PACKING Darmhandel GmbHLiquidiert
Arminstraße 2, 53859 Niederkassel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franz-Gerd Streiter seit 23.11.2010 | Liquidator |
Marion Trierscheidt seit 21.8.2008 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Else-Douise Austen | 50.00% |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PACKING Darmhandel GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bilanz zum 31. Dezember 2009Aktiva
Anhang für den Liquidationszeitraum 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 der PACKING Darmhandel GmbH i. L., Köln, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Für den Anhang wurde daher von den in § 288 HGB genannten Erleichterungen Gebrauch gemacht. Am 11. Januar 2008 wurde die Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Die Gesellschaft wurde aufgelöst. Zur Liquidatorin wurde die bisherige Prokuristin der Gesellschaft, Frau Marion Trierscheidt, bestellt. Laut Gesellschafterbeschluss vom 25. Februar 2009 wurde Herr Franz-Gerd Streiter zum weiteren Liquidator der Gesellschaft bestellt. Die Eintragung erfolgte am 23. November 2010. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB. Sie wurde gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG um den Posten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und gem. § 268 Abs. 3 um den Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" erweitert. Die Bewertung ist nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gem. § 252 - 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften gem. § 279 - 283 HGB vorgenommen worden. Die Gesellschaft ist überschuldet. Aus diesem Grunde erfolgt die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gem. § 252 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. § 264 ff. HGB zu Liquidationswerten. Bezüglich der bestehenden Überschuldung ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Gesellschafterin als auch die Liquidatorin der Gesellschaft eine Rangrücktrittserklärung in Höhe ihrer jeweiligen Darlehensforderung abgegeben haben. Da alle übrigen bestehenden Verbindlichkeiten zwischenzeitlich getilgt wurden, besteht keine Insolvenzantragspflicht gem. § 15a Abs. 1 InsO i. V. m. § 19 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz InsO. Sonstige gesetzliche Vorschriften sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet. • Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet worden. Das unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene, zum 31. Dezember 2006 festgestellte Körperschaftsteuerguthaben wurde mit dem abgezinsten Betrag zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 angesetzt. • Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert bewertet. • Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. • Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Rückzahlungsbetrag. III. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. IV. Sonstige BilanzerläuterungenBezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist auf die branchenüblichen Sicherungsrechte (z. B. Eigentumsvorbehalte) hinzuweisen. Der Jahresabschluss wurde am 29. Dezember 2010 festgestellt. Liquidatoren im Kalenderjahr 2009 waren Frau Marion Trierscheidt und Herr Franz-Gerd Streiter. V. ErgebnisverwendungAuf Angaben zur Ergebnisverwendung wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Hiernach brauchen Gesellschaften mit beschränkter Haftung Angaben über die Ergebnisverwendung nicht zu machen, wenn sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen.
Essen, 29. Dezember 2010 Franz-Gerd Streiter |
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