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Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
65.158,00 |
85.623,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
324.589,70 |
213.160,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
385,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
389.747,70 |
299.168,70 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
73.938,77 |
33.349,60 |
| B.
Rückstellungen |
46.125,36 |
12.031,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
269.683,57 |
253.788,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
150.085,82 |
135.970,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
119.597,75 |
117.817,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
389.747,70 |
299.168,70 |
sonstige Berichtsbestandteile
A. Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Darmstadt unter der Nr. HRB 88499 eingetragen.
Tag der Eintragung war der 20.06.2014.
Gemäß Gesellschaftsvertrag beträgt
das Stammkapital EUR 25.000,--. Hiervon sind EUR 25.000,00
eingezahlt.
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer
Werbeagentur, Mediengestaltung und Erstellung und
Programmieren von Homepages sowie alle damit einhergehenden
Tätigkeiten.
Geschäftsführerin ist Frau Sandra Hassibi.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Ausübung von Wahlrechten
a) Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte
Im Rahmen meines Auftrags habe ich Ansatz-,
Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie
Ermessensentscheidungen nach den Vorgaben des Auftraggebers
ausgeübt.
Einzelheiten über Art und Umfang der
ausgeübten Wahlrechte sind im Anhang dargestellt.
Sofern Angaben wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, wurde der Vermerk im Anhang
gewählt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, sofern die
Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Im Jahresabschluss wurde von Wahlrechten wie folgt
Gebrauch gemacht:
Disagiobeträge wurden als aktive
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert.
Unfertige und fertige Erzeugnisse wurden mit dem
Mindestwert nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB bewertet.
b) Größenabhängige Erleichterungen
bei Aufstellung und Offenlegung
Ein Lagebericht wurde in Anwendung des § 264
Abs. 1 Satz 4 HGB nicht erstellt.
Bei dem hier vorliegenden Jahresabschluss wurden die
Erleichterungen im Ausweis für kleine Gesellschaften
nur in Bezug auf den Anhang in Anspruch genommen.
Für Zwecke der Offenlegung wird ein Exemplar des
Jahresabschlusses erstellt, das die Erleichterungen
für kleine Gesellschaften vollumfänglich
berücksichtigt.
C. Ergänzende Angaben
1. Feststellungen zu den Grundlagen des
Jahresabschlusses
Besondere Feststellungen haben sich nicht ergeben.
Etwaig von mir erkannte Fehler wurden im Zuge der
Erstellung berichtigt.
Münster den 09.04.2019, gez. S. Hassibi
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.04.2019 festgestellt.
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