Hemaka
GmbH
Taucha
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 14.08.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
19.338,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.641,55 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.697,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.338,62 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.855,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.002,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen (offen
passivisch abgesetzt) |
-12.501,00 |
| davon
eingefordertes Kapital |
12.501,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
9.645,40 |
| B.
Rückstellungen |
820,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.663,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.663,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.338,62 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr wurde nach den
Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
erstellt.
Die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie das
anzuwendende Bilanzrichtlinienmodernisierungsgesetz
(BilMoG) wurden ebenfalls berücksichtigt.
Der Jahresabschluss wurde gemäß den
Gliederungsvorschriften des § 266 ff. HGB aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das
Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Bei dem vorliegenden Jahresabschluss handelt es sich
um den Jahresabschluss im Jahr der
Unternehmensgründung. Es liegt ein
Rumpfwirtschaftsjahr vor.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des
immateriellen Anlagevermögens, wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Der Wertansatz der
Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Die
Herstellungskosten setzen sich aus unmittelbar
zurechenbaren Kosten, notwendigen Gemeinkosten sowie durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen zusammen.
Die
planmäßigen Abschreibungen wurden linear
und degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Ergibt der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere
Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert von Euro 150 (Euro 410) wurden im Jahr der Anschaffung
voll abgeschrieben.
Falls erforderlich, wurde der zum Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum
Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare
Risiken berücksichtigt.
Ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen liegen nicht vor.
Die Steuerrückstellungen weisen die für
das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.
Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden
bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung
erkennbarer Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert
ausgewiesen.
Aktive latente Steuern
Der Steueraufwand, der sich nach der Steuerbilanz
ergibt, entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Vom Ansatzwahlrecht gemäß § 274 Abs.
1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Passive latente Steuern
Der Steueraufwand für das Wirtschaftsjahr, der
sich nach der Steuerbilanz ergibt, entspricht dem Ergebnis
der Handelsbilanz.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahre
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahre betragen insgesamt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Ergebnisverwendung
Der sich ergebende Jahresverlust wird auf
zukünftige Perioden vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013
akzeptierte den Vorschlag der Geschäftsführung
zur Ergebnisverwendung.
Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des Einblicks
in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Während des abgelaufenen Jahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Markus Dubiel
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs.
3 HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet. Nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung würde die Aufstellung dem Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zufügen.
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