Schrage Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Schrage seit 21.11.2011 | Geschäftsführer |
Stefan Schrage seit 10.3.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.00% | |
| 30.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schrage GmbHOlpe-NeuenkleusheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen sind grundsätzlich Rückstellungen zu bilden. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Da die Pensionsrückstellungen mit den Rückdeckungsversicherungen saldiert werden und der Wert der Rückdeckungsversicherungen den Wert der Pensionsverischerung übersteigt, kommt es nicht zum passivischen Ausweis von Pensionsrückstellungen für das Wirtschaftsjahr 2023 (siehe unten). Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt: Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von EUR -1.027.073,00 mit Rückdeckungsansprüchen aus Lebensversicherungen in Höhe von EUR 1.041.199,69 saldiert. Aufgrund der Saldierung des Aktivwertes der Rückdeckungsversicherung mit den Pensionsrückstellungen ergibt sich zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von EUR 14.126,69. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjähringen Durchschnittszinssatzes beläuft sich daher auf EUR 9.159. Die Erhöhung des Wertes der Pensionsrückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Personalaufwendungen in Höhe von EUR -55.755,00 erfasst. Darüber hinaus wurde der Zinsaufwand in Höhe von EUR 18.973,00 in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" erfasst. Von dem Wahlrecht zur gleichmäßigen Verteilung der außerordentlichen Zuführung bis zum 31.12.2024 wurde Gebrauch gemacht. Die außerordentliche Zuführung zum 31.12.2023 in Höhe von EUR 5.841,00 wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Aufwendungen Pensionsrückstellungen" erfasst. Im Übrigen verweisen wir auf das versicherungsmathematische Gutachten über die Pensionsverpflichtungen der Firma Heubeck AG vom 7.2.2024. Die Bewertung des Verpflichtungsumfangs wurde im Rahmen des § 253 Abs. 1 und 2 HGB auf Basis der folgenden Berechnungsgrundsätze und Rechnungsgrundlagen durchgeführt:
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 394.933,84 EUR (Vorjahr: 378.286,82 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 15.504,00 EUR (Vorjahr: 3.004,00 EUR). Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 16,0. Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
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