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AUTOMOBILDOKTOR GMBH
Unna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.668,00 |
26.415,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.667,00 |
26.414,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
49.685,97 |
21.425,10 |
| I.
Vorräte |
17.648,62 |
2.991,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.632,82 |
17.715,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.404,53 |
718,34 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
27.290,44 |
20.910,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
93.644,41 |
68.751,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
45.000,00 |
45.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
183.100,00 |
136.900,00 |
| III.
Verlustvortrag |
202.810,90 |
181.261,43 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
52.579,54 |
21.549,47 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
27.290,44 |
20.910,90 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
92.144,41 |
66.951,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
92.144,41 |
66.951,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
93.644,41 |
68.751,00 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung
der einschlägigen Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches über Buchführung, Inventar
und Aufbewahrung sowie der Regelungen nach dem GmbH-Gesetz
aufgestellt.
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres
ist ein Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- u.
Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) und Anhang
aufzustellen.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
verzichtet.
Die Vorschriften der §§ 238 bis 288 HGB
finden sinngemäß Anwendung.
Ferner sind die neuen Rechnungslegungsvorschriften
des Bilanzmodernisierungsgsetzes (BilMoG) beachtet worden.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264 i.V.m. 267, Abs. 1 HGB auf.
Insoweit wurden größenabhängige und
sachliche Erleichterungen bei der Erstellung (§§
266 Abs.1, 274a, 276, 288, Abs. 1 HGB) und bei der
Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten
oder Herstellungskosten vermindert um nutzungsbedingter
planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der Abschreibung wurde auf die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Für
neu angeschaffte Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens kam grundsätzlich die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind in 2011
nicht angeschafft worden.
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Abschreibungen sind aus dem beigefügten Anlagespiegel
ersichtlich.
Die Roh-, Hilf- u. Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen ist.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte, unter Beachtung
eines evtl. Ausfallrisikos, zum Nennwert.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Bilanzstichtag nicht.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
bilanziert.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Preis- u. Kostensteigerungen, die nach dem
Abschlussstichtag eintreten werden, sind
berücksichtigt.
Bei einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr wurden die
Rückstellungen pauschal mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz -mitgeteilt von der Deutschen Bundesbank-
abgezinst.
Die übrigen Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen keine.
Neue Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
sind von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011
nicht eingegangen worden.
III. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
durchgeführt von Herrn Kai
Spiekermann, Rather Kirchplatz 9, 40472
Düsseldorf.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Er ist von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Neben den Erleichterungen der §§ 274a, 276
und 288 HGB wurde auch die Schutzklausel gemäß
§ 286, Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Unna, den 30.10.2012
Firma Tip Top Automobildoktor-GmbH
Herr Kai Spiekermann
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2012 festgestellt.
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