IGNATIUS
Brauhaus GmbH
Mettlach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
13.070,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.883,50 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
187,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.070,55 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.434,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-13.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
1.065,45 |
| B.
Rückstellungen |
535,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
101,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.070,55 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
gemäß § 264 Abs. 1 HGB
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im
Sinne der § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der
Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden
wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der
Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB).
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67
VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 I 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist
(§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42
III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
Der Betrag der
Verbindlichkeiten (§ 268 V HGB)
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahre
beträgt
101,00 Euro (Vorjahr:0,00 Euro)
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB) mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt zum Bilanzstichtag 0,00 Euro
(Vorjahr:0,00 Euro).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen 0,00 Euro
(Vorjahr: 0,00 Euro).
IV. Sonstige Pflichtangaben
1. Geschäftsführer der Gesellschaft
ist Herr Johannes Georg Dillinger, Merzig.
2. Von den Erleichterungen des § 288 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Außerdem wurde die Erleichterung des § 274a Nr.
5 HGB in Anspruch genommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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