Nova Energiesysteme GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Bock seit 29.1.2025 | Geschäftsführer |
Hendrik Kramer seit 4.11.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 8.90% | |
| 7.42% | |
| 7.19% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
17 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 17 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FERNRIDE GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023FERNRIDE GmbH, MünchenI. Grundlage der GesellschaftFERNRIDE ist eine Ausgründung des weltweit führenden Labors für Teleoperation an der TU München und begann 2009 mit der Forschung auf diesem Gebiet. Während der Hype um autonome Fahrzeuge zwischen 2015 und 2020 seinen Höhepunkt erreichte, glaubte FERNRIDE immer an die Anwendung eines Ansatzes der Mensch-Maschine-Kollaboration beim autonomen Fahren. Gegründet wurde FERNRIDE von Hendrik Kramer, Maximilian Fisser und Jean-Michael Georg. FERNRIDE bietet skalierbare Automatisierungslösungen für Lkw in der Hof- und Hafenlogistik an. Diese Lösungen erhöhen die Produktivität, fördern die Nachhaltigkeit und verbessern die Sicherheit der Mitarbeitenden innerhalb der Logistikbranche. FERNRIDE verfolgt den technologischen Ansatz der "human-assisted autonomy", der die Fernübernahme von autonomen, elektrischen Lkw ermöglicht. Dies gewährleistet eine nahtlose Integration und einen zuverlässigen Betrieb von autonomen Lkw für Logistikunternehmen. Die innovative Technologie von FERNRIDE basiert auf mehr als zehn Jahren wissenschaftlicher Forschung. Diese wird bereits jetzt bei namhaften Kunden eingesetzt, um die großen Herausforderungen der Branche zu bewältigen, wie zum Beispiel den Mangel an Fahrern und die negative Umweltbilanz der Logistikbranche. II. Wirtschaftlichkeitsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogenen RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 verzeichnete die deutsche Wirtschaft eine leichte Rezession, mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,3% im Vergleich zum Vorjahr. Dies setzte sich nach einer Phase wirtschaftlicher Schwäche fort, die durch den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise im Jahr 2022 ausgelöst wurde. Trotz dieser Herausforderungen blieb ein drastischerer Wirtschaftseinbruch aus. Für das Jahr 2024 geht die Bundesregierung davon aus, dass des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,3% gegenüber 2023 zunehmen wird und begründet das damit, dass Strom und Gas an der Börse mittlerweile genauso viel kosten wie vor dem Energiepreisschock. Branchenspezifische Rahmenbedingungen Der europäische Logistikmarkt zeigte 2023 eine positive Entwicklung und erreichte ein Volumen von etwa 126,85 Milliarden US-Dollar. Dies entspricht einer jährlichen Wachstumsrate von rund 4,05%. Die Logistikbranche steht weiterhin erheblichen Herausforderungen gegenüber. Hohe Energiepreise und der Fachkräftemangel wirkten sich negativ auf die Betriebskosten aus. Der Mangel an Lkw-Fahrern und die steigenden Kosten für Kraftstoffe führten zu erhöhten Betriebskosten in der Transportlogistik. Darüber hinaus beeinflussten geopolitische Spannungen, insbesondere der Krieg in der Ukraine, die Stabilität der Energieversorgung und trugen damit zu den steigenden Preisen bei. 2. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der GesellschaftGeschäftsverlauf Finanzielle Leistungsindikatoren Unsere wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind das Rohergebnis und EBITDA (Jahresergebnis + sonstige Steuern +/- Steuern vom Einkommen und Ertrag +/- Zinsen und ähnliche Aufwendungen/ Erträge + Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen)
Die Gesellschaft hat das Rohergebnis im Vergleich zum Vorjahr um 41% steigern können. Ursächlich hierfür sind sowohl eine Erweiterung der Umsatzerlöse bei gleichzeitig gestiegenen sonstigen betrieblichen Erträgen. Das EBITDA ist im Geschäftsjahr 2023 weiterhin planmäßig negativ und beträgt TEUR -17.005 (Vj. TEUR -5.418). Diese Entwicklung ist geprägt von einer planmäßigen Erweiterung der Forschungs- und Entwicklungskosten. Ertragslage Rohergebnis Das Rohergebnis konnte unter anderem durch die Gewinnung erster Kundenaufträge und sonstiger betrieblicher Erträge auf EUR 2.797.321,41 (Vj. TEUR 1.980) gesteigert werden. Aufwendungen Die betrieblichen Aufwendungen steigen auf EUR 19.802.070,17 (Vj. TEUR 7.398). Ein wesentlicher Treiber sind die Personalkosten mit EUR 12.470.778,44 (Vj. TEUR 5.114). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen auf EUR 7.331.53,03 (Vj. TEUR 2.284). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von TEUR 1.344 enthalten. Diese resultieren aus der Ausbuchung den im Jahr 2022 aktivierten selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände in Entwicklung. Finanzergebnis Das Finanzergebnis liegt 2023 bei EUR 155.099,06 (Vj. TEUR 99) und setzt sich überwiegend aus Zinsaufwendungen für Wandeldarlehen zusammen. Ergebnis Der Jahresfehlbetrag liegt 2023 bei EUR 17.331.193,70 (j.: TEUR 5.831). Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich zum Stichtag um TEUR 15.542 auf TEUR 29.795 (Vj. TEUR 14.253). Das Anlagevermögen reduzierte sich um TEUR 53 auf TEUR 2.083 (Vj. TEUR 2.136). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen die Ausbuchung selbstgeschaffener immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.344 zurückzuführen. Das Umlaufvermögen erhöhte sich von TEUR 11.035 um TEUR 16.323 auf TEUR 27.358. Die Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist im Wesentlichen auf die erweiterte Geschäftstätigkeit der Gesellschaft (TEUR 820; Vj. TEUR 216) zum Bilanzstichtag zurückzuführen. Die flüssigen Mittel erhöhten sich um TEUR 15.859 auf TEUR 25.435 (Vj. TEUR 9.576). Die Veränderung des Eigenkapitals zum Stichtag auf TEUR 27.987 (Vj. TEUR 241) ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Kapitalrücklage um TEUR 45.050 auf TEUR 54.177 (Vj. TEUR 9.127) zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote liegt bei 93,9 % (Vj. 1,7 %). Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 537 auf TEUR 732 (Vj. TEUR 195), im Wesentlichen bedingt durch Neubildung von Rückstellungen für Mitarbeiterabfindungen. Darüber sind Rückstellungen für Urlaub, Jahresabschluss und Abschlussprüfung sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft enthalten. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft reduzierten sich um insgesamt TEUR 12.137 auf TEUR 1.076 (Vj. TEUR 13.214). Maßgeblich verantwortlich für diesen Rückgang waren die sonstigen Verbindlichkeiten mit einem Rückgang um TEUR 12.337 auf TEUR 476. Dieser Rückgang ist auf die Wandlung von Darlehen ins Eigenkapital zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 246 auf TEUR 600. Finanzlage Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 14.665 und resultiert überwiegend aus dem Jahresfehlbetrag. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 2.061 ergibt sich im Wesentlichen aus Investitionen in das Sachanlagevermögen. Aus dem Finanzierungsbereich resultiert ein Mittelzufluss in Höhe von TEUR 32.585 der im Wesentlichen auf die in 2023 durchgeführte Finanzierungsrunde zurückzuführen ist. Zum Stichtag bestehen keine Kreditlinien. Durch die starke Ausstattung mit Eigenkapital und ein konsequentes Cash-Management war die FERNRIDE GmbH im vergangenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. III. Chance-, Risiko- und Prognosebericht Chancenbericht a) Marktpotenzial Fernride entwickelt ein Produkt mit dem Ziel die Produktivität, Sicherheit und Nachhaltigkeit mit Logistik-Automatisierungslösungen für den Transport von Gütern in Containerterminals, Produktionsstätten und Distributionszentren zu verbessern. In einem ersten Anwendungsbereich beginnen wir mit intralogistischen Prozessen, da es hier keine rechtlichen oder infrastrukturellen Hürden gibt, die es uns ermöglichen ein signifikantes Geschäft aufzubauen und heute schon Kunden zu gewinnen. Hierfür kombinieren wir Autonomie und ferngesteuertem Fahrzeugbetrieb (Teleoperation) in einem Hybridsystem. Da unser Produkt weltweit auf Containerterminals einsetzbar ist, impliziert dies ein sehr großes Marktpotenzial. b) Technologie Logistik Kunden benötigen eine 100 %ige Zuverlässigkeit ihrer Prozesse. Unser hybrider Ansatz von autonomen und teleoperierten Fahrzeugbetrieb ermöglicht es uns, bereits heute unser Produkt im Live Betrieb bei Kunden einsetzen zu können, was uns einen technologischen Vorsprung gegenüber rein autonom fahrenden Mitbewerbern ermöglicht. Risikobericht a) Gesamtwirtschaftliche Risiken Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen weltweit bergen erhebliche gesamtwirtschaftliche Risiken. Spannungen zwischen großen Wirtschaftsmächten wie beispielsweise den USA und China können zu potentiellen Handelskonflikten führen, die globale Lieferketten stören und zu höheren Kosten für Unternehmen führen. Der immer noch anhaltende Krieg in der Ukraine verstärkt Unsicherheiten in Energie- und Rohstoffmärkten, was zu Preisschwankungen und Versorgungsengpässen führen kann. Zudem verursachen politische Instabilitäten in verschiedenen Regionen Unsicherheiten für internationale Investitionen und Handel. Diese Faktoren zusammen erhöhen die Volatilität der Märkte und können das wirtschaftliche Wachstum weltweit beeinträchtigen. b) Branchenspezifische Risiken Die Logistikbranche steht aktuell vor vielfältigen potenziellen Risiken, die ihre Effizienz und Rentabilität beeinträchtigen können. Versorgungsunterbrechungen durch Naturkatastrophen, politische Unruhen oder Pandemien können Lieferketten erheblich stören. Schwankende Treibstoffpreise und Transportkosten stellen weitere finanzielle Risiken dar. Arbeitskräftemangel und steigende Kundenerwartungen hinsichtlich Lieferzeiten und Servicequalität erhöhen den Druck auf die Branche, kontinuierlich ihre Prozesse zu optimieren. Unsere Technologie wird es Logistikdienstleistern ermöglichen ihr Kostenprofil erheblich zu verbessern. Daher schätzen wir das branchenspezifische Risiko derzeit als gering ein. c) Unternehmensrisiken Beschaffung Da unsere notwendige Technologie sehr spezifisch ist, sind wir bei wesentlichen Bauteilen von wenigen Zulieferern der Automobilindustrie abhängig. Zudem sind wir von den globalen Halbleiter Herstellern abhängig. Wir reduzieren das Risiko insofern, dass wir stabile Partnerschaften mit unseren Lieferanten aufbauen. Finanzierung Die FERNRIDE GmbH befindet sich noch in der Gründungsphase mit einem Fokus auf die Fertigstellung unseres Produktes. Daher sind wir weiterhin auf externe Finanzierungen durch bestehende Anteilseigner oder neuer Investoren angewiesen. In der Unternehmensplanung sind Kapitalmaßnahmen in Höhe von 20 bis 60 Millionen EUR für 2024 und 2025 enthalten, die jeweils seitens der Gesellschafter noch beschlossen werden müssen. Anstehende Investitionen sind abhängig von dem eingesammelten Kapitalvolumen und werden erst nach Kapitaleingang initiiert. Sollten wir in Abhängigkeit von der Planung keine neuen Investoren für unsere Unternehmung gewinnen bzw. die Kapitalmaßnahmen nicht wie im geplanten Umfang umgesetzt werden können, ist der Bestand der FERNRIDE GmbH von der Umsetzung der Planungen und ggf. der Realisierung weiterer Kapitalmaßnahmen abhängig und es besteht ein bestandsgefährdendes Risiko. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir die folgende Entwicklung für unsere wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren: Hinsichtlich des Rohergebnisses gehen wir von einer leichten Steigerung gegenüber dem Vorjahr aus. Hinsichtlich des EBITDA gehen wir von einer Verschlechterung im niedrigen zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem Vorjahr aus.
München den 28. Juni 2024 gez. Hendrik Kramer, Geschäftsführer (CEO) gez. Martin Isik, Geschäftsführer (CFO & CCO) BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer 252515 eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen GmbH im Sinne von § 267 Abs. 1-3 HGB auf. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss unter Zugrundelegung der Going-Concern-Prämisse gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Es bestehen bestandsgefährdende Risiken. Wir verweisen auf die Ausführungen im Lagebericht. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind von der Gesellschaft gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen beibehalten worden. AKTIVA Anlagevermögen Im Vorjahr wurden in der Entwicklung befindliche Immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.344 aktiviert. Da die hierfür notwendige Voraussetzungen der Aktivierung im Vorjahr nicht vorliegen, wurde der Fehler der Aktivierung in laufender Rechnung entsprechend IDW RS HFA 6 im Berichtsjahr durch Ausbuchung der immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.344 korrigiert. Eine Rückwärtsänderung kann aufgrund der zeitnahen Korrektur in lfd. Rechnung unterbleiben. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens beträgt 3 bis 19 Jahre. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 250,00 nicht übersteigen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 und nicht mehr als EUR 800,00 sind unter Angabe des Tages der Anschaffung sowie der Anschaffungskosten in das Anlagenverzeichnis aufgenommen, gleichzeitig in voller Höhe abgeschrieben und fiktiv als Abgang erfasst worden (Abgangsfiktion). Liegen für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Anhaltspunkte für eine dauernde Wertminderung vor, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. PASSIVA Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Sonstige Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Entstehung erfasst. Zum Abschlussstichtag werden gem. § 256a HGB auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden dabei das Vorsichtsprinzip und das Anschaffungskostenprinzip beachtet. Erläuterungen zu Bilanzposten Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellt sich wie folgt dar:
Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt EUR 74.650,00. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. Sie belaufen sich auf TEUR 732 (Vorjahr: TEUR 161) und bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Personalverpflichtungen, ausstehende Rechnungen sowie die Jahresabschlusserstellung. Latente Steuern Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass sich insgesamt kein Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ergibt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Altersstruktur der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 263 (Vorjahr: EUR 152) und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 51 (Vorjahr: TEUR 55) enthalten. Erläuterungen zu Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von TEUR 1.344 enthalten. Diese resultieren aus der Ausbuchung den im Jahr 2022 aktivierten selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände in Entwicklung. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Eventualverbindlichkeiten oder andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 115 Angestellte (Vorjahr: 66 Angestellte) beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf TEUR 4.795 (Vorjahr: TEUR 3.707) aus Miet- und Leasingverträgen. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr (jeweils hauptberuflich) bestellt:
* mit Wirkung zum 7. Juli 2023 als Geschäftsführer bestellt ** mit Wirkung zum 7. Juli 2023 als Geschäftsführer ausgeschieden Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt. Vorschüsse oder Kredite wurden an die Geschäftsführung nicht gewährt. Die Angabe zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung wird nach § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Die Gesellschaft hat einen Beirat. Abschlussprüferhonorar Das Honorar der Abschlussprüfer wird der Wirtschaftsprüferkammer K.d.ö.R. Berlin, auf Anfrage mitgeteilt (§ 288 Abs. 2 Satz 2 HGB). Vorschlag zur ErgebnisverwendungWir schlagen der Gesellschafterversammlung vor, den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 17.331 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag gemäß § 285 Nr. 33 HGB lagen nicht vor. Unterschrift der Geschäftsführung
München, den 28. Juni 2024 gez. Hendrik Kramer, Geschäftsführer (CEO) gez. Martin Isik, Geschäftsführer (CFO & CCO) sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkDer hier wiedergegebene Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023 - bei der Offenlegung wurden Offenlegungserleichterungen in Anspruch genommen. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FERNRIDE GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FERNRIDE GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FERNRIDE GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen in Anhang und Lagebericht hin, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich die FERNRIDE GmbH noch in der Gründungsphase befindet mit einem Fokus auf die Fertigstellung ihres Produktes. Daher ist die Gesellschaft weiterhin auf externe Finanzierungen durch bestehende Anteilseigner oder neuer Investoren angewiesen. In der Unternehmensplanung der Gesellschaft sind Kapitalmaßnahmen in Höhe von 20 bis 60 Millionen für 2024 und 2025 enthalten, die jeweils seitens der Gesellschafter noch beschlossen werden müssen. Anstehende Investitionen sind abhängig von dem eingesammelten Kapitalvolumen und werden erst nach Kapitaleingang initiiert. Sollte die Gesellschaft in Abhängigkeit von der Planung keine neuen Investoren für die Unternehmung gewinnen bzw. die Kapitalmaßnahmen nicht wie im geplanten Umfang umgesetzt werden können, ist der Bestand des Unternehmens von der Umsetzung der Planungen und ggf. der Realisierung weiterer Kapitalmaßnahmen abhängig. Daher deuten diese Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, 28. Juni 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
gez. Dittus, Wirtschaftsprüferin gez. Mayer, Wirtschaftsprüferin |
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