RE Capital Partners GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens-Hendrik Bertram seit 7.9.2017 | Prokura |
Tai-Sheng Han seit 19.5.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
EVGA Holding (Cayman) | 76.00% |
EVGA Holding (Cayman) | 19.00% |
EVGA Holding (Cayman) | 5.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EVGA GmbHGräfelfingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA scroll
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ANHANG1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) §§ 242 bis 256a und 264 bis 288 HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die EVGA GmbH mit Sitz in Gräfelfing ist beim Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 159414 registriert. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 2.1. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Wie aus der Bilanz (Anlage I) ersichtlich, weist die Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 11.261.068,60 aus. Die Muttergesellschaft und die oberste Konzernmuttergesellschaft sind über die bilanzielle Überschuldung und deren insolvenzrechtlichen Konsequenzen informiert. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist durch eine Stundungs- und Rangrücktrittsvereinbarung hinsichtlich der Verbindlichkeiten der EVGA Corporation (Taiwan), Rückgewährungsansprüche aus überzahlten Verbindlichkeiten sowie stille Reserven abgedeckt. Am 18. Oktober 2023 hat die Muttergesellschaft beschlossen, eine Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von EUR 10.000.000,00 zu dotieren. Die Zuführung zur Kapitalrücklage ist zwischenzeitlich zur freien Verfügung der Gesellschaft erfolgt. Aus diesen Gründen wurde die Bewertung nach dem going-concern-Prinzip vorgenommen. 2.2. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden pro rata temporis entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die einzelnen Posten des Anlagevermögens wie folgt vorgenommen: Nutzungsdauer scroll
2.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Fremdwährungsposten werden mit dem Transaktionskurs erfasst und, sofern kurzfristig, mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. 2.4. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag und soweit es sich um Fremdwährungspositionen handelt, mit dem Devisenkassamittelkurs am Transaktionstag und am Bilanzstichtag angesetzt. 2.5. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen. 2.6. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen werden aufgrund der ermittelten Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung der festgesetzten Vorauszahlungen in der Höhe der zu erwartenden Nachzahlungen gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 2.7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. 2.8. Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Leistungen erbracht wurde. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1. Anlagevermögen Bei den ausgewiesenen Zugängen im Geschäftsjahr handelt es sich im Wesentlichen um die zu Anschaffungskosten erfassten Kosten der Büro- und EDV-Ausstattung. 3.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegenüber drei Unternehmen der EVGA-Gruppe. Sie entstammen dem laufenden Verrechnungsverkehr für Leistungen. Die Restlaufzeit beträgt weniger als ein Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind als wesentliche Posten Steuererstattungsansprüche aus überzahlten Vorauszahlungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer (TEUR 439), Erstattungsansprüche aus Zinsen auf Steuern der Jahre 2013 bis 2017 (TEUR 248) sowie Forderungen aus einem Darlehen und Verrechnungen an/mit einem ehemaligen Geschäftsführer in Höhe von TEUR 27 enthalten. Die Schadensersatzansprüche aus einem, durch einen ehemaligen Mitarbeiter verursachten, Schaden wurden nach Abzug einer Versicherungserstattung einzelwertberichtigt. Die Restlaufzeit beträgt weniger als ein Jahr. 3.3. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten bestehen aus den Beständen auf vier Girokonten,
die in 3.4. Eigenkapital Vgl. oben 2.1. 3.5. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen enthalten im Wesentlichen nicht veranlagte Umsatzsteuer des Jahres 2012. In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen die Kosten für die Jahresabschlusserstellung des laufenden Jahres sowie für Vorjahre, für die Jahresabschlussprüfungen bis zum Jahr 2016 sowie für sonstige Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 202 (Vorjahr TEUR 365) enthalten. 3.6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber vier Unternehmen der EVGA-Gruppe, davon in Höhe von 3,304 Mio. EUR (Vorjahr 4,394 Mio. EUR) gegenüber der Konzernmutter in Taiwan sowie ein verzinsliches Darlehen einer Schwestergesellschaft in Höhe von 3,110 Mio. EUR. Das Darlehen hat eine Restlaufzeit von 24 Monaten. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten der Jahre 2017 bis 2019 (TEUR 594, Vorjahr TEUR 599) Lohn- und Kirchensteuer sowie Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungsbeiträgen. Von den Verbindlichkeiten haben EUR 8.272.436,75 (Vorjahr EUR 2.417.353,16) eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Erlöse aus Dienstleistungen, die die Gesellschaft für drei Gruppenunternehmen erbringt. 4.2. Sonstige betriebliche Erträge Es handelt sich im Wesentlichen um Zuschüsse von Schwestergesellschaften (TEUR 358) sowie Gewinne aus der Bewertung von Fremdwährungsgeschäften aus in USD geführten Verrechnungskonten (TEUR 104, Vorjahr TEUR 787). 4.3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Ausgewiesen werden im laufenden Jahr im Wesentlichen Aufwendungen für Leiharbeitneh-mer/-innen und Subkontraktoren (TEUR 169, Vorjahr TEUR 256), Raumkosten (TEUR 236, Vorjahr TEUR 256), Frachtkosten (TEUR 156, Vorjahr TEUR 122), Beratungs- und Jahresab-schlusskosten (TEUR 124, Vorjahr TEUR 85) und Verluste aus Fremdwährungsgeschäften aus in USD geführten Verrechnungskonten (TEUR 503, Vorjahr TEUR 48). 4.4. Steuern vom Einkommen und Ertrag In dem Posten sind EUR 36.071 für Vorjahre enthalten. 5. Sonstige Angaben 5.1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zur Sicherung der Mietverhältnisse wurde eine unbefristete Bankbürgschaft in Höhe von TEUR 33 erbracht.
5.2. Arbeitnehmer Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 18 Angestellte (Vorjahr 15) bei der Gesellschaft beschäftigt, davon zwei im Bereich Vertriebsunterstützung, zwölf im technischen Kundendienst, der Logistik und dem Customer Support, sowie vier Mitarbeiter in der Verwaltung. 5.3. Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an: - Herr Tai-Sheng Han, Fullerton, Kalifornien, USA seit 2024 New Taipeh City, Taiwan, Gesamtprokura, gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen, bestand im Geschäftsjahr für - Herrn Jens-Hendrik Bertram, München, - Herrn Berman Rivera, München. Die Prokura von Herrn Rivera wurde mit Wirkung zum 06. Februar 2025 widerrufen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Ge-schäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Haftungsverhältnisse für die Geschäftsführung wurden nicht eingegangen. 5.4. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt in Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB. 5.5. Ergebnisverwendung Ein Ergebnisverwendungsbeschluss liegt nicht vor. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. 5.6. Konzernverhältnisse Oberstes Mutterunternehmen ist die EVGA Corporation, Taipeh, Taiwan, welche für den größten und zugleich kleinsten Kreis den Konzernabschluss aufstellt. Die Gesellschaft ist im Kon-zernabschluss der EVGA Corporation, Brea, USA, konsolidiert. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. 5.7. Nachtragsbericht Neben den gesamtwirtschaftlichen Risiken aus der sich in der Folge der Finanzkrise weltweit abschwächenden Konjunkturentwicklung treten weltwirtschaftlich die Risiken aus der Covid-19-Pandemie ein, die bei der EVGA GmbH jedoch nicht zu dramatischen Einbrüchen geführt hat, da das IT-Geschäft der Muttergesellschaft weitergeführt wurde. Die Ukraine-Krise betrifft die EVGA GmbH als Service-Gesellschaft nicht direkt. Die Umsätze aus den Serviceleistun-gen blieben weitgehend stabil. Der Gesellschaft ist durch einen Unterschlagungsfall durch ei-nen Mitarbeiter ein Schaden entstanden. Hierzu wurde ein Strafgerichtsverfahren in 2022 abgeschlossen.
Gräfelfing, den 20. Oktober 2025 gez. Tai-Sheng Han Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. November 2025 |
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