Haustechnik
Gerriets GmbH
Kiel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.926,00 |
35.956,00 |
| I.
Sachanlagen |
47.826,00 |
35.856,00 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
244.884,85 |
694.306,83 |
| I.
Vorräte |
77.874,15 |
114.461,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115.854,02 |
299.119,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
40.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.156,68 |
280.726,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.211,61 |
23.927,30 |
| Aktiva |
305.022,46 |
754.190,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
155.437,41 |
135.796,60 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
110.796,60 |
86.500,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.640,81 |
24.296,28 |
| B.
Rückstellungen |
9.058,00 |
10.698,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
140.064,87 |
607.233,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
10.814,87 |
59.304,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
129.250,00 |
547.928,38 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
462,18 |
462,18 |
| Passiva |
305.022,46 |
754.190,13 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und 264 ff HGB sowie
nach den maßgeblichen Vorschriften des GmbHG und
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft (§§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Die Haustechnik Gerriets GmbHwurde am 02.09.2014
gegründet und beim Amtsgericht Kiel unter der Nummer
HRB 16890 eingetragen. Die GmbH ist durch Umwandlung der
beiden Einzelunternehmen "Virena Gerriets Rund ums Haus
e.K." und "Virena Gerriets Autohandel e.K." gegründet
worden. Der Sitz der Gesellschaft ist Kiel.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
richten sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB).
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
nur angesetzt, soweit sie entgeltlich erworben wurden.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen orientieren sich an den steuerlich
anerkannten Höchstsätzen.
Aus dem Anlagenspiegel ergeben sich u. a. die auf die
einzelnen Posten des Anlagevermögens verrechneten
Abschreibungen (für das Geschäftsjahr 2023 sowie
kumuliert).
Die Vorräte wurden per 31.12.2023 als vorhandene
Warenbestände bilanziert. Der Ansatz erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den
niedrigeren Tageswerten. Die verlustfreie Bewertung ist
gewahrt worden.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungs-kosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
sind sonstige Forderungen sowie Steuerforderungen
ausgewiesen und zum Nennbetrag angesetzt. Allen
risikobehafteten Positionen ist durch die Bildung
angemessener Einzelwert-berichtigungen Rechnung getragen.
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die Kassen- und Bankbestände sind zu
Nominalwerten ausgewiesen.
Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
Jahresabschlusskosten sowie für die Tantiemen
gebildet.
Soweit die zugrunde liegende Verpflichtung einen
Zinsanteil enthält oder eine Rentenverpflichtung ohne
Gegenleistung darstellt, wurde die Rückstellung zum
Barwert angesetzt.
III. Sonstige Pflichtangaben gemäß
§ 285 HGB
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von über 5
Jahren.
Zudem sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zum 1 Jahr und auch zwischen 1 und 5
Jahren aufgeführt. Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Der Gewinnvortrag i.H.v. 130.437,41 € wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
IV. Haftungsverhältnisse gem. §§
251, 268 Abs. 7 HGB
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine Bürgschaften und
Ähnliches.
V. Sonstige Angaben
Das Stammkapital beträgt 25.000,00 € und
verteilt sich wie folgt:
25.000,00 € Frau Virena
Gerriets
Die Stammeinlage wurde in voller Höhe erbracht.
Während des Geschäftsjahres 2023 lag die
Führung der Geschäfte bei den Herren Stephan
Gerriets und Mathias Gerriets.
Gesamtbezüge der Geschäftsführer
Die Angabe der Gesamtbezüge des für die
Gesellschaft tätigen Geschäftsführern wird
gem. § 285 Nr. 9 HGB in Anwendung der in § 286
Abs. 4 HGB vorgesehenen Schutzklausel nicht vorgenommen.
Kiel, den 28. Oktober
2024
gez.
Stephan Gerriets
gez.
Mathias Gerriets
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2024
festgestellt.
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