Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 15883
Eingetragen
30.8.1994
Branche
Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiHerstellung von Gipserzeugnissen für den BauGlasergewerbe
Gegenstand
die Montage und Ausführung von Trockenputz, Vorsatzschalen, Montagewänden, Deckenbekleidung, abgehängten Decken, trockenen Unterböden, Zargen, Türen und Fenstern in Montagewänden.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Gertrud Katharina Mayer
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gertrud Katharina Mayer
Ziegelsteinstraße 99, 90411 Nürnberg
37.500 €
50.00%
Ziegelsteinstraße 99, 90411 Nürnberg
37.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MAYER TROCKENBAU GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 25.682,00 28.220,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,50 1,50
II. Sachanlagen 21.680,50 24.219,00
III. Finanzanlagen 4.000,00 4.000,00
B. Umlaufvermögen 396.472,40 269.839,94
I. Vorräte 227.622,33 143.106,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 165.932,50 115.136,94
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.917,57 11.596,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.092,57 5.770,47
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 138.935,21 141.971,73
Bilanzsumme, Summe Aktiva 566.182,18 445.802,64

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 20.000,00 0,00
III. Bilanzverlust 184.499,80 167.536,32
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 138.935,21 141.971,73
B. Rückstellungen 232.818,00 232.791,00
C. Verbindlichkeiten 333.364,18 213.011,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 566.182,18 445.802,64

Anhang


Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz und im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bezüglich der Angaben im Anhang wird von den Erleichterungsregelungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert
geblieben.
Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Für den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag liegen Rangrücktrittserklärungen vor.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da der Hauptgläubiger eine Rangrücktrittserklärung abgegeben hat. Unter Berücksichtigung dieser getroffenen Maßnahme unterstellt die Geschäftsführung somit eine positive Fortführungsprognose.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen
entsprechend den Regelungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz durchgeführt.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.
Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:
  

Zinssatz
5,14%
Rententrend
0,0%
Zugrunde gelegte Sterbetafeln
"Richttafeln 2005G" von Klaus Heubeck - Lizenz
 
Heubeck-Richttafeln-GmbH



Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren
Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
  

 
31.12.2010
31.12.2011
Erfüllungsbetrag der Pension
286.518,00 €
287.629,00 €
Buchwert der Pensionsrückstellung 
271.842,00 €
274.002,00 €
nicht bilanzierte Rückstellung
14.676,00 €
13.627,00 €
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände
44.051,00 €
49.320,00 €
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände
44.051,00 €
49.320,00 €

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz zusammengefassten Posten
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 75.836,90 €
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 143.509,21 €

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 56.885,83 €

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.

Namen der Geschäftsführer
Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:
Mayer Stephan sen.  ausgeübter Beruf: Stukkateuer- und Trockenbaumeister
Mayer Stephan jun.   ausgeübter Beruf: Stukkateuer- und Trockenbaumeister
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2012 festgestellt.

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