Kolkhorst
GmbH
Rahden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.348,19 |
14.967,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.192,78 |
14.863,56 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
155,41 |
103,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.348,19 |
27.467,20 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.663,33 |
25.323,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
323,34 |
480,41 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.160,01 |
157,07 |
| B.
Rückstellungen |
2.441,00 |
900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.243,86 |
1.243,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.348,19 |
27.467,20 |
Anhang
I. Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss der Kolkhorst GmbH
wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Kolkhorst GmbH ist
nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften wurden beim Umfang
der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB
gem. § 266 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 326 HGB
gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde
beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Kolkhorst GmbH
zum 31.12.2009 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Der Jahresabschluss der Kolkhorst GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt unter Beachtung der
steuerrechtlichen Vorschriften.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze angewandt:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Ausfälle werden nicht erwartet.
Kassenbestand/Bankguthaben
Das Bankguthaben wurde zum Nennwert in
Übereinstimmung mit den entsprechenden
Bankauszügen ausgewiesen.
Eigenkapital
Die Eigenkapitalpositionen sind zum Nennwert
angesetzt. Das gezeichnete Kapital entspricht dem
Gesellschaftsvertrag, stimmt mit der
Handelsregistereintragung überein und ist zu 50 %
eingezahlt. Für die ausstehenden Einlagen bestand zum
Bilanzstichtag kein Einforderungsanspruch an die
Gesellschafter.
Rückstellungen
Der Posten beinhaltet Rückstellungen für
die noch nicht veranlagten Ertragsteuern des abgelaufenen
Geschäftsjahres und sonstige Rückstellungen in
Höhe des Betrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Soweit erforderlich wurden die Rückstellungen mit den
von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag
veröffentlichten Zinssätzen abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstiges
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen aus der
Bilanz nicht ersichtlichen finanziellen Verpflichtungen.
IV. Sonstige Angaben
Angaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 11 a HGB
Die Kolkhorst GmbH ist als Komplementärin
persönlich haftende Gesellschafterin der Alfred
Kolkhorst GmbH & Co. KG mit Sitz in Rahden. Am Kapital
dieser Gesellschaft besteht keine Beteiligung.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei Herrn Michael Kolkhorst.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und vom Verbot der
Selbstkontrahierung nach § 181 BGB befreit.
Sonstiges
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Rahden, den 16. Februar 2012
Gez. Michael Kolkhorst
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2012 festgestellt.
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