MRB
GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.821,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
288.761,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.983,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
341.566,36 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
106.424,19 |
| B.
Rückstellungen |
83.826,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
151.315,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
341.566,36 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der MRB GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs unter Beachtung des BilMoG aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel
sind folgende Gründe anzuführen:
- die Umstellung auf das
Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) zum 01.10.2010
- die Erfordernisse einer klaren und
übersichtlichen Gliederung,
- die in Zukunft weitgehend im Anhang
erfolgende Darstellung der Ausweiswahlrechte sowie
- Platzprobleme in der Bilanz und GuV.
Geschäftszweigtypische Ergänzungen der
Gliederung
Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses
enthält gegenüber der Gliederung nach HGB keine
Besonderheiten oder Abweichungen:
Die Ergänzungen der Gliederung der Bilanz
(§ 266 (2) HGB betreffen im Einzelnen folgende Posten:
Mitzugehörigkeitsvermerke
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird dazu folgende Erläuterung gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas. Eine Zusammenfassung
einzelner Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB
ist nicht erfolgt.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden
Posten:
Angabe und Erläuterung angepasster
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Um dennoch einen Zeitvergleich beim betreffenden
Posten durchführen zu können, wurde der
Vorjahreswert angepasst.
Die Anpassung bestand aus folgenden Maßnahmen:
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Finanzanlagen liegen nicht vor.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden in den folgenden Fällen
geändert:
Der Methodenwechsel war mit Blick auf die
geänderten bilanzrechtlichen Gegebenheiten notwendig.
Die neuen Gegebenheiten werden voraussichtlich auch in den
Folgejahren vorliegen. Ohne den vorgenommenen
Methodenwechsel würde der Jahresabschluss zu falschen
Aussagen über die Lage des Unternehmens führen.
Die Methodenänderungen beeinflussen die für
einen Leser des Jahresabschlusses typischen Kennzahlen. Im
Einzelnen sind zu nennen:
- der Erfolg bzw. die Rendite
- die Erfolgsquellen
- die Eigenkapitalquote
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro …
(Vorjahr: Euro …).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen
Von der Möglichkeit, die Eigenkapitalanteile von
Wertaufholungen in andere Gewinnrücklagen
einzustellen, wurde Gebrauch gemacht. Die eingestellte
Gewinnrücklage (zusätzliches Eigenkapital)
beträgt … Euro.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Geschäftsführung gehörten an:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2012 festgestellt.
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