OTHELLO
GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.370,00 |
1.908,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.369,50 |
1.908,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
122.722,10 |
126.340,08 |
| I.
Vorräte |
119.548,49 |
111.397,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.759,94 |
11.592,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.413,67 |
3.349,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.633,12 |
1.668,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
125.725,22 |
129.917,48 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.339,87 |
8.312,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
41.687,16 |
43.746,43 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.972,97 |
-2.059,27 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
119.885,35 |
118.104,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
119.885,35 |
117.094,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
125.725,22 |
129.917,48 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Othello GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungs- legungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Von der Ausübung des Wahlrechts, notwendige
Angaben in der Bilanz oder im Anhang darzustellen, wurde
Gebrauch gemacht. Zudem werden Erläuterungen auch im
Bilanzbericht vorgenommen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. §
42, III GmbHG
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
IV. Haftungsverhältnisse
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
II. Abschreibungen auf den Firmenwert
III. Erträge und Aufwendungen aus der
Auflösung bzw. aus der Einstellung
in Sonderposten mit Rücklageanteil
IV. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf das Anlagevermögen
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
(alternativ: Angaben zur
Komplementär-Gesellschaft)
III. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorangegangenen Geschäftsjahres angegeben.
3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Soweit dies nicht der Fall ist, erfolgte der Ausweis in der
Bilanz unter den Posten "Sonstige
Vermögensgegenstände" bzw. "Sonstige
Verbindlichkeiten".
7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8. Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner
Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres
werden, soweit erforderlich, im Bilanzbericht gemacht. Der
Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem
nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR
410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig
im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennkapital
angesetzt.
9. Sonstige Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d.
§ 42, III GmbHG
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
aus Anzahlungen, aus Lieferungen und Leistungen, gegen
verbundene Unternehmen, gegenüber Gesellschaftern
sowie sonstige Verbindlichkeiten werden im Rahmen des
Bilanzberichts erläutert, soweit sie im Einzelnen
vorhanden sind. Auf die Kreditorenaufstellung (Anlage der
Bilanz) wird verwiesen.
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i.V.m. §
7g EStG für künftige Investitionen einen
Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im
Geschäftsjahr nicht Gebrauch gemacht.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden Sonderabschreibungen
nach § 7g Abs. 1 EStG i.V.m. § 254 HGB
nichtvorgenommen.
II. Abschreibungen auf den Firmenwert
Ein Firmenwert war nicht zu bilanzieren.
III. Erträge und Aufwendungen aus der
Auflösung bzw, aus der Einstellung in den Sonderposten
mit Rücklageanteil
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
keineErträge aus der Auflösung eines Sonderposten
mit Rücklageanteil enthalten
IV. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen auf das
Anlagevermögen vorgenommen. Nähere Einzelheiten
ergeben sich aus dem Anlagespiegel und dem Bilanzbericht.
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen
II. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
III. Unterschrift der Geschäftsleitung
Gehrden den 31.12.2011 gez. Klaus
Strohmeyer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2011 festgestellt.
|