Bauträger für Wohngebäude
Kusserow Reisedienst GmbH
Hohe Straße 33, 06420 Könnern, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nadine Maedicke seit 18.4.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kusserow Reisedienst GmbHEdlauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDie Kusserow-Reisedienst GmbH hat ihren Sitz in Könnern OT Hohenedlau und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stendal (Reg.Nr. HRB 11184).
Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.
Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind auch nach der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG nicht vergleichbar. Bei Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG hätten sich für das Vorjahr keine Veränderungen bei der Höhe der Umsatzerlöse ergeben.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nominalbetrag angesetzt. Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 169,50 € ausgewiesen.
In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
Eigenkapital
Das Stammkapital von 25.564,59 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls auf Grund des steuerlichen Gewinns angesetzt.
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten, zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten sowie Rückstellungen für die Finanzbuchhaltung.
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine, in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Gewinn und Verlustrechnung
Aufgrund der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:
Kerngeschäft 464.150,73 € Nebenerlöse 0,00 €
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine wesentlichen periodenfremde Erträge und auch keine wesentliche außergewöhnliche Erträge enthalten.
Ebenso sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen keine wesentlichen periodenfremde oder außergewöhnliche Aufwendungen enthalten.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
Zum 31.12.2017 bestehen noch Verpflichtungen in Höhe von 1.723,12 € aus einem Leasingvertrag für einen Pkw Audi A6.
Arbeitnehmer
Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich 4 Mitarbeiter beschäftigt.
Geschäftsführer
Wie in den Vorjahren waren Herr Joachim Kusserow und Frau Karla Kusserow als Geschäftsführer bestellt.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit der Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB zu angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Könnern OT Hohenedlau, den 19.03.2019
gez. Joachim Kusserow gez. Karla Kusserow -Geschäftsführer- -Geschäftsführer- Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.3.2019. |
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