Bestattungsdienst Tübingen Rilling & Partner GmbH
Selbe AdresseBestattungsinstitute
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Höhn seit 31.1.2007 | Kommanditist |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rilling Besitz-GmbH & Co. KGTübingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Darstellungs- und Methodenstetigkeit wird aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 nach Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB durchbrochen. Die Vorschriften §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB wurden daher in diesem Jahresabschluss nicht angewandt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) wurden nur für den Anhang und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz einerseits oder dem Anhang andererseits besteht,
wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der
Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der
Angabe in der Bilanz - mit Ausnahme der Angaben nach §
251 HGB - ausgeübt.
Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz änderte sich gegenüber dem Vorjahr nur insoweit, als sich dies aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG ergab. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres nur
vergleichbar, wenn die erstmalige Anwendung des BilMoG
keine Auswirkung auf den Posten im Einzelfall hatte. Eine
Anpassung der Vorjahresbeträge erfolgte aufgrund der
erstmaligen Anwendung des BilMoG entsprechend Art. 67 Abs.
8 S. 2 EGHGB nicht.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, die Beschaffung des Eigenkapitals und den Abschluss von Versicherungsverträgen, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Der Firmenwert wird innerhalb von 15 Jahren
abgeschrieben.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen auch handelsrechtlich nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen, da diese der planmäßigen Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer entsprechen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen handelsrechtlich analog den steuerlichen Vorschriften nach der linearen Methode vorgenommen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte
Wert von Gegenständen des Anlagevermögens
über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag
beizulegen ist, wurde dem bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung durch außerplanmäßige
Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren
vorgenommenen außerplanmäßigen
Abschreibungen wurden rückgängig gemacht, soweit
die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.
Finanzanlagen
Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte
Wert der Finanzanlagen über dem Wert liegt, der ihnen
am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen wurden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung mit
dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag nach dem Höchstwertprinzip
ausgewiesen.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von EUR 660.083,36. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 22.821,37. Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.299.374,46 sind
in vollem Umfang durch Grundschulden und sonstige
Sicherheitengestellungen abgesichert.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB.
Persönlich haftende Gesellschafter (§ 285 Nr.
15 HGB)
Persönlich haftende Gesellschafterin der
Gesellschaft ist die Rilling Verwaltungs-GmbH,
Handwerkerpark 5, 72070 Tübingen, mit einem
gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 25.000,00.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgte
im Berichtsjahr durch die Geschäftsführer der
Komplementär-GmbH
Anteilsbesitz § 285 Nr. 11 HGB
Das Unternehmen ist mit mindestens 1/5 an folgenden
Unternehmen beteiligt:
Unterzeichnung
der Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 Tübingen, den 28.07.2011 Gez. Karl-Armin Kehrer (Geschäftsführer) Markus Höhn (Geschäftsführer) für die Rilling Verwaltungs-GmbH Handwerkerpark 5 72070 Tübingen
Hinweis: Der vorstehende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde am 27.05.2011 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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