Zimmerei und Ingenieurholzbau
Josef Schneider GmbH
Gewerbestraße 2, 56729 Anschau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Schneider seit 27.12.2010 | Geschäftsführer |
Josef Schneider seit 7.3.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Josef Schneider | 60.00% |
| 40.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Josef Schneider GmbHAnschauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023HandelsbilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften §§ 264 ff HGB aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben direkten Kostenbestandteilen auch Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen einbezogen. Bestandsrisiken aus Gängigkeit und Lagerdauer ist Rechnung getragen worden. Das Niederstwertprinzip sowie das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurden beachtet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen angesetzt, die sonstigen Vermögensgegenstände zum Nennwert. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. C. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zu Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Berechnung erfolgte nach der PUC-Methode (Projected-unit-credit-Methode). Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): • durchschnittlicher Marktzins von 1,83% • Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G"
Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergab sich ein für 2010 zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 27.619,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, EUR 1.841,00 der Pensionsrückstellung zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2023 beträgt EUR 1.845,00 (Art. 67 II EGHGB). Der Unterschiedsbetrag für die Ausschüttungssperre nach § 253 Abs.6 HGB beträgt zum 31.12.2023 EUR 1.876,00. Angaben zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung:
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgte die Besicherung über den branchenüblichen Eigentumsvorbehalt.
Außerordentliche Aufwendungen Die außerordentlichen Aufwendungen betrifft den Zuführungsbetrag zur Pensionsrückstellung, der aufgrund der Bewertung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG erforderlich ist und gem. 67 I EGHGB in jedem Jahr zu mindestens 1/15 zugeführt wird. D. Sonstige Angaben Geschäftsführung Die Herren Josef Schneider, Anschau und Stefan Schneider, Anschau sind jeweils alleinvertretungsberechtige Geschäftsführer und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Anschau, im November 2024 gez. Josef Schneider, Geschäftsführer gez. Stefan Schneider, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024 festgestellt. |
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