Rilling Besitz-GmbH & Co. KG

Handwerkerpark 5, 72070 Tübingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRA 381546
Eingetragen
19.9.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Markus Höhn
seit 31.1.2007
Kommanditist

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Name
Rolle
Ort
Rilling Verwaltungs-GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter
Markus Höhn
Kommanditist

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rilling Besitz-GmbH & Co. KG

Tübingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.054.989,80 2.124.071,80
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 61.687,00 68.712,00
II. Sachanlagen 1.670.637,96 1.732.694,96
III. Finanzanlagen 322.664,84 322.664,84
B. Umlaufvermögen 79.521,33 67.343,18
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.353,95 26.029,15
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 58.167,38 41.314,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.196,41 5.899,54
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.139.707,54 2.197.314,52

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 763.641,45 723.235,50
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 763.641,45 723.235,50
B. Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile 25.000,00 25.000,00
C. Rückstellungen 7.964,00 8.231,00
D. Verbindlichkeiten 1.343.102,09 1.440.848,02
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 120.086,27 126.189,82
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.139.707,54 2.197.314,52

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Darstellungs- und Methodenstetigkeit wird aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 nach Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB durchbrochen. Die Vorschriften §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB wurden daher in diesem Jahresabschluss nicht angewandt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) wurden nur für den Anhang und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe in der Bilanz - mit Ausnahme der Angaben nach § 251 HGB - ausgeübt.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz änderte sich gegenüber dem Vorjahr nur insoweit, als sich dies aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG ergab.

Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres nur vergleichbar, wenn die erstmalige Anwendung des BilMoG keine Auswirkung auf den Posten im Einzelfall hatte. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge erfolgte aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, die Beschaffung des Eigenkapitals und den Abschluss von Versicherungsverträgen, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Der Firmenwert wird innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen auch handelsrechtlich nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen, da diese der planmäßigen Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer entsprechen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen handelsrechtlich analog den steuerlichen Vorschriften nach der linearen Methode vorgenommen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen wurden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert der Finanzanlagen über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen wurden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Forderungen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag nach dem Höchstwertprinzip ausgewiesen.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben
.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von EUR 660.083,36.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 22.821,37.

Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.299.374,46 sind in vollem Umfang durch Grundschulden und sonstige Sicherheitengestellungen abgesichert.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Persönlich haftende Gesellschafter (§ 285 Nr. 15 HGB)

Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Rilling Verwaltungs-GmbH, Handwerkerpark 5, 72070 Tübingen, mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 25.000,00.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgte im Berichtsjahr durch die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Kehrer Karl-Armin Bestatter Einzelvertretungsbefugnis unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Höhn Markus Bestatter Einzelvertretungsbefugnis unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.



Anteilsbesitz § 285 Nr. 11 HGB

Das Unternehmen ist mit mindestens 1/5 an folgenden Unternehmen beteiligt:

Name Sitz Beteiligung Eigenkapital Ergebnis letztes Geschäftsjahr
Rilling Verwaltungs-GmbH Tübingen 100% 26.059,23 € 614,11 €
Rilling & Partner GmbH Tübingen 100% 304.941,83 € 34.745,89 €



Unterzeichnung

der Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010

Tübingen, den 28.07.2011

Gez.

Karl-Armin Kehrer

(Geschäftsführer)

Markus Höhn

(Geschäftsführer)

für die

Rilling Verwaltungs-GmbH

Handwerkerpark 5

72070 Tübingen


Hinweis:

Der vorstehende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde am 27.05.2011 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

7 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.