ENERSYS GmbH
Hopfgarten 6A, 83547 Babensham, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Vöst seit 7.1.2024 | Geschäftsführer |
Andrea Groß seit 22.5.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ENERSYS GmbHBabenshamJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGDer Jahresabschluss der ENERSYS GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HBG einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Fremdwährungsumrechnungen liegen nicht vor. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände wurden im Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung von handelsüblichen Abschlägen bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. In den sonstigen Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bilanziert worden. Zum Abschlussstichtag bestanden in der Bilanz keine nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Im Berichtsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch Frau Andrea Groß.
Babensham, den 11. März 2024 gez. Andrea Groß Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. März 2024 |
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