Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Videoteach GmbHLiquidiert
Bevergerner Damm 15, 48369 Saerbeck, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Groß seit 22.7.2024 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Christiane Späte | 50.00% |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Videoteach GmbHSaerbeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2012:1. Anwendung des HGB: Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 242 ff. HGB i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht ausgewiesen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Auf die Erstellung eines Lageberichtes konnte gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet werden. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB werden in Anspruch genommen. 2. Formale Darstellung: Die Wertansätze der in der Bilanz am 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schuldposten wurden zu Beginn des Geschäftsjahres unverändert übernommen. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Es ist der Struktur des Unternehmens angemessen. 3. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung: Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 betragen, wurde in den Vorjahren ein Sammelposten gebildet und 20% p.a. abgeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Handelswaren werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag abzüglich ausreichender Einzelwertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen und Pauschalwertberichtigungen zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos ausgewiesen. Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag ausgewiesen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die durchschnittlichen Marktzinssätze verwendet, die von der Deutschen Bundesbank in der Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. 4. Angaben zu den Verbindlichkeiten: a) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00. b) Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. 5. Eventualverbindlichkeiten: Am Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten i.S.d. § 251 HGB. 6. Geschäftsführer: Dietrich Späte Volker Groß 7. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern: Gegenüber dem Gesellschafter Herrn Dietrich Späte bestand am Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von € 296,05. Gegenüber dem Gesellschafter Herrn Volker Groß bestand am Bilanzstichtag eine Forderung in Höhe von € 22.460,28 und eine Verbindlichkeit in Höhe von € 37.000,00. Die Forderung bzw. Verbindlichkeit wird mit 2,0% verzinst.
Saerbeck, 30.12.2013 gez. Volker Groß, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2013 festgestellt. |
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