MVZ BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Dr. Langheinrich seit 29.4.2020 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MAIN.BGMED Rehazentrum GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktivseite
Passivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2020Grundsätzliche BemerkungenDie MAIN.BGMED Rehazentrum GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und wird im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 94452 geführt. Die MAIN.BGMED Rehazentrum GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 4 HGB. Es werden freiwillig, neben den allgemeinen Vorschriften des HGBs, gemäß § 25 Abs. 1 Ziff. 2 SVHV die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) angewendet. Die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) werden beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierung und Bewertungsgrundsätze sind unverändert zum Vorjahr angewendet worden. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie Anschaffungsnebenkosten. Etwaige Skonti und Rabatte haben die Anschaffungskosten vermindert. Abschreibungen auf die Sachanlagen erfolgen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis. Sie orientieren sich an den steuerlichen AfA-Tabellen für Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder und für das Gesundheitswesen sowie den Tabellen für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter. Bei dauerhafter Wertminderung wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Entfällt der Grund für die dauerhafte Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen des Anlagevermögens sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Geringwertige Anlagegüter sowie Gebrauchsgüter, deren Anschaffungskosten über € 250,00 und unter € 800,00 ohne Umsatzsteuer betrugen, wurden in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Der Abgang erfolgt im Jahr der Anschaffung. Geringwertige Anlagegüter sowie Gebrauchsgüter mit Anschaffungskosten unter € 250,00 unterlagen dem Sofortabzug. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert abzüglich notwendiger angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Risiken in den Forderungsbeständen werden durch
berücksichtigt. Im Rahmen der Einzelwertberichtigungen werden erkannte und konkret absehbare Ausfallrisiken bei einzelnen Forderungen in der Bilanz berücksichtigt. Es wird das spezielle Ausfallrisiko des einzelnen Vertragspartners betrachtet. Im Rahmen der pauschalen Einzelwertberichtigungen erfolgt die Ermittlung des Wertberichtigungssatzes der Forderungen mit gleichartigen Einzelrisiken, in dem Gruppen mit gleichartigen Risiken gebildet werden. Es erfolgt daher eine Gruppierung nach Kostenträgern (Unfallversicherungsträger, gesetzliche und private Krankenversicherung sowie Selbstzahler) mit einer stufenweisen Wertberichtigung bis 100 % nach 3 Jahren Fälligkeit. Um dem latenten Risiko von Forderungsausfällen oder erheblichen Zahlungsverzögerungen Rechnung zu tragen, wird zum Jahresabschluss eine Pauschalwertberichtigung gebildet, auch wenn noch kein konkretes Risiko für einzelne Forderungen erkennbar ist. Bemessungsgrundlage ist der gesamte Forderungsbestand abzüglich der (pauschalen) Einzelwertberichtigungen und kreditorischen Debitoren. Die Pauschalwertberichtigung beträgt 1 % der nicht wertberichtigten Forderungen. Flüssige Mittel Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Eigenkapital Das vollständig erbrachte gezeichnete Kapital wird gemäß § 272 HGB zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen Rückstellungen werden nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in ausreichendem Maße zur Abdeckung aller erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Im Rahmen der Personal-Rückstellungen erfolgt eine individuelle Berechnung auf Basis der monatlichen Bezüge unter Berücksichtigung der Aufwendungen für Sozialversicherung. Aus Vereinfachungsgründen berechnet sich das individuelle Entgelt aus dem betreffenden Geschäftsjahr aus dem Jahresbruttoentgelt. Für die Ermittlung der Rückstellung werden 220 Arbeitstagen berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben bzw. auf der Passivseite Einnahmen ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Latente Steuern Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO) Sie ist gemäß der §§ 51 ff. AO von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt und grundsätzlich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG) befreit. Insofern wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betrieben werden, erfolgt eine partielle Besteuerung. Soweit unterschiedliche Wertansätze zwischen Handels- und Steuerbilanz diesen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zugerechnet werden können, ergeben sich überwiegend aktive latente Steuern im Bereich langfristiger Personalrückstellungen die in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert werden. Bewertungseinheiten Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wurden nicht gebildet. Erläuterungen zur BilanzDie vollständige Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist dem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. In den folgenden Positionen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten:
Es bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr T€ 8 (Vorjahr T€ 0). Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Vorauszahlungen zukünftiger Mieten und Versicherungen enthalten. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und vollständig erbrachte gezeichnete Kapital beträgt T€ 100. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von T€ 808 aus. Die Gesellschaft hat über eine Patronatsvereinbarung mit dem Mutterunternehmen ihre Zahlungsfähigkeit gesichert und geht von einer positiven Fortführungsprognose aus. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde dementsprechend unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Mieten gegenüber verbunden Unternehmen (T€ 60). Verbindlichkeiten In den folgenden Positionen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten:
Die Aufteilung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitsspiegel:
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmenin Höhe vonT€ 1.718 (Vorjahr T€ 2.215). Sie entfallen in Höhe von T€ 1.671 auf Darlehen und langfristige Ausleihungen vom Gesellschafter sowie in Höhe von T€ 47 (Vorjahr T€ 44) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sowie Haftungsverhältnissen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse (Position Nr. 1- 4a) Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus dem Betrieb des ambulanten Rehazentrums und werden ausschließlich im Inland erzielt. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge von insgesamt T€ 11 (Vorjahr T€ 20), die im Wesentlichen auf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen entfallen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremden Aufwendungen von T€ 15 (Vorjahr T€ 4) aus der Ausbuchung von verjährten Ansprüchen. Steuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten das Jahresergebnis in Höhe von T€ 4. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erstattungen für Vorperioden in Höhe von T€ 5 enthalten. Sonstige AngabenGesellschafter und Konzernverhältnisse Alleiniger Gesellschafter der MAIN.BGMED Rehazentrum GmbH ist die BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH, Frankfurt am Main. Der Jahresabschluss der MAIN.BGMED Rehazentrum GmbH, Frankfurt am Main, wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH mit Sitz in Berlin (kleinster und größter Konsolidierungskreis), einbezogen. Der Konzernabschluss der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger bekannt gemacht . Gesamthonorar des Abschlussprüfers Von der Befreiungsklausel hinsichtlich der Angabe des Abschlussprüferhonorars wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB i.V.m. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Gebrauch gemacht. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn von T€ 808, der sich aus dem Jahresüberschuss von T€ 257 und dem Gewinnvortrag von T€ 1.165 ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt 41 (30,8 Vollkräfte),Vorjahr 39 Mitarbeiter (29,0 Vollkräfte).
Die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter zum Stichtag 31. Dezember 2020 beträgt 45 (32,5 Vollkräfte), Vorjahr 39 Mitarbeiter (31,0 Vollkräfte).
Organe In der Geschäftsführung der Gesellschaft ist folgende Person tätig:
Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer unterbleibt unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. Geschäfte mit nahestehenden Personen Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die MAIN.BGMED Rehazentrum GmbH, Frankfurt am Main, als Enkel im Klinikverbund Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch den Gesellschaftern, die als nahe stehende Unternehmen gelten. Die Gesellschaft unterhält Beziehungen zu Gesellschaftern in den Bereichen:
Alle Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Konditionen durchgeführt. Dort wo die steuerlichen Regelungen zum Gemeinnützigkeitsrecht den Verzicht auf einen Gewinnaufschlag erfordern, wurde von diesem abgesehen. Nachtragsbericht Aus derzeitiger Sicht ergeben sich aus der Covid-19 Pandemie keine Auswirkungen auf die Bewertung und Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf den Bilanzstichtag. Aktuelle geht die MAIN.BGMED Rehazentrum GmbH auch mit den weiteren Auswirkungen der Covid-19 Pandemie von einer positiven Fortführungsprognose aus. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Frankfurt am Main, den 26. Februar 2021 MAIN.BGMED Rehazentrum GmbH Herr
Prof. Dr. Alexander Langheinrich
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 11. August 2021 festgestellt. |
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