Großhandel mit Werkzeugmaschinen
GMS GmbHLiquidiert
07551 Gera, DEUStammdaten
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GMS GmbHGeraJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Allgemeine Angaben Grundlagen der Rechungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), denen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB war nicht notwendig. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Bilanz der GMS GmbH zum 31.Dezember 2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Die Anschaffungskosten der Zugänge an geringwertigen Vermögensgegenstände mit einem Einzellanschaffungspreis bis EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr in Anlehnung an die Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG bis auf einen Erinnerungswert von EUR 1,00 voll abgeschrieben. Nach der Abgangsfiktion wird Ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt. Der Bestand geringwertiger Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 und EUR unter 1.000,00, sog. "Sammelposten", wurde in Anlehnung nach § 6 Abs. 2a EStG auf einen festen Zeitraum von 5 Geschäftsjahren abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die Eigenkapitalpositionen sind unter der Verwendung des Jahresergebnisses nach § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt und mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Folgende Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit Restlaufzeiten über einem Jahr sind vorhanden: Forderungen St.Oertel 10.045,49 Euro Forderungen H.Kroll 7.744,54 Euro Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie weitere ungewisse Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen wie folgt: Restlaufzeiten bis 1 Jahr:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Thomas Oertel. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.08.2011 |
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