Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten
FAT Sestak GmbH
Hauptstraße 1A, 91781 Weißenburg in Bayern, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franjo Sestak seit 19.3.2016 | Geschäftsführer |
Zvonko Sestak seit 19.3.2016 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FAT Sestak GmbHWeißenburg i. Bay.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileAnhang / Angaben unter der BilanzI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die FAT Sestak GmbH hat ihren Sitz in Weißenburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter HRB 6244 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen (§§ 266 Abs. 1, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend: Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände, der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit beachtet. Bei unwesentlichen Abweichungen zwischen den Wertansätzen der Steuer- und der Handelsbilanz wurde auf einen abweichenden Ansatz verzichtet. Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB). Die immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibung unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs wird der sofortige Abgang unterstellt. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachung unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Die fertigen Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Daneben enthalten Sie die Kosten der allgemeinen Verwaltung, freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersversorgung. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemenen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur notwendigen Erfüllung benötigt wird. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktsätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben zur Bilanz Forderungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen Euro 3.086,62 (Vj. Euro 58.639,81). In diesen Forderungen sich solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00) enthalten. Die Forderungen werden soweit sie langfristig gewährt werden verzinst. Die Rückzahlung ist variabel (Mitzugehörigkeitsvermerk). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind gleichzeitig Forderungen gegen Gesellschafter. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Latente Steuer Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen niedrigeren Gewinn. Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift in § 274a Nr. 5 HBG verzichtet. Eigenkapital In den anderen Gewinnrücklagen ist eine Gewinnrücklage aus dem Vorjahr in Höhe von Euro 59.965,03 (Vj. Euro 52.873,69) enthalten. Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt. Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für folgende Risiken gebildet:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen Euro 116.578,70 (Vj. Euro 1.715,85). Die Verbindlichkeiten werden soweit sie langfristig gewährt werden verzinst. Die Rückzahlung ist variabel (Mitzugehörigkeitsvermerk). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt: Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. Der Gesamtbetrag der durch Eigentumsvorbehalte, Bürgschaften und Pfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten beträgt: Euro 136.785,69 (Vj. Euro 156.541,25) V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung: keine Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung: keine VI. Haftungsverhältnisse Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus - der Begebung und Übertragung von Wechseln - Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften - Gewährleistungsverträgen und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. VII. Sonstige Finanzielle Verpflichtungen Aus Mietverträgen ergeben sich bis zum nächst möglichen Kündigungstermin jährliche finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 32,3 (Vorjahr TEUR 38,3). Darin enthalten sind sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Pachtverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 32,3 (Vorjahr TEUR 38,3). Darüber hinaus bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind. VIII. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Geschäftsführung der FAT Sestak GmbH durch den Geschäftsführer, Herrn Franjo Sestak, Meister. Der Abschluss wurde am 21.05.2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.05.2024 festgestellt. |
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