Synergiepark Vaihingen Wärme Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Binder seit 25.10.2024 | Prokura |
Aline Flinthe seit 25.10.2024 | Prokura |
Marlies Barbara Hummel-Dietz seit 5.1.2024 | Geschäftsführer |
Harald Hauser seit 5.11.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landeshauptstadt Stuttgart | 74.90% |
| 16.74% | |
| 5.74% | |
| 2.63% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stuttgart Netze GmbHStuttgartJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023A. Bilanz zum 31. Dezember 2023der Stuttgart Netze GmbH, StuttgartAKTIVA
B. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023der Stuttgart Netze GmbH, Stuttgart
C. AnhangC.I. Anlagenspiegel Entwicklung des Anlagevermögens der Stuttgart Netze GmbH, Stuttgart, im Geschäftsjahr 2023Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwerte
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Stuttgart Netze GmbH, StuttgartC. II. Allgemeine Grundlagen Die Stuttgart Netze GmbH (SN) hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (Registernummer HRB 746547). Die SN hatte ihre Betriebs- und Verwaltungsgebäude zu marktüblichen Konditionen innerhalb des Dienstleistungsvertrages (Themenfeld Flächenüberlassung) am Standort Stöckach bis 31.03.2021 von der Netze BW GmbH (Netze BW) angemietet; für die Standorte Möhringen, Feuerbach und Gaswerk laufen die Mietverträge weiterhin über den Dienstleistungsvertrag (Themenfeld Flächenüberlassung) mit der Netze BW bis Ende 2023. Für den Standort Stöckach wird das Mietverhältnis seit dem 01.04.2021 mit dem Eigentümer EVGA Grundstücks- und Gebäudemanagement GmbH & Co. KG sowie dem Eigentümer Neue Stöckach GmbH & Co. KG zu neuen Konditionen befristet auf den 30.06.2024 fortgesetzt. Seit 01.10.2023 mietet die SN die Immobilie Motorstraße 28 in 70499 Stuttgart an. Dieser Standort löst den Standort Feuerbach ab. An der Gesellschaft halten die Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) zum Bilanzstichtag 31.12.2023 die Mehrheitsanteile von 74,9 %, die Netze BW als Minderheitsgesellschafter 25,1 %. Die Gesellschaft ist als Tochterunternehmen der Stadtwerke Stuttgart GmbH seit 23. Oktober 2014 ein verbundenes Unternehmen der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart (SVV), im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des kleineren Konzernkreises der SWS und über diese in den Konzernkreis der SVV einbezogen, die den Konzernabschluss gem. § 290 Abs. 1 HGB für den größten Kreis von verbundenen Unternehmen aufstellt. Dieser kann beim Handelsregister von Stuttgart HRB Nr. 2643, eingesehen werden. Der Jahresabschluss der SN wird in den Teilkonzernabschluss der SWS einbezogen, der im Unternehmensregister offengelegt wird. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Stuttgart Netze GmbH, Stuttgart, zum 31. Dezember 2023 ist entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und den Vorgaben des Gesellschaftsvertrags erstellt und in Euro ausgewiesen. Es handelt sich bei der Stuttgart Netze GmbH um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB. Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Soweit gesetzlich Davon-Vermerke vorgegeben sind, sind diese insgesamt im Anhang aufgeführt. Posten, die weder im laufenden Jahr noch im Vorjahr einen Betrag aufweisen (sog. Leerposten), werden (mit Ausnahme der Passivposten A. III. Jahresüberschuss) nicht aufgeführt (§ 265 Abs. 8 HGB). C. III. Bilanzierung und Bewertung Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die bei der SN unter diesem Posten ausgewiesene aktivierte Software wird über eine Nutzungsdauer von 3-5 Jahren abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurden Entwicklungsleistungen für die Erstellung der unternehmenseigenen IT-Landschaft im Rahmen des Programmes SN24 in Ausübung des Wahlrechts nach § 248 Abs. 2 HGB in Höhe von 17.227 TEUR (Vj. 10.514 TEUR) als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände unter den Anlagen im Bau aktiviert. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen bei Zugrundelegung eines linearen Werteverzehrs abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis). Typische Nutzungsdauern wesentlicher Anlageklassen sind u. a.:
Geringwertige Anlagegüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung und aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll aufwandswirksam berücksichtigt. Sowohl für immaterielle Vermögensgegenstände als auch für Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Mit Urkunde vom 29. März 2021 ist die Stuttgart Netze GmbH, Stuttgart, der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Bonn (HRA 9542), als Kommanditist beigetreten. Die Kommanditeinlage von 69.500,00 EUR sowie die 2021 und 2022 sowie 2023 erbrachten zusätzliche Pflichteinlage in Höhe von 667.200,00 EUR sowie 139.000,00 EUR werden zum Nennwert unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Das Stammkapital und die Kapitalrücklage sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Auflösung der im Rahmen der Ausgliederung des Sachanlagevermögens übertragenen Baukostenzuschüsse (BKZ) erfolgt linear und wird den Umsatzerlösen zugerechnet. Der Auflösungszeitraum der BKZ wurde auf Basis der durchschnittlichen technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter auf 20 Jahre festgelegt. Die noch nicht ertragswirksam gewordenen Kapitalzuschüsse wurden für bestimmte Investitionen zweckgebunden durch den Antragsteller bezahlt. Die Auflösung der vereinnahmten Kapitalzuschüsse erfolgt linear und wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der Auflösungszeitraum orientiert sich an der Nutzungsdauer der Investition. Zur Erhöhung der Klarheit der Vermögenslage erfolgt der Ausweis sämtlicher von den Netzkunden vereinnahmter Zuschüsse unter dem in der Versorgungswirtschaft üblichen Sonderposten "Baukostenzuschüsse"; die Gliederung der Bilanz gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde dafür um den Posten "Baukostenzuschüsse" erweitert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen wurden zum Barwert mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,83 % (Vj. 1,78 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 (zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. März 2016 BGBl. S. 396 geändert) verwendet. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Landeshauptstadt Stuttgart und der für die SN geltenden Tarifverträge wurden erwartete Gehaltssteigerungen mit 2,25-4,25 %, Karrieretrends mit zusätzlich 0,5 % und Rentensteigerungen mit 1,0-6,2 % berücksichtigt. Für die Fluktuation wurde eine auf betrieblichen Erfahrungswerten basierende Rate von 2,0 % p.a. angenommen. Die erwarteten Inflationsraten wurden auf 4,25 % für 2024, 2,5 % für 2025, 2,5 % für 2026 und 2,25 % ab 2027 geschätzt. Für Verpflichtungen aus Langzeitarbeitszeitkonten und Altersteilzeit wurden die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. IV. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Gliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung gehen aus dem in Punkt C.I. dargestellten Anlagenspiegel hervor. Bei den Anlagen im Bau unter Immaterielle Vermögensgegenstände i. H. v. 33.687 TEUR (Vj. 16.840 TEUR) handelt es sich um aktivierte Fremd- und Eigenleistungen zur Erstellung der unternehmenseigenen IT-Landschaft im Rahmen des Projektes SN24. Der Wert der Sachanlagen ist gegenüber dem Vorjahr um 24.305 TEUR planmäßig gestiegen. (2) Finanzanlagen Mit den im Geschäftsjahr getätigten weiteren Pflichteinlagen in die Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG i.H.v. 139 TEUR stieg der Wert dieser Beteiligung auf 876 TEUR (Vj. 737 TEUR) und wird als Finanzanlage ausgewiesen. (3) Vorräte
Während der Bestand an RHB um 67% gestiegen ist, sank der Wert der unfertigen Leistungen um rund 25%. (4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte handelt es sich im Wesentlichen um Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Netzentgelte des Geschäftsjahres abzüglich der hierfür erhaltenen Anzahlungen sowie um Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber dem Vorjahr unwesentliche verringert. Bei den Forderungen gegen Gesellschafter handelt es sich in Höhe von 3.509 TEUR (Vj. 5.447TEUR) um Forderungen gegen die Netze BW GmbH aus Lieferungen und Leistungen, in Höhe von 5.798 TEUR um Rückforderungen aus zu hohen Vorab-Ausschüttungen an die Gesellschafter. Die Forderungen gegen sonstige verbundene Unternehmen sind sämtlich Liefer- und Leistungsforderungen aus Netznutzung (v.a. gegen die Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft GmbH, Stuttgart). Forderungen und Höhe der erhaltenen Anzahlungen bewegen sich annähernd auf Vorjahresniveau. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen sonstige Forderungen, darunter Forderungen aus Erstattungen energierechtlicher Umlagen (6.610 TEUR, Vj. 2.384 TEUR) sowie debitorische Kreditoren (5.552 TEUR, Vj. 10.155 TEUR), dazu Anzahlungen auf Konzessionsabgaben (26.540 TEUR, Vj. 26.548 TEUR) und geleistete Konzessionsabgaben (-24.419 TEUR, Vj. 25.607 TEUR). (5) Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten enthalten alle Guthaben zum Nennwert. Der Kontostand von 3.637 TEUR (Vj. 18.862 TEUR) per 31.12.2023 lag 15,2 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Dies ist vor allem einem um 27,8 Mio. EUR geringerem Casflow aus laufender Geschäftstätigkeit und einem nochmals um 10 Mio. EUR höheren Mittelabfluss für Investitionen geschuldet. Gegenläufig wirkte der um 11,7 Mio. EUR geringere Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit (v.a. aus Ergebnisabführung). (6) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, handelt es sich um eine vorausbezahlte Rechnung für IT-Dienstleistungen und Versicherungsprämien. (7) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der ausgewiesene aktive Unterschiedsbetrag in Höhe von 283 TEUR (Vj. 51 TEUR) resultiert aus der Verrechnung der Vermögensgegenstände mit der Rückstellung für Langzeitarbeitszeitkonten gemäß § 246 Abs. 2 S.2 HGB, da per 31.12.2023 die Höhe der Rückdeckung den Rückstellungsbetrag übersteigt. (8) Eigenkapital Das voll eingezahlte Stammkapital zum 31. Dezember 2023 beträgt 1.000.000,00 EUR (Vj. 1.000.000,00 EUR). Am Stammkapital der SN sind beteiligt:
Die zum 31. Dezember 2023 bestehende Kapitalrücklage ist gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in voller Höhe erbracht. Die Kapitalrücklage der SN beträgt per 31.12.2023 356.444 TEUR (Vj. 328.944 TEUR). Die Erhöhung um 27.500 TEUR ergibt sich aus den Einlagen der Gesellschafter für Investitionen im Geschäftsbereich Strom. Davon hat die SWS 20.625 TEUR bereitgestellt, 6.875 TEUR die Netze BW. Bezogen auf das Gesamtkapital ergibt sich zum 31.12.2023 eine Eigenkapitalquote von 59,8% (Vj. 58,5%) (9) Baukostenzuschüsse Die erhaltenen Baukostenzuschüsse in Höhe von 66.461 TEUR (Vj. 66.073 TEUR) werden zum Nennbetrag passiviert und über 20 Jahre ratierlich aufgelöst. (10) Rückstellungen Die Rückstellungen in Höhe von 102.220 TEUR (Vj. 106.697 TEUR) beinhalten:
Der Anstieg der Pensionsrückstellungen ergibt sich im Wesentlichen aus dem Personalzuwachs (+30 MAK 12/2023 zu 12/2022). Kostendämpfend wirkten die anzusetzenden Prämissen wie: erwartete Inflationsrate (6,2 % 2023 gegenüber 8,6 % im Gutachten für 2022), abgeschwächter Einkommenstrend (4,25 % für 2024 gegenüber 5,0 % für 2023 im Gutachten 2022) und künftige Rententrends (1,0-6,2 % im Gutachten 2023 gegenüber 1,0-8,6 % im Gutachten 2022). Die übrigen Personalrückstellungen sind nur geringfügig gestiegen. Die Steuerrückstellungen beinhalten Ertragsteuerrückstellungen für 2023 (223 TEUR), und für 2022 (408 TEUR). Die Stromrückstellungen sind insgesamt um 5.359 TEUR gesunken und enthalten u. a. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) i. H. v. 4.756 TEUR (Vj. 6.705 TEUR), für Forderungen nach NEV singuläre Betriebsmittel 648 TEUR (Vj. 627 TEUR) sowie aus Atypischer Netznutzung 473 TEUR (Vj. 5.286 TEUR). Die Rückstellung für das Regulierungskonto wurde aufgelöst (Vj. 1.030 TEUR). Die übrigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 13.288 TEUR (Vj. 12.478 TEUR), Verpflichtungen aus dem Strombezug nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) abzüglich hierfür geleisteter Anzahlungen 2.059 TEUR (Vj. 903 TEUR) sowie Rückstellungen für Mehr-/Mindermengen i. H. v. 200 TEUR (Vj. 3.000 TEUR). Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird die Rückdeckungsversicherung für die Erfüllung der Ansprüche von Mitarbeitern aufgrund Langzeitarbeitskonten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Langzeitkonten dient, mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Der Zeitwert der Vermögenswerte, welche als Deckungsvermögen verrechnet wurden, beträgt 312 TEUR (Anschaffungskosten: 525 TEUR), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beläuft sich auf 342 TEUR. Der Zinsertrag aus der Bewertung des Deckungsvermögens beläuft sich auf 13,2 TEUR, der Zinsaufwand aus der Bewertung der Rückstellung auf 1,3 TEUR. Zudem wird die Rückdeckungsversicherung für die Erfüllung der Ansprüche von Mitarbeitern für Altersteilzeit, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeit dient, mit den entsprechenden Verpflichtungen verrechnet. Der Zeitwert der Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen beträgt 544 TEUR (Anschaffungskosten: 553 TEUR), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beläuft sich auf 1.249 TEUR. Der Zinsertrag aus der Bewertung des Deckungsvermögens beläuft sich auf 9,9 EUR, der Zinsaufwand aus der Bewertung der Rückstellung auf 2,1 TEUR. Bei der Bewertung der energiewirtschaftlichen Rückstellungen wurden - sofern vorliegend - aktuelle Kosten- und Preisinformationen sowie Einschätzungen von Sachverständigen genutzt.
(11) Verbindlichkeiten
Per 31.12.2023 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr in Höhe von 2.782 TEUR. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahre belaufen sich wie im Vorjahr auf 54.050 TEUR und setzen sich aus den 2019 gewährten zum 31.12.2025 endfälligen Gesellschafterdarlehen (davon: SWS 42.843,64 TEUR, Netze BW 11.206,36 TEUR) zusammen. C. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (12) Umsatzerlöse
Das Gasnetz einschließlich des Gas-Hochdrucknetzes ist noch bis Ende 2024 an die Netze BW verpachtet. In den Umsatzerlösen sind 1.987 TEUR (Vj. 582 TEUR) periodenfremde Erträge und 1.884 TEUR (Vj. 2.830 TEUR) periodenfremde Soll-Positionen enthalten, im Wesentlichen aus Netznutzungsabrechnungen einschließlich energiewirtschaftlicher Umlagen sowie aus Vorjahresabrechnungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Die Sonstigen Umsatzerlöse sind zum Vorjahr um 19 Mio. EUR gestiegen, im Wesentlichen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung. (13) Andere aktivierte Eigenleistungen Der ausgewiesene Betrag von 12.612 TEUR liegt über dem Vorjahreswert (10.987 TEUR) und setzt sich zusammen aus Löhnen 9.733 TEUR (Vj. 8.305 TEUR) und aktivierten Gemeinkosten 2.878 TEUR (Vj. 2.682 TEUR). Der Anstieg erklärt sich zum Großteil aus den Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Programm SN24. (14) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 7.165 TEUR (Vj. 3.038 TEUR) betreffen im Wesentlichen periodenfremde Erträge i. H. v. 6.983 TEUR (Vj. 2.974 TEUR), davon aus der Auflösung von Rückstellungen 5.860 TEUR (Vj. 1.907 TEUR), 500 TEUR (Vj. 471 TEUR) Erlöse aus der Auflösung von Kapitalzuschüssen und aus Erträgen aus Schadenersatz- und Versicherungsleistungen i. H. v. 451 TEUR (Vj. 133 TEUR). (15) Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren i. H. v. 60.152 TEUR (Vj. 27.339 TEUR) sind mit +120,0 % gegenüber Vorjahr sehr viel stärker gestiegen als die Umsatzerlöse mit +7,0 % gegenüber 2022. Dies spiegelt die gestiegenen Beschaffungskosten insbesondere im Strommarkt wider (Strombezugskosten +178,4% gegenüber 2022). Insbesondere die Aufwendungen aus der Mehrmengenabrechnung sind massiv gestiegen (37.364 TEUR gegenüber Vj. 7.028 TEUR). Dies resultiert aus einem veränderten Verbraucherverhalten infolge der Energiekriese, für das die vorgegebenen SLP-Profile nicht ausgelegt waren. Daher war die an die Stromlieferanten gemeldeten Prognosemenge zu hoch, so dass hohe Mengen zu hohen Preisen abgerechnet werden mussten. In den Kosten für bezogene Leistungen enthalten sind 36.575 TEUR (Vj. 37.498 TEUR) Netzumlagen, die in gleicher Höhe in den Umsatzerlösen enthalten sind. Dies trifft in gleicher Weise auch für die Konzessionsabgabe zu (25.083 TEUR, Vj. 26.540 TEUR). Die Materialaufwendungen beinhalten 1.304 TEUR (Vj. 1.884 TEUR) periodenfremde Aufwendungen, überwiegend periodenfremde Aufwendungen für Strombezug. (16) Personalaufwand
Bei den Aufwendungen für Altersversorgung handelt es sich im Wesentlichen um Zuweisungen zu den Pensionsrückstellungen 3.100 TEUR (Vj. 6.310 TEUR) und für Altersteilzeit 357 TEUR (Vj. 389 TEUR). Die Personalaufwendungen sind damit um +3,1 % gestiegen, die darin enthaltenen Löhne und Gehälter um +20 %. Der durchschnittliche Personalbestand ist um +11,2 % auf 347 (Vj. 312) angestiegen. Beschäftigte 2023 (Jahresdurchschnitt):
Zum 31. Dezember 2023 betrug die Beschäftigtenzahl 359 - ein Plus von 30 gegenüber Stand Dezember 2023. (17) Abschreibungen Der Posten umfasst die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen. Die Abschreibungen erfolgten planmäßig; sie sind gegenüber dem Vorjahr um 1. 956 TEUR gestiegen. Es gab keine außerplanmäßigen Abschreibungen. (18) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Fremdleistungen für Verwaltung betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für IT-Fremdleistungen (3.311 TEUR, Vj. 2.335 TEUR); hierin spiegelt sich der im Geschäftsjahr im Wesentlichen abgeschlossene Aufbau der eigenen IT-Landschaft im Rahmen des Programms SN24 wider. Die Miet- und Pachtaufwendungen betreffen überwiegend den Immobilienbereich mit 8.542 TEUR (Vj. 8.134 TEUR). Der Anstieg resultiert überwiegend aus zusätzlichen Mietzahlungen für Grundstücke im Zusammenhang mit Auslagerungen von Betriebsstätten aus dem Stöckachareal. Die übrigen sonstigen Aufwendungen umfassen unter anderem externe Beratungskosten mit 1.950 TEUR (Vj. 968 TEUR). Diese Aufwendungen stehen überwiegend im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms SN24. Die weiteren Personalkosten liegen mit 2.041 TEUR geringfügig unter Vorjahresniveau (-210 TEUR). Hier dominieren weiterhin die Weiter- und Fortbildungskosten (1.467 TEUR, Vj. 1.929 TEUR) im Rahmen des Programms SN24 als auch weiterhin für die Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter für den Betrieb des Hochspannungs- und des Gasnetzes. Periodenfremde Aufwendungen sind enthalten i. H. v. 110 TEUR (Vj. 608 TEUR). (19) Finanzergebnis
Im Finanzergebnis hat sich zu 2023 um 2.273 TEUR verbessert, vor allem durch weiter gesunkene Zinsaufwendungen für Personalrückstellungen (-2.119 TEUR). Verwahrentgelte für Guthaben (> 5 Mio. EUR) bei der LBBW sind 2023 nicht mehr angefallen (Vj. 88 TEUR), ebenso wenig wie Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen (Vj. 37 TEUR). Die Aufwendungen für die Verzinsung der langfristigen Gesellschafterdarlehen betrugen wie im Vorjahr 1.644 TEUR. (20) Ertragsteuern Gemäß Ergebnisabführungsvertrag vom 23.10.2014 ist die SN verpflichtet, ihren Gewinn vollständig an die SWS abzuführen. Unabhängig vom Ergebnis steht dem außenstehenden Gesellschafter Netze BW eine Ausgleichszahlung zu. Die anfallende Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag (einschließlich der durch die SN abzuführenden Anteile, die auf die Ausgleichszahlung an die Netze BW entfallen) sind aufgrund des geringeren Ergebnisses zum Vorjahr entsprechend gesunken (158 TEUR, Vj. 739 TEUR). Unternehmensverträge Zwischen der Stadtwerke Stuttgart GmbH, Stuttgart, und der Stuttgart Netze GmbH, Stuttgart, besteht seit dem 20.11.2014 (Eintragung ins Handelsregister unter HRB 746547) ein Ergebnisabführungsvertrag. Gemäß diesem Vertrag hat die SN entsprechend den Vorschriften des § 301 AktG ihren ganzen Gewinn an die SWS abzuführen. Außenstehenden Gesellschaftern (Netze BW GmbH) steht vertraglich eine feste und ggf. variable Ausgleichszahlung zu. Aus diesem Vertrag ergeben sich für das Geschäftsjahr 2023 Gewinnausschüttung an SWS 3.847.480,67 EUR (Vj. 18.063.906,34 EUR) Ausgleichszahlung an Netze BW 8.460.19,66 EUR (Vj. 3.971.554,91 EUR) C. VI. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Für die Gesellschaft bestehen folgende Haftungsverhältnisse: Die SN hat eine Hafteinlage gegenüber der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG in Höhe von 69.500 EUR erbracht. Darüber hinaus wurde 2023 eine weitere Pflichteinlage i. H. v. 139.000 EUR in die Gesellschaft eingebracht, die keine Hafteinlage darstellt. Es besteht die Verpflichtung zur Erbringung von weiteren Pflichteinlagen i. H. v. bis zu 514.300 EUR, die keine Hafteinlagen darstellen. Insgesamt ist die Gesellschaft mit 875,7 TEUR (Vj. 736,7 TEUR) beteiligt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen die nachfolgend aufgeführten finanziellen Verpflichtungen mit einem Gesamtbetrag von ca. 258.886 TEUR (Vj. 110.605 TEUR). Es bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 115.297 TEUR (Vj. 33.240 TEUR) und gegen Dritte in Höhe von 10.810 TEUR (Vj. 8.635 TEUR). Wesentlich ist hier der langfristige Mietvertrag mit der Stadtwerke Stuttgart GmbH über die Räumlichkeiten in der Kesselstraße. Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen bestehen in Höhe von 54.832 TEUR (Vj. 56.209 TEUR), davon 51.873 TEUR (Vj. 54.511 TEUR) gegenüber verbundenen Unternehmen. Das Bestellobligo beträgt 50.873 TEUR (Vj. 51.126 TEUR), hiervon entfallen 41.847 TEUR (Vj. 29.219 TEUR) auf Investitionsmaßnahmen. Die Verpflichtungen für die Strombeschaffung (Verlustenergie für 2024 und 2025) betragen 27.073 TEUR (Vj. 6.478 TEUR). Die Verpflichtung resultiert aus der grundsätzlichen Regelungspflicht der Stromnetzbetreiber gem. § 12 Abs. 1 EnWG. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen der Stadtwerke Stuttgart GmbH, Stuttgart, das gleichzeitig oberstes Mutterunternehmen ist. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Stuttgart GmbH als kleinerem Konsolidierungskreis einbezogen (befreiender Konzernabschluss, § 291 HGB). Der Abschluss der SWS wird in den Konzernkreis der SVV einbezogen, die den Konzernabschluss gem. § 290 Abs. 1 HGB für den größten Kreis von verbundenen Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Berichtsjahr gab es über die dargelegten Geschäfte hinaus keine weiteren wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Angaben zu den Organen Die Geschäftsführung hatte im Geschäftsjahr folgende Bezüge: Dr. Arvid Blume:
Herr Harald Hauser erhält von der Gesellschaft keine Bezüge. Im Geschäftsjahr 2023 wurden von der Gesellschaft keine Vorschüsse und Kredite an die Organmitglieder gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern eingegangen. Geschäftsführer Dr. Arvid Blume, Weinstadt Kaufmännischer Geschäftsführer und Vorsitzender der Geschäftsführung der Stuttgart Netze GmbH (bis 31.12.2023) Harald Hauser, Stuttgart Technischer Geschäftsführer der Stuttgart Netze GmbH Leiter Regionalzentrum Stuttgart Netze BW GmbH Zur neuen Kaufmännischen Geschäftsführerin wurde zum 01.01.2024 Marlies Hummel-Dietz, Stuttgart berufen. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtsjahr sind: Peter Drausnigg, Dettenheim (Vorsitzender des Aufsichtsrates) Technischer Geschäftsführer der Stadtwerke Stuttgart GmbH Dr. Christoph Müller, Karlsruhe (stellv. Vorsitzender) Vorsitzender der Geschäftsführung Netze BW GmbH Dr. Hendrik Adolphi, Karlsruhe Leiter Technisches Anlagenmanagement Netze BW GmbH Ralf Brückner, Metzingen Gewerkschaftssekretär ver.di Bezirk Fils-Neckar-Alb (bis 20.09.2023) Sidar Carman Geschäftsführerin ver.di-Bezirksverwaltung Stuttgart (ab 20.09.2023) Winfried Eckmann, Ostfildern Teamleiter Projektierung Neckar/Filder stellv. Betriebsratsvorsitzender Stuttgart Netze GmbH Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Stuttgart Netze GmbH Silvia Fischer, Stuttgart Oberstudienrätin a.D. Thomas Fuhrmann, Stuttgart Bürgermeister im Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen Dr. Michael Jantzer, Stuttgart Freiberuflicher Coach & Berater Daniel Jundt, Leinfelden-Echterdingen Leiter Performance Controlling Netze BW GmbH Philipp Katz, Westerheim Leiter kaufmännische Funktionen Netze BW GmbH Alexander Kotz, Stuttgart Selbständiger Sanitär- und Heizungsbaumeister Andrea Münch, StuttgartDr. Matthias Oechsner, Stuttgart Apotheker (bis 15.05.2023) Ioannis Sakkaros, Stuttgart KFZ-Mechatroniker (an 15.05.2023) Steffen Ringwald, Pfinztal Geschäftsführer Kunden und Konzessionen, Netze BW GmbH Utz Rosenow, Stuttgart Vorsitzender des Betriebsrats der Stuttgart Netze GmbH Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Stuttgart Netze GmbH Christoph Ozasek, Stuttgart Sozialwissenschaftler Jean-Claude Schmiedle, Remseck Leiter Unternehmensentwicklung und Recht Stadtwerke Stuttgart GmbH Geschäftsführer Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH Stefan Urbat, Stuttgart Diplom-Physiker Konrad Zaiß, Stuttgart Weinbaumeister Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten im Geschäftsjahr Anspruch an Vergütungen und Sitzungsgeldern i. H. v. 39.794,52 EUR (Vj. 37.990,84EUR), davon wurden 37.514,52 EUR im Folgejahr ausbezahlt. Abschlussprüferhonorar Das Honorar der Abschlussprüfer betrifft Abschlussprüfungsleistungen i. H. v. 70.060 EUR zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer, davon 890 EUR zzgl. ges. MwSt. periodenfremd betreffend die Prüfung für den Jahresabschluss 2022. Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. C. VII. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2023 waren dies: - Pachtvertrag im Geschäftsbereich Gas mit der Netze BW in Höhe von 11.268.697,16 EUR. - Die Netze BW erbrachte 2023 Dienstleistungen für die Gesellschaft. Diese beinhalten insbesondere die Funktionen Einkauf und Logistik, Informationsverarbeitung, Personalwesen, Recht und Versicherungen und Gebäudemanagement. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ist in einem Rahmendienstleistungsvertrag festgelegt und wird zu einem marktüblichen Pauschalpreis abgerechnet. - Die SN hat ihre Betriebs- und Verwaltungsgebäude zu marktüblichen Konditionen innerhalb des Dienstleistungsvertrages (Themenfeld Flächenüberlassung) am Standort Stöckach bis 30.04.2024 und an den Standorten Möhringen und Feuerbach bis Ende 2024 von der Netze BW angemietet.
Stuttgart, den 14. Juni 2024 Stuttgart Netze GmbH Marlies Hummel-Dietz Harald Hauser Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Stuttgart Netze GmbH, StuttgartGrundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens 1.1.1 Überblick Die Stuttgart Netze GmbH (SN) ist ein Kooperationsunternehmen der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS), die zum Bilanzstichtag 74,9 % der Anteile hält und der Netze BW GmbH (Netze BW), die zum Bilanzstichtag 25,1 % der Anteile hält. Die SN in ihrer heutigen Form ist hervorgegangen aus der Verschmelzung der beiden Gesellschaften Stuttgart Netze GmbH (SNZ) als Netzeigentümerin des Stuttgarter Strom- und Gasnetzes und der Stuttgart Netze Betrieb GmbH (SNB) als Netzbetreiberin Strom zum integrierten, vollwertigen Netzbetreiber Stuttgart Netze GmbH. Die Verschmelzung wurde auf Grundlage des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2019 mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 01.01.2019 vollzogen. Die Stuttgart Netze Betrieb GmbH existiert seit diesem Zeitpunkt nicht mehr. Die Vorgängergesellschaften SNB und SNZ wurden gegründet als Ergebnis der Konzessionsverhandlungen mit der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) und hatten zum 01. Januar 2016 ihre Tätigkeit aufgenommen. Gegenstand der SN ist die Stellung als Eigentümerin und Betreiberin des Elektrizitätsnetzes und Eigentümerin und Verpächterin des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung in der Landeshauptstadt Stuttgart. Die SN betreibt das Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetz auf der Gemarkung Stuttgart und bietet Lieferanten und anderen Marktakteuren einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zum Stromnetz sowie eine zuverlässige Stromverteilung an. Marktpartner hierbei sind die konzessionsgebende Kommune sowie Netznutzer in ihrer Funktion als Energielieferanten und -einspeiser. Als Regulierungsbehörde setzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) den regulatorischen Ordnungsrahmen für den Verteilnetzbetrieb. Zum 01.05.2020 hat die SN das Hochspannungsnetz (110 kV) von der Netze BW erworben. Ebenfalls zum 01.05.2020 hat die SN wirtschaftlich das Gas-HD-Netz von der Netze BW übernommen. Die SN sichert in ihrer Funktion als Netzbetreiber die Erhaltung, die Erneuerung, den Ausbau und die Modernisierung des Stromnetzes. Des Weiteren erbringt die SN zentrale Funktionen, die den technischen Betrieb des Stromverteilnetzes betreffen, zusammen mit der Netze BW in einem gegenseitigen Dienstleistungsverbund (sogen. Querverbund). Dies führt zu einer Vermeidung von Doppelstrukturen, Synergieeffekte werden realisiert. Zusätzlich erbringt die SN sämtliche Leistungen für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Beleuchtung von Straßen in Stuttgart. Darüber hinaus treibt die SN als grundzuständiger Messstellenbetreiber die Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende rund um moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme voran. 1.1.2 Geschäftsfeld 1 : Management regulierter Netze und operatives Netzgeschäft (Strom und Gas) Die SN betreibt das Stromverteilnetz in Stuttgart im Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbereich (110 kV, 10 kV, und 0,4 kV). Neben dem Betrieb ist sie auch für die Projektierung, den Bau und die Instandhaltung des Netzes verantwortlich. 2021 hat die SN auch den Betrieb des Hochspannungs-(HS-)Netzes übernommen, zunächst noch mit Vergabe von Leistungen an Dritte. Ab 2024 erfolgt die Übernahme in Eigenregie. Die Übernahme des Anlagevermögens des Gas-HD-Netzes erfolgte zum 1. Januar 2021. Das Gas-HD-Netz ist seitdem ebenfalls an die Netze BW verpachtet. Der Gasnetzbetrieb wird zum 01.01.2025 auf die SN übergehen. In welchem Umfang die notwendigen Aufgaben durch die SN oder als Dienstleistung durch den bisherigen Netzbetreiber übernommen werden, wird derzeit im Projekt zur Gasnetzübernahme mit der Netze BW abgestimmt. Zukünftig und schrittweise wird jedoch auch hier die Übernahme in Eigenregie - wann immer wirtschaftlich sinnvoll - angestrebt. Das Regulierungsmanagement und das strategische Anlagenmanagement steuern die notwendigen Leistungen für den Netzbetrieb sowie Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung in Stuttgart. Dabei stellt das strategische Anlagenmanagement sicher, dass eine Umsetzung und Weiterentwicklung der Netzbewirtschaftungsstrategie sowie die Planung, Optimierung und Steuerung der Anlagenbudgets für die Sparte Strom mit dem Ziel einer hohen Qualität und Wirtschaftlichkeit erfolgt. Die regulatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen werden eingehalten. 1.1.3 Geschäftsfeld 2 : Management von Dienstleistungen für Stadtwerke / Kommunen und Sonstige Im Geschäftsfeld 2 vermarktet die SN entsprechend den Marktanforderungen netznahe Dienstleistungen hauptsächlich an die LHS, die SWS und die Netze BW. Privat- und Industriekunden werden auf Nachfrage ebenfalls bedient. Die SN bietet dabei ein umfassendes Produktportfolio an, welches sich vom Neu- und Umbau sowie Inspektion und Wartung von Umspannstationen und Ladeeinrichtungen über Leitungsmitverlegungen bis hin zur Vermietung von mobilen Stromversorgungen erstreckt. Es werden ausschließlich Produkte mit einer hohen Eigenleistungstiefe und einem Bezug zum Kerngeschäft angeboten. 1.1.4 Geschäftsfeld 3 : Messstellenbetrieb und Messdienstleistung Seit 30. Juni 2017 tritt die SN als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) auf. Dies beinhaltet den Betrieb konventioneller Messeinrichtungen (unterliegt der Anreizregulierung) und den Betrieb moderner Messeinrichtungen/intelligenter Messsysteme (unterliegen der Preisobergrenze nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)). Für die Erfüllung der Roll-Out Verpflichtung von Messsystemen nach MsbG bedient sich die SN des Dienstleisters Netze BW. Eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden "Dienstleistungsvertrag - Dienstleistungen für den Aufbau und Betriebsübergang sowie den laufenden Betrieb des Netzbetreibers Strom und Gas in Stuttgart" vom 27. Oktober 2014, gültig ab dem 01. Januar 2019, stellt sicher, dass alles, was über die Montage der Messsysteme sowie den operativen Teil des Störungsmanagements hinausgeht, durch den Dienstleister zur Verfügung gestellt wird. Der Rollout der modernen Messeinrichtungen (mMe) startete im Februar 2018. Bis zum Ende des Jahres 2023 wurden bereits rund 163.000 mME installiert. Die gesetzlich geforderten Mindestrolloutmengen wurden somit erreicht. Der Rollout für intelligente Messsysteme (iMSys) startete ab dem dritten Quartal 2021, nachdem am 31. Januar 2020 das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die dazu notwendige positive Markterklärung veröffentlicht hat. Darin wurden die grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtet, innerhalb von drei Jahren zehn Prozent der Pflichteinbauten abzuarbeiten. Ab Juli 2021 wurde im Netzgebiet Stuttgart durch die Netze BW mit dem Einbau der ersten rund 100 iMSys begonnen. Bis zum Ende des Jahres 2023 wurden bereits rund rd. 4.000 iMSys verbaut. Geplant sind für das Geschäftsjahr 2024 rund 7.500 iMSys zu verbauen, sodass der gesetzlich vorgegebene Zielkorridor eingehalten wird. Zum November 2023 wurden die Gateways für die iMSys-Zählsysteme von der Netze BW in das Eigentum der SN übernommen. Durch die Verabschiedung des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) am 27.05.2023 wurde ein deutlich beschleunigter Smart-Meter-Rollout bis zum Ende der Jahres 2030 beschlossen. Die Rolloutplanung der SN berücksichtigt die neue Gesetzeslage entsprechend. 1.2 Steuerungssystem 1.2.1 Finanzielle Leistungskennzahlen Für die Steuerung der aktuellen und künftigen Ergebnisentwicklung der SN kommt der nachhaltigen Ertragskraft der laufenden Geschäftstätigkeit besondere Bedeutung zu. Die SN verwendet als Zielgröße hierfür das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung. Dieses belief sich 2023 auf 4,7Mio. EUR. Der Planwert des Jahresergebnisses für 2023 beträgt 19,1 Mio. EUR. Der Betrieb des Hochspannungsnetzes wurde als integraler Bestandteil der Sparte Strom in der Wirtschaftsplanung 2024 bis 2027 berücksichtigt. Erlösseitig vereinnahmt die SN die von der BNetzA auf Grundlage des Basisjahres 2021 anerkannte Erlösobergrenze (EOG, gültig für die Jahre 2024 bis 2028) einschließlich der durchlaufenden Posten (Umlagen, Abgaben und vorgelagerte Netzentgelte). 1.2.2 Nicht- Finanzielle Leistungskennzahlen 1.2.2.1 SAIDI Strom Als zentrale Steuerungskennzahl für die Versorgungszuverlässigkeit Strom verwendet die SN die mittlere System-Unterbrechungsdauer oder Nichtverfügbarkeit, den System Average Interruption Duration Index (SAIDI). Aus der Kenngröße SAIDI geht hervor, wie lange ein Verbraucher im Jahr durchschnittlich von einer Stromunterbrechung betroffen war. Angegeben wird der SAIDI-Wert in Minuten pro Jahr. Zielgröße ist ein Wert unter 10 Minuten, erreicht wurde 2023 ein Wert von 8,59 Minuten (finaler Vorjahreswert 8,53 Minuten) (ermittelt durch die EnWG-Methode inkl. Höhere Gewalt-Störungen). Damit verschlechterte sich der Wert minimal im Vergleich zum Vorjahr. 1.2.2.2 Personalkennzahlen
1.3 Forschung und Entwicklung Die Erforschung und Erprobung von Konzepten zur Automatisierung von Ortsnetzstationen, aber auch von neuen Betriebsmitteln, bilden weiterhin den Schwerpunkt der aktuellen Aktivitäten der SN im Bereich Smart Grid. Es werden neue Technologien und Ansätze genutzt, um den Zielen Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden. Das Vorgehen ermöglicht der SN, aktuelle Entwicklungen mitzuverfolgen und auf Neuerungen schnell reagieren zu können. 2023 lagen die Forschungs- und Entwicklungs-Schwerpunkte einerseits im Aufbau der Niederspannungsmesstechnik und andererseits in der Entwicklung des Ziel-Stromnetzes. Bei der Niederspannungsmesstechnik sind nun über 800 Stromsensoren und 120 Messgateways der Fa. SMIGHT in Umspannstationen und Kabelverteilschränken eingebaut worden. Die Wichtigkeit eines leistungsfähiges Zielnetzes wurde aufgrund der Entscheidung der Stadt Stuttgart bezüglich "Net Zero 2035", also der CO 2 freien Versorgung der Stadt Stuttgart bis zum Jahr 2035, bestätigt. Die Forschungskooperation mit verschiedenen Hochschulen und der Austausch mit den städtischen Ämtern konzentriert sich auf die Prognostizierbarkeit der Haupttreiber "Ausbau der Photovoltaik", "Einsatz von Wärmepumpentechnologie" und "Verdichtung von Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität" und der damit verbundenen iterativen Überprüfung des Zielnetzes. Darüber hinaus wurde im November 2023 das "Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchern" durch den Gesetzgeber verabschiedet. Dieses ist zum 1. Jan. 2024 in Kraft getreten. Die Auswirkungen auf die SN werden 2024 weiterverfolgt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Rahmenbedingungen 2.1.1 Entflechtung gemäß § 6b EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG Die SN ist ein vertikal integrierter Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG. Deshalb unterliegt die SN den Anforderungen an die buchhalterische Entflechtung gem. § 6b EnWG sowie die buchhalterische Entflechtung gem. § 3 Abs. 4 MsbG. Folgende im § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz genannten Tätigkeiten werden von der SN ausgeführt:
Folgende im § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz genannte Tätigkeit wird ebenfalls von der SN ausgeführt:
Für diese Tätigkeitsbereiche werden im Rechnungswesen jeweils gesonderte Konten geführt und entsprechend den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des MsbG separate Tätigkeitsabschlüsse erstellt. Die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", von welcher die Geschäftstätigkeiten sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SN wesentlich bestimmt werden, umfassen die Netztechnik und den Netzbetrieb für das Stromverteilnetz der SN. Außerdem sind das Netzregulierungsmanagement sowie das strategische Anlagemanagement hier zugeordnet. Im Tätigkeitsfeld "Gasverteilung" werden ausschließlich Kosten und Erlöse aus der Verpachtung des Gasnetzes gebucht. Das Netz selbst wird von der Netze BW betrieben. Im Tätigkeitsfeld "grundzuständiger Messstellenbetrieb" wurden erstmals 2017 für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gesonderte Konten eingeführt. Hierauf werden die Kosten und Erlöse des Messstellenbetriebs erfasst und ebenfalls ein separater Tätigkeitsabschluss erstellt. Darüber hinaus gibt es einen Geschäftsbereich "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors", in welchem alle Tätigkeiten erfasst werden, für welche kein separater Tätigkeitsabschluss erstellt werden muss. Hier werden auf gesonderten Konten die Kosten und Erlöse netznaher und sonstiger Dienstleistungen erfasst. Mit der letzten Gasbinnenmarkt-Richtlinie wurde festgelegt, dass Erdgasverteilnetzbetreiber auch Wasserstoffnetze betreiben dürfen. Dies bietet der SN hinsichtlich ihrer Wasserstoffstrategie perspektivisch eine stärkere Sicherheit. 2.1.2 Regulatorischer Ordnungsrahmen KANU Die KANU-Festlegung der BNetzA ermöglicht vor dem Hintergrund eines potenziellen Ausstiegs aus der Gasverteilung eine verkürzte Abschreibung bis 3.12.2044. Damit ist das die Konsequenz aus der politischen Entscheidung, dass Deutschland bis 2045 CO 2 -neutral sein soll. Die SN hat sich entschieden, verkürzte Nutzungsdauern gem. KANU sowohl für den Nieder- und Mitteldruck als auch für den Hochdruck im kalkulatorischen Bereich zur Anwendung zu bringen. Da für Stuttgart noch keine finalen gesicherten Kenntnisse vorliegen, wie die Transformation der Wärmeversorgung im Stadtgebiet aussehen soll, lässt sich auch noch keine Aussage zur konkreten Entwicklung des Gasnetzes, insbesondere hinsichtlich einer Umstellung auf Wasserstoff, machen. Vor diesem Hintergrund hat die SN entschieden, die handelsrechtlichen Abschreibungsdauern abweichend von KANU noch nicht zu verkürzen. Sollten 2024 gesicherte Erkenntnisse zur städtischen Wärmeleitplanung vorliegen, ist diese Entscheidung erneut zu prüfen. Unbundling Compliance Das Unbundling-Compliance hat in der SN einen hohen Stellenwert. Mit Übernahme der Mehrheitsbeteiligung durch die Stadtwerke Stuttgart GmbH zum 01.01.2019 ist die SN dem gemeinsamen Gleichbehandlungsprogramm nach § 7a Abs. 5 EnWG der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der SN unterstellt. Dort sind die zum Unbundling und damit zur Förderung eines fairen Wettbewerbs ergriffenen Maßnahmen, Sensibilisierungsprogramme und Schulungen abgebildet. Ergänzend zum Gleichbehandlungsprogramm wurde mit Einführung des Moduls "Unbundling Compliance" ein verbindliches E-Training für Mitarbeiter der SWS geschaffen. Für die Mitarbeiter der SN und die mit Aufgaben des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter der Stadtwerke Stuttgart werden Präsenz- und Onlineschulungen angeboten, in welchen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Inhalte des Gleichbehandlungsprogrammes vermittelt werden. Zum 28.03.2023 wurde der Gleichbehandlungsbericht für die SWS gemäß § 7a Abs. 5 EnWG bei der Regulierungsbehörde eingereicht und in anonymisierter Form auf der Homepage der Stadtwerke Stuttgart veröffentlicht. Von Seiten der Bundesnetzagentur gab es hierzu weder Rückfragen noch Beanstandungen. 2.1.3 Energiewirtschaftliches Umfeld 2.1.3.1 Entwicklungen im Bereich des Erneuerbaren- Energien- Gesetzes (EEG) Im Jahr 2023 wurden rund 2040 Anfragen (inkl. Anlagenumbauten und Anlagenbetreiberwechsel) zu EEG-bedingten Netzanschlussbegehren (im Vorjahr rund 1450) und zusätzlich zu rund 800 Speichern (im Vorjahr 380) bearbeitet. Die Anzahl der stornierten Anfragen beläuft sich auf 16 (Vorjahr 39). Der erhebliche Anstieg an Anfragen wird sich im Zuge der PV-Anlagenpflicht sowie der hohen Energiepreise voraussichtlich noch intensivieren. Es wird erwartet, dass es sich bei Stromspeichern ähnlich verhalten wird, da diese den Eigenverbrauch noch weiter optimieren. Die Zahlen zu den Anfragen im Jahr 2023 sind zudem aktuell noch nicht vollständig, da ein Bearbeitungsstau besteht. Es ist nachträglich mit bis zu 20% höheren Zuwachswerten für 2023 zu rechnen. Seit dem 31. Januar 2019 beschäftigt die SN zudem das Marktstammdatenregister (MaStR) und die damit verbundenen Kontrollfristen. Es werden durch Einträge im MaStR regelmäßige nicht gemeldete Zubauten an Speichern und anderen Erzeugungsanlagen identifiziert, welche Nacharbeiten verursachen. Eine automatische Schnittstelle kontrolliert seit März 2021 einen Teil der Arbeit. Bei abweichender Datenlänge kommt es allerdings immer noch zu aufwändigen manuellen Eingriffen. Aufgrund der großen Eingangsmengen an Anfragen für Erzeugungsanlagen lassen sich hier Fristverstöße nicht immer vermeiden, die in der Folge auch durch die BNetzA angemahnt werden. Ein geändertes Vorgehen bezüglich Plugin-PV-Anlagen führt zudem dazu, dass wir eingetragene Plug-In-Anlagen direkt wie im MaStR angegeben übernehmen und dadurch den durch die Masse gestiegenen Mehraufwand teilweise reduzieren (weniger Rückfragen an den Kunden), sofern wir Anlagenstandorte/Zählerzuordnungen identifizieren können. Das EEG 2023 wurde 2022 beihilferechtlich genehmigt. Die Änderungen umfassen die komplette Streichung der §§ für EEG-Umlage sowie die komplette Umstrukturierung von Sanktionen bei Pflichtverstößen, welche im Folgenden mit festen Eurobeträgen beziffert wurden. Zukünftig sind je Monat 2 €/kW bei abgeschlossenen und 10 €/kW bei laufenden Verstößen mit einer maximalen Kumulierung von 10 €/kW zu zahlen. Diese Gesetzesänderung und deren notwendige strikte Anwendung führten zu einer Vielzahl von Beschwerden durch Installateure und Kunden. Mahnverfahren durch die BNetzA wurden bereits angedroht, konnten bisher jedoch erfolgreich verhindert werden. 2.1.3.2 Stromnetzregulierung Das Jahr 2023 war das letzte Jahr der 3. Regulierungsperiode Strom. In Vorbereitung auf die vierte Regulierungsperiode wurde im Jahr 2023 die Kostenprüfung zur Ermittlung des Ausgangsniveaus nach § 14 ARegV durchgeführt. Zudem erfolgten Plausibilitätsabfragen zur Datenerhebung der Netzstrukturdaten für den Effizienzvergleich sowie zur Datenerhebung zur Festlegung des allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen) für die 4. Regulierungsperiode. Kostenprüfung zur Ermittlung des Ausgangsniveaus nach § 14 ARegV Im Verlaufe des Jahres 2023 erfolgte die Kostenprüfung Strom. Neben diversen Rückfragen wurde am 01. Februar 2023 die Anhörung zugestellt. Der Stellungnahme zur Anhörung folgte am 12. Mai 2023 ein Anhörungsgespräch und am 13. Juni 2023 wurde die sogenannte Überleitungsrechnung inkl. der Festlegung der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten von der Bundesnetzagentur übermittelt. Auch hier gab es im Nachgang und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur einige Optimierungen zu Gunsten der SN. Im Ergebnis des Kostenprüfungsverfahrens konnte die lt. Anhörungsschreiben beabsichtigte Kostenkürzung von 13 Mio. EUR auf eine Kostenkürzung i. H. v. 6 Mio. EUR reduziert werden. Effizienzvergleich Nach einigen Rückfragen zur Datenplausibilität wurde der SN am 10. März 2023 die Datenquittung, d.h. die in den Effizienzvergleich einfließenden Strukturdaten übermittelt. Der Effizienzvergleich an sich steht zum aktuellen Zeitpunkt noch aus. 2.1.3.3 Grundzuständiger Messstellenbetreiber Der Bundesrat hat im Juli 2016 das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet, welches den Rollout von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen verbindlich vorschreibt. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ist das Messstellenbetriebsgesetz. Dieses legt fest, dass der Einbau und der Messstellenbetrieb - solange nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde - Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers ist. Das heißt, dass in der Regel der örtliche Verteilnetzbetreiber (VNB) auch grundzuständiger Messstellenbetreiber ist, vorausgesetzt, er hat sich bei der Bundesnetzagentur bis Juni 2017 angemeldet. Die SN nimmt die Rolle des gMSB für das Stromnetzgebiet Stuttgart wahr und hat hierzu den entsprechenden Geschäftsbereich bereits in der Vergangenheit aufgebaut. Die SN ist allen ihren aus dem Gesetz resultierenden Verpflichtungen nachgekommen. Im Zuge der Datenerhebung zur Kostenprüfung wurden durch die BNetzA auch Daten zur Rollout-Planung der mME und iMSys bis 2028 abgefragt. Diese wurden in Abstimmung mit dem Zählerservice und dem Controlling aufbereitet und zur Verfügung gestellt. 2.1.4 Konzessionen Die SN hält die Strom- und Gaskonzession für die entsprechenden Verteilnetze in Stuttgart. Das Nieder- und Mittelspannungsnetz wird seit 2016 von der SN betrieben. Zum 01.05.2020 hat die SN das Hochspannungsnetz (110 kV) von der Netze BW erworben. Das HS-Netz war 2020 noch an die Netze BW verpachtet. Seit 2021 erfolgt der HS-Betrieb durch die SN selbst - zunächst noch mit Vergabe als Dienstleistung, aber schrittweise wird der Anteil der Eigenregie erhöht. Das Gas-Nieder-, Mittel- und Hochdrucknetz ist noch bis 31.12.2024 an die Netze BW verpachtet, ab dem 01.01.2025 wird die SN das Gasnetz selbst betreiben. 2.1.5 Markt und Wettbewerb, Produkte im nicht regulierten Bereich Die Nachfrage nach netznahen Dienstleistungen ist insgesamt stabil und wird auch von diversen Wettbewerbern bedient. 2.2 Geschäftsverlauf 2.2.1 Netzentgelte Strom Gemäß den Vorgaben des EnWG hatten die Netzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte für 2023 bis Mitte Oktober 2022 und die endgültigen Entgelte bis 01. Januar 2023 zu veröffentlichen. Dadurch soll den Energievertrieben eine möglichst sichere Kalkulationsbasis gegeben werden. Die SN hat ihre vorläufigen Netzentgelte 2023 für Strom fristgerecht zum 15. Oktober 2022 veröffentlicht. Diese waren im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 4 Prozent gestiegen. Die Erhöhung war insbesondere auf die gegenüber dem Vorjahr signifikante Erhöhung des in der Erlösobergrenze zu berücksichtigenden Referenzpreises für die Beschaffung der Verlustenergie (Anstieg von 5,430 ct/kWh im Jahr 2022 auf 14,373 ct/kWh im Jahr 2023) zurückzuführen. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgte nach den Vorgaben der ARegV und der BNetzA. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgte nach den Vorgaben der ARegV und der BNetzA. Die vorläufigen Preise wurden aufgrund von Anpassungen in der Mako 2022 und den geänderten Anforderungen an die Datenformate zum 01. Januar 2023 noch einmal angepasst und fristgerecht veröffentlicht. 2.2.2 Netzbetrieb Der Betrieb des Stromnetzes erfolgte zuverlässig. Die Nichtverfügbarkeit (SAIDI) lag unterhalb des Bundesdurchschnitts. Durch die Gasexplosion in der Köllestraße im März 2023 gab es ein besonderes Störungsereignis. Von weiteren außergewöhnlichen Störungen, z. B. durch Extremwetterereignisse, blieb die SN im Jahr 2023 verschont. Auch eine befürchtete Netzüberlastung im Winterhalbjahr 2022/2023 aufgrund einer "Gasmangellage (Heizlüfterszenario) blieb aus. Die hohe Versorgungsqualität wird durch umfangreiche Investitions- und Instandhaltungsprogramme auch weiterhin aufrechterhalten. Insgesamt gewährleistete die SN im Stromnetz eine sehr gute Versorgungszuverlässigkeit. 2.2.3 Dienstleistungen Die operativen Ergebnisse aus netznahen Dienstleistungen konnten im Geschäftsjahr 2023 - über das gesamte Portfolio betrachtet - deutlich gesteigert werden. 2.3 Wirtschaftliche Lage 2.3.1 Ergebnis und Geschäftsverlauf Das Jahresergebnis der SN vor Ergebnisabführung beträgt 4.694 TEUR (Vj. 22.035 TEUR). Damit ist das Jahresergebnis gegenüber dem Vorjahr wesentlich geringer ausgefallen. Zwar erhöhten sich die Umsatzerlöse (+19.455 TEUR), die anderen aktivierten Eigenleistungen (+1.625 TEUR) sowie die Sonstigen betrieblichen Erträge (+4.127 TEUR). Gleichzeitig erhöhte sich jedoch der Materialaufwand wesentlich (+38.134 TEUR). Der Personalaufwand stieg entsprechend des Personalaufbaus weiter an (+1.107 TEUR), jedoch wesentlich schwächer als noch im Vorjahr (+7.910 TEUR). Auch die Abschreibungen sind aufgrund der Investitionstätigkeit höher als im Vorjahr (+1.956 TEUR), wie auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+3.184 TEUR). Positiv beeinflusst wurde das Ergebnis durch ein um +2.273 TEUR besseres Finanzergebnis. Maßgeblich für den Umsatzanstieg waren gestiegene sonstige Umsatzerlöse aus der Mehr-/Mindermengenverrechnung von +20.008 TEUR. Verursacht ist dieser Anstieg im Wesentlichen durch die Nachholung der Preiseffekte aus dem Vorjahr bzw. dem 8-monatigen Nachlauf bei den Erlösen aus Mehr-/Mindermengen. Die Netznutzungserlöse dagegen sind nur unwesentlich um 0,73% gestiegen. Auch die Erlöse aus der Netzverpachtung Gas hatten nur einen schwachen Anstieg um 2,7% zu verzeichnen. Der Anstieg der Sonstigen betrieblichen Erträge beruhte im Wesentlichen auf der Auflösung von Rückstellungen (+3.953 TEUR, darin 1.520 TEUR für ausstehende Lieferantenrechnungen und 1.030 TEUR des Regulierungskontos Strom). Beim Materialaufwand erhöhte sich insbesondere der Aufwand für den Strombezug, darin im Wesentlichen der Aufwand aus Mehrmengenabrechnung von Standardlastprofilen (SLP) (+30.336 TEUR). Bei den Aufwendungen für die Netznutzung wirkten sich maßgeblich die um -10.637 TEUR gesunkenen und hier verrechneten Erträge aus dem Differenzbilanzkreis aus. Ursache hierfür ist insbesondere der zeitliche Verzug, verbunden mit den Diskrepanzen zwischen dem auf Basis der Lastprofile für das Jahr 2022 prognostizierten Energiebedarf und der tatsächlichen Entnahme, insbesondere bei SLP-Kunden. Eine vertiefte Prüfung der Einspeise- und Entnahmemengen sowie die Plausibilisierung der Mehr-Mindermengen hatte im Vorjahr keine weiteren Effekte erkennen lassen. Um dem Risiko anderer offener Forderungen entgegenzuwirken, im Vorjahr entsprechende Rückstellungen gebildet. Diese konnten im Jahr 2023 ergebniswirksam aufgelöst werden. Gleichzeitig sanken die Aufwendungen aus dem Belastungsausgleich nach KWKG um -7.154 TEUR. Das Finanzergebnis verbesserte sich v.a. durch weiter gesunkene Zinsaufwendungen für Pensionsrückstellungen (-1.970 TEUR). Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) und der Vereinbarung zur Ausgleichszahlung an den Minderheitsgesellschafter Netze BW werden 3.847 TEUR Ergebnisabführung an die SWS und 846 TEUR Ausgleichszahlung an die Netze BW geleistet. Das Jahresergebnis nach HGB beträgt 0 EUR. 2.3.2 Ertragslage Die SN erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 einen höheren Umsatz von 298.603 TEUR gegenüber 279.148 TEUR im Vorjahr, eine Steigerung um 7,0 %.
Die Steigerung der sonstigen Erträge resultiert v.a. aus der Mehr-/Mindermengen-Weiterberechnung (+20.008 TEUR) und gestiegenen periodenfremden Umsätzen (+745 TEUR). Die Dienstleistungserlöse gingen um +706 TEUR zurück, insbesondere die Umsätze mit der Landeshauptstadt Stuttgart. 2.3.3 Investitionen Die Zugänge im Sachanlagevermögen betreffen im Wesentlichen den Geschäftsbereich Strom. Dabei handelt es sich überwiegend um planmäßige Neuinvestitionen im Bereich des Hochspannungsnetzes und der Umspannwerke als auch der Mittel- und Niederspannungskabelerneuerungen. Beispielhaft dafür seien folgende Projekte genannt:
2.3.4 Vermögens- und Kapitalstruktur Die Vermögenspositionen der Aktivseite der Bilanz betragen in Summe per 31.12.2023 597.555 TEUR gegenüber 563.247 TEUR per 31.12.2022 Dieser Anstieg beinhaltet ein um +42.198 TEUR gestiegenes Anlagevermögen bei einem um 8.590 TEUR gesunkenem Umlaufvermögen (darin Bankguthaben -15.225 TEUR). Innerhalb des Anlagevermögens erhöhte sich der Bestand der Immateriellen Vermögensgegenstände weiter um +17.754 TEUR - im Wesentlichen noch nicht aktivierte Investitionen (AIB) im Rahmen des Programms SN24. Bei den Sachanlagen stiegen ähnlich wie im Vorjahr die Werte der Verteilungsanlagen (+16.327 TEUR). Einen erheblichen Anteil am Sachanlagevermögen haben die Anlagen im Bau. Hier betrug der Zuwachs etwa wie im Vorjahr +7.423 TEUR. Der Wert der Finanzanlagen stieg durch die Leistung einer weiteren Pflichteinlage von 139 TEUR in die Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG auf 875,7 TEUR Das Umlaufvermögen ist einerseits durch einen Anstieg der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (+7.417 TEUR), andererseits geringere Bankguthaben (-15.225 TEUR) auf insgesamt 63.407 TEUR gesunken. Der Wert der Vorräte hat sich um 782 TEUR verringert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte haben sich um -170 TEUR verringert, die gegenüber Gesellschaftern und sonstigen verbundenen Unternehmen dagegen um +3.395 TEUR erhöht; dabei handelt es sich im Wesentlichen um Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Netzentgelte des Geschäftsjahres abzüglich der dafür erhaltenen Anzahlungen sowie um Forderungen für erbrachte Dienstleistungen sowie um Rückforderungen aus zu hohen Vorabausschüttungen 2023. Die Summe der sonstigen Vermögensgegenstände ist um +4.193 TEUR gestiegen, im Wesentlichen aus Abgrenzungssachverhalten und dem Ausweis debitorischer Kreditoren. Die Bankguthaben betrugen per 31.12.2023 3.637 TEUR. Zu berücksichtigen sind dabei die von den Gesellschaftern im Verlaufe des Geschäftsjahres eingebrachten Kapitaleinlagen in Höhe von insgesamt +27,5 Mio. EUR und Zahlungen an die Gesellschafter -10,8 Mio. EUR im Zuge der Ergebnisabführung (Ausgleichszahlung und Vorabausschüttung auf das Ergebnis 2023, die jedoch aufgrund des geringeren tatsächlichen Ergebnisses z.T. zurückzuführen sind). Den größten Effekt hatten im Geschäftsjahr die Liquiditätsabflüsse aus der Investitionstätigkeit i. H. v. -71.321 TEUR (rund 10 Mio. EUR mehr als 2022). Aus Vorauszahlungen von Versicherungsprämien resultiert ein Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten von 731 TEUR, ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird i. H. v. 283 TEUR ausgewiesen. Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert 1.000 TEUR. Am Stammkapital der SN sind die Stadtwerke Stuttgart GmbH mit 74,9 % und die Netze BW mit 25,1 % beteiligt. Die zum 31. Dezember 2023 bestehende Kapitalrücklage ist gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in voller Höhe gebildet. Die Kapitalrücklagen der SN belaufen sich per 31.12.2023 auf 356.444 TEUR gegenüber 328.944 TEUR per 31.12.2022. Die Erhöhung um +27,5 Mio. EUR ergibt sich aus den Einlagen der Gesellschafter für Investitionen im Geschäftsbereich Strom. Davon hat die SWS 20.625 TEUR bereitgestellt, 6.875 TEUR die Netze BW. Bezogen auf das Gesamtkapital ergibt sich per 31.12.2023 eine gegenüber dem Vorjahr leicht erhöhte Eigenkapitalquote von 59,8 %. Die passivierten Baukostenzuschüsse haben sich nur geringfügig um +424 TEUR erhöht. Die Rückstellungen per 31.12.2023 sind gegenüber dem Stichtagswert 2022 um -4.477 TEUR gesunken. Dies ist Resultat gegenläufiger Effekte: gesunken sind die Stromrückstellungen um -5.359 TEUR, die übrigen Rückstellungen (v.a. für ausstehende Lieferantenrechnungen) um -1.332 TEUR und die Steuerrückstellungen um -188 TEUR; gestiegen sind dagegen die Pensionsrückstellungen um +2.185 TEUR und die weiteren Personalrückstellungen um +216 TEUR. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um +582 TEUR gestiegen, darunter die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um +3.734 TEUR. Gegenüber den Gesellschaftern stiegen die kurzfristigen Verbindlichkeiten um +6.992 TEUR, wobei hier im Vorjahr 4.210 TEUR Forderungen ausgewiesen waren. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern sind auf Vorjahresniveau (54.050 TEUR) geblieben. 2.3.5 Finanzierung Die Finanzierung der SN war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gesichert. Aus der laufenden Geschäftstätigkeit ergaben sich Mittelzuflüsse in Höhe von rund 31,6 Mio. EUR, das waren -27,8 Mio. EUR weniger als 2022. Das ist vor allem Resultat des geringeren Ergebnisses und der Abnahme der Rückstellungen. Der Finanzmittelabfluss aus Investitionstätigkeit stieg um +10 Mio. Auf 71,3 Mio. EUR. Durch die Gesellschaftereinlagen flossen der Gesellschaft 27,5 Mio. EUR zu, gleichzeitig flossen an die Gesellschafter -10,3 Mio. EUR im Zuge der Vorabzahlung auf die Ergebnisabführung. Per Saldo fiel der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit höher als im Vorjahr aus (von 11,7 Mio. EUR auf 34,5 Mio. EUR). Die Gesellschaft wird auch künftige Mittelbedarfe teilweise fremdfinanzieren, wobei aus regulatorischer Sicht eine Eigenkapitalquote von ca. 45 % angestrebt wird. 2.3.6 Gesamtaussage der Geschäftsführung zur wirtschaftlichen Lage Die Geschäftsführung beurteilt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens positiv. Im Geschäftsjahr 2023 setzte das Unternehmen für das operative Geschäft einen ähnlichen Kurs wie im Vorjahr fort. Das Jahresergebnis vor Steuern liegt allerdings mit 4,9 Mio. EUR weit unter der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2023. Der Ergebnisrückgang im Vergleich zum angesetzten Planwert begründet sich überwiegend durch geringere vereinnahmte Erlöse aus der Netznutzung Strom (vgl. auch Kapitel 3.1.1.5). Die konsequente Ausgabendisziplin sowie die stetige Optimierung der Prozesse im erwarteten Rahmen trugen positiv zum Ergebnis bei. Basis des wirtschaftlichen Erfolgs ist der Betrieb des regulierten Stromnetzes. Wesentlicher Treiber für die weitere Entwicklung ist daher die adäquate Regulierungsdisziplin. 2.4 Nicht-finanzielle Leistungskennzahlen 2.4.1 Personal 2.4.1.1 Entwicklung der Mitarbeiterzahl Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die SN 353 Mitarbeiter (entspricht 338,42 Vollzeitarbeitskräfte (MAK)). Dies sind 31 Mitarbeiter mehr als im Vorjahr. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Aufbau um 9,6 %. Der Planwert für 2024 liegt bei 481,8 MAK. 2.4.1.2 Ausbildung Zum 31. Dezember 2023 betrug die Anzahl der Auszubildenden 27. Dies entspricht einer Ausbildungsquote von 7,1 % (Vj. 7,7 %). Die Ausbildung erfolgt bedarfsorientiert. Die Bedarfsberechnung erfolgt vor allem im Hinblick auf die demografische Entwicklung der SN. Der Planwert 2024 für die Anzahl der Auszubildenden ist 25 zuzüglich 6 DH-Studenten. 3. Prognosen-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Die dem Prognosebericht zugrundeliegenden Annahmen berücksichtigen den Fahrplan zur Klimaneutralität Stuttgart 2035 der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der Energie-Wärmewende/NetZero und die daraus resultierenden Kosten für den Ausbau des Versorgungsnetzes für höhere Investitionen sowie höheren Personalaufwendungen. Daraus resultieren für 2024 ein erwarteter Umsatz von 360 Mio. Euro, Materialaufwendungen von 369 Mio. EUR und Personalkosten von 46 Mio. EUR. Prognostiziert wird für das Geschäftsjahr 2024 ein leicht negatives Ergebnis nach Steuern von 1,5 Mio. EUR, für die Folgejahre jedoch wieder Ergebnisse zwischen 10 und 20 Mio. EUR. 3.1.1 Erwartete Branchenentwicklung 3.1.1.1 Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens Mit dem EuGH-Urteil vom 02. September 2021 wurde festgestellt, dass den Regulierungsbehörden in Deutschland ein wesentlich größerer Handlungs- und Ermessensspielraum einzuräumen ist. Dieses Urteil hat eine grundlegende Zäsur in der deutschen Energieregulierung ausgelöst. Nach Inkrafttreten der EnWG-Novelle im November 2023 ist der Prozess zur Neugestaltung der Regulierung gestartet. Die GasNEV wird zum 31. Dezember 2027, die ARegV und die StromNEV zum 31. Dezember 2028 außer Kraft treten. Die BNetzA wird nun in eigener Verantwortung die Bedingungen und Methoden für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen festlegen. Bereits zum Jahreswechsel 2023/2024 wurde bei der BNetzA eine "Große Beschlusskammer" (GBK) gegründet. Diese GBK trifft bundesweit einheitliche Festlegungen zu den Bedingungen und Methoden für den Netzzugang und zu den Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der dafür erhobenen Entgelte, inklusive der Kosten- und Anreizregulierung. Am 18. Januar 2024 wurde das Eckpunktepapier mit dem Titel "Netze. Effizient. Sicher. Transformiert" (NEST) vorgelegt, welches künftig bewertet und diskutiert werden muss. Das Eckpunktepapier bezieht sich auf Anpassungen von Regelungen, die bislang durch die ARegV und die Strom- und GasNEV galten. Insbesondere liegt das Augenmerk auf folgenden Aspekten: - Grundkonzeption der Anreizregulierung - Dauer der Regulierungsperiode - Dauerhaft nicht beeinflussbare und volatile Kosten sowie Effizienzinstrumente - Einbeziehung der Energiewende - Anpassungen im Bereich der CAPEX-Ermittlung - Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau Erdgasnetz Ein weiteres Eckpunktepapier, welches von der Bundesnetzagentur zur Konsultation gestellt wurde, betrifft die Kostenbeteiligung der Verteilernetzbetreiber am Rollout der iMSys (Eckpunktepapier BK8-23/007-A "Eckpunktepapier zur Festlegung Kosten des Messwesens" vom Dezember 2023). Hierin erkennt die Bundesnetzagentur an, dass diese Mehrkosten von den Verteilnetzbetreibern über die dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten erlöst werden dürfen. Gleichzeitig beinhaltet das Eckpunkte Vorschläge zum Abbau der Kosten für den konventionellen Messstellenbetrieb in der Erlösobergrenze. Das Konsultationsverfahren wurde zum 31. Januar 2024 abgeschlossen; ein Festlegungsentwurf steht aus. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt ist es für die SN essenziell, die Branchendiskussionen um die Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens zu verfolgen und sich aktiv zu beteiligen. 3.1.1.2 Entwicklungen im Bereich des Erneuerbaren- Energien- Gesetzes Durch die Verschiebung der EEG-Novellierung nach Q2 2024 werden aktuell schon Gesetzespassagen angewendet, welche noch nicht rechtsgültig sind, durch diese Anwendungen vereinfachen wir u.a. dem Kunden Anmeldungen von Plugin-Anlagen. 3.1.1.3 Entwicklungen im Bereich KWKG und der 110 kV Die EnBW hat die Erweiterung des KW Münster (110 kV, 160 MW) 160 MW beauftragt. Dies bedeutet, abzüglich der vorhergehenden Stilllegung der alten Gasturbinen, eine Verdopplung der bisher installierten Leistung. Die Erweiterung wird sich über die nächsten Jahre ziehen und einmalig vorkommende Arbeiten mit hohem Zeit-/Geldaufwand in vielen Bereichen (Planung, Regulierung, Netzbau, Abrechnung etc.) verursachen. Laut aktuellem Beauftragungsstand wird ein Netzausbau im Sinne des EEG und infolgedessen die Erweiterung um zwei Schaltfelder im UW Münster durchgeführt. Ein Schaltfeld muss hierbei direkt durch das KW gezahlt werden, das andere läuft, sofern die Nachweise für Hocheffizienz erbracht werden, als Netzausbau im Sinne des EEG. Die gestiegene Begrenzung der zu vergütenden Vollbenutzungsstunden reduziert die jährlich auszuzahlende Vergütung des KWK-Zuschlages. Vor allem Projekte, welche hier auf Dauerlauf der KWK-Anlagen gesetzt haben (z.B. Mieterstromobjekte), werden hier abgestraft. Die Gesamtfördermenge wird durch diese Maßnahme allerdings nicht verringert, sondern nur über die Jahre gestreckt, da nach einer Gesamtvollbenutzungsstundenzahl gefördert wird (30.000VBh). Durch die hohen Gaspreise und die aktuellen Willensäußerungen der Regierung/Stadt/... schrumpft die Anzahl der KWK-Neuanlagen und hat sich im Vergleich zu 2022 erneut halbiert (10 Stück). 3.1.1.4 Netzentgelte Strom 2024 Die SN hat ihre vorläufigen Netzentgelte 2024 für Strom fristgerecht am 15. Oktober 2023 veröffentlicht. Da im Dezember 2023 beschlossen wurde, dass der bereits angekündigte Zuschuss für Übertragungsnetzbetreiber, durch welchen die Netzentgelte im Vorjahr stabil geblieben waren, entfällt, hat sich der im Oktober 2023 angekündigte Anstieg der Netzentgelte von 22 % auf 52 % erhöht. Dies erforderte eine Anpassung der Netzentgelte zum 01. Januar 2024. Neben dem Wegfall des Bundeszuschusses hat sich der Übergang von der 3. auf die 4. Regulierungsperiode zum 01. Januar 2024 maßgeblich auf die Höhe der Netzentgelte ausgewirkt: Basis für die zulässigen Erlöse sind nicht mehr die Kosten des Jahres 2016, sondern die des Jahres 2021. Dies wirkt sich sowohl bei den vorgelagerten Netzkosten aus als auch auf alle mit dem Beginn der neuen Regulierungsperiode zusammenhängenden Erlös-Effekte (die Höhe der anerkannten Kosten, Berücksichtigung des Effizienzwertes, der Xgen etc.). Aufgrund des erheblichen Anstiegs der Netzentgelte hat sich die SN entschlossen, für das Jahr 2024 erstmalig einen Grundpreis in Höhe von 50 €/Jahr einzuführen. 3.1.1.5 Erreichbarkeit der zulässigen Erlöse Seit 2016 gab es bei der SN ein relativ verlässliches Abnahmeverhalten der Kunden. Aufgrund der aktuellen energiepolitischen Entwicklungen ist jedoch davon auszugehen, dass sich dies nachhaltig ändern wird. Die gesunkene Wirtschaftsleistung, aber auch die höhere Preissensibilität der Kunden wirken sich abnahmereduzierend aus. Ein weiterer Aspekt ist die Förderung von Erzeugungsanlagen auch im Haushaltskundenbereich (Balkonkraftwerke). Mit dem gestiegenen Eigenverbrauch werden ebenfalls die Abnahmemengen reduziert. Das wurde in 2023 zum ersten Mal massiv deutlich. Da der Kalkulation der Netzentgelte ein Planansatz in Bezug auf die entnommene Leistung/Arbeit von 2022 zugrunde liegt, setzt sich der Trend, dass die zulässigen Erlöse (angepasste Erlösobergrenze) nicht im jeweiligen Betrachtungszeitraum eingenommen werden, auch in 2024 fort. Für das Gasnetz besteht im Vergleich zum Stromnetz sogar ein wesentlich höheres Risiko: aufgrund der Dekarbonisierungsziele und der geplanten Abkehr von der Erdgasversorgung hat die Bundesnetzagentur bereits jetzt Festlegungen zur Verkürzung der regulatorischen Nutzungsdauern erlassen. Diese wirken sich netzentgelterhöhend aus. Hinzukommen Unsicherheiten der Kunden im Zusammenhang mit der Wasserstofftransformation und der kommunalen Wärmeplanung. Es ist zu erwarten, dass Kunden sich zunehmend nach alternativen Energiequellen für ihre Wärmeversorgung umsehen und die Abnahmemengen im Gasnetz dadurch mittelfristig deutlich sinken. Obwohl Mindererlöse aus Netznutzung mit einem Zeitversatz über das Regulierungskonto zu einem späteren Zeitpunkt erlöst werden können, ist es aus Ergebnis- und aus Liquiditätssicht notwendig, die zulässigen Erlöse auch tatsächlich im jeweiligen Jahr zu erlösen. Hierzu werden im Jahr 2024 sowohl der Prozess zur Mengenplanung als auch der zur Ermittlung der unterjährigen Entnahmeprognose überarbeitet und angepasst. In Vorbereitung der Netzentgeltkalkulation 2025 werden die aktuellen Erkenntnisse zum Entnahmeverhalten, aber auch zum Anschluss von Verbrauchern aus 2024 bewertet und umgesetzt. 3.1.1.6 Erwartete Branchenentwicklungen im nicht regulierten Bereich (Dienstleistungen) Die Verteilnetzbetreiber versuchen weiterhin, ihr Dienstleistungsgeschäft auszuweiten. Die Wettbewerbsintensität im Bereich der netznahen Dienstleistungen steigt. Um die Prozesse möglichst schlank aufzubauen, wurde im Geschäftsjahr 2023 der QTC-Prozess im Rahmen der ERP-Implementierung abgebildet. Der Go-live findet in 2024 statt. 3.1.2 Erwartete Entwicklung der finanziellen Leistungskennzahlen 3.1.2.1 Erwartete Ergebnisentwicklung Das Ergebnis für 2024 wird von den Vorgaben der BNetzA zur Erlösobergrenze Strom und von der Entwicklung der Kosten im Unternehmen bestimmt. Die SN rechnet für das Geschäftsjahr 2024 laut Wirtschaftsplan insgesamt mit einem Jahresüberschuss vor Ausgleichszahlung und Ergebnisabführung von rund 10,1 Mio. EUR. Erlösseitig vereinnahmt die SN die von der BNetzA auf Grundlage des Basisjahres 2021 anerkannte Erlösobergrenze Strom (EOG, gültig für die Jahre 2024 bis 2028) einschließlich der durchlaufenden Posten (Umlagen, Abgaben und vorgelagerte Netzentgelte). Das Gas- Netz wird an die Netze BW verpachtet, der Betrieb in Eigenregie soll ab 2025 erfolgen. Der Aufbau der erforderlichen Gasnetzbetriebsorganisation erfolgt bereits. Die Aufwendungen für diesen notwendigen und vorlaufenden Aufbau werden auch 2024 das Ergebnis belasten. Beide Branchen betreffen die Diskussionen um die Verzinsung des Eigenkapitals: Zum 01.01.2023 begann die vierte Regulierungsperiode Gas, zum 01.01.2024 die vierte Regulierungsperiode Strom. Damit kommen die von der Bundesnetzagentur festgelegten niedrigen Zinssätze für das kalkulatorische Eigenkapital ergebniswirksam zum Tragen. Dieser Effekt ist in der aktuellen Planung bereits berücksichtigt. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur bei Diskussionen in der Branche Verständnis dafür signalisiert, dass der Netzbetrieb aufgrund des aktuellen volatilen Umfeldes kein risikoloses Geschäft ist. Insbesondere sei hier auf das, insbesondere gegenüber dem Basisjahr, hohe Marktzinsniveau und die politischen Randbedingungen verwiesen. 3.1.3 Erwartete Entwicklung der nicht-finanziellen Leistungskennzahlen 3.1.3.1 Ausblick Gesellschaft Im Jahr 2020 bzw. 2021 erfolgte der Kauf der Hochspannungs- und Hochdrucknetze von der Netze BW und die anschließende Integration in die bestehende Organisation SN. Hierfür wurden und werden Mitarbeiter im Hinblick auf die Übernahme des Netzbetriebs neu eingestellt und qualifiziert. Der Umzug an den neuen Standort findet voraussichtlich im Frühjahr 2024 statt, der Mietvertrag am alten Standort wurde entsprechend verlängert. Mittelfristig wird sich auch die Thematik der Gasnetztransformation auf die Gesellschaft auswirken: Aufgrund politischer Vorgaben zur Ablösung von Erdgas durch Wasserstoff bis zum Jahr 2045 und den Beschlüssen des Stuttgarter Gemeinderates wonach der Wärmesektor in Stuttgart bereits bis 2035 vollständig dekarbonisiert sein soll und gleichzeitig Wasserstoff im Wärmemarkt nicht vorgesehen ist, wird das Gasnetz in den folgenden Jahren starken Veränderungen unterliegen. Einerseits ist eine H2-readyness bei Großkunden (Kraftwerke und Industrie) vorzusehen und andererseits muss das Gasnetz auch weiterhin nach allen anerkannten Regeln der Technik sicher weiterbetrieben werden. Für eine aktive Steuerung im Sinne einer schrittweisen, geregelten Stilllegung, fehlt es aktuell an notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist momentan noch nicht erkennbar, wann, wie und in welchem Umfang sich dieser Transformationsprozess auf das Geschäftsmodell der Stuttgart Netze GmbH auswirken wird. Verbunden mit dem Transformationsprozess Gas sinkt die Bedeutung der Erdgasnetze. Dies hätte zur Folge, dass die bestehenden Erdgasnetzinfrastruktur vor Ablauf ihrer kalkulatorischen Nutzungsdauer gem. Anlage 1 GasNEV stillgelegt werden müssen. Damit könnten aktuelle und künftig notwendige Investitionen nicht refinanziert werden. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesnetzagentur mit ihrer sogenannten "KANU"-Festlegung im Jahr 2022 die kalkulatorischen Nutzungsdauern für die Erdgasnetzinfrastruktur und somit deren Abschreibungsdauer so angepasst, dass alle Investitionen vor dem Jahr 2045 - nicht aber 2035 - refinanziert sind. 3.1.3.2 Ausblick Personal a) Entwicklung der Mitarbeiterzahlen Im Jahr 2024 wird es bei der SN einen deutlichen Kapazitätsaufbau geben. Die wesentlichen Treiber hierfür sind der Hochlauf der Energie- bzw. Wärmewende (NetZero Stuttgart), die Gasnetzübernahme sowie die Erneuerung/Modernisierung der Verteilnetze. b) Ausbildung Ziel der SN ist eine bedarfsorientierte Ausbildung. Mit ihr soll den altersbedingten Abgängen der nächsten Jahre entgegengewirkt werden. 3.2 Chancen- und Risikobericht Enge Kontakte des zentralen Risikomanagements der SN mit den Fachbereichen sowie die regelmäßige Überprüfung der Einzelrisiken sichern die Transparenz der wesentlichen Risiken. Diese werden in einem ausführlichen Risikobericht zusammengefasst. Als Risiken mit mittlerer bis hoher Auswirkung auf die Gesellschaft wurden identifiziert: Einbindung Gas (Nicht-Anerkennung von Kosten), Verluste aus der Bewirtschaftung des Differenzbilanzkreises, Neuvergabe von bislang durch Netze BW erbrachte Dienstleistungen (zu höheren Kosten), Risiken aus dem Projekt SN24 (Temporäre Effizienzverschlechterung durch den Neuaufbau der Leistungen, Störung der Geschäftsprozesse durch Fehler nach dem Go-Live, Gasintegration), Lieferengpässe sowie Cyberangriff (IT-Totalausfall). Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte ein regelmäßiges Risiko-Reporting an die Entscheidungsträger der SN. Der Aufsichtsrat der SN wurde im Jahr 2023 in seinen Sitzungen umfassend über die Risikosituation unterrichtet. Die Ergebnissituation ab der vierten Regulierungsperiode (2024 - 2028) wurde maßgeblich geprägt durch die im Jahr 2023 abgeschlossene Kostenprüfung. Als Netzbetreiber unterliegt die SN insbesondere den regulatorischen Vorgaben der BNetzA. Mögliche Änderungen des regulatorischen Ordnungsrahmens werden regelmäßig auf ihre Auswirkungen auf die Risikosituation der SN überprüft. Durch die Wahrnehmung der Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers können sich Chancen und Synergien mit anderen Fachbereichen der SN ergeben. Aufgrund der nach wie vor sehr unsicheren Situation des Krieges in der Ukraine, widmen die Geschäftsleitung und die zuständigen Fachbereiche den Risiken im Bereich der IT-Sicherheit und der kritischen Infrastruktur erhöhte Aufmerksamkeit. Die Richtlinie zum Notfallmanagement wurde um eine Anlage "BCM-Plan für IT- und TK-Ausfall aufgrund Ukraine Krieg" ergänzt.
Stuttgart, 14. Juni 2024 Stuttgart Netze GmbH Marlies Hummel-Dietz Harald Hauser Tätigkeitsabschluss der Stuttgart Netze GmbH, Stuttgartfür das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeines Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz -EnWG) vom 7. Juli 2005 sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zum buchhalterischen Unbundling verpflichtet. Hierunter ist die interne Aufstellung jeweils einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für die in § 6b Abs. 3 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche zu verstehen. Weiterhin werden für die Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme getrennte Konten geführt und ein Tätigkeitsabschluss nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i. V. m. § 6b Abs. 3 EnWG aufgestellt. Die im Anhang der Stuttgart Netze GmbH genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden auf den Tätigkeitsabschluss Anwendung. Unter Beachtung der Vorschriften des § 268 HGB sind außerdem Angaben zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten zu machen. Für die Stuttgart Netze GmbH ergeben sich folgende Tätigkeitsbereiche:
Dem Tätigkeitsbereich "Elektrizitätsverteilung" ist das Stromverteilnetz zugeordnet. Dem Tätigkeitsbereich "Gasverteilung" ist das Gasverteilnetz zugeordnet. Der Tätigkeitsbereich "Grundzuständiger Messstellenbetrieb" umfasst den Betrieb moderner Messeinrichtungen. Tätigkeitsabschlüsse sind für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung", die Tätigkeit "Gasverteilung" und für die Tätigkeit "Grundzuständiger Messstellenbetrieb" aufgestellt worden. II. Regeln für die Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Aufwendungen und Erträge zu den gemäß § 6b Abs. 3, Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten Im Hinblick auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die angewandten Abschreibungsmethoden, die den Tätigkeitsabschlüssen zugrunde gelegt wurden, wird auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Stuttgart Netze GmbH, Stuttgart (SN) verwiesen. Vermögen und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen werden innerhalb der Finanzbuchhaltung auf Basis von Konten soweit möglich direkt den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Insbesondere werden die Mitarbeiter so weit als möglich entsprechend ihren Tätigkeiten den Bereichen Strom oder Dienstleistungen über Kostenstellen direkt zugerechnet. Diese direkte Zuordnung der Mitarbeiter liegt auch den Wertgutachten für die Personalrückstellungen zugrunde. In Fällen, in denen eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, wurden Schlüsselungen und Kostenumlagen vorgenommen. Das betrifft insbesondere den Verwaltungsbereich (Gemeinkostenstellen). Kostenumlagen erfolgen hier kostenstellenorientiert, die Schlüsselung erfolgt auf Basis der Zuordnung der Mitarbeiterzahlen (inkl. Auszubildender) auf die Geschäftsbereiche Strom und Dienstleistungen (Jahresdurchschnitt für 2023: 96 % Tätigkeitsbereich Strom, 4 % Tätigkeitsbereich Sonstige Dienstleistungen). Die kaufmännische Zuordnung der Anlagegüter im Anlagenverzeichnis und der entsprechenden Abschreibungen zu den Tätigkeitsbereichen folgt den technischen Zuordnungen. Differenzen zwischen Aktiva und Passiva in den einzelnen Tätigkeitsbereichen werden im Eigenkapital als Korrekturposten dargestellt. Ausgangspunkt für die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses bildet die bei der SN implementierte Ergebnisrechnung auf Basis der Software SAP R/3. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Geschäftsjahr weitestgehend den Aktivitäten direkt zugeordnet. Die Verrechnung von Leistungen zwischen den Tätigkeitsbereichen erfolgt im Wesentlichen auf Basis von Stundenschreibungen sowie der Umlage entsprechender Verwaltungsgemeinkosten über Aufträge. Die Zuordnung der Umsatzerlöse erfolgt nahezu vollständig direkt auf die verschiedenen Tätigkeiten der SN. Wegen der zugrundeliegenden rollierenden Jahresverbrauchsabrechnung enthalten die Umsatzerlöse zu einem erheblichen Teil einen im Näherungsverfahren ermittelten, noch nicht abgerechneten Verbrauch von noch nicht abgelesenen und nicht abgerechneten Netzentgelten im Bereich Tarifkunden. Der interne Leistungsausgleich sowie die Umlagen der allgemeinen und gemeinsamen Betriebsabteilungen wurden entsprechend der Kostenrechnung vorgenommen. Auf diese Weise wurde ein Ergebnis erzielt, das der internen Erfolgsübersicht der SN entspricht. Die Verteilung der Ertragssteuern auf die Tätigkeitsbereiche wird entsprechend der Anteile dieser am Gesamtertrag vor Ertragssteuern der Gesellschaft vorgenommen. Aus den Verrechnungen zwischen den Tätigkeitsbereichen als auch aus dem Umstand, dass Zahlungsflüsse nahezu ausschließlich im Tätigkeitsbereich Stromverteilung erfasst werden, resultierende "Forderungen" und "Verbindlichkeiten" werden im Zuge der Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse so weit wie möglich durch Verrechnung der Guthaben bei Kreditinstituten ausgeglichen. Es wird hier fiktional von einem internen Cashpool-Mechanismus ausgegangen. Dabei werden negative Kontenstände ausgeschlossen. Von diesem Mechanismus ausgenommen sind Beträge, die sachlich nur einem Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind - dies betrifft 2023 die Einzahlungen der Gesellschafter auf die Erhöhung der Kapitalrücklagen zur Finanzierung künftiger Investitionen im Stromverteilnetz i. H. v. 27,5 Mio. EUR, die daher im Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung als Finanzmittelzugang erfasst wurden. III. Sonstige Angaben Wir verweisen auf die Ausführungen zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Anhang der SN (Anlage 1). Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWGElektrizitätsverteilung Stuttgart Netze GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023Tätigkeitsbilanz der Stuttgart Netze GmbH zum 31.12.2023Elektrizitätsverteilung
Tätigkeits- Gewinn- und Verlustrechnung der Stuttgart Netze GmbH vom 01.01.2023 - 31.12.2023Elektrizitätsverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens der Stuttgart Netze GmbH zum 31.12.2023Elektrizitätsverteilung
Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten der Stuttgart Netze GmbH zum 31.12.2023 Elektrizitätsverteilung
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Von den Verbindlichkeiten haben 54,05 Mio. EUR eine Restlaufzeit von über 5 Jahren. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. V. Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWGGasverteilungStuttgart Netze GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023Tätigkeitsbilanz der Stuttgart Netze GmbH zum 31.12.2022Gasverteilung
Tätigkeits- Gewinn- und Verlustrechnung der Stuttgart Netze GmbH vom 01.01.2023 - 31.12.2023Gasverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens der Stuttgart Netze GmbH zum 31.12.2023Gasverteilung
Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten der Stuttgart Netze GmbH zum 31.12.2023 Gasverteilung
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. VI. Tätigkeitsabschluss gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGGrundzuständiger MessstellenbetriebStuttgart Netze GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023Tätigkeitsbilanz der Stuttgart Netze GmbH zum 31.12.2023Grundzuständiger Messstellenbetrieb
Tätigkeits- Gewinn- und Verlustrechnung der Stuttgart Netze GmbH vom 01.01.2023 - 31.12.2023Grundzuständiger Messstellenbetrieb
Entwicklung des Anlagevermögens der Stuttgart Netze GmbH zum 31.12.2023Grundzuständiger Messstellenbetrieb
Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten der Stuttgart Netze GmbH zum 31.12.2023 Grundzuständiger Messstellenbetrieb
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. VII. Erklärung der gesetzlichen Vertreter Die Tätigkeitsabschlüsse Strom- und Gasverteilung sowie grundzuständiger Messstellenbetrieb sind nach den Vorschriften des § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 3 Abs. 4 Satz 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Im Berichtsjahr gab es keine Änderungen von Zuordnungsregeln gegenüber dem Vorjahr.
Stuttgart, den 14. Juni 2024 Stuttgart Netze GmbH Marlies Hummel-Dietz Harald Hauser Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stuttgart Netze GmbH, Stuttgart Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stuttgart Netze GmbH, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stuttgart Netze GmbH, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Grundzuständiger Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs . 3 EnWG und § 3 Abs . 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs . 3 EnWG und § 3 Abs . 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Stuttgart, 17. Juni 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Gerhard Schroeder, Wirtschaftsprüfer Markus Mock, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Stuttgart Netze GmbH über das Geschäftsjahr 2023 an die Gesellschafterversammlung nebst Bilanz zum 31.12.2023 Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023 Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 Bericht des Aufsichtsrates der Stuttgart Netze GmbH an die Gesellschafterversammlung Der Aufsichtsrat der Stuttgart Netze GmbH hat sich während des Geschäftsjahres in regelmäßigen Sitzungen mit der Geschäftsführung sowie anhand schriftlicher und mündlicher Berichterstattung über die Lage der Gesellschaft berichten zu lassen. Den Jahresabschluss sowie den Konzernjahresabschluss der Gesellschaft hat die von der Gesellschafterversammlung zum Abschlussprüfer bestimmte Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für die Jahresabschlüsse erteilt. Der Aufsichtsrat stimmt diesem Ergebnis der Abschlussprüfung zu, billigt sowohl den Lagebericht der Geschäftsführung als auch den Jahresabschluss sowie den Konzernjahresabschluss zum 31.12.2023 und empfiehlt der Gesellschafterversammlung: a) den Jahresabschluss und den Lagebericht in der vorgelegten Form festzustellen, b) der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. Für das Geschäftsjahr 2024 empfiehlt der Aufsichtsrat, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer (Einzel- und Konzernabschluss) zu bestellen.
Stuttgart, den 25. Juni 2024 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Peter Drausnigg Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 25. Juni 2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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