typo print
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.884,00 |
9.463,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.883,00 |
9.462,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.693,77 |
5.009,87 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
900,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.693,77 |
3.254,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
855,13 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.337,41 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.915,18 |
14.472,87 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
1.250,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
24.314,52 |
29.947,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.587,48 |
-5.633,30 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.337,41 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.766,00 |
1.588,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.149,18 |
11.634,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.915,18 |
14.472,87 |
Anhang zum
31.12.2008
typoprint GmbH
1.
Allgemeines
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach § 267
Abs. 1 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Eine Prüfung des Jahresabschlusses nach
§§ 316 ff HGB war deshalb nicht erforderlich.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der typoprint GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Die erworbenen
immateriellen Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend der
steuerlich anzunehmenden betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer auf 15 Jahre abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um die planmäßige Abschreibung,
angesetzt. Die Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear
ermittelt.
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
ausgewiesen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Steuerrückstellungen waren zum Bilanzstichtag
nicht veranlasst.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Währungsschulden waren nicht vorhanden.
3.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und die sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie
im Vorjahr - sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig.
4.
Verbindlichkeiten
|
Restlaufzeit
Bis 1 Jahr
( VJ ) |
Restlaufzeit
Zwischen 1
u. 5 Jahren |
Restlaufzeit
Von mehr als
5 Jahren |
Summe
|
Davon durch
Pfandrechte
u. a. Rechte gesichert |
Verbindlichkeiten
gesamt
|
9
(12)
|
0
|
0
|
9
|
0
|
5.
Eventualverbindlichkeit
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten aus der Begebung und der
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, sowie
aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus
Gewährleistungsverträgen oder aus Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen nicht.
6.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Zu Geschäftsführern waren bestellt:
Herr Günter Kalke
Herr Reiner Pürschel (verstorben am 21.10.2008)
7.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH
Gegen Gesellschafter/Geschäftsführer
bestanden zum Bilanzstichtag nachfolgende Forderungen:
Forderungen gegen Vermögensnachfolger
von Herrn Pürschel (verstorben am
21.10.2008) 2.525,39 Euro
8.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Die Gesellschaft ist hoch verschuldet.
Eine mögliche Überschuldung wird durch
Rangrücktrittserklärung und bedingten
Sanierungserlass der Gesellschafter -
Geschäftsführer beseitigt.
Es liegen keine besonderen Umstände nach §
264 Abs. 2 HBG vor, die zusätzliche Angaben
erforderlich machen würden.
Wegen des nicht gedeckten Fehlbetrages haben die
Geschäftsführer einen bedingten
Forderungsverzicht erklärt.
Nürnberg, den
30.06.2009
Günter
Kalke
-Geschäftsführer-
|