VEB
GmbH
Helbra
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.311,00 |
41.680,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
738,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
43.573,00 |
41.680,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
113.423,56 |
28.568,97 |
| I.
Vorräte |
703,60 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
88.067,38 |
7.807,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.652,58 |
20.761,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.529,86 |
96,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
161.264,42 |
70.345,94 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.573,94 |
16.078,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
8.921,75 |
3.506,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
49.495,69 |
-5.414,83 |
| B.
Rückstellungen |
16.667,50 |
405,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
79.022,98 |
53.862,50 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
66.619,41 |
53.862,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
161.264,42 |
70.345,94 |
Anhang der VEB GmbH, Helbra, zum 31. Dezember 2010
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur
Anwendung kommt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet.
Die Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
mit Ausnahme der Änderungen durch das BilMoG denen des
Vorjahres. Insoweit ergaben sich Änderungen betreffend
(
Beispiele: passive latenter Steuern,
Pensionsrückstellungen, ...). Bei Abweichungen
durch die erstmalige Anwendung des BilMoG wurden die
Vorjahreszahlen gemäß Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Planmäßige
Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen,
wobei die steuerlich zulässigen
Abschreibungssätze zugrundegelegt werden, soweit diese
handelsrechtlich zulässig sind.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
- bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen
des Sachanlagevermögens - bei einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Anschaffungskosten bis
EUR 410,00 wurden bis zum Geschäftsjahr 2007 und
werden ab dem Geschäftsjahr 2010 im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll
abgeschrieben.
In den Geschäftsjahren 2008 und 2009 wurden
bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00
im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche abnutzbare
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellkosten von mehr als EUR 150,00
bis zu EUR 1.000,00 wurden wegen der untergeordneten
wertmäßigen Bedeutung analog der steuerlichen
Vorschriften zu einem Sammelposten zusammengefasst. Dieser
Sammelposten wurde im Zugangsjahr und wird in den folgenden
vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 ergebnismindernd
aufgelöst.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie
geleistete Anzahlungen sind mit den
Anschaffungskosten oder soweit nach dem Niederstwertprinzip
niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu
berücksichtigen waren, mit diesen bewertet.
Die in den Vorräten enthaltenen Bestandsrisiken
aus langer Lagerdauer und mangelnder Verwendbarkeit sind
durch entsprechende Abschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert bewertet.
3.
Angaben zu Posten der Bilanz
3.1
Anlagevermögen
Zur Aufgliederung der Entwicklung des
Anlagevermögens wird auf den nachfolgenden
Anlagenspiegel verwiesen.
3.2
Weitere Aktivposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten keine Beträge
mit Restlaufzeiten von über fünf Jahren.
3.3
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Jahresabschlusserstellung und Berufsgenossenschaft.
3.4
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten liegen unter
fünf Jahren.
4.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
5.
Sonstige Angaben
Die Bilanz enthält keine Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Die Geschäftsführung obliegt Frau Gabriela
Brencs, Kauffrau aus Helbra
Helbra, den 28. März 2012
Gabriela Bencs Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2012 festgestellt.
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