BG Immobilien Kolumbien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
André Daniel Kuczera seit 19.1.2026 | Prokura |
Sebastian Schmidt seit 19.1.2026 | Prokura |
Stefan Dr. Feit seit 18.2.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Boettger Zucker GmbHBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der HRB 2229 B eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss der Boettger Zucker GmbH, Berlin, wurde zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 freiwillig unter sinngemäßer Anwendung der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 und 4 HGB auf. Der Konzernabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Konzernbilanz sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Anlehnung an die §§ 266 und 275 HGB vorgenommen. Grundsätzlich ist der Konzernabschluss unter Beibehaltung der für den Vorjahreskonzernabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs.1 Nr. 2 HGB). Die auf den vorhergehenden Konzernabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Das Wahlrecht der Aktivierung latenter Steuern wurde nicht in Anspruch genommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre), bewertet. Die Firmenwerte aufgrund Kapitalkonsolidierung, die die aktivischen Unterschiedsbeträge aus der Aufrechnung des Beteiligungswertes mit dem anteiligen Kapital ausweisen, werden planmäßig über eine Laufzeit von 15 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 50 Jahren) angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die beweglichen Anlagegegenstände werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bis einschließlich 2017 wurden hinsichtlich der Zugänge bei den geringwertigen Vermögensgegenständen die steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur Auflösung über fünf Jahre (§ 6 Abs. 2a EStG) auch in der Handelsbilanz angewendet. Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen € 250,01 und € 800,00 sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 % abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen aufgrund einer negativen Ertragslage bzw. negativen Ertragsaussichten werden durch Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen berücksichtigt. Wertaufholungen werden vorgenommen, sofern die Gründe für die ursprüngliche Wertminderung nicht mehr bestehen. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen abzüglich der notwendigen Bewertungsabschläge aktiviert. Die Bestände an fertigen Erzeugnissen werden gemäß § 255 HGB zu Herstellungskosten bewertet. Neben den direkt zurechenbaren Materialkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten der Fertigung werden auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten und der notwendigen Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Eine verlustfreie Bewertung wird im Rahmen der Feststellung der Werthaltigkeit und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Verkaufspreise gewährleistet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderung ausreichend Rechnung getragen. Bei der Bemessung der Einzelwertberichtigung wurde berücksichtigt, dass die Forderungen teilweise durch eine Warenkreditversicherung abgesichert sind. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. In 2021 wird ein von der Deutschen Bundesbank gegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,87 % bei der Bewertung zugrunde gelegt. Die Pensionsanpassungen wurden mit 1,50 % p. a. berücksichtigt. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 14. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode). Zur Fremdwährungsumrechnung werden die betroffenen Vermögensgegenstände und Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag mit dem von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Referenzkurs. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. IV. Konsolidierungskreis Mutterunternehmen im Sinne des § 290 Abs. 1 HGB ist die Boettger Zucker GmbH, Berlin. Der Konsolidierungskreis umfasst ferner die Tochterunternehmen, die aufgrund unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungen im Mehrheitsbesitz der Boettger Zucker GmbH stehen. Mit der Spezialzucker-Raffinerie Lage GmbH & Co. Betriebs-KG, Lage, und der Spezialzucker-Raffinerie Lage GmbH, Lage, werden zwei Unternehmen einbezogen, die nicht im Mehrheitsbesitz der Boettger Zucker GmbH stehen. Die Geschäfte werden jedoch unter gemeinschaftlicher einheitlicher Leitung der Boettger Zucker GmbH und dem Mitgesellschafter geführt. Die Spezialzucker-Raffinerie Lage GmbH & Co. Betriebs-KG und die Spezialzucker-Raffinerie Lage GmbH werden anteilsmäßig zu 50 % in die Konsolidierung gemäß § 310 Abs. 1 HGB einbezogen (Quotenkonsolidierung). Als assoziiertes Unternehmen wird die Norddeutsche Flüssigzucker GmbH & Co. KG, Braunschweig, in den Konsolidierungskreis einbezogen. Die folgende Übersicht zeigt den Konsolidierungskreis:
* vormals Boettger Zucker
Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin
Die verbundenen Tochterunternehmen mit einer Beteiligung von 100 % sind entsprechend § 264 Abs. 3 HGB von den Verpflichtungen der Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 im elektronischen Bundesanzeiger befreit. Die Boettger Zucker GmbH ist mittelbar mit der Industrie- und Handelsunion Dr. Wolfgang Boettger GmbH & Co. KG, Berlin, verbunden, die mittelbar und unmittelbar an einer Reihe von weiteren Gesellschaften beteiligt ist. Die Industrie- und Handelsunion Dr. Wolfgang Boettger GmbH & Co. KG stellt einen freiwilligen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 auf, der den größten Konzernkreis umfasst. Dieser freiwillige Konzernabschluss wird nicht offengelegt. Folgende Tochterunternehmen werden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unter Anwendung von § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
Die Norddeutsche Flüssigzucker GmbH & Co. KG hat ein vom Mutterunternehmen abweichendes Geschäftsjahr vom 1. März bis zum 28./29. Februar. Für die Norddeutsche Flüssigzucker GmbH & Co. KG erfolgte die Aufstellung eines Zwischenabschlusses zum 31. Dezember 2021. Stichtag des Konzernabschlusses ist der 31. Dezember 2021. Zu diesem Stichtag schließen sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ihr Geschäftsjahr ab. V. Konsolidierungsmethoden Sämtliche der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben Einzelabschlüsse zum 31. Dezember 2021 aufgestellt. In den Konzernabschluss werden drei Tochterunternehmen mittels Vollkonsolidierung und zwei Konzernunternehmen mittels Quotenkonsolidierung sowie ein Konzernunternehmen nach der Equity-Methode einbezogen. Die Kapitalkonsolidierung der voll- und quotenkonsolidierten Unternehmen erfolgte überwiegend nach der Buchwertmethode, bei Erstkonsolidierung nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) nach der Neubewertungsmethode. Die Konsolidierung erfolgt jeweils zum Erwerbszeitpunkt bzw. bei erstmaliger Einbeziehung in den Konzernabschluss. Sofern sich aktive Unterschiedsbeträge ergeben haben, werden diese Firmenwerte planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wird entsprechend der Erwartungen an die positiven Effekte des Zusammenspiels und Synergien der einzelnen Unternehmen im Konzern mit 15 Jahren angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Umsätze, Erträge und Aufwendungen zwischen den voll- und quotenkonsolidierten Unternehmen wurden voll bzw. quotal eliminiert. Auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen konnte im Wesentlichen verzichtet werden, da daraus ein nur untergeordneter Einfluss auf den zutreffenden Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausgeht. Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Unternehmen werden einheitlich nach den nachstehenden Grundsätzen bilanziert. VI. Angaben zur Bilanz AKTIVA Die Entwicklung der in der Konzernbilanz erfassten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist in der Anlage a zum Anhang dargestellt. Dort werden auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres vermerkt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt, im Einzelnen:
* Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember
2021 liegen noch nicht vor.
Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden unter anderem Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 5.746 (im Vorjahr: T€ 6.904) ausgewiesen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Steuererstattungsansprüche in Höhe von T€ 47 (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Vorsteueransprüche) als antizipative Forderungen ausgewiesen (im Vorjahr: T€ 19). PASSIVA Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 zeigt der als Anlage 5 beigefügte Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2021. Unter der Position Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung wird folgender Betrag ausgewiesen:
Sonstige Rückstellungen wurden gebildet für:
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt, der dem Anhang als Anlage b beigefügt ist. Passive latente Steuern wurden im Konzernabschluss nicht gebildet, da sich ein Überhang von aktiven latenten Steuern ergibt, im Einzelnen:
Für die Berechnung der latenten Steuern wurde bei Kapitalgesellschaften eine Steuerbelastung von 30 % und bei Personengesellschaften eine Steuerbelastung von 15 % unterstellt. VII. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 65 aus einem bis zum 31. Dezember 2022 unkündbaren Mietvertrag für Büro- und Nebenflächen mit einem verbundenen Unternehmen. Bewertungseinheiten nach § 254 HGB Zur Absicherung der Wechselkurse werden Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Den Devisentermingeschäften liegen einzeln zuordenbare Absatzgeschäfte zugrunde. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Bewertungseinheit als geschlossene Position nach § 254 HGB. Der Betrag der gesicherten Position beträgt T€ 127. VIII. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse teilen sich auf:
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 179 (Vorjahr: T€ 125) ausgewiesen. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 112 (Vorjahr: T€ 175) ausgewiesen. In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinsen in Höhe von T€ 8 (Vorjahr: T€ 9) gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 8 (Vorjahr: T€ 8) enthalten. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. IX. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt wurden 102 Arbeitnehmer beschäftigt, im Einzelnen:
Die Mitglieder der Geschäftsführung, Auszubildende und Praktikanten wurden hier nicht einbezogen. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch:
Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr 2021 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüferleistungen T€ 33. Nachtragsbericht Der Ukraine-Krieg ist ein seit dem 24. Februar 2022 von Russland ausgehender Angriffskrieg gegen die Ukraine. Der Verlauf des Krieges und die Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf des Konzerns werden laufend überwacht. Auf der Grundlage der aktuellen Entwicklung geht die Gesellschaft davon aus, dass der Krieg keine direkten Auswirkungen auf den Absatz des Konzerns haben wird. Indirekt kann die höhere Volatilität der weltweiten Rohstoffpreise auch die Preise unserer gehandelten Rohstoffe beeinflussen. Die Einschätzungen und Annahmen für das Geschäftsjahr des Konzerns sind im Prognosebericht berücksichtigt und beschrieben. Weitere Ergebnisse nach dem Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten, welche eine besondere Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben könnten. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis 2021 auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, 10. März 2022 Boettger Zucker GmbH gez. Knut Schindler gez. Alexander Mock Entwicklung des Konzernanlagevermögens zum 31. Dezember 2021
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2021
Konzern-Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2021
* Der Finanzmittelfonds setzt sich wie folgt
zusammen:
Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2021
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20211. Grundlagen des Konzerns Die Boettger Zucker GmbH fungiert als operative Holdinggesellschaft des Teilkonzerns Zucker innerhalb der Boettger Gruppe mit der Muttergesellschaft Industrie- und Handelsunion Dr. Wolfgang Boettger GmbH & Co. KG. Das Portfolio der BOETTGER ZUCKER umfasst unter anderem mit den Unternehmen Boettger Food Ingredients GmbH (BFI), Spezialzucker-Raffinerie Lage GmbH & Co. KG (SZR KG) sowie Norddeutsche Flüssigzucker GmbH & Co. KG (NFZ KG) verschiedene Spezialisten aus dem Geschäftsfeld Zucker. Die BFI, ist einer der profilierten Kristallzucker- und Flüssigzuckeranbieter und enger Partner der Lebensmittelindustrie. Die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes auf den Handel mit weiteren Lebensmittelrohstoffen wie Nüssen und Trockenfrüchten ging aus dem Zusammenschluss der ehemaligen ZVG und ZHU einher. Die BFI ist daher auch ein international anerkannter Händler von Rüben- und Rohrzucker sowie Zuckerspezialitäten. Die Handelsaktivitäten werden vom Firmensitz in Berlin abgewickelt. Die BFI ist sowohl im europäischen Markt als auch auf dem Weltmarkt aktiv. Die SZR KG produziert Flüssigzucker, Invertzuckersirup, Mischsirup, Fruktosesirup, Kulör und Karamellsirup. Aufgrund der großen Flexibilität und durch langjährig erworbene Kompetenz vor Ort kann die SZR KG variabel auf Kundenwünsche eingehen und speziell zugeschnittene Produkte entwickeln und herstellen. Die NFZ KG ist ein weiterer Spezialist auf dem Gebiet der Flüssigzuckerproduktion. Sie produziert verschiedene Sorten Flüssigzucker, Mischungen mit flüssigen und kristallinen Komponenten, Fondant, Fruktose-, und Bienenfuttersirup sowie Bienenfutterteig und vervollständigt damit das breite Angebotsspektrum. Die drei Unternehmen bilden den Kernbereich des Zuckergeschäftes der Boettger Gruppe. Damit bietet der Teilkonzern Zucker der Boettger Gruppe ein breites und starkes Angebot im Bereich internationaler Zuckervermarktung und -handel. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Finanzielle Leistungsindikatoren im Überblick Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die finanziellen Leistungsindikatoren des Teilkonzerns:
k A. = keine Aussagekraft 2.2. Konzernertragslage Das Betriebsergebnis, das um die neutralen Aufwendungen und Erträge bereinigte EBIT, spiegelt den operativen, aus dem ordentlichen Geschäft resultierenden Erfolg des Konzerns wider. Mit 208 T€ ist ein positives Betriebsergebnis erreicht worden. Folgende Übersicht zeigt die Entwicklung ausgewählter Posten der Konzernertragslage in den letzten fünf Geschäftsjahren.
Die Konzernumsatzerlöse teilen sich in den Sparten wie folgt auf:
* Umsatzerlöse aus Nussgeschäften erst
ab 2018
Die Steigerung der Umsatzerlöse resultiert u.a. aus höheren Absatzmengen und gestiegenen Verkaufspreisen in der Zuckersparte. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus Währungsumrechnungen. Der Materialaufwand hat sich überproportional zu den Umsatzerlösen entwickelt. Die Ursache ist hier im Wesentlichen ein neuer Vertrag mit einem Hauptlieferanten für Kristallzucker sowie die Entwicklung des Marktpreisniveaus im Bereich Zucker. Die Minderung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus gesunkenen Aufwendungen für Frachten. Insgesamt konnten wir ein positives Konzernjahresergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von 0,3 Mio. € (im Vorjahr 1,8 Mio. €) erwirtschaften. 2.3. Vermögens- und Kapitalstruktur des Konzerns Zur Darstellung der Vermögenslage des Konzerns haben wir die Posten der Konzernbilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst und den Posten des Vorjahres gegenübergestellt. Soweit die Vermögensgegenstände eine Bindungsfrist bzw. die Verbindlichkeiten eine Fälligkeit innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag besitzen, werden sie als "kurzfristig" ausgewiesen; darüberhinausgehende Laufzeiten gelten als "mittel- und langfristig".
Die Vorräte mindern sich um 0,1 Mio. € auf 0,6 Mio.€. In den Forderungen sind allein 5,6 Mio. € (Vorjahr 6,8 Mio. €) Forderungen gegen die Konzerngesellschafterin aus Cash-Pooling-Guthaben enthalten. Aufgrund der Gewinnausschüttung in Höhe von 1,0 Mio. € verminderte sich das Konzerneigenkapital um 0,7 Mio. € auf 8,2 Mio. € und liegt mit 73,3 % weiter auf hohem Niveau. Korrespondierend mit der Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 0,8 Mio. € auf 2,2 Mio. € haben sich auch unsere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 0,3 Mio. € auf 1,3 Mio. € zum Jahresende erhöht. Der stärkere Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultiert im Wesentlichen aus eingeräumten längeren Zahlungszielen bei einigen Kunden. 2.4. Finanzlage des Konzerns Die Zahlungsfähigkeit der Konzerngesellschaften war in 2021 jederzeit gegeben. Der Finanzmittelfonds zum Ende des Geschäftsjahres 2021 setzt sich aus Kontokorrentguthaben sowie Cash-Pooling-Konten und täglich fälligen liquiden Mitteln zusammen. Zur detaillierten Darstellung der Entwicklung des Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr 2021 verweisen wir auf die Konzern-Kapitalflussrechnung (Anlage 4). Die Entwicklung der Cashflows und des Finanzmittelfonds in den Geschäftsjahren 2017 bis 2021 zeigt folgende Darstellung:
Der gesunkene Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus dem im Vergleich zum Vorjahr geminderten Betriebsergebnis. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ergibt sich im Wesentlichen aus den Investitionen in das Sachanlagevermögen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus der Auszahlung an den Konzerngesellschafter. 3. Risiko- und Chancenbericht 3.1. Voraussichtliche Entwicklung im kommenden Geschäftsjahr Für das Jahr 2022 wird ein positives Ergebnis erwartet. Unter Berücksichtigung der Annahme, dass einerseits die Märkte in 2022 stabil bleiben und sich andererseits die weitere Dynamik und die Folgen des Krieges in der Ukraine sowie der Corona-Pandemie schwer abschätzen lassen, wird weiterhin eine positive Entwicklung des Betriebsergebnisses erwartet. Die Margenhöhe im Bereich Kristallzucker erwarten wir leicht über Ergebnissen des Jahres 2021. Ein Großteil der Einkaufsmengen des Zuckerwirtschaftsjahres 2021/2022 konnten bereits verkauft werden, sodass wir mit einer Ergebnisverbesserung rechnen. Die Prognose des Absatzes im Bereich des Flüssigzuckers steigt im Vergleich zu 2021 leicht. Aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf COVID und der damit einhergehenden geringeren Auslastungskapazität im Bereich von Großveranstaltungen, Konzerten und Sportveranstaltungen wird der Konsum im Flüssigzuckerbereich im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig wachsen können. Jedoch sollten insbesondere die heißeren Sommermonate (drittes Quartal) wieder für eine überproportionale Nachfrage im Bereich Flüssigzucker im Vergleich zu den anderen Quartalen führen, indem zumindest Großveranstaltungen im Bereich Sport und Kultur draußen stattfinden können. Gleichzeitig wird mit einer weiteren Steigerung im Handel mit Nüssen und Trockenfrüchten gerechnet. Im Bereich Spezialitäten wird von konstanten Absätzen ausgegangen. Der Ukrainekrieg hat keine direkten Auswirkungen auf unser Geschäft, da weder die Ukraine noch Russland einen Absatzmarkt für uns darstellen. Indirekt kann die höhere Volatilität der weltweiten Rohstoffpreise auch die Preise unserer gehandelten Produkte beeinflussen. Hinzu kommen mögliche Disruptoren der Logistikketten. Mögliche längerfristige Auswirkungen auf den Absatz als Folge der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges sind derzeit nicht abschätzbar und im Ausblick daher nicht enthalten. 3.2. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung und zusammenfassende Bewertung Die nachfolgend beschriebenen Risiken und Chancen haben Auswirkungen auf die finanziellen Leistungsindikatoren, die als niedrig, mittel oder hoch eingestuft werden können. Sie sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Gesellschaft aufgeführt. Wie im Abschnitt 3.1 bereits erläutert, ist unser größtes Risiko die Volatilität der Zuckerpreise. Im Geschäftsjahr 2022 wird die BFI in den ersten drei Quartalen zwar von dem gestiegenen Marktpreisniveau profitieren, mittel- bis langfristig bleiben die Märkte aber volatil. Eine weitere Unsicherheit, aber auch Chance besteht durch branchenbedingte Fristenunterschiede zwischen den Einkaufs- und Verkaufskontrakten. Verkaufskontrakte an die Lebensmittelbranche haben tendenziell eine Laufzeit auf Kalenderjahresniveau (01.01. bis 31.12.2022). In der Zuckerproduktion kontrahiert man erntebedingt im Zuckerwirtschaftsjahr 1.10. bis 30.09. eines jeden Jahres, so dass hierbei der zukünftige Einkaufspreis im vierten Quartal den Deckungsbeitrag stark beeinflussen kann. Bei konstant kontrahierten Verkaufspreisen auf Geschäftsjahresniveau würden höhere Einkaufspreise das Ergebnis im vierten Quartal negativ beeinflussen. Gewinnchancen eröffnen sich aber auch bei niedrigeren Einkaufspreisen. Auf Basis des gestiegenen Marktpreisniveaus bei Rohstoffen weltweit könnten auch steigende Kraftstoffpreise die Frachtkosten erhöhen. Die Händler lassen sich jedoch die Frachtkosten bei Kontraktabschluss von der jeweiligen Spedition über die Kontraktlaufzeit im Rahmen eines Festpreises zusichern. Die Risikolage im Zuge der Corona-Pandemie bleibt insbesondere für den Handel mit Flüssigzucker angespannt. Sollte es zu keiner Abschwächung der Infektionszahlen kommen, so dass allgemeine Kontaktbeschränkungen beibehalten werden, könnten weiterhin Großveranstaltungen ausfallen und der Konsum von Getränken mit Flüssigzuckeranteil würde weiter sinken. Dementsprechend würde auch unser Absatz mit diesem Produkt sinken. Weitere Reisebeschränkungen hätten keinen signifikanten Einfluss auf unser Geschäft. Auf der Seite der Chancen ist zu vermerken, dass die allgemeine Nachfrage nach Süßigkeiten erfahrungsgemäß gerade in Krisenzeiten steigt. Weitere Chancen bestehen in einer geplanten Diversifikation unseres Produktportfolios und der Erschließung neuer Absatzmärkte, wie Zuckeralternativen und Trockenfrüchte. Chancen bestehen auch im Ausbau des Geschäfts bereits bestehender Handelsprodukte wie Karamell oder Kulör. 4. Risikomanagement Die schon bisher eingesetzten Steuerungs- und Überwachungssysteme werden weiterentwickelt, um die Risiken optimal bewerten und handhaben zu können.
Berlin, 10. März 2022 Boettger Zucker GmbH gez. Knut Schindler gez. Alexander Mock Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Boettger Zucker GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Boettger Zucker GmbH, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Boettger Zucker GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 31. März 2022 Marzars
GmbH & Co. KG
gez. Bert Franke, Wirtschaftsprüfer gez. Ingo Fehlberg, Wirtschaftsprüfer Protokoll über die außerordentliche Gesellschafterversammlung der Boettger Flüssigzucker GmbH, BerlinUnter Verzicht auf alle Frist- und Formerfordernisse hält die alleinige Gesellschafterin der Boettger Flüssigzucker GmbH, die Boettger Zucker GmbH, Berlin, diese handelnd durch ihre einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Knut Schindler und Alexander Mock, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ab und fasst folgende Beschlüsse:
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Berlin, den 02.12.2022 Boettger Zucker GmbH Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Die Boettger Flüssigzucker GmbH, Berlin, wurde in den Konzernabschluss der Boettger Zucker GmbH, Berlin, (HRB 2229 B) einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2021 wird hiermit mitgeteilt. Verpflichtungsvereinbarung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB Die Boettger Zucker GmbH, Berlin, hat sich bereit erklärt, für die von der Boettger Flüssigzucker GmbH, Berlin, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Befreiungsbeschluss In der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2022 hat die Gesellschafterin, die Boettger Zucker GmbH, Berlin, beschlossen, den Jahresabschluss der Boettger Flüssigzucker GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr 2021 nach § 264 Abs. 3 HGB nicht im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Berlin, den 02.12.2022 Boettger Zucker GmbH vertreten durch ihre alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB vollumfänglich befreiten Geschäftsführer Knut Schindler und/oder Alexander Mock Protokoll über die außerordentliche Gesellschafterversammlung der ZHU Zuckerhandelsunion GmbH, BerlinUnter Verzicht auf alle Frist- und Formerfordernisse hält die alleinige Gesellschafterin der ZHU Zuckerhandelsunion GmbH, die Boettger Zucker GmbH, Berlin, diese handelnd durch ihre einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Knut Schindler und Alexander Mock, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ab und fasst folgende Beschlüsse:
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Berlin, den 02.12.2022 Boettger Zucker GmbH Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Die ZHU Zuckerhandelsunion GmbH, Berlin, wurde in den Konzernabschluss der Boettger Zucker GmbH, Berlin, (HRB 2229 B) einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2021 wird hiermit mitgeteilt. Verpflichtungsvereinbarung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB Die Boettger Zucker GmbH, Berlin, hat sich bereit erklärt, für die von der ZHU Zuckerhandelsunion GmbH, Berlin, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Befreiungsbeschluss In der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2022 hat die Gesellschafterin, die Boettger Zucker GmbH, Berlin, beschlossen, den Jahresabschluss der ZHU Zuckerhandelsunion GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr 2021 nach § 264 Abs. 3 HGB nicht im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Berlin, den 02.12.2022 Boettger Zucker GmbH vertreten durch ihre alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB vollumfänglich befreiten Geschäftsführer Knut Schindler und/oder Alexander Mock Protokoll über die außerordentliche Gesellschafterversammlung der Boettger Food Ingredients GmbH, BerlinUnter Verzicht auf alle Frist- und Formerfordernisse hält die alleinige Gesellschafterin der Boettger Food Ingredients GmbH, die Boettger Zucker GmbH, Berlin, diese handelnd durch ihre einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Knut Schindler und Alexander Mock, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ab und fasst folgende Beschlüsse:
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Berlin, den 02.12.2022 Boettger Zucker GmbH Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Die Boettger Food Ingredients GmbH, Berlin, wurde in den Konzernabschluss der Boettger Zucker GmbH, Berlin, (HRB 2229 B) einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2021 wird hiermit mitgeteilt. Verpflichtungsvereinbarung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB Die Boettger Zucker GmbH, Berlin, hat sich bereit erklärt, für die von der Boettger Food Ingredients GmbH, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Befreiungsbeschluss In der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2022 hat die Gesellschafterin, die Boettger Zucker GmbH, Berlin, beschlossen, den Jahresabschluss der Boettger Food Ingredients GmbH für das Geschäftsjahr 2021 nach § 264 Abs. 3 HGB nicht im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Berlin, den 02.12.2022 Boettger Zucker GmbH vertreten durch ihre alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB vollumfänglich befreiten Geschäftsführer Knut Schindler und/oder Alexander Mock HRB 2229 BBilligung des Konzernabschlusses Die Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 erfolgte am 2. Dezember 2022. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
36 nahegelegene Organisationen
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Erbringung von Logistikdienstleistungen
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Messe-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren
Konzertveranstalter
Einzelhandel mit Tabakwaren
Einzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren
Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren
Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
Großhandel mit Blumen und Pflanzen
Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren
Unternehmensberatung
Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen