PETERWAGEN-TERMINFRACHT GmbH
Meerbusch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
868,50 |
1.382,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
866,50 |
1.380,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
78.677,19 |
99.149,73 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
77.721,89 |
92.767,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
955,30 |
6.382,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
606,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
179.688,87 |
190.032,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
259.234,56 |
291.170,06 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
63.911,49 |
63.911,49 |
| II.
Verlustvortrag |
253.943,82 |
283.855,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.343,46 |
29.911,29 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
179.688,87 |
190.032,33 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
255.734,56 |
287.670,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
255.734,56 |
281.173,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
259.234,56 |
291.170,06 |
Anhang
zum 31. Dezember 2011
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der
PETERWAGEN TERMINFRACHT GMBH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für sonstige Verbindlichkeiten für
die Abschlusserstellung wurde eine Rückstellung
gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
Die Abschreibungen betreffen planmäßige
Abschreibungen für das Anlagvermögen nach den
steuerlichen Vorschriften.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren Schuld- oder
Haftungsverhältnisse.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Zum 31. Dezember 2011 weist die Gesellschaft einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von
Euro 179.688,87 aus. Die Gesellschaft ist somit
bilanziell überschuldet. Auf die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 64,84 GmbHG wurde die
Geschäftsführung hingewiesen.
Der Gesellschafter Raimund Evers hat der Gesellschaft
Darlehnsmittel von Euro 121.660,30 zur Verfügung
gestellt. Gemäß § 39 Abs.2 Insolvenzordnung
(InsO) treten diese Ansprüche des Gesellschafters im
Insolvenzfall hinter die anderen Gläubiger
zurück. Eine qualifizierte
Rangrückstritterklärung liegt außerdem vor.
Mit dem Gesellschafterdarlehen wird der nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag bis auf Euro
58.028,57 abgebaut. Trotz der nominellen Überschuldung
wird die Geschäftstätigkeit fortgesetzt, da diese
Überschuldung durch die stillen Reserven allein
im Kundenstamm überkompensiert wird.
Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss von Euro 10.343,46
wird mit dem Verlustvortrag verrechnet. Darüber
wird die Gesellschafterversammlung beschliessen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Raimund Evers geführt: Er ist
alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.Auf
die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß
§ 264 Abs. 3 HGB verzichtet.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern ( § 42 Abs. 3 GmbHG /
§ 264c Abs. 1 HGB
Gegenüber dem Gesellschafter besteht eine
Darlehensverbindlichkeit in Höhe von €
121.660,30 (Vorjahr: € 121.660,30 ).
Entwicklung nach Abschluss des Geschäftsjahres
Im folgenden Geschäftsjahr ist der Umsatz
gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um
9,28 % zurückgegangen. Es wird aber ein
positives, wenn auch geringeres vorläufiges Ergebnis
ausgewiesen.
Düsseldorf, den 12. Februar 2013
gez. Raimund Evers
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.02.2013 festgestellt.
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