Paehler-Rietberg-Markenspirituosen GmbH
Rietberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
116.891,00 |
124.427,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
45.204,00 |
43.392,00 |
| II.
Sachanlagen |
71.687,00 |
81.035,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.091.011,04 |
1.066.256,61 |
| I.
Vorräte |
538.643,21 |
567.821,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
349.698,08 |
344.210,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
202.669,75 |
154.224,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.645,67 |
5.115,73 |
| Aktiva |
1.211.547,71 |
1.195.799,34 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
736.896,07 |
638.603,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
711.896,07 |
613.603,80 |
| davon
Gewinnvortrag |
613.603,80 |
528.939,72 |
| B.
Rückstellungen |
79.449,00 |
50.010,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
395.202,64 |
507.185,54 |
| Passiva |
1.211.547,71 |
1.195.799,34 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft mit der Firma
"Paehler-Rietberg-Markenspirituosen GmbH" hat ihren Sitz in
Rietberg und wird beim Amtsgericht Gütersloh im
Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer HRB 9242
geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB
in Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet. Bei dieser Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
bezüglich der Bilanz sowie die
Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert
und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den direkt zurechenbaren
Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und
Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt werden.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.
h. es wurden von den voraussichtlichen
Verkaufspreisen Abschläge für noch
anfallende Kosten vorgenommen.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die Verbindlichkeiten
haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr. Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen
gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr:
TEUR 0) sowie Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 49).
4.
Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Frau Birgit
Dirkwinkel, Kauffrau, Rietberg, und Herr Hendrik
Dirkwinkel, Kaufmann, Rietberg. Sie sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 19
Arbeitnehmer beschäftigt.
Rietberg, den 15. März 2024
Birgit Dirkwinkel
- Geschäftsführerin -
Hendrik Dirkwinkel
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2024
festgestellt.
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