VEB GmbHLiquidiert

06311 Helbra, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 7448
Vorher
hydroground GmbHVEB Hofmann GmbH
Eingetragen
31.3.2008
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von festen Brennstoffen aus pflanzlicher Biomasse
Gegenstand
Entwicklung einer Technologie zur Herstellung wasserspeichernder Bodensubstrate, deren Herstellung und deren späterer Vertrieb sowie der Großund Einzelhandel mit festen und flüssigen Brennstoffen, Mineralölen, Baustoffen Futtermittel sowie das Betreiben eines Containerdienstes und die Vermietung von Fahrzeugen und Baumaschinen.

Historie

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Management

NameRolle
Gabriela Bencs
seit 6.9.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

VEB GmbH

Helbra

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 44.311,00 41.680,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 738,00 0,00
II. Sachanlagen 43.573,00 41.680,00
B. Umlaufvermögen 113.423,56 28.568,97
I. Vorräte 703,60 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 88.067,38 7.807,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.652,58 20.761,85
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.529,86 96,97
Bilanzsumme, Summe Aktiva 161.264,42 70.345,94

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 65.573,94 16.078,25
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 8.921,75 3.506,92
III. Jahresüberschuss 49.495,69 -5.414,83
B. Rückstellungen 16.667,50 405,19
C. Verbindlichkeiten 79.022,98 53.862,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 66.619,41 53.862,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 161.264,42 70.345,94

Anhang der VEB GmbH, Helbra, zum 31. Dezember 2010

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Gliederungssche­mata der §§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung kommt.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Allgemeines

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften des GmbHG beachtet.

Die Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit Ausnahme der Änderungen durch das BilMoG denen des Vorjahres. Insoweit ergaben sich Änderungen betreffend ( Beispiele: passive latenter Steuern, Pensionsrückstellungen, ...). Bei Abweichungen durch die erstmalige Anwendung des BilMoG wurden die Vorjahreszahlen gemäß Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Planmäßige Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen, wobei die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze zugrundegelegt werden, soweit diese handelsrechtlich zulässig sind. Außer­planmäßige Abschreibungen werden - bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen des Sachanlagevermögens - bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden bis zum Geschäftsjahr 2007 und werden ab dem Geschäftsjahr 2010 im Anschaffungsjahr unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll abgeschrieben.

In den Geschäftsjahren 2008 und 2009 wurden bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellkosten von mehr als EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 wurden wegen der untergeordneten wertmäßigen Bedeutung analog der steuerlichen Vorschriften zu einem Sammelposten zusammengefasst. Dieser Sammelposten wurde im Zugangsjahr und wird in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 ergebnismindernd aufgelöst.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie geleistete Anzahlungen sind mit den  Anschaffungskosten oder soweit nach dem Niederstwertprinzip niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen waren, mit diesen bewertet.

Die in den Vorräten enthaltenen Bestandsrisiken aus langer Lagerdauer und mangelnder Verwendbarkeit sind durch entsprechende Abschläge berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw. abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.

Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nominalzahlbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert bewertet.

3. Angaben zu Posten der Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Zur Aufgliederung der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den nachfolgenden Anlagenspiegel verwiesen.

3.2 Weitere Aktivposten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Beträge mit Restlaufzeiten von über fünf Jahren.

3.3 Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusserstellung und Berufsgenossenschaft.

3.4 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten liegen unter fünf Jahren.

4. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

5. Sonstige Angaben

Die Bilanz enthält keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Die Geschäftsführung obliegt Frau Gabriela Brencs, Kauffrau aus Helbra 

Helbra, den 28. März 2012

Gabriela Bencs Geschäftsführerin 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2012 festgestellt.

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