PREMIUM LED
Design GmbH
Traunstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
120.413,00 |
108.938,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
513,00 |
1.281,00 |
| II.
Sachanlagen |
119.900,00 |
107.657,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
547.001,22 |
549.927,23 |
| I.
Vorräte |
436.575,10 |
439.217,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
110.426,12 |
110.709,39 |
| davon
gegen Gesellschafter |
15.685,90 |
17.499,96 |
| Aktiva |
667.414,22 |
658.865,23 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
137.463,52 |
129.192,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
116.692,00 |
52.161,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.271,52 |
64.530,87 |
| B.
Rückstellungen |
4.850,00 |
4.650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
525.100,70 |
525.023,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
457.890,11 |
465.686,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
67.210,59 |
59.336,56 |
| Passiva |
667.414,22 |
658.865,23 |
Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB
für das Geschäftsjahr 2023der
PREMIUM LED Design GmbH
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma PREMIUM LED Design GmbH hat ihren Sitz in
Traunstein und wird beim Amtsgericht Traunstein unter der
Handelsregisternummer HRB 24281 geführt.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB,
da zum Abschlussstichtag 31.12.2023mindestens zwei
Kriterien die Grenzen von §
267 Abs. 1 HGB nicht überschritten
sind.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und soweit abnutzbar,
über Ihre voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden über
die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Anschaffungswert von EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer (GWG)
wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller
Höhe abgeschrieben.
Vorräte werden bei Zugang zu den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewertet; ist der Zeitwert am
Bilanzstichtag niedriger, so wird dieser angesetzt. Alle
erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
In den Herstellungskosten werden die Einzelkosten und
die anteiligen Gemeinkosten des Material-, des Fertigungs-
und des Verwaltungsbereichs einbezogen. Wenn
Fremdkapitalzinsen durch die Herstellung eines
Vermögensgegenstandes entstehen, werden sie aktiviert,
soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Fremdwährungsforderungen werden bei Zugang mit
dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum
Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden bei
Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum
Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung der Anlagewerte ist dem als Anlage
beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.
Das gezeichnete Kapital von 25.000 € wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf
das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital
offen abgesetzt.
Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten sind aus der
Bilanz ersichtlich.
Die Forderungen gegen Gesellschafter sind aus der
Bilanz ersichtlich.
Sonstige Angaben
Die Zahl der durchschnittlich im Geschäftsjahr
beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 6,25.
Zu den Geschäftsführern waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Michael Steffel
Andreas Duswald
sonstige Berichtsbestandteile
gez.
Andreas Duswald
Michael Steffel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2024
festgestellt.
|