GFC GmbHLiquidiert

55276 Oppenheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 40378
Eingetragen
13.6.2006
Branche
Einzelhandel mit Fleisch und FleischwarenGroßhandel mit Fleisch und FleischwarenGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Der Handel der Einzelhandel mit Fleischund Wurstwaren sowie weiteren Lebensmitteln, vornehmlich im gastronomischen Bereich, und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Markus Windisch
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
50.00%
Markus Windisch
25.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GFC GmbH

Oppenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 182,00 259,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 181,00 258,00
B. Umlaufvermögen 84.228,85 164.435,87
I. Vorräte 0,00 32.867,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.909,48 64.112,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 57.319,37 67.455,77
Bilanzsumme, Summe Aktiva 84.410,85 164.694,87

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 78.471,80 127.135,90
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 77.135,90 71.607,60
III. Jahresfehlbetrag 48.664,10 -5.528,30
B. Rückstellungen 2.317,91 9.571,14
C. Verbindlichkeiten 3.621,14 27.987,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 84.410,85 164.694,87

Anhang

für das Geschäftsjahr 2013

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie ggfs den zu berücksichtigenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung aufgestellt.

Sofern zusätzliche Angaben nach § 264 Abs.2 HGB zur Erläuterung notwendig sind, sind diese im Anhang enthalten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die durchschnittliche der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer gem § 274 Nr.7 i.V.m. § 288 Abs.1 HGB betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr:

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und damit auch bei der Darstellungsstetigkeit ergeben.

Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen zur Verbesserung der Darstellungsstetigkeit wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB ggfs. auch nur teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Durchschnitts- bzw Einzelbewertung der Rohstoffe und Lagerware wurde beibehalten.

In die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden die Fremdkapitalzinsen sowie die Aufwendungen nicht/erstmals einbezogen.

Eine Garantierückstellung war nicht zu ermitteln.

Es bestanden keine Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind ggfs. einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.

Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 wurden in 2008 und 2009 in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Gesellschaft besitzt keine Anteile an verbundenen Unternehmen, keine Beteiligungen und keine Wertpapiere im Anlagevermögen.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des

Ausleihungen an verbundene Unternehmen liegen nicht vor.

Rückdeckungsversicherungen, sofern vorhanden, werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.

Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt.

Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko ggfs. durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden.

Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

Ausserplanmäßige Abschreibungen im Anlagevermögen im Sinne des § 253 Abs.3 S.3 HGB waren nicht vorzunehmen.

Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht bilanziert.

Die betriebliche Nutzungsdauer des bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerts beträgt XX

Finanzanlagen

Es bestehen keine Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens die über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind.

Es bestehen keine Ausleihungen an Gesellschafter.

In den Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind Ausleihungen an Gesellschafter von € enthalten.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17281,93 53768,28
und sonstige Vermögensgegenstände 9627,55 10344,53

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von €0,00 (Vorjahr: €0,00 ) ausgewiesen.

An die Geschäftsführung und nahestehende Personen gewährte Kredite/Vorschüsse betragen:

Geschäftsjahr Zins Vorjahr Sicherheit
Geschäftsführung 0 0 0
Nahestehende Personen 0 0 0

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 50000… ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonderposten mit Rücklageanteil

Sonderposten mit Rücklagenanteil existierten weder in Vorjahren noch im aktuellen Berichtsjahr.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nicht zu berücksichtigen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen, Aufbewahrungsrückstellung, Rückstellung für JA Kosten und/oder Verluste aus Lieferkontrakten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr davon mit Restlaufzeit >5 Jahre
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen und
2768,82
Sonstige Verbindlichkeiten
852,32
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr davon mit Restlaufzeit >5 Jahre
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen und
26787,43
Sonstige Verbindlichkeiten
1200,40

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von € …0,00 enthalten.

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 0,00… ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Markus Windisch, Nierstein

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Anteilsbesitz

Es besteht kein Anteilsbesitz an Unternehmen von mindestens 20 %.

Die Kapitalgesellschaft ist kein unbeschränkt haftender Gesellschafter einer GmbH & Co. KG.

Bildung von Bewertungseinheiten

Die Gesellschaft hat keine Bewertungseinheit gebildet.

Ausschüttungssperre

Ein zur Ausschüttung gesperrter Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB ist nicht zu ermitteln/setzt sich wie folgt zusammen:

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Oppenheim, 29. Juli 2014

Geschäftsführer(in)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.6.2014.

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