Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 8949
Eingetragen
12.4.2002
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
1) die Ausführung von Lackier- und Karosseriearbeiten an Kraftfahrzeugen aller Art. 2) Der Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen aller Art. 3) Der Import und Export von Kraftfahrzeugen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Axel Lewandowski
seit 12.4.2002
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lewandowski GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2023

Bilanz

Aktiva

31.1.2023
EUR
31.1.2022
EUR
A. Anlagevermögen 273.631,22 303.900,22
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 65.400,00 95.669,00
III. Finanzanlagen 208.230,22 208.230,22
B. Umlaufvermögen 894.308,42 698.673,78
I. Vorräte 35.631,90 12.032,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 579.261,16 492.095,84
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 279.415,36 194.545,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 24.337,15 23.903,33
Summe Aktiva 1.192.276,79 1.026.477,33

Passiva

31.1.2023
EUR
31.1.2022
EUR
A. Eigenkapital 615.731,35 510.352,36
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 485.352,36 582.735,16
III. Jahresüberschuss 105.378,99 -97.382,80
B. Rückstellungen 58.994,27 48.878,47
C. Verbindlichkeiten 517.551,17 467.246,50
Summe Passiva 1.192.276,79 1.026.477,33

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungs-posten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und soweit eine dauernde Wertminderung vorlag, wurde eine Teilwertabschreibung vorgenommen.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

IV. Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines

Angaben der Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen bzw. Schulden zu anderen Bilanzpositionen gemäß § 265 Abs. 3 S. 1 HGB sind nicht zu machen.

II. Verbindlichkeiten

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 250.102,82 € (§42 Abs. 3 GmbHG).

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.1.2024.

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