SWI Verwaltungs-GmbH
Bahnhofstraße 19, 72793 Pfullingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Blaser seit 19.1.2010 | Geschäftsführer |
Thomas Fieg seit 19.1.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWI Verwaltungs-GmbHPfullingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitGemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzForderungen und Sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit unter einem Jahr. C. Ergänzende AngabenVerbindlichkeiten gegen Gesellschafter betragen EUR 0,00 (Vorjahr: 0,00) GeschäftsführungWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres würden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt. D.
E. ErgebnisverwendungÜber die Ergebnisverwendung beschließt gemäß Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterversammlung. gez. Uwe Blaser im Dezember 2021 gez. Thomas Fieg im Dezember 2021 |
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