Motorradhaus Timm GmbH
Hollenstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.359,00 |
65.864,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.359,00 |
65.864,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
441.295,21 |
517.291,33 |
| I.
Vorräte |
364.469,32 |
464.509,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.176,61 |
49.627,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
30.000,00 |
30.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
649,28 |
3.153,90 |
| Aktiva |
455.654,21 |
583.155,33 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.135,53 |
110.280,92 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
37.280,92 |
31.002,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.854,61 |
54.278,73 |
| B.
Rückstellungen |
29.873,23 |
23.811,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
361.645,45 |
449.062,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
189.061,56 |
268.605,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
172.583,89 |
180.457,07 |
| Passiva |
455.654,21 |
583.155,33 |
Anhang zum 31. Dezember 2021
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach
den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des BilRUG aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Motorradhaus
Timm GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Hollenstedt
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Tostedt
Register-Nr.: 206850
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Maßgebend waren die Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches. Steuerliche
Vorschriften wurden beachtet, soweit dies erforderlich war.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
angesetzt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet: Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des
Anlagevermögens
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Der Betrag der in den kumulierten
Abschreibungsbeträgen nicht enthaltenen
Sofortabschreibungen beläuft sich auf: 1.860,35 Euro.
Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn
des Geschäftsjahres: 51.105,05 Euro
Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des
Geschäftsjahres: 39.910,05 Euro
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr in Höhe von 76.176,61 Euro (Vorjahr:
49.627,78 Euro). Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten 56.743,64 Euro
Forderungen gegenüber Unternehmen mit
Beteiligungsverhältnis (Vorjahr: 37.955,07 Euro).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer 5 Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
150.000,00 Euro (Vorjahr: 150.000,00 Euro).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken bei dem Betrag der
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 189.061,56 Euro
(Vorjahr: 268.605,61 Euro).
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit
Beteiligungsverhältnis bestehen in Höhe von 0,00
Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
22.583,89 Euro (Vorjahr: 30.457,07 Euro).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
Sonstige Angaben
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren
während des Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigt:
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurde durchschnittlich 1
Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 0 Arbeiter, 0
Angestellte, 1 leitende Angestellte und 0 Auszubildende.
Vergütungen der Geschäftsführer
Von dem Wahlrecht nach § 286 Abs. 4 HGB
bezüglich der Gesamtbezüge der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans, wurde Gebrauch gemacht.
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Name der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Steffen Timm, Hollenstedt
Herr Steffen Timm vertritt die Gesellschaft allein
und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Unterschrift der Geschäftsführung
Hollenstedt, den 19. Januar 2022
Steffen Timm
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.01.2022 festgestellt.
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