Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 5654
Eingetragen
7.11.2005
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauErrichtung von FertigteilbautenBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Gegenstand
die Übernahme und Durchführung aller Arbeiten im Bereich der Gewerke Maurer, Beton-, Tischler-, Estrich-, Zimmererund Tiefbauarbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Roland Taube
seit 22.4.2021
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

RWT-Bau GmbH

Eberswalde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.552,00 1.392,50
II. Sachanlagen 3.174,00 11.726,00 3.417,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.294,33 1.928,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.860,37 31.860,37 39.601,51
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 6,00 (Euro 0,00)
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 122.964,01 76.976,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passiva

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 25.000,00 25.000,00
III. Jahresüberschuss 55.892,60 8.144,58
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 7.660,13 5.881,53
2. sonstige Rückstellungen 6.560,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 0,00 (Euro 0,00) 4.379,75 3.745,99
- sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 53.666,33 72.501,95

ANHANG zur Bilanz zum 31. Dezember 2010

A. Allgemeine Angaben

1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft

2. In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung.

Die in dem Jahresabschluss angegebenen Vorjahresbetröge sind mit denen des Geschäftsjahres vergleichbar.

Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bowertungsmethoden angewendet:

Sachanlagen werden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw.

Herstellungskosten bewertet.

Zuschüsse werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Waren werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Verkaufspreisen bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken werden mit entsprechenden Wertkorrekturen berücksichtigt

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

2. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

3. Bei der Bewertung werden keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten einbezogen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

CI. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. In den Fordsrungen aus Lieferungen und Leistungen, den geleisteten Anzahlungen auf Vorräte und den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Betellfgungsverhältnis besteht, sind.

Eigenkapital

1. Das gezeichnete Kapital beträgt 25.564,59 Euro

Verbindlichkeiten

1. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, aus erhaltenen Anzahlungen und aus Wechseln sowie in den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind.

2. Insgesamt bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 58.046,08 €, davon an Gesellschafter 40.893,35 €.

Haftungsverhältnisse

1. Am Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4. Die Gewinn- und Veriustrechnung enthält keine periodenfremden Aufwendungen und Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage von Bedeutung sind.

5. Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen.

6. Es wurden keine außenplanmäßigen Abschreibungen auf das Umlaufvermögen wegen zukünftiger Wertschwankungen vorgenommen.

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