Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 197836
Eingetragen
26.3.2012
Branche
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Gegenstand
Ausführung von Bauarbeiten jeder Art, Tätigkeiten nach § 34 c GewO ausgenommen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Georg Eham
seit 26.3.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

83714 Miesbach-Parsberg, Miesbacher Str. 38
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Eham Bau GmbH

Miesbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 61.810,00 84.322,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 20.193,00 29.859,00
II. Sachanlagen 41.617,00 54.463,00
B. Umlaufvermögen 186.689,40 160.299,15
I. Vorräte 29.330,81 28.450,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.339,35 67.829,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 105.019,24 64.019,23
Summe Aktiva 248.499,40 244.621,15

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 80.934,36 74.962,64
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 49.962,64 21.014,15
III. Jahresüberschuss 5.971,72 28.948,49
B. Rückstellungen 6.132,14 9.444,69
C. Verbindlichkeiten 161.432,90 160.213,82
Summe Passiva 248.499,40 244.621,15

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die Eham Bau GmbH hat ihren Sitz in Miesbach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht (Reg.Nr. HRB 197836).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes und der Steuergesetze aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen

Erfüllungsbetrages (BilMoG) nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die

voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,-- Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Forderungen

Forderungen 52.339,35 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten 47.767,21 Euro
Davon Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 47.767,21 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen u. Verbindlichkeiten:

Forderungen 41.627,01 Euro
Verbindlichkeiten 0,00 Euro

Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Georg Eham bestellt.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB Angabe pflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Es waren im Durchschnitt 7 Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.11.2024.

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