Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 10215
Eingetragen
14.11.1958
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Autobedarf Weller GmbH & Co. KG mit Sitz in Altenkirchen -HRA 872 Amtsgericht Neuwied-. Die Gesellschaft kann sich an anderen , gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, gleich in welcher Rechtsform sie betrieben werden und in welcher Weise die Beteiligung erfolgt. Die Gesellschaft kann weiterhin Zweigniederlassungen gründen.

Historie

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Management

NameRolle
Kevin Etzkorn
seit 23.9.2025
Geschäftsführer
Alfred Retterath
seit 23.9.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Alfred RetterathProfi-Parts Fahrzeugteile Großhandelsgesellschaft mbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konzern- und Jahresabschlüsse

Weller Verwaltungsgesellschaft mbH

Altenkirchen/Ww.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 37.819,68 35.639,76
I. Finanzanlagen 37.819,68 35.639,76
B. Umlaufvermögen 0,00 34,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 34,20
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.819,68 35.673,96

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 36.001,61 33.958,09
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 7.958,09 6.095,74
III. Jahresüberschuss 2.043,52 1.862,35
B. Rückstellungen 1.084,02 707,20
C. Verbindlichkeiten 734,05 1.008,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.819,68 35.673,96

Anhang zum Jahresabschluss 2010

Weller Verwaltungsgesellschaft mbH, 57610 Altenkirchen

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 238 ff., §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB.

Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz oder Anhang hat die Gesellschaft weitgehend zugunsten des Anhangs ausgeübt.

Die Geschäftstätigkeit der Berichtsfirma im Jahr 2010 erschöpfte sich in der Komplementär­stellung für die Weller GmbH & Co. KG, an deren Kapital sie jedoch nicht beteiligt ist. Hierfür erhält sie eine angemessene Vergütung von der Kommanditgesellschaft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften des HGB über die Gliede­rung und den Ausweis der Posten der Bilanz (§§ 266 ff. HGB), der Gewinn- und Verlustrechnung (§§ 275 ff. HGB) des Anhangs (§§ 284 ff. HGB) beachtet worden.

Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Soweit Ermessensentscheidungen in Bezug auf den Grund, den Umfang und den Zeitpunkt des Ansatzes von Vermögensgegenständen und Schuldposten zu treffen waren, wurde eine zum Vorjahr vergleichbare Ermessensentscheidung angestrebt.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (going-concern-Prinzip). Im Einzelnen gilt Folgendes:

AKTIVA

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu den Anschaffungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet.

PASSIVA

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen zu berücksichtigen.

III. Bilanzerläuterungen

A. AKTIVA

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Gliederung der Forderungen und sonstigen Vermö­gensgegenstände ergeben sich aus der Bilanz.

Laufzeiten von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

B. PASSIVA

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt.

Sonstige Angaben

Unbeschränkte Haftung

Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschaf­terin der Weller GmbH & Co. KG.

Haftungsverhältnisse

Darüberhinausgehende Haftungsverpflichtungen hat die Gesellschaft nicht übernommen.

Geschäftsführung

Herr Herbert Röttgen
Herr Christoph Röttgen

Altenkirchen, den 10. Juni 2011

Weller Verwaltungsgesellschaft mbH

......................................................
 
......................................................
Herbert Röttgen
 
Christoph Röttgen
Geschäftsführer
 
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2011 festgestellt.

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