selanta
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.235,00 |
4.297,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.235,00 |
4.297,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
67.104,18 |
61.015,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.921,07 |
59.521,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.183,11 |
1.493,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.407,62 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
88.746,80 |
65.312,06 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
58.835,61 |
53.485,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
33.835,61 |
28.485,78 |
| B.
Rückstellungen |
4.003,50 |
7.141,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.907,69 |
4.684,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
88.746,80 |
65.312,06 |
Anhang
I. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften
sowie die möglichen Wahlrechte nach Steuerrecht und
Handelsrecht werden unter Berücksichtigung des
für den Jahresabschluss ab 2010 zwingenden BilMoG
unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen
für die Handelsbilanz so angewendet, dass
grundsätzlich eine weitestgehende Übereinstimmung
zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz bestehen bleibt.
Dabei werden die steuerlichen Wahlrechte nach § 5
Abs.1 EStG nicht wahrgenommen. Soweit Abweichungen zur
Steuerbilanz zu berücksichtigen sind, wird dies bei
den einzelnen Bilanzposten erläutert.
a) Bilanzierungsmethoden und Darstellungsmethoden
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den Vorschriften der §§ 242 ff.,
§§ 264 ff. HGB sowie der einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die GmbH als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen. Es werden die
Erleichterungen des § 266 Abs. 1 HGB (verkürzte
Bilanz), des § 268 Abs. 1 HGB (nur Bilanzgewinn) und
des § 274 a HGB (u.a. kein Anlagengitter) für die
Bilanz in Anspruch genommen. Hinsichtlich des Anhangs
werden die Angaben gemäß § 286 HGB (u.a.
keine Gesamtbezüge) unterlassen sowie die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 HGB in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung
werden die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch
genommen (nur Bilanz und Anhang, Anhang ohne Angaben zur
Gewinn- und Verlustrechnung). Angaben zur
Ergebnisverwendung werden nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB
nicht gemacht.
b) Bewertungsmethoden
1. Anlagevermögen
a) Sachanlagevermögen
Das Anlagevermögen wird in der Bilanz mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige
lineare Abschreibung nach § 253 Abs.3 HGB ausgewiesen.
Für die bisher nach steuerlichen Vorschriften
bewerteten Vermögensgegenstände werden die
Wertansätze nach Art. 67 Abs.4 Satz 1 EGHGB
beibehalten und die Abschreibungsmethoden fortgeführt.
Für Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens, bei welchen eine dauerhafte
Wertminderung vorliegt, wird eine Teilwertabschreibung nach
§ 253 Abs.3 HGB vorgenommen.
Zugänge von geringwertigen Anlagegütern bis
zu 410,00 Euro werden nach § 6 Abs.2 EStG und
der handelsrechtlich zulässigen Vereinfachungsregelung
in voller Höhe abgeschrieben. Die nach § 6 Abs.2a
EStG bisher gebildeten Sammelposten werden auch in der
Handelsbilanz wegen ihrer insgesamt untergeordneten
Bedeutung fortgeschrieben.
2. Vorräte
Vorräte bestehen nicht.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich nach
dem Nominalwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten
wird durch die Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine
Kreditrisiko ist, soweit vorhanden, durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die Forderungen sind alle innerhalb eines Jahres
fällig.
4. Steuer- und sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach den
handelsrechtlichen Vorschriften ermittelt und bewertet. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt worden.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines
Jahres fällig bis auf Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von 17.895,68 €, die
innerhalb von 3 Jahren fällig sind.
6. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine über die branchenüblichen
Risiken hinausgehenden Haftungsrisiken.
II. Sonstige Angaben
Geschäftsführer im Kalenderjahr war:
Werner Hampl, Kaufmann
Dem Geschäftsführer wurde zum
Abschlussstichtag ein Darlehen gewährt in Höhe
von 18.172,13 € mit einem Zinssatz von 2,37 % und
einer Restlaufzeit von einem Jahr.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2012 festgestellt.
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