Orizon Outsourcing GmbH
Selbe AdresseSonstige Überlassung von Arbeitskräften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michel Verdoold seit 20.3.2026 | Geschäftsführer |
Caroline Hocke seit 20.3.2026 | Prokura |
Claudia Rösle-Erobu seit 5.8.2025 | Prokura |
Thorsten Manfred Eska seit 30.1.2025 | Geschäftsführer |
Sven Mohrdieck seit 29.8.2024 | Prokura |
Daniel Oberste-Meier seit 29.8.2024 | Prokura |
Holger Uhlmann seit 29.8.2024 | Prokura |
Franka Hahn seit 9.12.2021 | Prokura |
Silke Büttner seit 19.11.2020 | Prokura |
Jörg Sohlleder seit 19.11.2020 | Prokura |
Thomas Schlageter seit 19.11.2020 | Prokura |
Jens Tettenborn seit 9.10.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
OUTSOURCING Inc. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Orizon Holding GmbHAugsburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Konzernabschluss der Orizon Holding GmbH zum 31.12.2021 wurde am 03.11.2022 von der Gesellschaftsversammlung festgestellt. Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021A. Grundlagen des Konzerns 1. Konzernstruktur Das Mutterunternehmen Orizon Holding GmbH (nachfolgend auch kurz "Orizon") wurde im Geschäftsjahr 2006 gegründet, um als strategische Managementholding Gesellschaften aus dem Zeitarbeitssektor zu erwerben und sich damit aktiv auf dem deutschen Markt zu beteiligen. Sitz der Gesellschaft ist Augsburg. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. An folgenden Gesellschaften ist die Orizon Holding GmbH mittelbar oder unmittelbar beteiligt ("Orizon-Gruppe").
In der Orizon Holding GmbH sind alle Zentralbereichsfunktionen für die operativen Töchter angesiedelt. Die Orizon Holding GmbH nimmt diese Aufgaben (Finanzbuchhaltung, Human Resources, Marketing, Qualitätsmanagement, Einkauf, Controlling und IT) für ihre Tochtergesellschaften als Dienstleister wahr. Die Orizon Holding GmbH und ihre Tochterunternehmen (kurz: Orizon-Gruppe) wurden mit Wirkung zum 4. Januar 2017 zu 100 % durch die Tochtergesellschaft der Outsourcing Inc., Tokio, Japan, die OSI Holding Germany GmbH, Augsburg, erworben. Die Outsourcing Inc. ist ein japanischer Anbieter von Personaldienstleistungen im Bereich Engineering, Produktion und Auslandsoutsourcing mit Sitz in Tokio. Die Transaktion ist Teil einer Wachstumsstrategie, mit der sich Outsourcing vom japanischen Markt unabhängiger machen möchte. Im Rahmen dieser Strategie plant Outsourcing, in Sektoren mit stabilerem Konjunkturverlauf sowie in den deutschen Personaldienstleistungsmarkt zu expandieren. Die Outsourcing Inc. generierte im Geschäftsjahr 2021 weltweit € 4,4 Milliarden Umsatz.
Übersicht: Standorte von Unternehmen der Orizon-Gruppe in Deutschland (Stand 31. Dezember 2021) Die Unternehmen der Orizon-Gruppe, die bundesweit an 86 Standorten tätig sind, erwirtschaften nahezu 100 % ihres Umsatzes im Bereich der Personalüberlassung (Arbeitnehmerüberlassung). 2. Ziele und Strategien der Orizon-Gruppe Die Orizon Holding und ihre Tochterunternehmen werden in den nächsten Jahren die Zusammenarbeit mit der Outsourcing Inc. intensivieren, um den Anforderungen der Kunden, Mitarbeiter und des Marktes gerecht zu werden. Dabei ist die neue Struktur die Basis für die strategische Weiterentwicklung der Orizon-Gruppe. Im Fokus steht, optimale und effiziente Lösungen anzubieten, um zum einen die zukünftigen Marktpotenziale, auch außerhalb der Personalüberlassung, besser zu erschließen und zum anderen den Herausforderungen des Rekrutierungsmarktes und den Kundenanforderungen gerecht zu werden. Die Orizon-Gruppe greift dabei auf die Etablierung der Konzerngesellschaften und deren Niederlassungen im deutschen Markt zurück und nutzt die fachliche sowie regionale Kompetenz und Nähe, die in den vergangenen Jahrzehnten aufgebaut wurde. Die Orizon-Gruppe ist damit in der Lage, alle relevanten Branchen in Deutschland zu bedienen und für die jeweiligen Unternehmen passende Dienstleistungen anzubieten. Gleichzeitig wird die Unternehmensgruppe durch diesen Ansatz für Bewerber aus allen Berufsfeldern zum attraktiven Arbeitgeber. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war auch im Jahr 2021 geprägt von der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Schutzmaßnahmen. Insgesamt war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 um 2,7 % höher als im Vorjahr (auch kalenderbereinigt). Insgesamt konnte sich die deutsche Wirtschaft trotz der andauernden Pandemiesituation und zunehmender Liefer- und Materialengpässe erholen, wenngleich die Wirtschaftsleistung das Vorjahreskrisenniveau noch nicht wieder erreichen konnte. Im Vergleich dazu war das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 noch um 2,0 % niedriger als vor der Corona-Krise. 1 Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr 2020, das massive negative Auswirkungen auf nahezu alle Wirtschaftsbereiche hatte, hat sich die Wirtschaftsleistung im Geschäftsjahr 2021 in fast allen Wirtschaftsbereichen erhöht. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung stieg im Verarbeitenden Gewerbe deutlich um 4,4 % gegenüber dem Vorjahr. Auch die meisten Dienstleistungsbereiche wie z.B. die Unternehmensdienstleistungen, zu denen Forschung und Entwicklung, Rechts- und Steuerberater sowie Ingenieurbüros zählen, haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 % erhöht. Im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe fiel der Anstieg aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen mit 3,0 % etwas verhaltener aus. Einzig im Baugewerbe, das im Jahr 2020 von den Folgen der Corona Pandemie verschont geblieben ist, ging die Wirtschaftsleistung gegenüber 2020 leicht um 0,4 % zurück. 1
1 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
Nr. 020 vom 14. Januar 2022.
Trotz der Zuwächse im Jahr 2021 hat die Wirtschaftsleistung noch nicht wieder das Vorjahreskrisenniveau erreicht. So lag die Wirtschaftsleistung im verarbeiteten Gewerbe 2021 noch 6,0 % unter dem Niveau von 2019. Auch im Bereich der sonstigen Dienstleistungen, zu dem unter anderem Sport, Kultur und Unterhaltung zählt, liegt die preisbereinigte Bruttowertschöpfung noch 9,9 % unter dem Vorkrisenniveau. Im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit wurde der Rückgang der Wirtschaftsleistung aus dem Krisenjahr 2020 im Jahr 2021 nahezu kompensiert. Das Baugewerbe und der Bereich Information und Kommunikation konnten sich in der Pandemie behaupten und ihre Wirtschaftsleistung im Vergleich zu 2019 merklich steigern. 2 Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde im Jahresdurchschnitt 2021 von durchschnittlich 44,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren etwa genauso viele Erwerbstätige wie im Vorjahr. Prägend war jedoch die Tatsache, dass viele Erwerbstätige nun in anderen Wirtschaftsbereichen oder Beschäftigungsverhältnissen tätig waren als zuvor. Beschäftigungsgewinne gab es in den Bereichen Öffentliche Dienstleister, Erzieher, Gesundheit (+2,2 %), im Bereich Information und Kommunikation (+2,4 %) sowie im Baugewerbe (+1,2 %). Dagegen kam es im Handel, Verkehr und Gastgewerbe im zweiten Jahr in Folge zu Beschäftigungsverlusten (-1,8 %). Die Zahl geringfügig Beschäftigter und Selbstständiger nahm 2021 weiter ab, während mehr Erwerbstätige sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. 2 1.2 Entwicklung der Zeitarbeitsbranche in Deutschland Nach der letzten uns vorliegenden Veröffentlichung der Arbeitsmarktberichterstattung vom Juli 2022 der Bundesagentur für Arbeit waren 816.000 Leiharbeitnehmer (+4 % im Vgl. zum Vorjahreszeitraum) im gleitenden Jahresdurchschnitt 2021 in der Zeitarbeit sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt. Der Anteil der Zeitarbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung (38,2 Millionen) lag im Jahresdurchschnitt wie auch im Vorjahr bei 2,1 %. Damit waren 2,3 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 1,0 % der ausschließlich geringfügig Beschäftigten als Zeitarbeitnehmer beschäftigt. 3 Der Anstieg der Leiharbeitnehmer gegenüber dem Vorjahr um 33.000 entfällt überwiegend auf sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen und auf Produktionsberufe (+9 % bzw. +6 %). Während sich die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern in den anderen Berufssektoren langsam erholt, ist die Zahl der Leiharbeitnehmer in personenbezogenen Dienstleistungsberufen coronabedingt weiterhin rückläufig und macht am gesamten Rückgang -10.000 bzw. -9 % aus. Die Zahl der Leiharbeitnehmer in den IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufen stieg um 3 % und die in kaufmännischen Dienstleistungsberufen hatten einen Zuwachs von 1 %. In den letzten Jahren hat die Zahl der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die einen Pflegeberuf ausüben, zugenommen. Zeitarbeitsunternehmen werben in diesem Bereich mit Flexibilität und teilweise besseren Konditionen. Während der Anteil der Arbeitnehmerüberlassung insgesamt ab dem Jahr 2018 konjunktur- und coronabedingt spürbar gesunken war, blieb er im Bereich der Pflege stabil. Zum einen ist das Gesundheitswesen kaum konjunktursensibel und zum anderen erhöhte sich die Nachfrage nach Pflegekräften in Folge der Corona-Pandemie noch einmal zusätzlich. 3
2 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
Nr. 020 vom 14. Januar 2022.
Die Zeitarbeit wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz reglementiert. Dieses sieht das Prinzip des equal treatments vor, was so viel bedeutet wie gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Demnach müsste ein Zeitarbeitnehmer jeweils die Entlohnung und die Sozialleistungen erhalten, die ein vom Kunden selbst angestellter Arbeitnehmer an einem vergleichbaren Arbeitsplatz erhält. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz lässt hierzu eine Ausnahme zu, die derzeit auf nahezu alle deutschen Zeitarbeitsverhältnisse angewandt wird, nämlich die Anwendung eines Tarifvertrages. Die Fixierung eines Mindestlohnes über das Entsendegesetz für die Zeitarbeitsbranche wurde auf Regierungsebene seit 2009 intensiv diskutiert. In dem in 2009 verabschiedeten Arbeitnehmer-Entsendegesetz kamen neun Branchen hinzu. Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 wurde schließlich ein Mindestlohn für die Zeitarbeit landesweit eingeführt, mit einer unterschiedlichen Entlohnung in den neuen und alten Bundesländern. Im Dezember 2019 hat die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VZG) gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) einen neuen Tarifabschluss für Mantel-, Entgeltrahmentarifverträge und Entgelttarifverträge erreicht. Dieser sieht jeweils eine dreistufige Tariflohnerhöhung vor. Zur Angleichung der Ost- an die Westlöhne findet die Erhöhung gebietsweise statt. Für den Westen findet eine Tariflohnerhöhung zum 1. April 2020 (+1,9 %), 1. April 2021 (+3,0 %) und 1. April 2022 (+4,1 %) statt. Im Osten findet die erste Erhöhungsstufe ebenfalls zum 1. April 2020 um 2,31 % in der Entgeltstufe 1 und 3 % in allen weiteren Entgeltgruppen statt. Die weiteren Erhöhungsschritte sind zum 1. Oktober 2020 (+2,2 %) sowie eine Anpassungsstufe zum 1. April 2021 von durchschnittlich 7,1 %. Damit gleichen sich die Ost-Löhne in der Zeitarbeit an die West-Löhne an. Die vereinbarte Entgelterhöhung zum 1. April 2022 (+4,1 %) findet somit einheitlich in beiden ehemals getrennten Tarifgebieten statt. Der Tarifvertrag ist erstmals kündbar zum 31. Dezember 2022. Des Weiteren wurden, geltend ab 1. Januar 2021, eine Erhöhung des Urlaubsanspruches sowie des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes festgelegt. 4 Am 25. November 2016 hat der Bundesrat die neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz-Reform (nachfolgend: AÜG-Reform) verabschiedet. Zum 1. April 2017 sind zwei Änderungen in Kraft getreten: Die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach neun bzw. 15 Monaten Einsatzdauer. Grundsätzlich sieht die Regelung für die Höchstüberlassungsdauer vor, dass ein Zeitarbeitnehmer für die Dauer von 18 Monaten an denselben Kunden überlassen werden darf. Die vor dem Inkrafttreten angefallenen Überlassungszeiten werden nicht betrachtet, so dass der Stichtag für den Beginn der Frist am 1. April 2017 war und damit frühestens am 30. September 2018 griff. Zahlreiche Tarifverträge, darunter auch in der Metallindustrie, regeln allerdings individuell die Geltung längerer Höchstüberlassungsdauern. Unterbrechungen beim selben Entleiher sind auf beide Fristen vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate liegen. 5 Die zweite wesentliche Änderung betrifft den Grundsatz der gesetzlich tarifübergreifenden Verankerung von gleicher Bezahlung. Danach greift das sogenannte Equal Pay nach neun Monaten, wenn ein Zeitarbeitstarifvertrag angewendet wird und der Zeitarbeitnehmer ununterbrochen an denselben Kunden überlassen wird. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes angefallene Einsatzzeiten werden nicht gezählt. Stichtag für den Beginn des Fristenlaufs war der 1. April 2017 und löste Equal Pay erstmalig zum 31. Dezember 2017 aus. In den Branchen, in denen Tarifverträge über Branchenzuschläge in der Arbeitnehmerüberlassung geschlossen wurden (u. a. Metall- und Elektroindustrie, Chemische Industrie, Schienenverkehr, Textil- und Bekleidungsindustrie sowie Papier, Pappe, Kunststoff), beträgt der Zeitraum 15 Monate. 5
4
https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/zeitarbeit-verhandlungsergebnis.
Im Dezember 2021 gab es in Deutschland 47.000 Verleihbetriebe. Im Vergleich zum Vorjahr ist ihre Anzahl um 500 gesunken. Der starke Rückgang während der Corona-Krise schwächt sich ab. Von allen Verleihbetrieben hatten 11.000 den Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung, knapp 200 weniger als im Vorjahr. 5 Gemäß der Lünendonk-Studie von Juni 2022 stieg der Umsatz der an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um 21 % an, gleichzeitig legte die Anzahl der Zeitarbeitskräfte um 14,7 % zu. Im Vorjahr ist der Umsatz der Personaldienstleister um 19 % zurückgegangen. Das Marktvolumen für Arbeitnehmerüberlassung ist gegenüber 2020 um 14,0 % auf 31,0 Milliarden Euro gestiegen. Nur knapp 9% der teilnehmenden Unternehmen verzeichneten 2021 einen Umsatzrückgang. Rund die Hälfte der führenden Unternehmen haben ihr Vorkrisenniveau von 2019 wieder erreicht oder sogar übertroffen. Insgesamt liegen die Umsätze jedoch noch leicht unter den Werten von 2019. Dies ist ein Indikator, dass größere Organisationen aktuell flexibler aufgestellt sind und aufgrund des in der Regel breiten Kundenportfolios Rückgänge schneller durch Neukundengeschäft kompensieren konnten. Für 2022 erwarten die teilnehmenden Unternehmen eine Steigerung des Jahresumsatzes gegenüber 2021 von durchschnittlich 14,8 %. 6 2. Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2021 In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zur internen Steuerung dargestellt, die nachfolgend im Rahmen der Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erläutert werden. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Im vorliegenden Geschäftsjahr waren durchschnittlich 6.567 (Vj. 6.109) externe (Zeitarbeiter) und 618 (Vj. 539) interne Mitarbeiter beschäftigt. Die operativen Tochtergesellschaften der Orizon-Gruppe, die im Rahmen der Zeitarbeit tätig sind, sind Mitglieder des "Interessenverband Deutsche Zeitarbeitsunternehmen" (iGZ) und wenden den Tarifvertrag iGZ/DGB an, mit Ausnahme der jobs in time medical GmbH, die den Tarifvertrag BAP/DGB (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V./ Deutscher Gewerkschaftsbund) einzelvertraglich anwendet, aber kein Mitglied im BAP ist. Die Fluktuation bei den operativen Gesellschaften ist entsprechend den Grundsätzen der Zeitarbeit hoch.
6 Lünendonk-Studie Zeitarbeitsunternehmen
in Deutschland von Juni 2022.
C. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Ertragslage
Das Konzernjahresergebnis ist gegenüber dem Vorjahr um Mio. €30,5 (2021: Mio. €4,6; 2020: Mio. € -25,9) gestiegen. Folgende Effekte haben hierzu beigetragen: Die Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von Mio. € 23,7 belastete wesentlich das Konzernjahresergebnis des Vorjahres. Der Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von Mio. € 32,8 bzw. 14,6 % gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich die pandemische Lage nach dem ersten Quartal 2021 weitestgehend beruhigt hat und sich die Kundennachfrage erhöhte. Des Weiteren nahm der Personalaufwand i.H.v. Mio. € 25,1 bzw. 11,8 %, bedingt durch die Erhöhung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der externen Arbeitnehmer sowie Strukturveränderungen, zu. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. Mio. € 0,2 ist durch höhere Werbe- und Reiseaufwendungen sowie KFZ-Kosten verursacht. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um Mio. € 1,5 was im Wesentlichen auf die Realisierung von Schadensersatzforderungen aus Rechtstreitigkeiten zurückzuführen ist. Der wesentliche Anstieg bei den Umsatzerlösen resultierte aus dem Geschäftsbereich "Arbeitnehmerüberlassung" mit Mio. € 31,6 bzw. 15,1 %. Im Geschäftsjahr 2021 ist im Durchschnitt bundesweit ein Feiertag weniger angefallen, was mitunter den Anstieg der Umsatzerlöse begründet. Die durchschnittliche Anzahl der externen Mitarbeiter im Geschäftsbereich "Arbeitnehmerüberlassung" stieg leicht von 5.640 im Jahr 2020 auf 5.993; ebenso wie die Anzahl der verrechneten Stunden, die gegenüber dem Vorjahr um 17,7 % zunahm. Für die steigende Mitarbeiterbasis war überwiegend die zunehmende Erholung von der Corona-Pandemie ursächlich. Trotz der um 2,2 % gesunkenen Verrechnungspreise, konnte in 2021 eine positive Umsatzentwicklung verzeichnet werden. 93,0 % der Umsatzerlöse wurden im Bereich "Arbeitnehmerüberlassung" erzielt. Im Geschäftsbereich Outsourcing stieg der Umsatz um Mio. € 0,4 bzw. 2,8 % an. Die durchschnittliche Anzahl der externen Mitarbeiter im Geschäftsbereich "Outsourcing" hat sich aufgrund der Corona-Pandemie um durchschnittlich 7 Mitarbeiter reduziert. Im Geschäftsbereich "Permanent Placement" wurde ein Umsatzanstieg in Höhe von Mio. € 0,8 bzw. 34,8 % erzielt. Die Umsatzentwicklung der Orizon-Gruppe liegt damit insgesamt mit rd. Mio. € 5,4 über den Erwartungen; im Vorjahres-Lagebericht wurden Umsatzerlöse in Höhe von Mio. € 252,4 prognostiziert. Die Umsätze im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung lagen mit Mio. € 5,5 über dem Zielwert, verursacht durch den um 2,7 % höheren Verrechnungspreis. Die Umsätze im Bereich Outsourcing lagen in Rahmen der Erwartungen. Die Umsatzerlöse in der Personalvermittlung lagen um Mio. € 0,1 unter den geplanten Umsätzen, da es aufgrund der Corona-Pandemie immer noch zu weniger Übernahmen externer Mitarbeiter gekommen ist. Im Ergebnis beträgt die EBITDA-Marge 4,1 % (Vj. 0,9 %), mit einem absoluten EBITDA im Jahr 2021 von Mio. € 10,6 (Vj. Mio. € 2,0). Der Anstieg des EBITDA liegt über den Erwartungen und damit wurde das prognostizierte EBITDA (Mio. € 5,9) um ca. 79,6 % überschritten. Das EBITDA des Berichtsjahres liegt um Mio. € 4,7 über dem für das Berichtsjahr geplanten EBITDA. Dies ist auf die vor allem auf den höheren Anstieg der Umsatzerlöse gegenüber den Personalaufwendungen und die Zunahme der sonstigen betrieblichen Erträge bei verhältnismäßig niedrigen Verwaltungskosten (insbesondere Werbe- und Vertriebskosten sowie Miet-/KFZ-/EDV- und Reisekosten) zurückzuführen. 2. Vermögens- und Finanzlage Wesentliche Kennzahlen - Aktiva
Die Konzernbilanzsumme beläuft sich auf Mio. € 141,0 (Vj. Mio. € 134,1). Davon entfallen € 85,0 Mio. bzw. 60,3 % der Bilanzsumme auf langfristige Vermögenswerte und hier insbesondere auf den Geschäfts- oder Firmenwert mit Mio. € 68,6. Der Rückgang der Nutzungsrechte ist auf die Abschreibungen zurückzuführen, welche die Zugänge übersteigen. Die Zunahme der latenten Steuerforderungen betrifft im Wesentlichen die Bilanzierung von aktiven latenten Steuern auf die Verlustvorträge. Im Bereich der kurzfristigen Vermögenswerte sind im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Mio. € 35,7 und die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit Mio. € 12,8 ausgewiesen. Die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um Mio. € 10,6 resultiert aus den erhöhten Umsatzerlösen im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2021 im Vergleich zum 4. Quartal des Vorjahres. Die Zunahme der sonstigen Forderungen (Mio. € 0,3) betrifft im Wesentlichen Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten (Mio. € 1,1) sowie die Abnahme der Ertragssteuerforderungen (Mio. € 0,4) und der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (Mio. € 0,6). Von den sonstigen Forderungen betreffen Mio. € 3,4 (Vj. Mio. € 3,3) Forderungen gegen die Agentur für Arbeit aus der Rückerstattung der Kurzarbeitergelder inklusive Sozialversicherungsbeiträge und Erstattungen von Arbeitgeberaufwendungen nach § 56 Abs. 1 und 5 und §§ 57, 58 Infektionsschutzgesetz. Insgesamt stehen dem Konzern zum Bilanzstichtag liquide Mittel von Mio. € 12,8 (Vj. Mio. € 18,1) zur Verfügung. Die finanziellen Verpflichtungen wurden im Geschäftsjahr 2021 vollständig erfüllt. Wesentliche Kennzahlen - Passiva
Die Finanzierung ist bankenunabhängig und durch die von der Muttergesellschaft zur Verfügung gestellten Gesellschafterdarlehen mit einer Verzinsung von 1,0 % für den langfristigen und 2,85 % für den kurzfristigen Darlehensteil sichergestellt. Die OSI Holding Germany GmbH, Augsburg, hat zum 31. Dezember 2021 Gesellschafterdarlehen in Höhe von Mio. € 62,8 (Vj. Mio. € 65,3) an die Orizon Holding GmbH vergeben. Die Gesellschafterdarlehen haben formell eine Restlaufzeit von einem Jahr bis zu zwei Jahren. Vom Gesellschafterdarlehen sind Mio. €3,7 zum 31. Dezember 2022 und Mio. €59,1 zum 31. Dezember 2023 zur Rückzahlung fällig. Entsprechende Verlängerungen der Gesellschafterdarlehen werden regelmäßig erfolgen, um die Finanzierung des Konzerns sicherzustellen. Zur Sicherstellung der Liquidität hat die Outsourcing Inc., Tokio, Japan, am 12. November 2020 gegenüber der OSI Holding Germany GmbH und ihrer Tochtergesellschaften eine harte Patronatserklärung abgegeben, in der die weitere Zurverfügungstellung finanzieller Mittel an die Orizon-Gruppe im Bedarfsfall garantiert wird, sodass die Unternehmensfortführung sichergestellt ist. Im Zuge dessen wurde ferner versichert, dass die Outsourcing Inc. für mindestens 24 Monate über hierzu hinreichende Mittel verfügt, die außerdem nicht für andere Gesellschaften der Outsourcing-Gruppe verpfändet sind. Nach dem 31. Dezember 2022 kann Outsourcing Inc. ihre Zusage mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende kündigen. Das positive Eigenkapital der Orizon-Gruppe beträgt Mio. € 15,1 (Vj. Mio. € 11,8). In dem Eigenkapital ist das Genussrechtskapital in Höhe von Mio. € 51,8 enthalten. Wir verweisen auf die Konzern-Eigenkapitalveränderung. Im Rahmen der finanziellen Restrukturierung des Konzerns im Jahr 2009 wurde das 2007 von der Orizon Holding GmbH aufgenommene Mezzanine-Kapital in das Genussrechtskapital umgewandelt. Die Orizon Holding GmbH bilanziert das Genussrechtskapital aufgrund dessen rechtlicher Ausgestaltung in ihrer Handelsbilanz als Eigenkapital und in der Steuerbilanz als Verbindlichkeit. Das Genussrechtskapital wird mit einem Zinssatz von 1,1 % p.a. verzinst. Im Zuge der o.g. Restrukturierung wurde das Genussrecht 2009 von den Altgläubigern für € 1,00 an das 100 %ige Tochterunternehmen der Orizon Holding, die Foodstaffing GmbH (vormals: Plümer Konstruktionen GmbH), verkauft. Durch den Erwerb des Genussrechts durch die Foodstaffing GmbH erwarb die Orizon-Gruppe aus Konzernsicht (wirtschaftliche Betrachtung), jedoch nicht aus steuerrechtlicher Sichtweise, sein eigenes Schuldinstrument zurück. Hieraus resultierte im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eine zu versteuernde temporäre Differenz, für welche im Konzernabschluss der Orizon Holding latente Steuerschulden in Höhe von Mio. € 15,8 (Vj. Mio. € 15,9) bilanziert wurden. Die Anwendung von IFRS 16 auf Leasingverhältnisse führte zum 1. Januar 2019 zum bilanziellen Ansatz von Nutzungsrechten und von Leasingverbindlichkeiten. Bei den Rückstellungen in Höhe von Mio. € 1,8 entfallen Mio. € 0,7 auf die langfristigen Rückstellungen für die Archivierung und Mio. € 1,1 auf die kurzfristigen Rückstellungen für erwartete Abfindungs- bzw. Lohnfortzahlungsverpflichtungen. Der Rückgang der kurzfristigen Rückstellungen um Mio. € 1,3 gegenüber dem Vorjahr ist auf Verbrauch und Auflösung von Rückstellungen für personelle Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen personalbezogene Schulden. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der zunehmenden Mitarbeiterzahlen in Folge der Erholung von der Corona Krise. Für alle Gesellschaften der Unternehmensgruppe besteht ein zentrales Cash-Pooling mit Ausnahme der jobs in time medical GmbH. 3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Neben den finanziellen Kennzahlen sind die Anzahl der externen Mitarbeiter und die Auslastung die wesentlichen nichtfinanziellen Steuerungsgrößen für die Unternehmensgruppe. Die durchschnittliche Anzahl der externen Mitarbeiter stieg von 6.109 im Jahr 2020 auf 6.567 bzw. um 7,5 % im Jahr 2021. Der Anstieg ist auf die steigende Kundennachfrage durch die Erholung von der Corona-Pandemie zurückzuführen und betraf alle Gesellschaften der Orizon-Gruppe. Der Anstieg der externen Mitarbeiter um 7,5 % lag etwas über den Erwartungen. Die weitere wesentliche Kenngröße ist die Auslastung. Diese betrug im Jahresdurchschnitt 83,2 % (Vj. 81,7 %) und lag ebenfalls etwas höher als erwartet. 4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Im Wesentlichen wird die Entwicklung eines Zeitarbeitsunternehmens durch die Konjunkturentwicklung respektive Auftragslage der Kunden und die Anzahl an qualifizierten Bewerbern am Arbeitsmarkt beeinflusst. Die zunehmende Erholung von der pandemischen Lage zeichnet sich besonders im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung ab. Dies führte auch für die Orizon-Gruppe zu einem Anstieg der Umsatzerlöse sowie der Mitarbeiterzahlen. Durch das positive Konzernergebnis beurteilen wir unsere wirtschaftliche Lage trotz Auswirkungen der Corona-Pandemie insgesamt zufriedenstellend. D. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 1. Risiken der künftigen Entwicklung Orizon ordnet die für den Konzern wichtigsten Risiken den folgenden Kategorien zu:
Nachfolgend werden die Risikoeinstufungen gering, mittel, erhöht, hoch, bestandsgefährdend verwendet (Angabe mit steigender Risikoausprägung). Finanzierungsrisiko Die Finanzierung der Orizon-Gruppe erfolgt durch die Zurverfügungstellung der Gesellschafterdarlehen durch die OSI Holding Germany GmbH, welche durch die Outsourcing Inc., Tokio, Japan finanziert wird. Die Gesellschafterdarlehen haben formell zum 31. Dezember 2021 eine Restlaufzeit von einem bis zu zwei Jahren. Vom Gesellschafterdarlehen sind Mio. € 3,7 zum 31. Dezember 2022 und Mio. € 59,1 am 31. Dezember 2023 zur Rückzahlung fällig. Somit ist die Finanzierung der Gesellschaft mittelfristig sichergestellt. Zur Sicherstellung der Liquidität hat die Outsourcing Inc., Tokio, Japan, am 12. November 2020 gegenüber der OSI Holding Germany GmbH und ihrer Tochtergesellschaften eine harte Patronatserklärung abgegeben, in der die weitere Zurverfügungstellung finanzieller Mittel an die Orizon-Gruppe im Bedarfsfall garantiert wird, sodass die Unternehmensfortführung sichergestellt ist. Im Zuge dessen wurde ferner versichert, dass die Outsourcing Inc. für mindestens 24 Monate über hierzu hinreichende Mittel verfügt, die außerdem nicht für andere Gesellschaften der Outsourcing-Gruppe verpfändet sind. Nach dem 31. Dezember 2022 kann Outsourcing Inc. ihre Zusage mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende kündigen. Durch die vom Kapitalmarkt unabhängige Finanzierung und Outsourcing Inc. als finanzstarken Partner sieht die Orizon-Gruppe das finanzielle Risiko auch während der Corona-Krise als mittleres Risiko an. Risiken in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist bestrebt, die Risiken in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten so weit wie möglich zu vermeiden oder zu minimieren; d.h. es wird grundsätzlich risikoavers oder höchstens risikoneutral mit Risiken umgegangen. Die Preisänderungsrisiken - nachteilige Veränderungen des Marktpreises oder anderer preis-beeinflussender Parameter - in Bezug auf Finanzinstrumente, wie Zinsänderungs- und Währungsrisiken, schätzen wir als gering ein. Die Forderungen/Verbindlichkeiten werden kurzfristig beglichen. Die Verzinsung der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen unterliegt keinen Schwankungen. Alle Transaktionen werden in Euro durchgeführt, daher ist unsere Gesellschaft keinem Währungsrisiko ausgesetzt. Dem Ausfallrisiko - das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen - wird mit einem aktiven Forderungsmanagement, kontinuierlicher Beobachtung von Risikolimits und ggf. Anpassungen des Sicherungsumfangs, Bonitätsbeurteilungen der Kunden sowie durch unser Mahnwesen begegnet. Für die gesamte Unternehmensgruppe wurde mit Ausnahme von wenigen solventen Großkunden eine Warenkreditversicherung mit einem geringen Eigenanteil abgeschlossen. Jeder potenzielle Neukunde unterliegt einer Bonitätsbeurteilung, bevor dieser als aktiver Neukunde angelegt wird. Mit allen Kunden werden Kreditlinien vereinbart, deren Einhaltung vom Debitorenmanagement überwacht wird. Aufgrund dessen stufen wir das Risiko als gering ein. Im Zusammenhang mit der Corona-Krise sieht die Geschäftsführung ein geringes Ausfallrisiko von Forderungen, da diese größtenteils durch die Warenkreditversicherung abgedeckt sind. Des Weiteren konnte bis dato kein übermäßiger Anstieg von Zahlungsausfällen bzw. Zahlungsverzug festgestellt werden. Das Liquiditätsrisiko - Risiko, Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können - schätzen wir als gering ein. Die Orizon-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen positiven Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit von Mio.€ 4,4. Des Weiteren werden Mittel auf Basis der Darlehensverträge mit Outsourcing Inc., Tokio, Japan, zur Verfügung gestellt. Das Risiko aus Zahlungsstromschwankungen schätzen wir auf Basis unserer Erfahrung der Vergangenheit als gering ein. Die Forderungen/Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlt und unterliegen damit geringen Schwankungen. Wir sehen hier für Orizon-Gruppe nur ein unwesentliches Risiko. Konjunkturelle Risiken Die Unternehmensentwicklung der Orizon-Gruppe hängt maßgeblich von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Die Zeitarbeit ist generell ein frühzyklischer Indikator für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Der anhaltende Krieg in der Ukraine, das Risiko der Intensivierung des Pandemiegeschehens, infolge neuer Virusvarianten im Winterhalbjahr 2022/23, fortgesetzte Lieferkettenprobleme und eine schwächere globale Wirtschaftsentwicklung haben die konjunkturellen Aussichten in Deutschland für 2022 und 2023 weiter eintrüben lassen und gleichzeitig den Inflationsdruck erhöht. Dank des dennoch gelungenen Jahresstarts wird für die deutsche Wirtschaft im Gesamtjahr 2022 ein Wachstum des BIP um 1,2 % prognostiziert. 7 Die voraussichtlich schrumpfende Wirtschaftsleistung in der zweiten Jahreshälfte 2022 und zu Beginn von 2023 wirkt sich vor allem auf die Wachstumsprognose für das kommende Jahr aus, die auf 0,8 % gesenkt wurde. 7 Veranschlagt werden damit 0,9 bzw. 1,9 % weniger als bei der Frühjahrsprognose im April 2022 des Internationalen Währungsfonds (IWF). 7 Erst ab Frühjahr 2023 dürfte eine Rückkehr auf einen moderaten Wachstumspfad anstehen, wenn die Unsicherheiten über die Gasversorgung abnehmen, eine Anpassung der Produktion in energieintensiven Industrien erfolgt ist und steigende Nominallöhne im Zusammenspiel mit sinkenden Inflationsraten die Realeinkommensentwicklung wieder etwas verbessern. 8 Vor Ausbruch des Krieges sprachen sowohl die zunehmende Industrieproduktion als auch der robuste Arbeitsmarkt für eine konjunkturelle Erholung. Der hohe Nachholbedarf, besonders in den zuvor pandemiebeschränkten Dienstleistungsbereichen, sorgte im ersten Quartal für kräftiges Wachstum, welches bis ins zweite Quartal anhielt. Ab der Jahresmitte dämpfen diese Aufholbewegung jedoch immer stärker die konjunkturellen Abtriebskräfte, die vor allem von den Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der damit entstandenen Energiekrise, aber auch von den anhaltenden Störungen in den globalen Lieferketten infolge der Corona-Pandemie ausgehen. Die stark gestiegenen Energiepreise, Lebensunterhaltungskosten und Anpassungen der Produktion in energieintensiven Branchen werden die Verbraucherpreise in diesem Jahr weiter steigen lassen. Auch die Inflationsdämpfenden Maßnahmen wie das 9-Euro-Ticket und der Tankrabatt laufen in der zweiten Jahreshälfte aus. Im Durchschnitt des Jahres 2022 wird die Inflation in Deutschland laut KfW daher 8,4 % betragen. Im Jahr 2023 dürfte es allerdings zu einer rückläufigen Entwicklung kommen und die Inflationsrate dann auf 5,1 % zurückgehen. 8 Im Juni 2022 einigten sich die Tarifvertragsparteien der DGB-Gewerkschaften und der Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ auf eine Erhöhung des tariflichen Mindestlohns von derzeit € 10,88 auf € 12,43 in der Entgeltgruppe 1 ab 1. Oktober 2022. In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn von € 11,60 auf € 12,63, die Entgeltgruppe 2b bekommt künftig € 12,93 statt bisher € 12,20. Neben der Regelung zum 1. Oktober 2022 vereinbarten Gewerkschaften und VGZ bereits weitere Erhöhungen in den unteren Lohngruppen: In der Entgeltgruppe 1 steigt der Lohn zum 1. April 2023 auf € 13,00 und zum 1. Januar 2024 dann auf € 13,50. In der Lohngruppe 2a erhöht sich die Entlohnung auf € 13,20 (1. April 2023) und dann auf € 13,80 (1. Januar 2024). Die Entgeltgruppe 2b steigt zum 1. April 2023 auf € 13,50 und am 1. Januar 2024 auf € 14,15. 9
7 World Economic Outlook Update von Juli 2022.
Im Euro-Raum belasten der Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie die Engpässe insbesondere bei Vorprodukten und Arbeitskräften die wirtschaftliche Entwicklung. Allerdings haben viele Eurostaaten und insbesondere die großen Länder Frankreich, Italien und Spanien im vergangenen Quartal besonders von einer kräftigen Erholung im Tourismus profitiert. Wegen des starken ersten Halbjahres hebt KfW Research die Prognose für das BIP der Eurozone im Jahr 2022 auf 3,0 % an, während für 2023 nur noch ein Wachstum von 0,5 % zu erwarten ist. 10 Die vorliegende Prognose ist mit sehr großer Unsicherheit behaftet. Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine lassen sich aktuell nur schwer abschätzen: Insbesondere eine weitere Verschärfung des Konfliktes sowie eine Ausweitung der Sanktionen können die deutsche und europäische Wirtschaft deutlich stärker belasten. "Deutschland ist stark von russischen Energielieferungen abhängig. Ein Stopp dieser Lieferungen birgt das Risiko, dass die deutsche Volkswirtschaft in eine tiefere Rezession abrutscht und die Inflation noch stärker zunimmt", erläutert Monika Schnitzer, Mitglied des Sachverständigenrates. 11 Für das Jahr 2022 rechnet der Sachverständigenrat mit einer Steigerung der Bruttoanlageinvestitionen von 1,8 %. Damit wachsen die Bruttoanlageinvestitionen wieder etwas mehr als im Vorjahr (1,5 %). 11 Im Rahmen der Transformation hin zu einer ökologisch-sozialen und stärker auf Digitalisierung fokussierten Marktwirtschaft werden zusätzliche Investitionen hinzukommen. Außerdem wirken die zusätzlichen Mittel im Energie- und Klimafonds zur Stärkung von Investitionen. Jedoch werden aktuelle Lieferengpässe die Tätigkeit der Investitionsgüterproduzenten bremsen, sodass erst im Laufe des Jahres mit einer Rückkehr der Bruttoanlageinvestitionen auf das Vorkrisenniveau zu rechnen ist. 12 Für den Prognosezeitraum erwartet der Sachverständigenrat eine anhaltend positive Entwicklung der Arbeitsmarktlage. Insbesondere das zunehmende Auslaufen der pandemiebedingten Einschränkungen dürfte positiv auf den Arbeitsmarkt wirken. Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die Sanktionen gegen Russland dürften das Tempo aber reduzieren. So könnten Unternehmen wegen Lieferengpässen oder hohen Energiepreisen ihren Arbeitseinsatz temporär reduzieren. Auch Neueinstellungen könnten in ausgewählten Branchen aufgrund der Unsicherheit zeitlich verzögert werden. Angesichts bestehender Fachkräfteengpässe dürften Entlassungen von Fachpersonal aber zunächst ausbleiben. 11 Über die Auswirkungen der für Oktober 2022 geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf € 12 je Stunde besteht große Unsicherheit. Angesichts der hohen Arbeitskräftenachfrage geht der Sachverständigenrat davon aus, dass die Entwicklung der Erwerbstätigkeit durch die Reform zunächst nur geringfügig beeinflusst wird. Allerdings könnte die Erhöhung negativ auf die Arbeitszeit von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Niedriglohnbereich wirken. 11 Insgesamt dürfte die Erwerbstätigkeit im Jahr 2022 um rund 458.000 Personen zunehmen. Für das Jahr 2022 erwartet der Sachverständigenrat ein Wachstum der Effektivlöhne von 2,5 %, im Folgejahr könnte es 4,4 % betragen. Die nominalen Lohnstückkosten dürften in den Jahren 2022 und 2023 um 3,0 % beziehungsweise 2,1 % steigen, real dürften sie in beiden Jahren jedoch fallen. 11 Das konjunkturelle Risiko stufen wir als hoch ein.
10 Pressemitteilung KfW Research vom 25.08.2022
(https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_724032.html).
Marktkonsolidierung Da der Markt für Zeitarbeit in Deutschland mit ca. 11.000 Zeitarbeitsunternehmen 13 mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung sehr breit aufgestellt ist, ist eine Marktkonsolidierung, besonders von kleinen sowie mittelständischen und fremdfinanzierten Unternehmen, sehr wahrscheinlich. Diese Annahme bewahrheitete sich bereits im Geschäftsjahr 2020 durch die Insolvenzanmeldungen von Zeitarbeitsunternehmen. 14 Der zunehmende Wettbewerbsdruck und die steigenden Anforderungen sowie Professionalisierung der Zeitarbeitsbranche werden zu einer Marktbereinigung und einem Ausscheiden vieler Wettbewerber führen. Dies wird noch durch die Einführung der Branchenzuschläge verstärkt. Die Geschäftsführung der Orizon-Gruppe geht davon aus, von diesem Risiko als ein führendes Unternehmen des Zeitarbeitsmarkts (Ranking 11 der Lünendonk-Liste 2022) nicht betroffen und den Herausforderungen gewachsen zu sein und für die Zukunft strategisch die richtigen Weichen gestellt zu haben. Daher stufen wir das Risiko als gering ein. Regulatorische Risiken Für die Zeitarbeitsbranche insgesamt sehen wir die wesentliche Herausforderung für 2022 weiterhin in den Konsequenzen aus den Regularien der AÜG-Reform 2017. Dabei sind die regulatorischen Markttreiber im Rückgang der Leiharbeitnehmerzahl zu suchen, welche sich auf Grund der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten definieren. Gerade die Höchstüberlassungsdauer stellt Kunden und Leiharbeitnehmer bei längerfristigen Projekten vor Herausforderungen. Facharbeiter und Spezialisten arbeiten häufig an Projekten, die nach 18 Monaten noch nicht abgeschlossen sind. Durch die Höchstüberlassungsdauer verlieren Unternehmen damit in den laufenden Betrieb eingearbeitete Mitarbeiter. Eine Übernahme der Mitarbeiter ist nicht in jedem Fall möglich. Weiterhin ist die Branche der Zeitarbeit ein bedeutender Bereich in der Flüchtlingsintegration. Im gleitenden Jahresdurchschnitt 2021 waren 58.000 Personen aus den Hauptherkunftsländern der Schutzsuchenden als Zeitarbeitnehmer beschäftigt. Das sind 17 % mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ihr Anteil an allen Ausländern ist geringfügig gestiegen auf aktuell 17%. Die Branche hat eine nicht zu unterschätzende Funktion der Integration und (Wieder-) Eingliederung von Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt. 13 Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, welches am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, schafft die Bundesregierung den Rahmen für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Gesetz regelt klar und transparent, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. 15 In der Gesamtwirtschaft lag der Anteil der ausländischen Arbeitnehmer im gleitenden Jahresdurchschnitt 2021 laut der Bundesagentur für Arbeit bei 13 %. 13 In der Zeitarbeit ist dieser Wert dreimal so hoch. 41 % der Zeitarbeitnehmer sind Ausländer. 13 Doch gerade diese finden in dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz keine Berücksichtigung, was zu einem anhaltenden Fachkräftemangel in der Zeitarbeitsbranche führt.
13 Veröffentlichung der Bundesagentur
für Arbeit zur Arbeitsmarktberichterstattung vom Juli
2022.
Seit November 2021 bilden die politischen Parteien SPD, Grüne und FDP eine Regierungsmehrheit (Ampelkoalition). Trotz der nun feststehenden Zusammensetzung der Regierungsparteien ist es aufgrund möglicher regulatorischer Eingriffe in den Bereich des Zeitarbeitssektors weiterhin nur schwer einschätzbar, welche Risiken sich zukünftig ergeben könnten. Die regulatorischen Risiken stufen wir daher als "mittel" ein. Operative Risiken Ein weiteres mögliches Wachstumshemmnis ist im Rekrutierungsengpass zu sehen, der im Wesentlichen auf die Faktoren Fachkräftemangel und auch die derzeit negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise auf die Arbeitsmarktlage zurückzuführen ist. Die Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter ist damit ein kritischer Erfolgsfaktor im Markt und macht sich bemerkbar durch eine geringere Anzahl von interessanten Bewerbern. Gerade in Krisenzeiten wie jetzt, wird die Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal erschwert, da die Arbeitnehmer oftmals nicht dazu bereit sind ihren sicheren Arbeitsplatz aufzugeben, um eine Neueinstellung einzugehen. Zwar ergeben sich hier durch die Ukraine-Krise Potenziale der Fachkräftegewinnung durch die Zuwanderung von Flüchtlingen, jedoch könnten auftretende Sprachbarrieren dies hemmen. Eine der zentralen Aufgaben in den nächsten Jahren wird es sein, durch geeignete Maßnahmen dem Rekrutierungsengpass entgegenzuwirken und die qualitativen und quantitativen Rekrutierungspotenziale effizienter auszuschöpfen. Um dieses Risiko einzugrenzen, setzt die Orizon-Gruppe ständig auf die kontinuierliche Verbesserung der Rekrutierungsprozesse sowie die optimale Ausnutzung der Kanäle, auch mit der Unterstützung von neuen innovativen Softwarelösungen. Die Einstellung von externem Personal ist ein kritischer Erfolgsfaktor, der das Wachstum und die zukünftige Profitabilität bedeutsam beeinflusst. Die im Rahmen der Corona-Pandemie erfolgten Abmeldungen in 2020 führten zu einer Reduktion der Leiharbeitnehmer, die ab dem zweiten Quartal 2021 durch eine steigende Nachfrage nach Leiharbeitnehmern aus Industrie und Handel wieder gesteigert werden konnte. Dennoch konnte das Vorkrisenniveau trotz steigender Anzahl der Leiharbeitnehmer nicht erreicht werden. Im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik konnten wir in 2021 noch nicht alle unserer Leiharbeitnehmer beim Kunden einsetzen. Daher befanden sich diese bis zum dritten Quartal 2022 in Kurzarbeit. Seit Juli 2022 können wir die Leiharbeitnehmer wieder vollständig beschäftigen. Einzig im medizinischen Bereich stieg der Zusatzbedarf an Leiharbeitnehmern kontinuierlich an, sodass dieser Anfang 2022 wieder das Vorkrisenniveau erreichte. 16 Insgesamt stufen wir dieses Risiko als erhöhtes Risiko ein. IT-Risiken Die IT-gestützten Geschäftsprozesse und die interne bzw. externe Kommunikation der Orizon-Gruppe sind Risiken der Informationssicherheit ausgesetzt. Risiken bestehen im Hinblick auf den unbefugten Zugriff auf sensible elektronische Unternehmensdaten sowie auf die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von internen und externen Störungsfaktoren. Eine wesentliche Störung oder gar ein Ausfall der Geschäftssysteme kann zu einem Datenverlust und einer Beeinträchtigung der Geschäftsprozesse führen.
16 Veröffentlichung der Bundesagentur
für Arbeit zur Arbeitsmarktberichterstattung vom
Januar 2022.
Das Konzern-Rechenzentrum befindet sich zentral am Hauptsitz in Augsburg. Mit der Etablierung einer umfassenden Organisation für das IT-Risikomanagement und der Verabschiedung eines Regelwerks mit der Festlegung entsprechender Rollen und Verantwortlichkeiten wurden die Grundlagen für ein kontinuierliches und nachhaltiges Risikomanagementsystem für diesen Bereich gelegt. In Zusammenarbeit mit unserem IT-Dienstleister wurden technische Vorkehrungen, wie beispielsweise Datenwiederherstellungs- und Kontinuitätspläne, entwickelt. Daher stufen wir die IT-Risiken als mittleres Risiko ein. Rechtliche Risiken Die Zeitarbeitsbranche unterliegt in Deutschland zahlreichen gesetzlichen Normen und Bestimmungen, wie z.B. dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Anwendung der tariflichen Vereinbarungen werden einerseits durch ein internes und externes Qualitätsmanagement geprüft und andererseits durch ein stringentes und umfassendes IT-System sichergestellt. Regelmäßig durchgeführte Mitarbeiterschulungen über die Orizon-Akademie, die interne und externe Trainer beschäftigt, sorgen im Rahmen des Arbeits- und Tarifrechts, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts sowie Steuergesetzänderungen zusätzlich für eine bedeutende Minimierung des Risikos in diesem Bereich. Unterstützt wird diese Einschätzung durch die Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Orizon Holding, durch die eine reibungslose Zusammenarbeit sichergestellt wird. Darüber hinaus wird die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft bestätigt. Daher stufen wir das rechtliche Risiko als gering ein. Steuerliche Risiken Das im Jahr 2007 vom Mutterunternehmen aufgenommene Mezzanine-Kapital (€ 51.750.731,47) wurde im Jahr 2009 in Genussrechtskapital umgewandelt und anschließend von den Altgläubigern für € 1,00 an das 100%ige Tochterunternehmen der Orizon Holding, die Foodstaffing GmbH (vormals: Plümer Konstruktionen GmbH), veräußert. Auf Basis der gelebten Finanzverwaltungspraxis und der Bestätigung durch die Betriebsprüfung in 2019 schätzt das Management ein mögliches steuerliches Risiko aus der steuerlichen Behandlung des Genussrechts als gering ein. Durch den Erwerb des Genussrechts durch die Foodstaffing GmbH erwarb die Orizon-Gruppe aus Konzernsicht (wirtschaftliche Betrachtung), jedoch nicht aus steuerrechtlicher Sichtweise, ihr eigenes Schuldinstrument zurück. Hieraus resultierte im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eine zu versteuernde temporäre Differenz, für welche im Konzernabschluss der Orizon Holding latente Steuerschulden bilanziert wurden. Wertminderungsrisiken des Geschäfts- oder Firmenwerts Eine starke konjunkturelle Abschwächung könnte sich negativ auf die zukünftige Umsatz-, EBIT- und Cashflow-Entwicklung der Orizon Gruppe auswirken und zu einer erneuten Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts führen. Die Geschäftsführung ist fortwährend dabei, die Strategie der Orizon-Gruppe zu überarbeiten und die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes zu überwachen. Aufgrund der positiven Konjunkturprognose für das Geschäftsjahr 2023 und des bereits positiv verlaufenen ersten Halbjahres 2022 stuft die Geschäftsführung das Risiko eines möglichen Wertminderungsbedarfs in 2022 als "mittel" ein. Beurteilung der Gesamtrisikosituation durch die Geschäftsführung Die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, die Unsicherheiten bezüglich der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und Russland/Ukraine-Konflikt sowie die Herausforderungen bei der Rekrutierung der Mitarbeiter prägen die Risikolage des Konzerns. Aufgrund unserer Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit, der jeweiligen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unter Berücksichtigung unserer Beurteilung der Wirksamkeit von Gegensteuerungsmaßnahmen, schätzt die Geschäftsführung die Risiken insgesamt als nicht bestandsgefährdend für die Orizon-Gruppe ein. Die Geschäftsführung der Orizon Holding GmbH passt die Gegensteuermaßnahmen fortlaufend den Veränderungen des Umfeldes und den Erfordernissen des laufenden Geschäfts an. 2. Risikomanagement Alle Gesellschaften der Orizon-Gruppe sind in ein übergreifendes Risikomanagementsystem eingebunden. Kernstück ist ein kontinuierlich verbessertes internes Berichtswesen, das ein umfassendes Controlling und Liquiditätsmanagement aller wirtschaftlichen relevanten Vorgänge einschließt. Es garantiert zukünftig unternehmensinterne Reaktionsfähigkeit sowie Flexibilität und Transparenz. Durch den Einsatz verschiedener Analysemethoden werden Risiken früh erkannt und verringert. Ein straffes monatliches und für wesentliche Kennzahlen auch wöchentliches Berichtswesen ermöglicht es, in den Niederlassungen, die eine kritische Performance aufweisen, schnell zu reagieren, insbesondere durch Kostenkontrolle sowie Terminverfolgung. Die laufenden Risikoanalysen sind darauf ausgerichtet, Gefahren für das Vermögen, den Ertrag und die Finanzierung sowie die langfristige Beschäftigungslage möglichst frühzeitig zu erkennen, um schnellstmöglich Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Des Weiteren sind die Tochtergesellschaften der Orizon Holding GmbH nach ISO EN 9001:2015 zertifiziert. Das jährliche Audit zum Qualitätsmanagement führt der TÜV Bayern durch und darüber hinaus erfolgen interne Audits in allen Niederlassungen durch die firmeneigenen Qualitätsmanagementbeauftragten. Seit 2017 gehört die Orizon-Gruppe zum börsennotierten Unternehmen Outsourcing Inc., und damit ist auch die Orizon-Gruppe verpflichtet, Japans Gesetz für Finanzinstrumente und Börsen (J-SOX) einzuhalten. In diesem Kontext wurde das bestehende interne Kontrollsystem um zusätzliche Kontrollen erweitert und wird jährlich im Rahmen von internen und externen Audits auf deren Wirksamkeit geprüft. Darüber hinaus erlaubt das erweiterte Software-System eine klare Definition von Leitplanken und Regeln, die für die Abrechnung von Mitarbeitern und die Faktura von zentraler Bedeutung sind. Dies bezieht sich insbesondere auf gesetzliche Regelungen und tarifvertragliche Bestimmungen. 3. Chancen der künftigen Entwicklung Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine dürfte die wirtschaftliche Aktivität in vielfältiger Weise dämpfen. Weiterhin besteht das Risiko, dass eine Intensivierung des Pandemiegeschehens, etwa infolge neuer Virusvarianten im Winterhalbjahr 2022/23, erneut umfassendere Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig machen. Trotzdem rechnet die Geschäftsführung mit einem robusten Arbeitsmarkt. Die Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stellt für die Zeitarbeit generell und damit für die Orizon-Gruppe auch einen möglichen Risikofaktor dar. Umgekehrt begründet ein positiver Konjunkturverlauf hohe Marktchancen. Aufgrund der prognostizierten leicht positiven Konjunkturentwicklung im Jahr 2022 ist von einem steigenden Bedarf an Arbeitskräften bei den Unternehmen auszugehen. Der Personal- und Fachkräftebedarf wird in den nächsten Jahren weiterhin auf hohem Niveau erwartet; auch die geringe Arbeitslosenquote wird für zahlreiche Auswahlmöglichkeiten der Bewerber sorgen. Wir gehen davon aus, dass besonders der temporäre Bedarf an Arbeitskräften über die Zeitarbeit abgedeckt wird, um flexibel und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Konzernunternehmen haben eine breite und solide Kundenbasis mit dem Fokus auf dem Mittelstand, insbesondere der Maschinenbau, aber auch Kunden der Elektro-, Luftfahrt- und Medizinbranche machen einen Großteil des Kundenportfolios aus. Ein wesentlicher Marktteilnehmer der Luftfahrtbranche hat uns als Premium Supplier ausgewählt, daher sehen wir Chancen unseren Marktanteil in diesem Segment weiter auszubauen. Unabhängig von der aktuellen Entwicklung der Ukraine- sowie der Corona-Krise geht die Geschäftsführung aufgrund der Kundenstruktur davon aus, im Vergleich zum Markt überproportional wachsen zu können. Die Fluchtmigration aus der Ukraine nach Deutschland könnte positiv auf das Arbeitsangebot wirken und dazu beitragen, die bestehende Arbeitskräftenachfrage zu bedienen. Aufgrund der steigenden Anforderungen der Kunden wurden niederlassungsübergreifende Funktionen etabliert und weiterentwickelt, wie z.B. das Key Account Management, Aviation, Outsourcing und On-Site Management. Diese zentral geführten Abteilungen bringen die entsprechenden Kompetenzen für die jeweiligen Bereiche mit und können damit die Niederlassungen beim Vertrieb und bei der Abwicklung dieser Kundengruppen bestmöglich beraten und unterstützen. Die Branchenzuschläge und die Tariflohnerhöhungen stellen nicht nur Risiken für die Zeitarbeitsbranche dar, sondern auch Chancen. Langfristig ist Orizon davon überzeugt, dass aufgrund der Tarifangleichung der Zeitarbeitslöhne an den Löhnen des Kundenbetriebes, der öffentliche und politische Druck abnehmen und die Akzeptanz des Geschäftsmodells weiter steigen wird. Dieses führt zu einem weiteren positiven Effekt, da die steigenden Verdienstmöglichkeiten die Branche Zeitarbeit als Arbeitgeber attraktiver machen wird und damit das Rekrutierungspotenzial steigt, vorausgesetzt, dass die Kunden bereit sind, diese Mehrkosten auch zu tragen. Schließlich werden auch der zunehmende Wettbewerbsdruck und die steigenden Anforderungen sowie Professionalisierung der Zeitarbeitsbranche zu einer Marktbereinigung und einem Ausscheiden vieler Wettbewerber führen. Orizon ist davon überzeugt, den Herausforderungen gewachsen zu sein und für die Zukunft strategisch die richtigen Weichen gestellt zu haben. Nach den Akquisitionen der Vergangenheit wird das Management der Orizon-Gruppe auch künftig bei der Prüfung von interessanten Personaldienstleistern aktiv sein. E. Prognosebericht 1. Voraussichtliche Konjunktur- und Marktentwicklung Der Internationale Währungsfonds erwartet für Deutschland ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 1,2 % im Jahr 2022 und um 0,8 % im Jahr 2023. 17 Die Inflation dürfte durch die hohen Energiepreise im Jahr 2022 auf 8,4 % steigen und im Jahr 2023 auf 5,1 % zurückgehen. 18 Im 1. Quartal 2022 war die deutsche Wirtschaft um 0,8 % gewachsen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 2. Quartal 2022 ist gegenüber dem 1. Quartal 2022 - preis-, saison- und kalenderbereinigt - um 0,1 % gestiegen. 19 Ab der Jahresmitte dürften nun aber die konjunkturellen Abtriebskräfte überwiegen, die vor allem von den Folgen des russischen Kriegsangriffs auf die Ukraine und der damit entstandenen Energiekrise, aber auch von den anhaltenden Störungen in den globalen Lieferketten, insbesondere infolge wiederkehrender strikter Lockdowns in China ausgehen. Nachdem die Aufholbewegung bei den Dienstleistern inzwischen praktisch abgeschlossenen ist, dämpfen die enormen Kaufkraftverluste aufgrund stark steigender Lebenshaltungskosten und Anpassungen der Produktion in energieintensiven Branchen die Konjunktur. 18 Allerdings ist auch festzustellen, dass durch neue Forderungen nach zusätzlicher Regulierung des Zeitarbeitsmarktes weiterhin ein Unsicherheitsfaktor herrscht, obwohl sich das Modell bewährt hat und zum Wirtschaftswachstum beiträgt. Ziel sollte es für alle Beteiligten sein, das Lohnniveau, die Regulierung des Arbeitsmarktes und unternehmerische Flexibilität gleichberechtigt zu behandeln und entsprechend aufeinander abzustimmen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeichnen sich auch im Geschäftsjahr 2022 auf dem Zeitarbeitsmarkt ab. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass sich die Lage mit der Intensivierung der Schutzmaßnahmen auch trotz der Stagnation bei den Impfungen weitestgehend normalisieren wird. In Folge des Anstiegs der Energie- und Ölpreise wird mit erhöhten Energie- und Transport-Kosten gerechnet. Aufgrund der Anpassung des tariflichen Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche, kommt es bereits ab Oktober 2022 zu einer enormen Lohnerhöhung der unteren Lohngruppen und es werden weitere Tarifverhandlungen der höheren Entgeltgruppen im Herbst folgen. 20 Da die Personaldienstleistung als flexibles Personalgestaltungsinstrument eingesetzt werden kann, ist künftig mit einem Wachstum des Zeitarbeitsmarktes zu rechnen, wie auch frühere Krisen wie beispielsweiße die Finanzmarktkrise aus 2009 bestätigt haben. Gemäß der Lünendonk-Studie von Juni 2022 erwarten die an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022 ein Wachstum von 14,8 %. 21
17 World Economic Outlook Update von Juli 2022.
2. Voraussichtliche Entwicklung der Orizon-Gruppe Der Zeitarbeitsmarkt ist ein konjunktursensitives Geschäft und damit hängt die Orizon-Gruppe stark von der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland ab. Gemäß unserer Planung gehen wir nach dem Umsatzwachstum der Orizon-Gruppe von 14,6 % in 2021 von einer weiteren Erhöhung des Umsatzes um 21,0 % in 2022 aus. Der Umsatzanstieg ist beeinflusst durch die Erhöhung des Mindestlohns sowie der aktuellen Tariflohnerhöhung. Hier gehen wir davon aus, dass diese Erhöhungen kongruent an den Kunden weitergegeben werden können. Außerdem wird der Umsatzanstieg durch den verstärkten Ausbau der Sektoren Medizin und Aviation begründet. Gemäß unserer Planung erwarten wir, dass die Auslastung für 2022 weiterhin auf einem hohen Niveau bleibt. Es wird eine Auslastung für 2022 zwischen 79 % und 82 % bei einer durchschnittlichen Anzahl der Leiharbeitnehmer von 6.964 (Anstieg um 6,0 %) erwartet. Des Weiteren erwartet die Orizon-Gruppe für das Gesamtjahr 2022, dass das Konzern-EBITDA (Mio. € 8,7) leicht unter dem Niveau des Vorjahres (Mio. € 10,6) liegen wird. Gründe sind hierfür die erheblich steigenden Heizkosten für die Bürogebäude und der Anstieg der Kraftstoff- und Energiepreise, welche auch die Reisekosten erhöhen. Diese Effekte wurden bereits in der Planung berücksichtigt. In 2022 endete das Instrument der Kurzarbeit zum 30. Juni 2022. Welche Auswirkungen die Schutzmaßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduktion der Infektion auf die Auslastung und somit die Kosten der Mitarbeiter haben, ist nicht absehbar. Die unsichere Situation aufgrund des Krieges, die dynamischen Veränderungen abhängig von den getroffenen Sanktionen und die anhaltende Corona-Pandemie erschweren eine genauere Aussage zur voraussichtlichen Entwicklung. 3. Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung Nachdem sich die Wirtschaft im Geschäftsjahr 2021 zunehmend von den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie erholen konnte, wird durch den Russland/Ukraine-Konflikt die bisherig positive Konjunkturerwartung sehr unsicher. Dennoch wird erwartet, dass die Rahmenbedingungen für den Zeitarbeitsmarkt weiterhin positiv sind. Denn eventuelle verschlechternde Wirtschaftsentwicklungen und damit einhergehende negative Folgen für Unternehmen bis hin zu Insolvenzen, könnten wiederum zu einem verstärkten Einsatz des Instruments der Zeitarbeit führen. Wir gehen insgesamt davon aus, dass wir uns den wandelnden und aktuellen Rahmenbedingungen des Zeitarbeitsmarktes frühzeitig anpassen können und sehen optimistisch in die Zukunft.
Augsburg, den 25. Oktober 2022 Matthias Henze, Geschäftsführer Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021
Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Konzernanhang zum 31. Dezember 20211. Allgemeine Angaben Die Orizon Holding GmbH (auch kurz "Orizon" oder "Mutterunternehmen") wurde am 18. Oktober 2006 gegründet, um als strategische Managementholding Gesellschaften (zusammen der "Konzern") aus dem Zeitarbeitssektor zu erwerben, und wurde am 16. November 2006 unter der Nummer HRB 23088 beim Amtsgericht Augsburg eingetragen. Die Adresse des eingetragenen Firmensitzes lautet: Berliner Allee 28c, 86153 Augsburg. Die Unternehmen der Orizon-Gruppe, die bundesweit mit 86 Niederlassungen tätig sind, erwirtschaften nahezu 100 % ihres Umsatzes im Bereich der Personalüberlassung. Die Muttergesellschaft der Orizon Holding GmbH ist die OSI Holding Germany GmbH, Augsburg. Die OSI Holding Germany hat als Gegenstand Gründung, Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Sie wurde Mitte 2016 gegründet. Die Anteile an dieser Gesellschaft werden wiederum zu 100 % von der Outsourcing Inc., Tokio, Japan, gehalten. Outsourcing Inc. ist ein japanischer Anbieter von Personaldienstleistungen im Bereich Engineering, Produktion und Auslandsoutsourcing mit Sitz in Tokio. Im Januar 2017 hat die OSI Holding Germany 100 % der Anteile an der Orizon Holding GmbH erworben. Die Transaktion ist Teil einer internationalen Wachstumsstrategie, mit der sich Outsourcing vom japanischen Markt unabhängiger machen möchte. Im Rahmen dieser Strategie plant Outsourcing in Sektoren mit stabilerem Konjunkturverlauf sowie in den deutschen Personaldienstleistungsmarkt zu expandieren. Die Outsourcing Inc. generierte im Geschäftsjahr 2021 EUR 4,4 Milliarden Umsatz. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€) auf- oder abgerundet. Bei der Rundung können Rundungsdifferenzen von +/- 1 T€ entstehen. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Bilanz, der Konzern-Kapitalflussrechnung sowie in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Konzernanhang erläutert. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens bzw. Konzerns fällig sind oder veräußert werden sollen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden grundsätzlich als langfristig dargestellt. 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Grundlagen des Abschlusses Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Historische Anschaffungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung zum Zeitpunkt der Anschaffung. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld (bspw. Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Im vorliegenden Konzernabschluss wird der beizulegende Zeitwert für die Bewertung und/oder die Angabepflichten grundsätzlich auf dieser Grundlage ermittelt. Davon ausgenommen sind Leasingverhältnisse, die in den Anwendungsbereich von IFRS 16 Leasingverhältnisse fallen. Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nachfolgender Maßgabe:
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend erläutert. 2.2. Unternehmensführung Die Geschäftsführung hat zum Zeitpunkt der Genehmigung des Abschlusses die gerechtfertigte Erwartung, dass der Konzern über ausreichende Ressourcen verfügt, um in absehbarer Zukunft operativ weiter bestehen zu können. Daher wurde der Konzernabschluss weiterhin unter Zugrundelegung der Fortführungsannahme aufgestellt. 2.3. Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Geänderte Standards und Interpretationen Das IASB hat eine Reihe von Änderungen bei bestehenden sowie einige neue Rechnungslegungsstandards verabschiedet, die auf Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen.
Die folgenden im Berichtsjahr erstmals anzuwendenden Rechnungslegungsstandards wirkten sich in unserem Konzernabschluss wie folgt aus: IFRS 16 Leasingverhältnisse Im März 2021 veröffentlichte der IASB eine weitere Änderung an IFRS 16, die die Anwendung der praktischen Erleichterung auf verringerte Leasingzahlungen ausweitet, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällig waren. Die praktische Erleichterung erlaubt es Leasingnehmern, auf die Beurteilung, ob eine aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeräumte Mietkonzession eine Vertragsänderung darstellt, zu verzichten. Ein Leasingnehmer, der diese Erleichterung in Anspruch nimmt, muss jede Änderung der Leasingzahlungen, die sich aus der COVID-19-bezogenen Mietkonzession ergibt, auf dieselbe Weise bilanzieren, wie er die Änderung unter Anwendung von IFRS 16 bilanzieren würde, wenn diese keine Änderung des Leasingvertrags wäre. Die praktische Erleichterung gilt nur für Mietzugeständnisse, die als direkte Folge von COVID-19 vereinbart oder erlassen wurden, und nur dann, wenn alle der folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
Die Gesellschaft hat die Erleichterungsvorschriften von IFRS 16 im laufenden Geschäftsjahr nicht angewendet. 2.4. Konsolidierung Tochterunternehmen Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihm beherrschten Unternehmen einschließlich strukturierter Unternehmen (seine Tochterunternehmen). Die Gesellschaft erlangt die Beherrschung, wenn sie:
Die Gesellschaft nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben. Wenn die Gesellschaft keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht sie das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn sie über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Bei der Beurteilung, ob ihre Stimmrechte für die Bestimmungsmacht ausreichen, berücksichtigt die Gesellschaft alle Tatsachen und Umstände, darunter:
Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und dem sonstigen Konzern-Ergebnis erfasst. Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses sind den Gesellschaftern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzuordnen. Dies gilt selbst dann, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Gesellschafter einen Negativsaldo aufweisen. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden Methoden anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. a) Änderungen der Beteiligungsquote des Konzerns an bestehenden Tochterunternehmen Im Geschäftsjahr 2021 fanden keine Änderungen der Beteiligungsquoten an bestehenden Tochterunternehmen statt. Der Konsolidierungskreis (zugleich Anteilsbesitzaufstellung) stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Die Orizon Hamburg GmbH führt ihr Jahresergebnis im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags an die Orizon GmbH ab. Die Orizon GmbH, Orizon Projekt GmbH und Foodstaffing GmbH führen ihre Jahresergebnisse ebenfalls im Rahmen von Gewinnabführungsverträgen an die Orizon Holding GmbH ab. b) Erwerb von Tochterunternehmen Der Erwerb von Geschäftsbetrieben wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser bestimmt sich aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei Anfall erfolgswirksam erfasst. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass sich - auch nach nochmaliger Beurteilung - ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag erfolgswirksam erfasst. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Tochterunternehmen werden getrennt vom Eigenkapital des Konzerns ausgewiesen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Falle der Liquidation das Recht gewähren, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, werden bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens bewertet. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben bewertet, die sich aus anderen Standards ergeben. Nach dem Erwerb ergibt sich der Buchwert der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter aus dem Wert der Anteile der bei der erstmaligen Erfassung zuzüglich des Anteils der nicht beherrschenden Gesellschafter an den nachfolgenden Eigenkapitalveränderungen. Im Geschäftsjahr 2021 fanden keine Neuerwerbe von Tochterunternehmen statt. Wir verweisen auf die Aufstellung zum Konsolidierungskreis unter 2.4 a). 2.5. Fremdwährung Sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen werden in Euro erfasst, der gleichzeitig die funktionale Währung aller Konzernunternehmens ist. Daher bestehen weder Fremdwährungsrisiken noch Fremdwährungsdifferenzen aus Geschäftsvorfällen. 2.6. Ertragsrealisierung Der Konzern erzielt Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Dienstleistungen (Personalüberlassung) und erfasst diese zeitraumbezogen. Die Umsatzerlöse werden in Höhe der Gegenleistung bemessen, die der Konzern aus dem Vertrag mit dem Kunden voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Preisnachlässe und nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Verfügungsmacht über eine Dienstleistung (Personalüberlassung) an den Kunden überträgt. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird. Zinserträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge werden nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrages mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abgegrenzt. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die erwarteten, zukünftigen Einzahlungen über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes exakt auf den Nettobuchwert dieses Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden. 2.7. Ertragsteuern Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Laufende oder latente Steuern werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn laufende oder latente Steuern aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, werden die Steuereffekte bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einbezogen. 2.7.1. Laufende Steuern Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. zum Steuerzahlungszeitpunkt voraussichtlich geltenden Steuersätze berechnet. 2.7.2. Latente Steuern Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Solche latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden ergeben, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren. Darüber hinaus wird eine latente Steuerschuld nicht angesetzt, wenn sich die temporäre Differenz aus einem Geschäfts- oder Firmenwert ergibt. Für zu versteuernde temporäre Differenzen, die aus Anteilen an Tochterunternehmen entstehen, werden latente Steuerschulden gebildet, es sei denn, dass der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Latente Steueransprüche, die sich aus temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen ergeben, werden nur in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können. Zudem muss davon ausgegangen werden können, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zukunft umkehren werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie der Konzern zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung laufender Steuererstattungsansprüche gegen laufende Steuerschulden besteht, wenn sich diese auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden und der Konzern beabsichtigt, seine laufenden Steueransprüche und -schulden netto zu begleichen. 2.8. Immaterielle Vermögenswerte a) Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte Separat, d.h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Dabei wird eine Nutzungsdauer von fünf Jahren für die Berechnung der Abschreibungen bei EDV- Software zugrunde gelegt. b) Geschäfts- oder Firmenwert Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. erforderlicher Wertminderungen bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Wertminderungsprüfung wird der Geschäfts- oder Firmenwert bei Erwerb auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufgeteilt, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen ziehen können. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeteilt wurde, sind wenigstens jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Liegen Hinweise für eine Wertminderung einer Einheit vor, kann es erforderlich sein, häufiger Wertminderungstests durchzuführen. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes im Verhältnis zum Gesamtbuchwert der Vermögenswerte innerhalb der Einheit zuzuordnen. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Die Orizon-Gruppe besteht aktuell aus einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ("Orizon"). c) Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte Ein immaterieller Vermögenswert ist bei Abgang oder, wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang erwartet wird, auszubuchen. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes, bewertet mit der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes, wird im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Der Ausweis erfolgt in den sonstigen Erträgen bzw. den sonstigen Aufwendungen. 2.9. Sachanlagen Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und erfasster Wertminderungen ausgewiesen. Anschaffungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Nachträgliche Anschaffungskosten, zum Beispiel aufgrund von Erweiterungs- oder Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Teil der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentliche Ersatzinvestition darstellen (day-to-day servicing), werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Die Abschreibung erfolgt linear, wobei die Anschaffungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte (vier bis zehn Jahre) auf den Restbuchwert abgeschrieben werden. Die Restbuchwerte, erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Übersteigt der Buchwert einer Sachanlage deren geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er sofort auf Letzteren abgeschrieben. Eine Sachanlage wird bei Abgang oder dann, wenn kein zukünftiger wirtschaftliche Nutzen aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird erfolgswirksam erfasst. Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und unter der Position "Sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen" in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. 2.10. Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte Zu jedem Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, insoweit diese nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, der entsprechende Vermögenswert wird mit seinem Neubewertungsbetrag angesetzt. In einem solchen Fall ist der Wertminderungsaufwand als Verminderung der Neubewertungsrücklage zu behandeln. Soweit die Wertminderung größer ist als die entsprechende Neubewertungsrücklage, wird die übersteigende Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf die jüngste Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst, soweit sie den in den Vorjahren für den Vermögenswert erfassten Wertminderungsaufwand eliminiert. Jede darüber hinausgehende Wertaufholung ist als Erhöhung der Neubewertungsrücklage zu behandeln. 2.11. Zuwendungen der öffentlichen Hand Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 von der Möglichkeit der Kurzarbeit Gebrauch gemacht. Nach § 2 Abs. 1 KugV kann sich der Arbeitgeber während des Bezugs von Kurzarbeitergeld auf Antrag die von ihm allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung teilweise oder vollständig erstatten lassen. Der Arbeitgeber hat (im Unterschied zum Kurzarbeitergeld) einen eigenen unmittelbaren Anspruch gegenüber der Agentur für Arbeit. Die Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit stellen sog. erfolgsbezogene Zuwendungen (grants related to income i.S. von IAS 20.3) dar. Eine Erfassung von derartigen Zuwendungen der öffentlichen Hand als Forderung darf nur erfolgen, wenn eine angemessene Sicherheit (reasonable assurance) darüber besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Zuwendungen gewährt werden (IAS 20.7). Diese ist gegeben, wenn sämtliche Anspruchsvoraussetzungen (KugV i.V.m. SGB III) einschließlich der wirksamen Erstattung der Anzeige über den Arbeitsausfall zum Abschlussstichtag erfüllt sind und der Antrag auf Erstattung bis zur Bilanzaufstellung gestellt ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit innerhalb von drei Monaten fristgerecht gestellt werden wird. Zuwendungen der öffentlichen Hand sind planmäßig in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung zu erfassen, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen der Konzern die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verlust oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenen Aufwand gezahlt werden, werden in der Periode in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Gemäß IAS 20.29 ff. werden erfolgsbezogene Zuwendungen entweder gesondert oder unter einem Hauptposten, wie beispielsweise "sonstige Erträge", als Ergebnisbestandteil dargestellt. Alternativ werden sie von den entsprechenden Aufwendungen abgezogen. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 erfolgsbezogene Zuwendungen in Höhe von T€ 1.479 (Vj. T€ 3.076) in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ergebniswirksam erfasst und mit den Aufwendungen für soziale Abgaben saldiert. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind zum Bilanzstichtag Forderungen gegen die Agentur für Arbeit aus der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von T€ 1.404 (Vj. T€ 1.364) enthalten. 2.12. Leasing Der Konzern als Leasingnehmer Der Konzern beurteilt zu Beginn des Vertrags, ob dieser ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Für alle Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern der Leasingnehmer ist, erfasst der Konzern ein Nutzungsrecht und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit. Ausgenommen davon sind kurzfristige Leasingverhältnisse (definiert als Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten) und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (wie PCs und Telefone). Bei diesen Leasingverhältnissen erfasst der Konzern die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstigen Aufwand. Die Leasingverbindlichkeit wird bei erstmaliger Erfassung mit dem Barwert, der zu Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlten Leasingzahlungen bewertet, diskontiert mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz. Wenn dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann, verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz hängt von der Laufzeit, dem Beginn des Leasingverhältnisses ab und wird auf der Grundlage einer Reihe von Faktoren bestimmt, darunter der risikofreie Zinssatz auf der Grundlage der Zinssätze für Staatsanleihen, eine länderspezifische Risikoanpassung, eine Kreditrisikoanpassung auf der Grundlage der Anleiherenditen und eine unternehmensspezifische Anpassung. Folgende Leasingzahlungen werden in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogen:
Die Leasingverbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz als separater Posten ausgewiesen. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwerts um die Verzinsung der Leasingverbindlichkeit (unter Anwendung der Effektivzinsmethode) und durch Reduzierung des Buchwerts um die geleisteten Leasingzahlungen. Der Konzern nimmt für folgende Fälle eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit und eine entsprechende Anpassung des korrespondierenden Nutzungsrechts vor:
Die Nutzungsrechte umfassen im Rahmen der erstmaligen Bewertung die entsprechende Leasingverbindlichkeit, die Leasingraten, die zu oder vor Beginn des Leasingverhältnisses geleistet werden, abzüglich erhaltener Leasinganreize sowie anfängliche direkte Kosten. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Nutzungsrechte werden grundsätzlich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Abweichend davon ist die Abschreibung entsprechend über die Laufzeit des dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Vermögenswerts vorzunehmen, wenn dessen Nutzungsdauer kürzer ist als die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Dies gilt auch für alle Fälle, bei denen ein Leasingverhältnis das Eigentum an dem Leasingobjekt überträgt oder der Konzern die Ausübung einer im Rahmen des Leasingverhältnisses vereinbarten Kaufoption als hinreichend sicher einstuft und der Ausübungspreis damit entsprechend bereits in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist. Die Abschreibung beginnt mit dem Beginn des Leasingverhältnisses. Die Nutzungsrechte werden in der Konzernbilanz als separater Posten ausgewiesen. Zur Prüfung der Notwendigkeit einer Wertberichtigung eines Nutzungsrechts wendet der Konzern IAS 36 an und erfasst sämtliche Wertberichtigungen wie in den Bilanzierungsgrundsätzen für Sachanlagen beschrieben. Der Konzern als Leasinggeber Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, sind entsprechend der Vorgaben des Standards als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren. Wenn die Bedingungen des Leasingverhältnisses im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen, wird der Vertrag als Finanzierungsleasing klassifiziert. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Liegt ein Untermietverhältnis vor, agiert der Konzern damit als Intermediär und bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Untermietverhältnis als zwei separate Verträge. Die Klassifizierung in Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnis des Untermietverhältnisses erfolgt auf Basis des Nutzungsrechts und nicht des dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Vermögenswerts aus dem Hauptmietverhältnis. Mieterträge aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Anfängliche direkte Kosten, die bei der Aushandlung und Vereinbarung eines Mietleasingverhältnisses anfallen, werden dem Buchwert des Leasingobjekts hinzugefügt und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt. Fällige Beträge von Leasingnehmern aus Finanzierungsleasing werden in Höhe der Nettoinvestition des Konzerns in die Leasingverträge als Forderungen ausgewiesen. Die Erträge aus Finanzierungsleasing werden über die jeweiligen Berichtsperioden verteilt, um eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Nettoinvestitionen des Konzerns in Bezug auf die Leasingverhältnisse zu gewährleisten. 2.13. Vorräte Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. 2.14. Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Ansatz und die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt zum Handelstag, sofern es sich um Finanzanlagen handelt, deren Lieferung innerhalb des für den betroffenen Markt üblichen Zeitrahmens erfolgt. Die Folgebewertung aller bilanzierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt in ihrer Gesamtheit entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert, je nach Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte. Gemäß IFRS 9 betreffen die finanziellen Vermögenswerte des Orizon-Konzerns folgende Kategorien: Zu fortgeführten Anschaffungskosten: besteht die Zielsetzung eines finanziellen Vermögenswerts darin, diesen zu halten um die vertraglichen Zahlungsströme, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, zu einem festgelegten Zeitpunkt zu vereinnahmen, ist dieser finanzielle Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. In dieser Kategorie fallen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Diese haben kurze Restlaufzeiten. Alle Transaktionen des Konzerns werden in Euro durchgeführt, so dass keine Gewinne oder Verluste aus der Währungsumrechnung resultieren. Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für die erwarteten Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Höhe der erwarteten Verluste wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert, um den Veränderungen des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung des jeweiligen Finanzinstruments Rechnung zu tragen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst der Konzern - entsprechend dem vereinfachten Wertminderungsmodell - stets die über die erwartete Restlaufzeit erwarteten Verluste. Diese werden unter Bezugnahme auf den bisherigen Ausfall der Schuldner und einer Analyse der aktuellen Finanzlage der Schuldner, unter Berücksichtigung von schuldnerspezifischen Faktoren, der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen der Branche, in der die Schuldner tätig sind, und einer Beurteilung sowohl der aktuellen als auch der prognostizierten Entwicklung der Verhältnisse am Bilanzstichtag, gegebenenfalls einschließlich unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes, geschätzt. Der Konzern geht davon aus, dass ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko aufweist, wenn die Gegenpartei eine starke finanzielle Position aufweist und keine überfälligen Zahlungen vorliegen. Der Konzern überwacht regelmäßig die verwendeten Kriterien, um festzustellen, ob ein signifikanter Anstieg des Ausfallrisikos stattgefunden hat, und überprüft sie gegebenenfalls, um sicherzustellen, dass die Kriterien geeignet sind, einen signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos zu erkennen, bevor Überfälligkeit eintritt. Der Konzern betrachtet die folgenden Umstände als Ausfallereignisse im Sinne des internen Kreditrisikomanagements, da die historische Erfahrung zeigt, dass finanzielle Vermögenswerte, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, im Allgemeinen nicht einbringlich sind: das Vorliegen von intern ermittelten oder aus externen Quellen gewonnenen Informationen, die darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Gläubiger, einschließlich dem Konzern, vollständig bezahlen wird. Ein objektiver Hinweis auf Wertminderung liegt vor, wenn ein oder mehrere Ereignisse eingetreten sind, die einen negativen Einfluss auf die geschätzten zukünftigen Cashflows des entsprechenden finanziellen Vermögenswerts haben. Der Nachweis, dass ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, beinhaltet die folgenden Ereignisse:
Der Konzern schreibt einen finanziellen Vermögenswert direkt ab und vermindert dadurch den Bruttobuchwert, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf eine Zahlung mehr besteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Schuldner sich in einem Liquidations- oder Insolvenzverfahren befindet. Bereits abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können noch Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Konzerns sein. Etwaige daraus erhaltene Rückflüsse werden bei Eintritt erfolgswirksam erfasst. Der Konzern erfasst einen Wertminderungsgewinn oder -verlust für alle finanziellen Vermögenswerte mit einer entsprechenden Anpassung ihres Buchwerts über eine Risikovorsorge. Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur dann aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus dem Vermögenswert auslaufen oder wenn er den finanziellen Vermögenswert und im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbunden sind, auf ein anderes Unternehmen überträgt. Wenn der Konzern weder alle wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, überträgt noch zurückbehält und weiterhin die Kontrolle über den übertragenen Vermögenswert behält, erfasst der Konzern sein anhaltendes Engagement am Vermögenswert und eine damit verbundene Verbindlichkeit für Beträge, die er potentiell zahlen muss. Wenn der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem übertragenen finanziellen Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen behält, erfasst der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert und bilanziert eine besicherte Kreditaufnahme für die erhaltenen Erlöse. In Folge der Ausbuchung eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerts wird die Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und der Summe der erhaltenen Gegenleistungen und noch ausstehenden Forderungen erfolgswirksam erfasst. 2.15. Barmittel und Bankguthaben Barmittel und Bankguthaben werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie umfassen Barbestände, auf Abruf zur Verfügung stehende Bankguthaben und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte, die im Zeitpunkt der Anschaffung eine Laufzeit von maximal drei Monaten aufweisen. 2.16. Eigenkapital Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkt zurechenbarer Ausgabekosten erfasst. Ausgabekosten sind solche Kosten, die ohne Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären. Rückkäufe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden direkt vom Eigenkapital abgezogen. Weder Kauf noch Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Von einem Konzernunternehmen emittierte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert. 2.17. Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer Für kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (Löhne, Krankengeld, Boni etc.) ist in der Periode der Leistungserbringung seitens der Arbeitnehmer der nicht abgezinste Betrag der Leistung zu erfassen, der erwartungsgemäß in Austausch für die erbrachte Leistung gezahlt wird. Die erwarteten Kosten für kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer in Form von vergüteten Abwesenheiten sind im Fall ansammelbarer Ansprüche dann zu erfassen, wenn die Arbeitsleistungen, die die Ansprüche der Arbeitnehmer auf bezahlte künftige Abwesenheit erhöhen, erbracht werden. Im Fall nicht ansammelbarer Ansprüche erfolgt die Erfassung hingegen im Zeitpunkt, in dem die Abwesenheit eintritt. 2.18. Sonstige Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrages der Rückstellung möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei sind der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. a) Belastende Verträge Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, werden als Rückstellung erfasst. Das Bestehen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem erwartet wird, dass die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung des Vertrages den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen werden. b) Abfindungen Eine Schuld für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird erfasst, wenn der Konzern das Angebot solcher Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder, falls früher, der Konzern damit zusammenhängende Kosten für eine Restrukturierung erfasst hat. 2.19. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des die finanzielle Verbindlichkeit begründenden Finanzinstruments wird. Sie werden entweder gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten sind bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Finanzielle Verbindlichkeiten, die keine bedingten Gegenleistungen eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss darstellen, nicht zu Handelszwecken gehalten werden und nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden, werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Orizon-Konzern sind dies insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstige Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen - einschließlich sämtlicher Gebühren und gezahlten oder erhaltenen Entgelte, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und anderen Agien oder Disagien - über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst werden. Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die entsprechende Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung wird in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Derivative Finanzinstrumente nutzt der Orizon-Konzern nicht. 2.20. Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen Bei der Anwendung der dargestellten Konzernbilanzierungs- und -bewertungsmethoden muss die Geschäftsführung Ermessensentscheidungen (mit Ausnahme von Schätzungen) treffen, die einen wesentlichen Einfluss auf die ausgewiesenen Beträge haben, und in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zugrundeliegenden Annahmen resultieren aus Vergangenheitserfahrungen sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die den Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden, sofern die Änderung nur eine Periode betrifft, nur in dieser berücksichtigt. Falls die Änderungen die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden diese entsprechend in dieser und den folgenden Perioden berücksichtigt. 2.20.1. Bedeutende Ermessensausübung der Geschäftsführung bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Rahmen der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Unternehmens hat die Geschäftsführung keine bedeutende Ermessensausübung - ausgenommen Schätzungen - vorgenommen. 2.20.2. Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. • Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts Für die Bestimmung des Vorliegens einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist es erforderlich, den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, zu ermitteln. Die Berechnung des Nutzungswerts bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung. Wenn die tatsächlich erwarteten künftigen Cashflows geringer als bisher geschätzt ausfallen, kann sich eine wesentliche Wertminderung ergeben. Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts betrug zum 31. Dezember 2021 Mio. € 68,6 (2020: Mio. € 68,6); es ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Bei der Beurteilung des erzielbaren Betrags dieses Geschäfts- oder Firmenwerts ist dessen Höhe nach Einschätzung der Geschäftsführung stark von der Erreichung der Budgets abhängig. Die Budgets umfassen Prognosen von Umsatz, Personalaufwand und Gemeinkosten auf der Grundlage der aktuellen und erwarteten Marktbedingungen. Aufgrund der aktuell herrschenden allgemeinen unsicheren Wirtschaftsentwicklung sind die Umsatzprognosen der Gesellschaft mit Unsicherheit behaftet. Eine Verminderung der Umsätze für künftige Perioden kann nicht ausgeschlossen werden. 2.21. Neue, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards bzw. Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten bzw. noch nicht in europäisches Recht übernommen worden. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt.
1 Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit
verschoben.
Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig Die Änderungen an IAS 1 betreffen nur den Ausweis von Schulden als kurz- oder langfristig in der Bilanz und nicht die Höhe oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen oder Aufwendungen oder die Information, die über diese Posten anzugeben sind. Die Änderungen stellen klar, dass für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig ausschließlich auf die bestehende substanzielle Rechte am Abschlussstichtag, die Erfüllung um mindestens 12 Monate aufschieben zu können, abzustellen ist. Die Klassifizierung erfolgt unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, ob ein Unternehmen von seinem Recht auf Aufschiebung der Erfüllung Gebrauch machen wird oder nicht. Ist dieses Recht an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft, ist von dem Bestehen eines solchen Rechts nur auszugehen, wenn diese Bedingungen am Abschlussstichtag auch tatsächlich eingehalten wurden. Gegenstand der Änderung ist darüber hinaus die Einfügung einer Erläuterung des Kriteriums: "Erfüllung". Erfüllung bezieht sich danach auf die Übertragung von Bargeld, Eigenkapitalinstrumenten sowie anderen Vermögenswerten oder Dienstleistungen an die Gegenpartei. Die Änderungen sind erstmals auf die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen (retrospektive Anwendung). Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig und entsprechend offenzulegen. Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden, da die Kreditvereinbarungen der als langfristig klassifizierten Schulden die entsprechenden substanziellen Rechte gewähren. Änderungen an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept Durch die Änderungen wird IFRS 3 dahingehend aktualisiert, dass sich die Verweise nunmehr auf das aktuelle Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung 2018 beziehen. Die Änderungen enthalten auch das Erfordernis, dass ein Erwerber bei Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 fallen, IAS 37 anwendet, um festzustellen, ob zum Erwerbszeitpunkt eine gegenwärtige Verpflichtung aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit besteht. Bei einer Abgabe, die in den Anwendungsbereich von IFRIC 21 fällt, wendet der Erwerber IFRIC 21 an, um zu bestimmen, ob das verpflichtende Ereignis, das zu einer Verpflichtung der Zahlung der Abgabe führt, bis zum Erwerbszeitpunkt eingetreten ist. Schließlich fügen die Änderungen eine ausdrückliche Klarstellung hinzu, dass ein Erwerber die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Eventualforderungen nicht ansetzen darf. Die Änderungen sind (prospektiv) erstmals auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, deren Erwerbszeitpunkt in Geschäftsjahre fällt, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, wenn spätestens zum vorzeitigen Erstanwendungszeitpunkt auch bereits der Änderungsstandard zum Rahmenkonzept angewendet wird. Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden. Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Durch die Änderungen werden die Anforderungen in IAS 1 in Bezug auf die Offenlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geändert. Die Änderungen ersetzen alle Stellen, an denen der Begriff "maßgebliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" verwendet wird, durch "wesentliche Informationen über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind wesentlich, wenn sie zusammen mit anderen, im Abschluss enthaltenen Informationen nach vernünftigem Ermessen Entscheidungen beeinflussen können, die die primären Adressaten von IFRS-Abschlüssen auf der Grundlage dieser Abschlüsse treffen. Weiterhin wird klargestellt, dass Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf unwesentliche Geschäftsvorfälle, andere Ereignisse oder Bedingungen unwesentlich und damit nicht angabepflichtig sind. Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden können aufgrund der Art der damit verbundenen Geschäftsvorfälle, anderer Ereignisse oder Bedingungen wesentlich sein, selbst wenn die Beträge unwesentlich sind. Allerdings sind nicht alle Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich auf wesentliche Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse oder Bedingungen beziehen, selbst wesentlich. Der IASB hat außerdem Leitlinien und Beispiele entwickelt, um die Anwendung des vierstufigen Prozessmodells, das im IFRS-Leitliniendokument 2 enthalten ist, zu erläutern. Die Änderungen sind verpflichtend und prospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderungen am IFRS-Leitliniendokument 2 enthalten weder einen Zeitpunkt des Inkrafttretens noch Übergangsvorschriften. Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden. Änderungen an IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen Die Änderungen ersetzen die Definition einer Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen durch eine Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Nach der neuen Definition handelt es sich bei rechnungslegungsbezogenen Schätzungen um monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind. Die Definition einer Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen wurde gestrichen. Der IASB hat jedoch das Konzept der Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen im Standard mit den folgenden Klarstellungen beibehalten:
Die Änderungen sind erstmalig verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen und gelten für Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, die am oder nach dem Beginn dieser Periode erfolgen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden. Änderungen an IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen Die Änderungen schränken den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung zum erstmaligen Ansatz von latenten Steuern weiter ein. Danach wendet ein Unternehmen die Ausnahmeregelung nicht auf Geschäftsvorfälle an, die gleichzeitig zu steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären Differenzen in gleicher Höhe führen. Je nach geltendem Steuerrecht können gleiche zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts und einer Schuld in einer Transaktion entstehen, die kein Unternehmenszusammenschluss ist und weder das bilanzielle noch das zu versteuernde Ergebnis berühren, wie es zum Beispiel bei der Erfassung einer Leasingverbindlichkeit und des korrespondierenden Nutzungsrechts bei Anwendung von IFRS 16 zu Beginn des Leasingverhältnisses der Fall ist. Nach den Änderungen ist ein Unternehmen nunmehr verpflichtet, die entsprechenden latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten zu bilanzieren, wobei der Ansatz eines latenten Steueranspruchs den Werthaltigkeitskriterien in IAS 12 unterliegt. Die Änderungen gelten für Transaktionen, die am oder nach dem Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode stattfinden. Darüber hinaus erfasst ein Unternehmen zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode.
Die Änderungen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden, da die bisherige Bilanzierung beibehalten werden kann und sich lediglich im Ausweis im Konzernabschluss gemäß IAS 12 Änderung ergeben. 3. Umsatzerlöse Die Orizon-Gruppe erzielte 2021 insgesamt einen Umsatz von Mio. € 257,8 (Vj. Mio. € 225,0), davon entfielen Mio. € 241,0 (Vj. Mio. € 209,4) auf den Geschäftsbereich der Arbeitnehmerüberlassung sowie Mio. € 16,8 (Vj. Mio. € 15,6) auf das Outsourcing und den Bereich der Personalvermittlung. Die Übertragung der Dienstleistungen erfolgt über einen bestimmten Zeitraum. Die Umsätze wurden fast ausschließlich im Inland erzielt. 4. Sonstige betriebliche Erträge
5. Personalaufwand
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 erfolgsbezogene Zuwendungen in Höhe von T€ 1.479 (Vj. T€ 3.076) in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam erfasst und mit den Aufwendungen für soziale Abgaben saldiert. 6. Abschreibungen und Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts Die Abschreibungen beinhalten planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Nutzungsrechte und Sachanlagen in Höhe von Mio. € 3,8 (Vj. Mio. € 3,9). Im Ergebnis des jährlichen Wertminderungstests des Geschäfts- oder Firmenwertes ergab sich kein Wertminderungsbedarf für 2021 (Vj. Mio. € 23,7). 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
8. Finanzergebnis
Die Finanzierungserträge und -aufwendungen entfallen auf folgende Bewertungskategorien nach IFRS 7:
9. Ertragsteuer Der Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar:
Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Konzernsteuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:
Der Steuersatz von 30,9 % umfasst den Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, den Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie den durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 15,1 % im Konzern. Zum Bilanzstichtag stehen dem Konzern ungenutzte körperschaft- und gewerbesteuerliche Verluste in Höhe von T€ 11.199 bzw. T€ 10.621 (2020: T€ 10.786 bzw. T€ 10.715) zur Verrechnung mit zukünftigen steuerlichen Gewinnen zur Verfügung. Für ungenutzte körperschaft- und gewerbesteuerliche Verluste wurden latente Steuererstattungsansprüche von insgesamt T€ 3.327 (2020: T€ 2.964) gebildet. Die ungenutzten steuerlichen Verluste sind auf unbestimmte Zeit vortragsfähig. 10. Geschäfts- oder Firmenwert
Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts wurde vollständig der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (kurz: CGU) Orizon zugeordnet. Die Durchführung eines Wertminderungstests erfolgte wie im Vorjahr zum 31. Dezember. Als erzielbarer Betrag wird der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. Dabei werden von der Unternehmensführung genehmigte Planungen und die entsprechenden Zahlungsströme für die nächsten fünf Jahre verwendet. Für den Zeitraum nach der Detailplanungsphase von fünf Jahren wird ein Endwert (Terminal Value) unter Fortführung des letzten detaillierten Planungsjahres berechnet. Dabei wird eine Wachstumsrate von 1,0 % (31.12.2020: 1,0 %) angenommen. Der zur Diskontierung der Netto-Cashflows herangezogene gewichtete Kapitalkostensatz wird unter Verwendung des Capital Asset Pricing Models (CAPM) bestimmt. Zur Bestimmung des systematischen Risikos der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird auf eine Peer Group börsennotierter Unternehmen zurückgegriffen. Der gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern für den Wertminderungstest beträgt zum 31.12.2021 9,4% (31.12.2020:10,3%). Der 5 Jahresplanung der Geschäftsführung liegen folgende Annahmen zugrunde:
Die Berechnungen ergaben im Vorjahr einen Wertminderungsbedarf des Goodwills um Mio. € 23,7. Der entsprechende Aufwand wurde in der Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts erfasst. Der Wertminderungsbedarf war auf die negativen Folgen bedingt durch die Corona-Pandemie zurückzuführen. Der Konzern hat eine Analyse der Sensitivität des Wertminderungstests gegenüber Änderungen der wichtigsten Annahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Orizon, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, durchgeführt. Zum 31.12.2021 besteht kein weiterer Wertminderungsbedarf. 11. Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen stellt sich wie folgt dar: Bei den immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Nutzungsrechte aus IFRS 16. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte bestehen grundsätzlich aus einer aktivierten EDV-Software. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung beinhaltet Büroeinrichtungen, Hardware.
12. Nutzungsrechte
Der Konzern least eine Vielzahl unterschiedlicher Vermögenswerte. Darunter fallen Gebäude und Parkplätze, Fahrzeuge und IT-Ausstattung. Die durchschnittliche Laufzeit der Leasingverhältnisse beträgt für Grundstücke und Gebäude 3 Jahre, für Fahrzeuge 3 Jahre und für Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 Jahre. Rund vierzig Prozent der Leasingverträge ist im laufenden Geschäftsjahr ausgelaufen. Die abgelaufenen Verträge wurden im Wesentlichen durch neue Leasingverhältnisse über entsprechende Vermögenswerte ersetzt bzw. Verlängerungsoptionen in Anspruch genommen. Daraus resultierten in 2021 Zugänge zu den Nutzungsrechten in Höhe von Mio. € 3,1 (Vj. Mio. € 1,6). Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten ist in Abschnitt 23 dargestellt. In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Aufwendungen und Erträge:
Zum 31. Dezember 2021 bestehen für den Konzern nicht bilanzierte Verpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von T€ 630 (Vj. T€ 678). Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen umfassen Mio. € 4,3 (Vj. Mio. € 4,4) (davon entfallen Mio. € 3,5 (Vj. Mio. € 3,6) auf IFRS 16 Leasingverhältnisse und Mio. € 0,8 (Vj. Mio. € 0,8) auf kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte). 13. Vorräte Die Vorräte betreffen Arbeitskleidung für externe Mitarbeiter und wurden nicht wertgemindert. 14. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Aufgrund der Kurzfristigkeit entspricht der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen dem Buchwert.
Der Konzern erfasst die Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen immer in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Verluste. Die Kreditqualität von finanziellen Vermögenswerten, die weder überfällig noch wertberichtigt sind, wird bestimmt durch die Bezugnahme auf externe Bonitätsratings (wenn verfügbar) oder historische Erfahrungen über Ausfallquoten der jeweiligen Geschäftspartner. Der Konzern hat für alle Forderungen, bei denen nicht mehr mit einem Zufluss gerechnet werden kann (z.B. Kunde insolvent), eine Wertberichtigung von 100 % gebildet. Der Konzern bucht eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen aus, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf eine Zahlung besteht. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter vorliegt. Es wurden keine Konditionen eines finanziellen Vermögenswerts, der ansonsten überfällig oder wertgemindert wäre, im Geschäftsjahr neu ausgehandelt. Es haben sich Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 19 (Vj. T€ 413) ergeben. Demgegenüber stehen Erträge aus der Erstattung der Warenkreditversicherung in Höhe von T€ 8 (Vj. T€ 167) sowie Erträge aus dem Eingang ausgebuchter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 20; Vj. T€ 22). Alle Aufwendungen aus Wertberichtigungen und Ausbuchungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Fälligkeitsanalyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die überfällig aber nicht wertgemindert sind, stellt sich wie folgt dar:
Bei den überfälligen Forderungen wird ein negativer Wert für die 3-6 Monate überfälligen Forderungen ausgewiesen, da Kunden überzahlt haben bzw. Gutschriften ausgeschrieben haben, die nicht verrechnet werden konnten. Die Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelte sich wie folgt:
Die Zuführung bzw. Auflösung der Wertberichtigung für wertgeminderte Forderungen wird unter den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" bzw. "Sonstigen betrieblichen Erträgen" in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die Wertminderungen werden aufgelöst, wenn der Zahlungseingang erfolgte. Die maximale Kreditrisikoexposition am Abschlussstichtag liegt deutlich unter dem Buchwert jeder Klasse der oben erwähnten Forderungen, da die Kundenforderungen größtenteils durch eine Warenkreditversicherung abgesichert sind. 15. Sonstige Forderungen
Alle sonstigen Vermögenswerte sind innerhalb eines Jahres fällig. Aufgrund der Kurzfristigkeit entspricht der beizulegende Zeitwert der sonstigen Forderungen im Wesentlichen dem Buchwert. Die sonstigen Forderungen entfallen im Wesentlichen auf Forderungen aus Steuern mit Mio. € 1,3 (Vj. Mio. € 1,7) und auf sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte in Höhe von Mio. € 6,0 (Vj. Mio. € 5,2). In den sonstigen Forderungen sind zum 31. Dezember 2021 Forderungen gegen die Agentur für Arbeit aus der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von Mio. € 1,4 (Vj. Mio. € 1,4) (erfolgsbezogene Zuwendungen) enthalten. 16. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Bei den liquiden Mitteln handelt es sich um Kassenbestände und Guthaben bei Banken guter Bonität mit einer Laufzeit von ursprünglich maximal drei Monaten. Die bilanzierten Werte entsprechen dem Marktwert. 17. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Orizon Holding GmbH beträgt zum Bilanzstichtag T€ 200. Das im Jahr 2007 vom Mutterunternehmen aufgenommene Mezzanine-Kapital (€ 51.750.731,47) wurde 2009 im Rahmen der finanziellen Restrukturierung des Konzerns in Genussrechtskapital umgewandelt und anschließend von den Altgläubigern für € 1,00 an das 100 %ige Tochterunternehmen der Orizon Holding, die Foodstaffing GmbH (vormals: Plümer Konstruktionen GmbH), veräußert. Die Orizon Holding bilanziert das Genussrechtskapital aufgrund dessen rechtlicher Ausgestaltung in ihrer Handelsbilanz als Eigenkapital und in der Steuerbilanz als Verbindlichkeiten. Das Genussrechtskapital wird mit einem Zinssatz von 1,1 % p.a. verzinst. Zur Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Geschäftsjahr 2021 wird auf den Konzerneigenkapitalspiegel verwiesen. 18. Finanzschulden
Die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der Finanzschulden lauten:
Die gewichtete durchschnittliche Marktverzinsung beträgt 7,70 % und besteht aus einem risikofreien Zins von 0,20 % und einem Markt-Premium von 7,50 %. Die Gesellschafterdarlehen lauten auf Euro, so dass der Konzern keinem Währungsrisiko unterliegt. 19. Latente Steuern Die latenten Steuern werden mit dem Steuersatz von 30,6 % (Vj. 30,7 %) bewertet. Dieser umfasst den Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15,0 %, den Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie den durchschnittlichen Gewerbesteuersatz 14,8 % im Konzern. Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
Das im Jahr 2007 vom Mutterunternehmen aufgenommene Mezzanine-Kapital (€ 51.750.731) wurde 2009 in Genussrechtskapital umgewandelt und anschließend von den Altgläubigern für € 1,00 an das 100 %ige Tochterunternehmen der Orizon Holding, die Foodstaffing GmbH (vormals: Plümer Konstruktionen GmbH), veräußert. Durch den Erwerb des Genussrechts durch Foodstaffing GmbH erwarb der Orizon Konzern aus Konzernsicht (wirtschaftliche Betrachtung), jedoch nicht aus steuerrechtlicher Sichtweise, sein eigenes Schuldinstrument zurück. Die Orizon Holding bilanziert das Genussrechtskapital aufgrund dessen rechtlicher Ausgestaltung in ihrer Handelsbilanz als Eigenkapital und in der Steuerbilanz als Verbindlichkeiten. Hieraus resultierte im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eine zu versteuernde temporäre Differenz, für welche im Konzernabschluss der Orizon Holding latente Steuerschulden in Höhe von € 15.765.705 (2020: € 15.868.171) bilanziert wurden. Gemäß der Planung der Geschäftsführung sollen die aktiven latenten Steuern aus den Verlustvorträgen in den nächsten fünf Jahren realisiert werden. Die Realisierung des Steueranspruchs hängt von künftigen zu versteuernden Ergebnissen ab. 20. Steuerrückstellungen
Die laufenden Ertragssteuerverbindlichkeiten betreffen Körperschaft- und Gewerbesteuern. Die Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen zukünftige noch ausstehende Steuerzahlungen für die Jahre 2013 bis 2020 in Höhe von T€ 148 (Vj. Mio. € 1,0). 21. Sonstige Rückstellungen
Zusammensetzung der gesamten sonstigen Rückstellungen:
Die kurzfristigen Sonstigen Rückstellungen betragen Mio. € 1,1 (Vj. Mio. € 2,3) und umfassen vor allem Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und erwartete Abfindungs- bzw. Lohnfortzahlungsverpflichtungen. Die langfristigen Sonstigen Rückstellungen beinhalten die Archivierungsrückstellung in Höhe von Mio. € 0,7 (Vj. Mio. € 0,7). 22. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind kurzfristig und werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen im Wesentlichen ausstehende Beträge für den Kauf von Waren aus Lieferungen und Leistungen sowie laufende Kosten. Für Liefer- und Leistungsbezug werden Zahlungsziele von durchschnittlich 30 Tagen vereinbart. Von den meisten Lieferanten werden für die ersten 30 Tage ab Rechnungsstellung keine Zinsen erhoben. Anschließend werden unterschiedliche Zinssätze auf den ausstehenden Betrag fällig. Der Konzern hat Maßnahmen implementiert, um sicherzustellen, dass alle Verbindlichkeiten innerhalb des ursprünglich gewährten Zahlungsziels beglichen werden. Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in etwa ihrem Marktwert entspricht. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind folgende Positionen enthalten:
23. Leasingverbindlichkeiten
im Konzernabschluss ausgewiesen als
In Bezug auf die eigenen Leasingverbindlichkeiten besteht aus Konzernsicht kein signifikantes Liquiditätsrisiko. Die Leasingverbindlichkeiten werden innerhalb der Treasury-Funktion des Konzerns überwacht. 24. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten 24.1. Kapitalrisikomanagement Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, sicherzustellen, dass alle Konzernunternehmen unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit operieren können und zugleich die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist gegenüber 2020 unverändert. Branchenüblich überwacht der Konzern sein Kapital auf Basis des Verschuldungsgrads, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital setzt sich zusammen aus den Finanzschulden abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten. Das Gesamtkapital berechnet sich aus dem Eigenkapital laut Konzernbilanz zuzüglich Nettofremdkapital. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus gezeichnetem Kapital, der Kapitalrücklage, dem Genussrechtskapital und dem Ergebnisvortrag sowie den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter. Der Konzern unterliegt keinen extern auferlegten Kapitalanforderungen. Der Verschuldungsgrad zum 31. Dezember 2021 ermittelt sich wie folgt:
24.2. Finanzinstrumente nach Kategorien In folgender Tabelle werden die Bilanzpositionen der jeweiligen Kategorie nach IFRS 9 und 7 zugeordnet:
24.3. Ziele des Finanzrisikomanagements Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem Marktrisiko, dem Ausfallrisiko und dem Liquiditätsrisiko. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt durch die zentrale Finanzabteilung (Konzernfinanzabteilung) entsprechend der von der Geschäftsleitung verabschiedeten Leitlinien. Die Konzernfinanzabteilung identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken durch die interne Risikoberichtserstattung in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns. Die Geschäftsleitung gibt in Schriftform sowohl die Prinzipien für das bereichsübergreifende Risikomanagement vor als auch Richtlinien für bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel den Umgang mit dem Zins- und Ausfallrisiko, dem Einsatz derivativer und nicht derivativer Finanzinstrumente sowie der Investition von Liquiditätsüberschüssen. Der Konzern kontrahiert und handelt keine Finanzinstrumente, einschließlich derivativer Finanzinstrumente, für spekulative Zwecke. a) Marktrisiko Durch die bestehenden Geschäftsaktivitäten sieht sich der Konzern im Wesentlichen finanziellen Risiken aus einer Veränderung des Marktzinsniveaus ausgesetzt. Finanzielle Risiken aus einer Veränderung von Wechselkursen bestehen (aufgrund der Ausrichtung des Konzerns auf den Euro-Währungsraum) derzeit nicht. Die Finanzierung der Gruppe erfolgt durch niedrig verzinsliche Gesellschafterdarlehen. Der Zinssatz der Gesellschafterdarlehen beträgt 1,00 % für den langfristigen- und 2,85 % für den kurzfristigen Darlehensteil. Aktuell sind keine Zinssatzänderungen zu erwarten, daher wurde auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet. Der Konzern verfügt zum 31. Dezember 2021 über keine derivativen Finanzinstrumente. Es gab weder Änderungen der Marktrisikoexpositionen des Konzerns noch Änderungen in der Art und Weise der Risikosteuerung und Risikobewertung. Der Orizon-Konzern unterliegt den gesetzlichen Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie den damit verbundenen Restriktionen. Die Vergütung der externen Mitarbeiter wird durch die relevanten Tarifverträge bestimmt. b) Ausfallrisikomanagement Unter Ausfallrisiko versteht man das Risiko eines Verlustes für den Konzern, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken ergeben sich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Ausfallrisiko wird auf Konzernebene gesteuert. Sofern Kunden über unabhängige Ratings verfügen, werden diese verwendet. Dabei werden die relevanten Daten von einer Wirtschaftsauskunft eingeholt. Zusätzlich werden zur Beurteilung bzw. Risikoeinstufung von Neukunden und zur Absicherung von bestehenden Forderungen alle Kunden im Rahmen eines Warenkredits versichert. Bei nicht versicherbaren Kunden beurteilt das Management (Niederlassungsleitung / Regionalleitung / Geschäftsführung) die Bonität. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Bei nicht versicherbaren Kunden wird ein individuelles Risikolimit basierend auf internen oder externen Informationen im Einklang mit den von der Geschäftsleitung gesetzten Limits festgelegt. Die Einhaltung der Kreditlimits wird regelmäßig überwacht. Der Konzern ist keinen wesentlichen Ausfallrisiken einer Vertragspartei oder einer Gruppe von Vertragsparteien mit ähnlichen Charakteristiken ausgesetzt. Es besteht keine nennenswerte Konzentration des Ausfallrisikos, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen. Den Ausfallrisiken wird mittels Wertberichtigungen sowie einer Warenkreditversicherung Rechnung getragen. Die Warenkreditversicherung erstattet im Falle eines Forderungsausfalls 90 % der versicherten Forderung, jedoch mindestens einen pauschalen Selbstbehalt von € 500 je Schadenereignis. Aufgrund der Kundenstruktur ergibt sich keine Risikokonzentration. Das Ausfallrisiko aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ist gering, da die Vertragsparteien Banken mit ausgezeichneten Kreditratings von internationalen Kreditratingagenturen sind. Zum 31. Dezember 2021 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren zur Kapitalsteuerung vorgenommen. c) Liquiditätsrisiko Ziel des Liquiditätsrisikomanagements des Konzerns ist eine angemessene Steuerung des kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsbedarfs. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Kreditlinien bei Banken und weiteren Fazilitäten sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte. Barmittel der Betriebsgesellschaften, die den Bedarf zur Steuerung des Umlaufvermögens überschreiten, werden zum Konzern-Treasury überwiesen. Das Konzern-Treasury prüft, ob das überschüssige Barmittel in verzinsliche Girokonten, Festgeldanlagen und Geldmarktanlagen zu investieren ist. Dabei wählt das Konzern-Treasury Finanzierungsinstrumente mit angemessener Fälligkeit oder entsprechender Liquidität, um genügend Flexibilität, die durch die oben genannten Prognosen ermittelt wurde, beizubehalten. Die folgende Tabelle zeigt die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns nach Fälligkeitsklassen, basierend auf der verbleibenden Restlaufzeit am Bilanzstichtag, bezogen auf die vertraglich vereinbarte Endfälligkeit. Bei den in der Tabelle aufgeführten Beträgen handelt es sich um nicht abgezinste Cashflows inklusive der zu leistenden Zinszahlungen. Posten, die innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig werden, stimmen mit ihren Buchwerten überein, da die Auswirkung einer Abzinsung nicht wesentlich ist.
Vom Gesellschafterdarlehen sind Mio. € 3,7 zum 31. Dezember 2022 und Mio. € 59,1 zum 31. Dezember 2023 zur Rückzahlung fällig. Entsprechende Verlängerungen werden regelmäßig erfolgen, um die Finanzierung des Konzerns sicherzustellen. Des Weiteren hat das oberste Mutterunternehmen Outsourcing Inc., Tokio, Japan, am 12. November 2020 gegenüber der OSI Holding Germany und ihren Tochtergesellschaften schriftlich garantiert, diese dergestalt mit Finanzmitteln auszustatten, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sichergestellt ist (harte Patronatserklärung). Im Zuge dessen wurde ferner versichert, dass die Outsourcing Inc. für mindestens 24 Monate über hierzu hinreichende Mittel verfügt, die außerdem nicht für andere Gesellschaften der Outsourcing-Gruppe verpfändet sind. Nach dem 31. Dezember 2022 kann Outsourcing Inc. ihre Zusage mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende kündigen. 25. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestanden ebenso wie im Vorjahr keine Eventualverbindlichkeiten. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen resultieren im Wesentlichen aus Büromieten und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die hier enthaltenen Verträge werden nicht nach IFRS 16 bilanziert, da sie eine kurzfristige Laufzeit von bis zu 12 Monaten haben oder von geringem Wert sind. Im Konzern bestanden die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen, welche nicht gemäß IFRS 16 bilanziert wurden:
Des Weiteren bestehen sonstigen finanziellen Verpflichtungen für nach IFRS 16 kapitalisierte Miet- und Leasingverträge in Höhe von T€ 10.426 (Vj. T€ 12.474); davon werden T€ 3.336 (Vj. T€ 3.665) innerhalb eines Jahres fällig, T€ 5.078 (Vj. T€ 5.812) zwischen einem und fünf Jahren sowie länger als fünf Jahre T€2.012 (Vj. T€ 2.997). Die Orizon-Gruppe mietet Gebäude bzw. Wohnungen an, die wiederum teilweise im Rahmen von Untermietverhältnissen an Mitarbeiter vermietet werden. Der Ausweis dieser Erträge erfolgte unter übrige sonstige betriebliche Erträge. 26. Durchschnittliche Mitarbeiterzahl Im Geschäftsjahr 2021 waren durchschnittlich insgesamt 7.185 (Vj. 6.648) Mitarbeiter - davon 6.567 (Vj. 6.109) externe (Zeitarbeiter) und 618 (Vj. 539) interne Mitarbeiter - beschäftigt. 27. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen a) Vergütung des Managements Das Management besteht während des gesamten Geschäftsjahres aus einem Geschäftsführer. Die Vergütung des Managements betrug für das Berichtsjahr 2021 T€ 507 (Vj. T€ 485). b) Darlehen an nahestehende Unternehmen und Personen Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen, die nahestehende Unternehmen und Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangangabe nicht erläutert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bestehen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von Mio. € 62,8 gegenüber der Muttergesellschaft OSI Holding Germany GmbH, Augsburg. Die Darlehen haben formell eine Restlaufzeit von einem bis zu zwei Jahren und sollen der Finanzierung der Gesellschaft dienen. Das oberste Mutterunternehmen Outsourcing Inc., Tokio, Japan, hat am 12. November 2020 gegenüber der OSI Holding Germany und ihren Tochtergesellschaften schriftlich garantiert, diese dergestalt mit Finanzmitteln auszustatten, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sichergestellt ist (harte Patronatserklärung). Im Zuge dessen wurde ferner versichert, dass die Outsourcing Inc. für mindestens 24 Monate über hierzu hinreichende Mittel verfügt, die außerdem nicht für andere Gesellschaften der Outsourcing-Gruppe verpfändet sind. Nach dem 31. Dezember 2022 kann Outsourcing Inc. ihre Zusage mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende kündigen. c) Befreiung Offenlegung der Tochtergesellschaften Die einbezogenen Tochterunternehmen Orizon GmbH, Augsburg, Orizon Projekt GmbH, Augsburg, Foodstaffing GmbH, Augsburg, sowie Orizon Hamburg GmbH, Hamburg, machen vom Wahlrecht des § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich Offenlegung ihres Jahresabschlusses sowie des Verzichts der Aufstellung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 Gebrauch. d) Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der OSI Holding Germany GmbH, Augsburg, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt. Die Gesellschaft wird ebenfalls in den Konzernabschluss (größter Kreis) der Outsourcing Inc., Tokio/Japan, welcher nach IFRS-Grundsätzen aufgestellt ist, einbezogen. Der Konzernabschluss ist bei www.outsourcing.co.jp/en/ erhältlich. 28. Honorar des Konzernabschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 berechnete Gesamthonorar beträgt:
29. Organmitglieder Als Geschäftsführer der Orizon Holding Germany GmbH waren im Geschäftsjahr tätig:
30. Genehmigung des Abschlusses Der Abschluss wurde am 25. Oktober 2022 von der Geschäftsführung genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Augsburg, den 25. Oktober 2022 Matthias Henze, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Orizon Holding GmbH, Augsburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Orizon Holding GmbH, Augsburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Orizon Holding GmbH, Augsburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 25. Oktober 2022 Deloitte
GmbH
Julius Pinckernelle, Wirtschaftsprüfer Rita Baumli, Wirtschaftsprüferin |
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