgemeinkosten berechnet wurden. Den nach § 253 Abs. 3 HGB vorgenommenen planmäßigen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen, voraussichtlichen Nutzungsdauern zugrunde. Anlagenzugänge zwischen 250,-- € und 1.000,-- € wurden in Sammelposten aktiviert und werden über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen jeweils linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Sofern bei den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen zum Abschlussstichtag von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Zuschreibungen werden vorgenommen, sofern die Gründe für die ursprüngliche Wertminderung nicht mehr bestehen. Empfangene Investitionszuschüsse im Bereich Strom und Gas wurden in den Geschäftsjahren 2002 bis 2004, sowie im Bereich Wasser und Fernwärme in den Geschäftsjahren 2003 und 2004 vom Anlagevermögen abgesetzt; ab dem Geschäftsjahr 2005 werden empfangene Investitionszuschüsse auf der Passivseite unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. vorgenommener außerplanmäßiger Abwertungen bilanziert. Umlaufvermögen Die Vorratsbestände wurden mengenmäßig durch Inventur ermittelt und zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Bestände, die zum Bilanzstichtag einen erkennbar niedrigeren Marktwert hatten, wurden auf diesen abgewertet. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Herstellungskosten beinhalten die Einzelkosten. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Dabei sind die Forderungen unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlusstag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Passivseite Im Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen werden die ab 2005 empfangenen Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenersätze eingestellt. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abschreibungsdauer des jeweils bezuschussten Anlagegutes. Vor 2002 bzw. 2003 erhaltene Zuschüsse und Kostenersätze werden auf der Passivseite unter dem Posten "Empfangene Ertragszuschüsse" zum Nennwert abzüglich einer jährlichen 5%igen Auflösung der Ursprungsbeträge ausgewiesen. Die 2002 bis 2004 empfangenen Ertragszuschüsse im Bereich Strom und Gas sowie die 2003 und 2004 empfangenen Ertragszuschüsse im Bereich Wasser und Fernwärme sind vom Anlagevermögen abgesetzt worden. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Erhaltene Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlusstag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen gebildet, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Fall einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Dabei wurde mit einem Gewerbesteuersatz (12,95 %), Körperschaftsteuersatz (15,0 %) sowie Solidaritätssteuersatz (5,5 %) gerechnet. 4. Erläuterungen zur Bilanz Aktivseite Die Entwicklung der einzelnen Bilanzpositionen des Anlagevermögens und die Abschreibungen sind dem beigefügten Anlagenachweis zu entnehmen. An Unternehmen, mit denen operative Geschäftsbeziehungen bestehen, sind die Stadtwerke Sindelfingen wie folgt beteiligt:
*) Vorjahreszahlen, da der Jahresabschluss 2023 noch nicht vorliegt. Zudem bestehen weitere Beteiligungen in Höhe von insgesamt 7.346 T€ an Solar- und Windparkgesellschaften. Diese sind jedoch als reine Finanzanlagen anzusehen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung ist auch der hochgerechnete Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten. Die Einzelwertberichtigungen betragen 9 T€. Für das in den Forderungen ruhende Ausfallrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung von 224 T€ berücksichtigt. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.398 T€ (Vj.: 4.120 T€). Die Forderungen gegenüber Gesellschafter beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.766 T€ (Vj.: 1.235 T€). Es bestehen folgende Restlaufzeiten:
Die Vorjahreswerte sind in Klammer dargestellt. Passivseite Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt 10.250 T€. Es ist voll einbezahlt. Die Kapitalrücklage beträgt 10.226 T€ und ist ebenfalls voll einbezahlt. Die Gewinnrücklage beträgt 22.915 T€. Die sonstigen Rückstellungen betreffen:
Bei den Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
Die Vorjahreswerte sind in Klammer dargestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zu 80 % durch Ausfallbürgschaften der Stadt Sindelfingen gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.993 T€ (Vj.: 4.347 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 559 T€ (Vj.: 438 T€). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Darlehen gegenüber Nicht-Kreditinstituten über 123 T€ und Überzahlungen aus abgerechnetem Verbrauch in Höhe von 4.695 T€ ausgewiesen. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Von den Umsatzerlösen entfallen auf die Stromversorgung 63.113 T€ (bereits gekürzt um Stromsteuer in Höhe von 2.405 T€). Die Umsatzerlöse der Gasversorgung betragen 24.882 T€ (bereits gekürzt um Energiesteuer in Höhe von 802 T€), der Wasserversorgung 10.673 T€, der Fernwärme- einschl. Dampfversorgung 35.125 T€, die aus externen Dienstleistungen einschl. Parkierung 2.366 T€ und den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme 164 T€. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 425 T€ periodenfremd. Davon entfallen im Wesentlichen 74 T€ auf die Auflösung von Rückstellungen und 345 T€ auf Energie- und Stromsteuererstattungen. Vom sonstigen betrieblichen Aufwand betreffen 3.316 T€ periodenfremde Aufwendungen. Hiervon entfallen 3.062 T€ auf drohende Verluste, 105 T€ auf die Wertberichtigung und Ausbuchung von Forderungen sowie 149 T€ auf Verluste aus Anlagenabgängen. 6. Ergänzende Angaben Im Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind und zu nicht marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen i. S. v. §§ 271 Abs. 2 oder 311 HGB, die für die Bewertung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist, lagen im Berichtsjahr nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtung Die Stadtwerke Sindelfingen GmbH ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg. Die ZVK gewährt Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene, Sterbegelder und Abfindungen. Der Umlagesatz im Jahr 2023 betrug 6,30 %, davon entfallen auf den Arbeitgeber 5,75 % und auf den Arbeitnehmer 0,55 %. Zusätzlich ist ein Sanierungsgeld von 1,7 % und ein Zusatzbeitrag von 0,54 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte zu entrichten. Es besteht eine Mietverpflichtung über 68 T€ für die Mitbenutzung von Grundstücken und Gebäuden der Anlagen der 110 kV Umspannstationen. Im Übrigen bestehen Pachtverpflichtungen über die Tiefgaragen Marktplatz und Rathaus sowie dem Parkhaus Konrad-Zuse-Straße über 162 T€. Die finanziellen Verpflichtungen aus Strom- und Gaslieferverträgen betragen für die Folgejahre rd. 38.832 T€. Bewertungseinheiten Zinssicherungsgeschäfte Im Zinsbereich werden derivate Finanzinstrumente zur langfristigen Absicherung von verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Die am Stichtag ausgewiesenen variabel verzinslichen Darlehen (Grundgeschäfte) und Zins-Swaps (Sicherungsgeschäfte) wurden zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst (Micro-Hedge). Die Zins-Swaps weisen identische Konditionen wie die Grundgeschäfte aus. Es besteht daher prospektiv eine vollständige Absicherung für die designierten Grundgeschäfte bis zum Ende der Laufzeit. Die Bewertung erfolgt auf der Basis aktueller Marktdaten unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden. Zum Bilanzstichtag weisen die Zins-Swaps einen positiven Marktwert über 315 T€ aus. Sonstige Preissicherungsgeschäfte Im Bereich der Strom- und Gas-Tarifkunden sowie der Strom- und Gas-Gewerbekunden wurden Portfolio-Bewertungseinheiten aufgebaut. Diese sind nach Laufzeitbändern unterteilt, in welchen sich die gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme ausgeglichen haben und künftig voraussichtlich ausgleichen werden. Aufgrund dessen, dass die Kundenstruktur der Stadtwerke Sindelfingen im Tarifbereich ausschließlich Standardlastprofilkunden beinhaltet, deren Verbrauchsmengen somit weitgehend konjunktur- und wetterunabhängig sind und daher nahezu homogenen Verbrauchsstrukturen unterliegen, können die geplanten Absatzmengen als quasisicher angesehen werden. Die Bewertungseinheiten bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der Sicherungstransaktionen für einen unbegrenzten Zeitraum. Für Sondervertragskunden, bei welchen eine eindeutige Zuordnung der Absatz- und Bezugsverträge (Back-to-Back-Verträge) möglich ist, wurden Mikro-Bewertungseinheiten gebildet. Das Gesamtvolumen (Nominalwert in T€) der Beschaffungsgeschäfte sowie der Umfang der damit im Rahmen von Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken (Preisänderungsrisiko) ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Sollte der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte zum Stichtag negativ sein, so wird bei gegebener Imparität eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Für die Geschäftsjahre 2024 ff. werden für das Portfolio Strom als auch für das Portfolio Gas positive Rohmargen erwirtschaftet, so dass die Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung zum Bilanzstichtag 31.12.2023 nicht gegeben ist. Zahl der Arbeitnehmer Im Berichtsjahr wurden im Jahresdurchschnitt ohne Geschäftsführer 125 (Vj. 127) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Davon waren 3 leitende Angestellte, 7 Abteilungsleiter und 19 Gruppenleiter beschäftigt. Die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten betrug 25 Personen. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehören folgende Damen und Herren an: Herr Dr. Bernd Vöhringer (Aufsichtsratsvorsitzender), Oberbürgermeister der Stadt Sindelfingen, Herr Oskar Gruber (1. stellv. Aufsichtsratsvorsitzender), Finanzdezernent, Herr Walter Arnold, Elektromeister und Betriebswirt, Herr Christian Gangl, Erster Bürgermeister, Frau Andrea Herrmann, Hebamme, Herr Kai Müller, Dipl. Betriebswirt, Herr Tilman Kabella, Leiter Kommunale Beteiligungen, Frau Sabine Kober, Hausfrau, Frau Christine Rebsam-Bender, Vors. Richterin a. D., Herr Maximilian Reinhardt, Student der Rechtswissenschaften, Frau Andrea Härterich, Oberstudienrätin i. R, Herr Nikolaos, Sakellariou, Rechtsanwalt, Frau Dr. Dorothee, Kadauke, Allgemeinmedizinerin. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betragen 24 T€. Abschlussprüfer Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB verteilt sich wie folgt:
Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr: Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. Dr. Karl Peter Hoffmann Herr Dipl.-Ing. (FH) Gebhard Gentner Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres ergaben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsleitung schlägt vor, über die Verwendung des Jahresüberschusses 2023 von 9.374.858,12 € zu einem späteren Zeitpunkt durch die Gesellschafter zu entscheiden.
Sindelfingen, 07. Juni 2024 Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Gebhard Gentner, Geschäftsführer AnlagenspiegelAnschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Abschreibungen
Buchwerte
Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 6 b Abs. 3 EnWGAllgemeine Angaben Aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat die Stadtwerke Sindelfingen GmbH, als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen den Tätigkeitsabschluss (§ 6b Abs. 3 EnWG) mit dem geprüften Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger zu Veröffentlichung einzureichen und über die Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 in Verbindung mit § 6b Abs. 7 EnWG zu berichten. Für die Stadtwerke Sindelfingen GmbH ergeben sich die folgenden Tätigkeitsbereiche:
Mit diesem Tätigkeitsabschluss 2023 erfüllt die Stadtwerke Sindelfingen GmbH ihre Berichtspflicht nach § 6b der EnWG-Novelle 2011. In der internen Rechnungslegung werden gemäß § 6b EnWG jeweils getrennte Konten für die vorgenannten Tätigkeiten geführt. Regel für die Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Aufwendungen und Erträge zu den gemäß § 6b Abs. 3 geführten Konten Im Hinblick auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die den Tätigkeitsabschlüssen zugrunde gelegt wurden, wird auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Stadtwerke Sindelfingen GmbH verwiesen. Aufgrund der jährlich zu aktualisierenden Schlüsselungswerten ergeben sich im Anlagespiegel beim indirekt zugeordneten Anlagevermögen Abweichungen zwischen den Endwerten des Vorjahres und den Eröffnungswerten des Berichtsjahres, die jedoch insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind. Die Einzelkonten der Bilanz werden, soweit dies möglich ist, zunächst direkt den Aktivitäten (Geschäftsbereichen) zugeordnet. Dies gilt im Wesentlichen für das Anlagevermögen, für die Vorräte, Forderungen, Sonderposten für Investitionszuschüsse und Verbindlichkeiten. Wenn Konten nicht eindeutig einem der Tätigkeitsbereiche zugeordnet werden können, erfolgt eine Aufteilung auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche über einen angemessenen Verteilungsschlüssel. Die Anlagenspiegel zeigen die Aufgliederungen sowie Entwicklungen der in den Tätigkeitsbilanzen zusammengefassten Anlagepositionen. Die Vermögensgegenstände des gemeinsamen Bereichs werden anteilig bei den Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung berücksichtigt. Die Zuordnung erfolgt über einen sachgerechten Verteilschlüssel. Hinsichtlich des Anlagenspiegels für die anderen Tätigkeiten außerhalb der Elektrizitäts- und Gasverteilung wird auf den Anlagenspiegel der Stadtwerke Sindelfingen GmbH verwiesen. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen sind weitestgehend direkt zugeordnet. Sofern eine direkte Zuordnung nicht möglich ist, erfolgt eine Aufteilung im Verhältnis der Betriebserträge. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt die Verteilung - sofern keine direkte Zuordnung möglich ist - im Verhältnis des Materialaufwands. Die Steuererstattungen werden im Verhältnis des Betriebsergebnisses geschlüsselt. Die Zuordnung des Eigenkapitals wird nach den Restbuchwerten des Anlagevermögens verteilt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen für die Tätigkeitsbereiche. Sofern eine direkte Zuordnung nicht möglich ist, erfolgt eine Aufteilung auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche über einen angemessenen Schlüssel. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden nach den Restbuchwerten des Anlagevermögens verteilt. Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen passiviert. Es bestehen folgende Restlaufzeiten: Elektrizitätsverteilung
Gasverteilung
grundzuständiger Messstellenbetreiber
Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Geschäftsjahr weitestgehend den Aktivitäten direkt zugeordnet. Aktivitäten des gemeinsamen Bereiches wurden nach festgelegten Verteilungsschlüsseln umgelegt. Die Kontensalden, bei denen eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder nur mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt eine Retrograde Zuordnung auf die Tätigkeitsbereiche. Dabei wurden im Wesentlichen folgende Schlüssel verwendet:
Die durch die Aufteilung der Bilanzpositionen entstandenen Ausgleichsposten werden entweder dem Eigenkapital oder den sonstigen Vermögensgegenständen zugeordnet. Bilanz zum 31.12.2023 - ElektrizitätsversorgungAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 - ElektrizitätsverteilungEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 (01.01.-31.12.) - ElektrizitätsverteilungBilanz zum 31.12.2023 - GasverteilungAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 - GasverteilungEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 (01.01.-31.12.) - GasverteilungBilanz zum 31.12.2023 - grundzuständiger MessstellenbetreiberAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 - grundzuständiger MessstellenbetreiberEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 (01.01.-31.12.) - grundzuständiger MessstellenbetreiberBESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Sindelfingen, Sindelfingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Sindelfingen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6b ABS. 3 ENWG § 3 ABS. 4 SATZ 2 MSBG Wir haben geprüft, ob die Stadtwerke Sindelfingen GmbH ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement und auftragsbegleitende Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 und 2) an.. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Stadtwerke Sindelfingen GmbH nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Stuttgart, 07. Juni 2024 BW
PARTNER
Susanne Reh, Wirtschaftsprüferin Marius Henkel, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde per Gesellschafterbeschluss vom 04.12.2024 festgestellt. Über die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 9.374.858,12 € wird zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen. |
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