Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 39172
Eingetragen
18.1.1988
Branche
Reparatur und Instandhaltung von TelekommunikationsgerätenHerstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
das Errichten und Betreiben von Antennen-, Verteiler-, Video- und Sprechanlagen einschließlich der Beratung, Planung, Montage, Reparatur und Wartung sowie Vermietung einschl. aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren.

Historie

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Management

NameRolle
Janek Bollhorn
seit 12.11.2025
Geschäftsführer
Britta Bollhorn
seit 31.5.2002
Geschäftsführer
Holger Seidel
seit 31.5.2002
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

99.99% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
53.87%
46.12%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Britta Bollhorn
Tramm
43.100 DM
53.87%
Janek Bollhorn
Büchen
36.900 DM
46.13%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bollhorn GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

44537,40

57009,44

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

98447,20

94908,00

I. Vorräte u. Unfertige Arbeiten

80965,00

82674,65

II. Forderungen gegen Gesellschafter

5838,45

0,00

III. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

11434,66

12179,20

IV. Wertpapiere

V. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

209,09

54,15

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3710,01

3140,70

Summe Aktiva

146694,61

155058,14



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

13484,99

7687,74

I. Gezeichnetes Kapital

40903,35

40903,35

II. Kapitalrücklage

36332,39

22135,50

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-55351,11

-51900,53

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-8399,64

-3450,58

B. Rückstellungen

350,00

600,00

C. Verbindlichkeiten

132859,62

146770,40

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

146694,61

155058,14

ANHANG

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde (erstmals) nach den Vorschriften der §§ 242 ff. unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.) des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Aktiv - Seite der Bilanz wird um den Posten "Forderungen gegen Gesellschafter" ergänzt, weil Frau Britta Bollhorn ein Darlehen zu 5% Zins p.a. erhalten hat, das zum Bilanzstichtag noch mit (5.838,45 € incl. Zinsen) valutiert.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen der Jahre 2008 und 2009 mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pau­schalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben keine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

C. Haftungsverhältnisse

Gem. VOB gilt eine Garantiefrist von 2 Jahren. Fallen Bauteile innerhalb dieser Zeit aus, werden diese vom Hersteller ersetzt. Die Arbeitsleistung für den Austausch defekter Bauteile innerhalb der Gewährleistungsfrist ist von der Gesellschaft zu erbringen. Aufgrund der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit sind diese Leistungen unbeachtlich. Derzeit bestehen keine Tatsachen, die auf eine Inanspruchnahme aus den gewährten Sicherheiten hindeuten.

D. S onstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Britta Bollhorn.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Britta Bollhorn

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.08.2011

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