Endurance Invest GmbHLiquidiert

80336 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 192979
Vorher
Blitz 11-364 GmbH
Eingetragen
6.7.2011
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens, Erbringen von Unternehmensberatungs-, insbesondere finanzwirtschaftlichen Beratungsleistungen, soweit gesetzlich zulässig und keine behördlichen Genehmigungen hierfür erforderlich sind, und Erwerb und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
75.00%
Executive Managing Group AG
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
18.750 €
75.00%
Executive Managing Group AG
Switzerland
6.250 €
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Endurance Invest GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 1,00
I. Finanzanlagen 0,00 1,00
B. Umlaufvermögen 359.308,61 1.128.548,91
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 89.869,35 84.252,42
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 269.439,26 1.044.296,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 359.308,61 1.128.549,91

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 22.473,67 889.398,16
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 0,00 1.000.000,00
III. Verlustvortrag 135.601,84 -205.086,35
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -340.688,19
V. Bilanzgewinn 133.075,51 0,00
B. Rückstellungen 138.000,00 139.000,00
C. Verbindlichkeiten 198.834,94 100.151,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 359.308,61 1.128.549,91

Anhang


 zum Jahresabschluss auf den

 31. Dezember 2019

Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
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Der Jahresabschluss (JA) wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i.S.d. § 267 HGB.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Sofern bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände  sind mit ihrem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert aktiviert.

Die Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst.

Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf. satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Spezielle Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
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Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 2-5 HGB
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Beträge, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich lauteten, lagen im Jahresabschluss nicht vor.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken.

Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
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Grundsätzlich werden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind in der Bilanz keine enthalten.

Da die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt ist, sind Angaben gemäß § 285 Nr. 8 HGB nicht erforderlich.

Angaben gem. §285 Satz 1 Nr. 3a, 7, 9, 13, 14a, 16, 20, 23 und 25 HGB sind nicht zu erteilen.

Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten
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Über Einstellungen von Wertaufholungen und Sonderposten mit Rücklageanteil sowie andere Gewinnrücklagen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist nicht zu berichten.

Über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind keine Angaben zu machen.

Nach § 285 Nr. 14 a HGB wurde die Endurance Invest GmbH in den Konzernabschluss der Endurance Capital AG mit Sitz in München einbezogen. Der offen gelegte Konzernabschluss ist in München erhältlich.

Gemäß § 291 II Nr. 4 HGB sind folgenden Angaben zum Mutterunternehmen, das den befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht  aufstellt, zu machen:

Name: Endurance Capital AG
Sitz: München

Die Endurance Invest GmbH ihrerseits ist gem. § 291 II Nr. 4b HGB von der Verpflichtung einen Konzernabschluß und einen Konzernlagebericht aufzustellen befreit.

Zu Geschäftsführern der Endurance Invest GmbH sind bestellt:

Herr Matthias Uebel, Gräfelfing
Herr Dr. Andreas Stoltze, Bad Homburg

München, 28. Mai 2020

.................................................................. ....................................................................
          Matthias Uebel           Dr. Andreas Stoltze         
Geschäftsführer                      Gescgäftsführer  

sonstige Berichtsbestandteile


München, 28. Mai 2020

.................................................................. ....................................................................
          Matthias Uebel           Dr. Andreas Stoltze         
Geschäftsführer                         Geschäftsführer                                         

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.05.2021 festgestellt.

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