Pucc
Holding 2 GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 10.09.2010 bis zum 30.04.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.000,00 |
| I.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.862,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
759,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.102,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
45.862,40 |
Passiva
|
|
30.4.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
43.937,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.062,60 |
| B.
Rückstellungen |
1.925,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
45.862,40 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 1. September 2010 bis 30.
April 2011
Pucc Holding 2 GmbH i. L.
Isernhagen
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in
Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
5. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
7. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Die Vorjahreswerte wurden nicht an
die Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB)
8. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248
Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden
beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246
Abs. 1 Satz 3 HGB).
6. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche
Regelungen mit berücksichtigt.
2. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
3. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
4. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
5. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
6. Die sonstigen Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt und mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
7. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
8. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Die Gesellschaft hält folgende
Beteiligungen:
Name, Sitzland
|
Kapitalanteil,
Währung
|
Kapitalanteil, quotal
|
Eigenkapital insgesamt
|
Ergebnis
|
für
Geschäftsjahr
|
Pucc Holding 3 GmbH
|
25.000,00 €
|
100 %
|
25.000,00 €
|
-10.028,23 €
|
2011
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III. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Dr. Rainer Simon geführt.
Er war alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auch
im Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung war Herr Rainer
Geschäftsführer der Gesellschaft.
Unter Hinweis auf die Schutzvorschrift des § 286
Abs. 4 HGB werden keine Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung gemacht.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 8. April 2011
wurde die Liquidation der Gesellschaft zum 30. April 2011
beschlossen. Herr Dr. Rainer Simon wurde zum
Liquidator der Gesellschaft bestellt.
IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Fehlanzeige
Isernhagen, den
__________________
(Dr. Rainer Simon)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.01.2013
festgestellt.
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